Der kanzelparagraph ([section symbol] 130 a St.-G.-B.).

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J. Hörning, 1908 - 63 sayfa
 

Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

allgemeinen Amtsdelikts Angelegenheiten des Staates Angriffsobjekt Anlass Ansicht Auffassung Aufl Ausdruck Ausübung seines Berufes Bedeutung Begriff öffentlich Berufsausübung besonderen bestand bestraft Binding Buri censures Delikte Deutsche Reich Deutschen Strafrechts einzelnen Entwurf Erachtens Erfolg erst ewigen Landfrieden Fall Frank Frie Frieden gefährdenden Weise Friedensbegriffes Friedenszustand im Staate Gefahr gefährdet Gefährdungsdelikte Gegenstand einer Verkündung geist geistlichen Amtes geschützt Gesetz Gesetzgebung gestört Gewalttätigkeiten Handlung heiten Hippel Interesse Kanzelparagraph katholische keit Kirchengebäude Kirchengesellschaften kirchliche konkreten könnte Kundgebung liche Friede Liszt Literatur machen Menschen Menschenmenge Missbrauch des geistlichen muss nahe Möglichkeit Normen objektive öffentliche Ordnung öffentlichen Frieden gefährdenden Oppenhoff Paragraphen Personen Plenarentscheidung Recht Rechtsfriede Rechtsgut Rechtsordnung Reichsgericht Reichstag Religionsdiener Religionsgesellschaften religiösen Versammlungen bestimmten schriftliche Schriftstücke schützen Sinne sodass Sonderdelikt staatlichen Staatsangelegenheiten Staatsgewalt Standesdelikt Standpunkt Stellung strafbar Strafe Strafgesetzbuch Strafrechts subjektive Tatbestand Tätigkeit tatsächlich teils unserem Veranlassung der Ausübung Verbreitung Vergehen Verkündung oder Erörterung Verletzung Versammlungen bestimmten Orte Volke Vorschriften weiter Worte Zustand Zweck

Popüler pasajlar

Sayfa 12 - Gleiche Strafe trifft denjenigen Geistlichen oder anderen Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes Schriftstücke ausgibt oder verbreitet, in welchen Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung gemacht sind.
Sayfa 11 - Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche oder...
Sayfa 7 - Zuchtmittel angedroht, verhängt oder verkündet werden: 1. um dadurch zur Unterlassung einer Handlung zu bestimmen, zu welcher die Staatsgesetze oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen Anordnungen verpflichten; 2. um dadurch die Ausübung oder Nichtausübung öffentlicher Wahl- und Stimmrechte in bestimmter Richtung herbeizuführen.
Sayfa 10 - Si le discours contient une provocation directe à la désobéissance aux lois ou autres actes de l'autorité publique, ou s'il tend à soulever ou armer une partie des citoyens contre les autres , le ministre du culte qui l'aura prononcé sera puni d'un emprisonnement de...
Sayfa 42 - Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor mehreren [Personen] Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.
Sayfa 9 - Art. 201. — Les ministres des cultes qui prononceront dans l'exercice de leur ministère, et en assemblée publique, un discours contenant la critique ou censure du gouvernement, d'une loi, d'un décret ou de tout autre acte de l'autorité publique, seront punis d'un emprisonnement de trois mois à deux ans.
Sayfa 9 - Geistlicher oder anderer Religionsdiener, •welcher in Ausübung oder bei Anlass der Ausübung gottesdienstlicher oder seelsorgerischer Handlungen politische oder bürgerliche Angelegenheiten Staatseinrichtungen oder Erlasse der Staatsbehörden in einer den öffentlichen Frieden oder die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Geldbusse bis zu tausend Franken oder mit Gefängniss bis zu einem Jahre bestraft.
Sayfa 8 - Gefängniss -bis zu einem Jahre bestraft. Gleiche Strafen treffen Geistliche, welche kirchliche Straf- oder Zuchtmittel verhängen oder verkünden, wegen der Vornahme von Handlungen zu denen die Staatsgesetze oder Anordnungen der zuständigen Obrigkeit verpflichten, oder wegen der in einer bestimmten Richtung erfolgten Ausübung oder Nichtausübung öffentlicher Wahl oder Stimmrechte.
Sayfa 11 - Handlungen für strafbar erklären, bei welchen „eine böswillige Verbreitung und Behauptung entstellter oder falscher Thatsachen" vorliegt oder „der Zweck, Staatseinrichtungen verächtlich zu machen". Das genüge aber bei Geistlichen nicht, denn „jene Gefährdung der Achtung vor Staatseinrichtungen ist sehr wohl möglich ohne Erdichtung und Entstellung von...
Sayfa 8 - ... unter vier Wochen bestraft. §. 686 b. Diener der Kirche, welche sich anmassen, Amtsverrichtungen auszuüben, die nach den Staatsgesetzen den weltlichen Behörden zustehen, werden von Gefängniss nicht unter acht Wochen, oder Arbeitshaus bis zu zwei Jahren getroffen.

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