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und in der That haben sie beschlossen, gegen diesen Antrag Vorstellungen zu machen, in Folge dessen der Metropolit folgendes Schreiben an Johann III. richtete: Dein Vater, der Metropolit Simon, die Bischöfe und die ganze heilige Versammlung spricht, dass von den Zeiten des Apostelgleichen grossen Kaisers Constantin bis auf die Gegenwart die Bischöfe und die Klöster Städte und Dörfer besassen, und die Concilien haben das niemals untersagt, sie verboten nur, die unbeweglichen Güter zu verkaufen. Auch unter deinen Vorgängern, dem Grossfürsten Wladimir, Jaroslaw, Andreas Boholubski, Wsewolod... bis auf unsere Zeiten hatten die Bischöfe und die Klöster ihre Städte und Besitzungen, Ländereien und Dörfer, Verwaltungen, Gerichtsbarkeit, Zölle, Besoldungen und kirchliche Abgaben. Haben denn nicht der heilige Wladimir und der grosse Jaroslaw in ihren Constitutionen erklärt: Wer von meinen Kindern oder Nachfolgern dieses Statut übertreten, oder wer das Kirchenvermögen und den bischöflichen Zehent angreifen wird, der sei verflucht in diesem und im künftigen Leben? Sogar die Tartarenchane verschonten aus Furcht Gottes das Eigenthum der Klöster und der Bischöfe; sie wagten nicht, das Unbewegliche anzutasten. ... Und deswegen wagen wir nicht und wollen nicht das Kirchengut auszuliefern: denn es ist Gottes und unantastbar." Der Grossfürst wagte nicht, mit Gewalt vorzugehen, und so blieben die Kirchengüter bei ihren Eigenthümern.

Im Jahre 1503 berief Johann III. wieder eine Synode in Sachen der verwitweten Priester und Diakone, und es wurde diesen Personen die Verrichtung der kirchlichen Funktionen untersagt. Denn, heisst es in dem Dekrete, Viele von ihnen hielten sich Concubinen, die man Halb-Priesterfrauen (polu-popadia) nannte. Von heute an erlauben wir ihnen, wenn sie ein fleckenloses Leben führen, im Chor zu singen und im Altare zu communiziren und den vierten Theil der Kircheneinkünfte zu beziehen; wenn sie aber unenthaltsam sind, so sollen sie als Laien leben und Laienkleider tragen. Ausserdem verordnen wir, damit Mönche und Nonnen niemals beisammen leben, sondern dass die Männerund Nonnenklöster getrennt seien." Dieselbe Synode untersagte auch den Bischöfen, von den Ordinirten irgend eine Zahlung zu fordern, und weil der Nowhoroder Erzbischof Gennadius die üblichen, vom Patriarchen gutgeheissenen Abgaben zu fordern fortfuhr,

wurde er von Johann III, abgesetzt und in ein Kloster verwiesen, wo er sein Leben abgeschlossen hat.111)

Der Metropolit Simon ist im April 1511 gestorben.

§. 72.

Die Moskauer Metropoliten: Warlaam (1511-1521), Daniel (1522-1539), Joasaph (1539-1543), Macarius (1543-1563), Athanasius (1564-1566). German und Philipp II. (1566-1569).

Bald nach dem Tode Simon's wurde der Archimandrit Warlaam (1511--1521) zum Metropoliten erhoben. Während der Regierung dieses Metropoliten wurde von Rom aus ein neuer Vereinigungsversuch in Moskau gemacht. P. Leo X. (1513–1521) hat mit dem Moskauer Grossfürsten Basil III. (1505–1533) einen freundlichen Verkehr unterhalten, und zwar wegen eines Landweges nach Indien, doch die diesbezüglichen Unterhandlungen blieben erfolglos, weil der Grossfürst einem Ausländer die Handelswege Russlands nicht öffnen wollte. Der päpstliche Gesandte Paul hatte den Auftrag, den Grossfürsten zur Annahme der florentinischen Beschlüsse zu bewegen suchen, wofür ihm der Papst die königliche Krone angeboten hat, doch auch dieser Versuch blieb erfolglos. Unterdessen hatte sich der Metropolit Warlaam den Zorn des Grossfürsten zugezogen, weil er gewagt hat, demselben einen Eidbruch vorzuhalten, wesswegen er abgesetzt und ins Gefängniss geworfen wurde. An dessen Stelle erhob Basil III, seinen jungen Günstling

Daniel (1522-1539). Der römische Stuhl hat trotz des Misslingens der Versuche Leo's X., die Hoffnung, Moskau zur Annahme der Union zu bewegen, noch nicht aufgegeben, daher entsendete Papst Clemens VII. im Jahre 1525 den mit russischen Verhältnissen bekannten, schon von Leo X. verwendeten Paul abermals zu Basil III. mit einem Schreiben, worin er den Grossfürsten zum Kriege gegen die Türken und zur Annahme der Florentiner Union aufforderte und ihm die königliche Krone an getragen hat. Der Grossfürst nahm den päpstlichen Gesandten sehr freundlich auf, behielt ihn zwei Monate an seinem Hofe und schickte dann mit ihm seinen Gesandten Demeter Herasimov nach

111) Vgl. Karamsin, Gesch. VI. Regierung Johann's III.

Rom. Dieser übergab dem Papste das Schreiben des Grossfürsten, welcher erklärte, dass er mit dem Papste in Freundschaft leben und gegenseitige Gesandtschaften unterhalten will, dass er ferner zum Kampfe gegen die Ungläubigen immer bereit sei, äusserte sich aber gar nicht über die Florentiner Union. Man erwartete, dass vielleicht der russische Gesandte diesbezügliche Aufträge hat, als aber dieser erklärte, dass er vom Grossfürsten zu keinen Unterhandlungen ermächtigt sei, sah man, dass der Unionsversuch gescheitert ist, und Demeter kehrte im Juli 1526 mit einem anderen päpstlichen Legaten, dem Bischofe Johannes Franciscus, welcher zwischen Russland und Litauen Frieden stiften sollte, nach Moskau zurück.

Aus jenen Zeiten sind noch die Schicksale eines gelehrten Griechen Maxim, welcher für die Verbesserung der Kirchenbücher thätig war, zu erwähnen. Maxim war aus Albanien gebürtig, widmete sich in Paris und in Italien den Studien und wurde vom Grossfürsten im Einverständnisse mit dem Metropoliten Warlaam nach Moskau berufen, um die fürstliche Bibliothek, in welcher sich viele griechische Bücher befanden, zu ordnen, das Beste in's Slavische zu übersetzen und die Kirchenbücher nach den griechischen Originalen und den ältesten slovenischen Uebersetzungen zu verbessern. Maxim fand die russischen Kirchenbücher sehr fehlerhaft, als er sich aber darüber äusserte, zog er sich auch die Excommunication und viele Verfolgungen zu, indem die damals in grober Unwissenheit befindlichen Prälaten, zu denen auch der Metropolit Daniel gehörte, mit Maxim's Arbeiten, als mit einer Aenderung des Althergebrachten, unzufrieden waren, oder eigentlich, wie wir darüber noch später sprechen werden, keinen Sinn dafür hatten. Daniel wurde im Jahre 1539 von den Bojaren abgesetzt, und es folgte

Joasaph (1539-1543) als Moskauer Metropolit. Die Lage der nun folgenden Moskauer Metropoliten war eine traurige, denn sie lebten unter der Regierung Johann's des Grausamen (1534—1583), und wurden entweder verbannt oder ermordet, oder auf andere Weise verfolgt, wenn sie sich der Tyrannei des Wütherichs zu widersetzen wagten. In den ersten Regierungsjahren Johann's IV. mussten sich die Metropoliten dem Willen der Bojaren fügen, und diese waren es, welche den Archimandriten Joasaph an die Stelle des in ein Kloster gesteckten übermüthigen Daniel's zum

Metropoliten erhoben haben. Doch er konnte sich nicht lange halten, im Jahre 1542 zettelten die Bojaren einen neuen Aufruhr an, und weil sich Joasaph auf die Seite des jungen Grossfürsten gestellt hatte, vertrieben sie ihn in ein Kloster und beriefen an seine Stelle den Erzbischof von Nowhorod,

Macarius (1543-1563). In seinen ersten Regierungsjahren dauerte noch die zügello e Bojarenherrschaft, allein im Jahre 1547 übernahm Johann IV. selbst die Regierung und machte der Bojarenwirthschaft ein Ende. Er berief den Metropoliten zu sich, eröffnete ihm, dass er sich auf eine feierliche Weise krönen will, und als diese feierliche Handlung vollzogen war, trat Johann IV. als eigentlicher Regent auf. Allein Johann führte nur den Namen des Regenten, eigentlich regierte aber die Glinskische Familie, und der junge Zar ergab sich Ausschweifungen aller Art. Da ist es endlich den Bemühungen des Metropoliten Macarius gelungen, den jungen Zar auf bessere Wege zu bringen. Johann IV. sprach in einer grossen Versammlung folgende Worte zum Metropoliten: „Heiliger Vater! ich kenne deinen Eifer im Guten und deine Liebe zum Vaterland, werde deshalb mein Helfer in meinen guten Absichten. Frühzeitig habe ich die Eltern verloren; und die Bojaren kümmerten sich nicht um mich, denn sie wollten Selbstherrscher sein; in meinem Namen haben sie Aemter und Würden an sich gerissen, sie bereicherten sich durch Ungerechtigkeit und bedrückten das Volk, und Niemand widersetzte sich ihnen. In meiner traurigen Kindheit war ich wie taub und blind; ich hörte nicht das Wehklagen der Armen, und kein Wort des Tadels war in meinem Munde. Ihr (Bojaren) habet gethan, was ihr wolltet, ihr böse Rebellen, ungerechte Richter! Was für eine Antwort könnt ihr heute geben? wie viel Thränen habt ihr erpresst, wie viel Blut vergossen? Ich bin unschuldig an diesem Blute! Euch aber wartet ein furchtbares Himmelsgericht!" Seit der Zeit war die Regierung Johann's IV. für den Staat und für die Kirche wohlthätig, und er hat in dieser Zeit (1548–1560) wirklich manches Gute gestiftet. In diese Periode fallen auch manche wichtige Ereignisse in der Geschichte der Moskauer Kirche.

Dazu gehört zuerst die Moskauer Synode vom Jahre 1551, zu welcher vom Zar Johann der Metropolit, neun Bischöfe, alle Archimandriten, Hegumene, Bojaren und die höchsten Beamten

berufen wurden. Die Versammlung eröffnete der junge Fürst mit einer Ansprache, in welcher er erörterte, wie die Reiche durch weise Regierungen erhöht werden, dagegen durch unfähige Regierungen zu Grunde gehen, schilderte die traurigen Zustände, in denen sich Russland während seiner Minderjährigkeit befunden hat, erwähnte der Zügellosigkeit der Bojaren, die er aber nun der Vergessenheit anheimstellen will, und eröffnete seine Absicht, dass er zum Wohle des Staates und der Kirche feste und unwandelbare Gesetze geben will. Er legte dann näher auseinander, was in kirchlicher Beziehung geordnet und geregelt werden soll; namentlich legte er den versammelten Bischöfen an's Herz, damit sie die Kirchenbücher verbessern und den Gottesdienst ordnen, dass sie ferner für den Clerus Disciplinargesetze erlassen, damit der Clerus den Laien als Muster der Frömmigkeit voranleuchte, dann dass das Klosterleben geordnet werde; ausserdem dass Schulen angelegt werden, in denen die fähigeren Priester Unterricht ertheilen sollten. Diese letztere Anordnung war desto nothwendiger, als es in der Moskauer Metropolie damals viele Priester gegeben hat, welche kaum die Buchstabirkunst kannten und deswegen den Gottesdienst nur auswendig verrichteten. 112) Entsprechend diesen Anordnungen wurden dann die vorgelegten Verordnungen erlassen, und weil das ganze Gesetz aus 100 Kapiteln bestand, wurde es Stoglav (d. i. Hundertcapitel) genannt. Aus diesem Gesetzbuche seien hier einige Verordnungen angeführt. Es heisst dort: In Moskau und im ganzen Reiche sollen sich Diöcesanälteste (starosta) und Dekane (desiatski), welche aus besseren Priestern zu wählen sind, zur Beaufsichtigung des Gottesdienstes und der Sitten der Geistlichkeit befinden. Es ist streng darauf zu achten, dass sich in den Kirchenbüchern keine Fehler befinden, und dass die Bilder nach alten Mustern der Griechen und anderen berühmten Künstlern gemalt werden. Mit dieser Sache dürfen sich nur solche Leute befassen, welche dazu vom Fürsten und von den Bischöfen für fähig und würdig anerkannt worden sind. Dann folgen Verordnungen in Bezug auf die Verrichtung des Gottesdienstes, und es wird ferner gesagt, dass Niemand, welchen Standes er auch sein möge, in die Kirche mit bedecktem Haupte eingehen soll; in den Altar soll man weder

112) Karamsin, VIII. 115.

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