1726 Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten, nebst Bemerkungen. über die bekannte Berliner Darlegung. Von dem Erzbischofe von Cöln, Cum Regnum et sacerdotium inter se conveniunt, Ivo Carnotens. Ep. 238. Fr. L. Gr. zu Stolberg im 10. Thl. der R. G. 3weite Auflage. Münster 1843. In der Theissingschen Buchhandlung. Vorwort. Die Kirche Jesu Christi, nämlich der Theil der Kirche, welcher auf dieser Welt pilgert, das Himmelreich auf Erden, ist immer, weil immer von den Pforten der Hölle angefeindet, gezwungen zu kämpfen, weshalb auch dieser Theil der Kirche der kämpfende, Der kämpfende Theil der Kirche, das Himmelreich auf Erden, ist oft und lange mit Feuer und Schwert, oft mehr heimlich, mit List, oft und lange durch Irrlehren, oft durch schlechtes Leben der Mitglieder der Kirche, durch Aergerniß, von ihren eigenen Kindern gegeben angefeindet worden. Aber die Kirche hat immer alle ihre Feinde besieget, wird immer Alle besiegen, nach der Weissagung des Herrn : Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. (Matth. xvi, 18.) In den letzten Jahrhunderten hat das Benehmen in Beziehung auf die Kirche sich theilweise wider einen Gegenstand gewendet, von welchem bis dahin, ni fallor, nicht die Rede war. Seitdem nämlich Luther die Erfindung gemacht hat, daß der Heiland gar keine sichtbare Kirche gebauet, auch keine Kirchen-Gewalt, weder in Beziehung auf die Lehre, noch in Beziehung auf die Zucht angeordnet habe, und somit Luther die möglichst höchste Autorität bestritt, eine Autorität, welche 1500 Jahre lang allgemein als unmittelbar vom Gottmenschen gegründet, als heilig, als unantastbar geglaubet, geachtet, verehrt worden, ging natürlich die Achtung aller Autorität, die Achtung des Rechts, die Achtung des Alten und des Alters verloren, und zwar um so mehr, da Luther durch seine Lehre daß der Glaube allein selig mache, der Immoralitåt — und |