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3 eugnisse

über

die gottesdienstliche Verfassung

der alten Christen.

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3 eugnisse

über die gottesdienstliche Verfassung der alten Christen.

Erster Abschnitt.

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Zeugnisse von Nicht-Christen. Mit Recht hat man von jeher auf die Nachrichten und

Urtheile alter Schriftsteller, welche der chriftlichen Kirche nicht angehörten, über die Angelegenheiten der Christen einen besonderen Werth gelegt. Wenn eine vorsichtige Kritik auch nicht in den Grundfaß einstimmen kann: daß jeder fremde Zeuge den Vorzug vor einem einhei. mifchen (testis domesticus) verdiene: so läßt sich doch aus solchen Zeugnissen, selbst wenn sie unrichtig seyn follten, immer viel lernen. Daher sagt Tobias Ec. hard (Non Christianorum de Christo testimonia ex antiquis monumentis proposita et dijudicata. Quedlinburgi et Ascaniae. 1725. 4.-Dedicat.) ganz richtig:,, Vel enim ignorantes Christo reddiderunt testimonium, vel publicam de eo Christianorum prodidere opinionem," Diese Wichtigkeit wird noch vermehrt durch die Sparsamkeit und Mangelhaftigkeit der Nachrichten, worüber man gerade bey den ältesten christlichen Schriftstellern zu klagen Ursache hat.

Gewöhnlich werden diese Nachrichten in der Apologe tik und Kirchengeschichte benußt. Sie verdienen aßer auch in der Archäologie berücksichtiget zu werden; ja, fie find hier noch wichtiger, da gerade die Geschichte der hei

ligen Gebräuche vorzüglich dürftig ́und lückenhaft ift. Wenn auch die Ausbeute nicht sehr groß ist, so verdienen doch geringfügige Erläuterungen nicht verachtet zu werden.

A) Jüdische, und muhammedanische Schrift. steller..

Die ersten Nachrichten über das Christenthum sollte man, der Natur der Sache nach, von den Juden ers warten. Man würde, wie einseitig und ungerecht auch die Nachrichten und Urtheile ausfallen möchten, doch gern das alte: Fas est, ab hoste doceri, beob achten. Aber ihre Geschichte schließt mit dem Untergan ge ihres Staates, und giebt selbst bey der lezten Katastrophe, in welche doch die chriftliche Kirche schon mit verflochten war, von der Existenz und Verfassung der felben auch nicht die entfernteste Nachricht. Wenn auch das berühmte schon von Eusebius (Hist. eccl. I. c. 10. Demonstr. evang. III. 5.) angeführte Zeugniß des Josephus von Jesu Chrifto (Joseph. Antiq. Lib. XVIII. c. 64. edit. Oberth.) die Prüfung der Kritik, die fich hier in den neuern Seiten sehr thatig ge zeigt hat, wirklich aushalten sollte *): so würde doch

*) Die Literatur der älteren historisch - kritischen Untersuchungen über dieses Zeugniß, findet man in Meusel's Biblioth. histor. Vol. I P. II. p. 231. seqq.

Die neuesten Schriften über diesen Gegenstand sind: C. Th. Bretschneider, Capita Theologiae Judaeorum dogmaticae e Flavii Josephi scriptis collecta. Accessit nageoyov super Josephi de Jesu Christo testimonio. Lipsiae 1812. 8. p. 59 66. (worin die Rechtheit vertheidiget wird). D. H. C. A. Eichstaedt: Flaviani de Jesu Christo testimonii avdevtia quo jure nuper defensa sit? Quaest. I → III. Jenae 1813 14. f. Hier werden die von Leß (de testimonio Josephi de Christo. Prog. I. II. Goetting. 1781 82. 4.), Ihieß (krit. Commentar über das N. L. 1, Th.

für unsern Zweck kein Gebrauch davon zu machen seyn, da daffelbe bloß von der Person des Heilandes, aber nicht von der von ihm gestifteten Gesellschaft handelt. In dem Werke: de bello Judaico håtte man wohl billig Nachrichten von einer Sekte, welche zur Zeit der Zerstörung Jerusalem's wenigstens in Palästina schon Aufse, hen erregt haben mußte, erwarten sollen. Allein, außer einigen versteckten Anspielungen, findet man ́dersèl• ben gar nicht erwähnt. *)

Man hat die Vermuthung geäußert: daß nicht nur Josephus, sondern auch Philo die Christen unter der von ihm sehr günstig beurtheilten Sekte der Essäer mit begriffen hätten; und diese Vermuthung hat für alle diejes nigen, welche das Christenthum aus dem Effäismus her. vorgehen lassen, eine große Empfehlung für sich. Dennoch dürfte diese auf den ersten Blick so viel Aufklärung verheißende Hypothese eine strengere Kritik nicht aushalten, und nie zur historischen Gewißheit erhoben werden kön

nen.

Denn obgleich in mehrern Punkten eine Verwandts

S. 519.) u. a. angeführten Verwerfungsgründe einer sorgs fältigen Prüfung unterworfen, und durch neue bestätiget.

Auf Veranlassung eines neuen Abdrucks dieses Zeugniffes in Herm. Olshaus en histor. eccles. vet. praecipua monumenta. Vol. I. Berol. 1820. 8. hat Hr. D. Pàulus in einer Recension dieser schatbaren Sammlung in den Heidelberger Jahrb. der Lit. XIII. Jahrg. VIII. Heft. S. 733 — 38. mehrere höchft scharfsinnige Bemerkungen über die Entstehung und successive Umbildung dieser weder ganz untergeschobenen, noch durchaus ächten Stelle des Josephus mitgetheilt. S. 734 35. ist der wahrscheinlich Josephisch åchte und der christianisirte Text synoptisch zusammengestellt. Vergl. Paus lus Commentar über das N. T. III. Th. S. 729 30. *) Auch in zwey neuern Schriften jüdischer Gelehrten: J. M. Jost's Geschichte der Israeliten seit der Zeit der Macca= båer bis auf unsere Tage. 1. Th. 1819. 8. und: S. J. Co, hen's histor. Ivit. Darstellung des jüdischen Gottesdienstes u. f. w. Leipzig 1319. 8. sucht man vergebens nach näheren Aufschlüffen.

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