Zeitschrift für deutsches recht und deutsche rechtswissenschaft. In verbindung mit vielen gelehrten hrsg. von dr. A.L. Reyscher [etc.]

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August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe
O. Wigand, 1857
 

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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

Popüler pasajlar

Sayfa 467 - Wer durch den unbefugten Gebrauch einer Firma in seinen Rechten verletzt ist, kann den Unberechtigten auf Unterlassung der weiteren Führung der Firma und auf Schadensersatz belangen.
Sayfa 387 - Die in der Staatsgewalt begriffenen Rechte über die katholische Kirche werden von dem Könige durch eine aus katholischen Mitgliedern bestehende Behörde ausgeübt, welche auch bei Besetzung geistlicher Aemter, die von dem Könige abhängen, jedesmal um ihre Vorschläge vernommen wird.
Sayfa 469 - Fall, daß die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden soll, oder daß die Zustimmung der Gesellschafter oder eines Organs der Gesellschaft für einzelne Geschäfte erfordert ist.
Sayfa 476 - Wenn die Gesellschafter vor der Auflösung der Gesellschaft übereingekommen sind, daß, ungeachtet des, Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter, die Gesellschaft unter den übrigen fortgesetzt werden soll, so endigt die Gesellschaft uur in Beziehung auf den Ausscheidenden ; im Uebrigen besteht sie mit allen ihren bisherigen Rechten und Verbindlichkeiten fort.
Sayfa 477 - Wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder ausgeschlossen wird, •so erfolgt die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit demselben auf Grund der Vermögenslage, in welcher sich die Gesellschaft zur Zeit des Ausscheidens oder zur Zeit der Behändigung der Klage auf Ausschliessung befindet.
Sayfa 402 - Dem Könige gebührt das obersthoheitliche Schutz- und Aufsichtsrecht über die Kirchen. Vermöge desselben können die Verordnungen der KirchenGewalt ohne vorgängige Einsicht und Genehmigung des Staats-Oberhauptes weder verkündet noch vollzogen werden.
Sayfa 361 - Der Bischof wird kirchliche Pfründen niemals an Geistliche verleihen, welche aus erheblichen und auf Thatsachen gestützten Gründen der Königlichen Regierung in rein bürgerlicher oder politischer Hinsicht missfällig sind. Um dieses zu erfahren , wird der Bischof bei jeder Vacatur der...
Sayfa 310 - Postaustalten, von welchen die Sendungen unmittelbar dem Auslande zugeführt worden sind, den Aufgeber zu vertreten, und demselben, falls ihre Bemühungen erfolglos bleiben sollten, alle vorliegenden Mittel (Urkunden über die Ablieferung der Sendung usw) an die Hand zu geben, welche ihn in den Stand setzen können, seine Ansprüche der ausländischen Beförderungs-Anslall gegenüber selbst weiter zu verfolgen.
Sayfa 186 - Wer ouch den andern man oder frowen schuldiget und ziehet, das im ere übe oder glid antrifft, und das uff die selben personen, so er geschuldiget hat, K) Segesser II, 017.
Sayfa 479 - Ein Kommanditist, welcher für die Gesellschaft Geschäfte schließt, ohne ausdrücklich zu erklären, daß er nur als Prokurist oder als Bevollmächtigter handle, ist aus diesen Geschäften gleich einem persönlich haftenden Gesellschafter verpflichtet.

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