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der Metropolit heimlich thue, mit wem er verkehre; doch man konnte nichts erfahren. Johann wagte noch nicht an den Metropoliten gewaltsame Hand anzulegen, beschloss aber ihn sobald als möglich zu stürzen. Unterdessen beging er neue Frevelthaten. Im Juli 1568 liess er durch seine Bande viele vornehme Frauen in der Nacht entführen, mit denen er auf die unverschämteste Weise sein Unwesen trieb und sie dann heimschickte. Am 28. Juli desselben Jahres kam er mit seinem wilden Gefolge in die Kirche, und als der Metropolit einige vom fürstlichen Gefolge mit bedecktem Haupte erblickte, und dies dem Fürsten sagte, wurde das geläugnet und als eine Gehässigkeit des Metropoliten dargestellt, worauf Johann den Metropoliten öffentlich in der Kirche einen Lügner, Rebellen, Dieb u. s. w. nannte. Damit noch nicht zufrieden, suchte er falsche Zeugen wider den verhassten Metropoliten. Auf den Rath seines Beichtvaters Eustafius schickte der Zar den Susdaler Bischof Paphnutius mit dem Archimandriten Theodosius und dem Fürsten Temkin in das Solovkische Kloster, wo Philipp früher Vorsteher war, mit dem Auftrage, dort irgend welche Vergehen des Metropoliten zu entdecken. Alle Mönche waren aber einstimmig im Lobe Philipp's, nur der Hegumen Paesius sah darin eine günstige Gelegenheit, zu höheren Würden zu gelangen, und erdichtete verschiedene Vergehen und Verbrechen, die Philipp begangen haben soll. Vergnügt mit dem Resultate ihrer Reise, kehrten sie nach Moskau zurück, wo der Zar eine Versammlung, vor welcher der Metropolit abgeurtheilt werden sollte, allsogleich berufen hat. Der Metropolit protestirte gegen die ihm zur Last gelegten Verbrechen, legte seine Insignien ab, und wollte sich entfernen; doch der Grossfürst hatte ihm eine grössere und öffentliche Verhöhnung zugedacht. Er befahl ihm, dass er noch am Feste des heil. Erzengels Michaël (8. November 1569) ein feierliches Hochamt halte, und als der Metropolit im vollen Pontificalornat beim Altare stand, erschien im Auftrage des Fürsten ein Bojare mit mehreren Soldaten, verkündigte öffentlich die Absetzung Philipp's, worauf von ihm die bischöflichen Kleider heruntergerissen wurden und er, in eine ärmliche Kleidung gesteckt, mit Besen aus der Kirche verjagt wurde. Philipp wurde dann vom Fürsten zur lebenslänglichen Haft verurtheilt und in einem Kloster in Twer eingesperrt, und dann auf Befehl des Grossfürsten erdrosselt.

Das Volk beweinte den Metropoliten, die klerikalen Intriguanten aber, welche dem Philipp niemals zugethan waren, freuten sich über seinen Sturz, weil sie selbst eine Promotion erhofften.

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Die letzten Moskauer Metropoliten: Cyrill (1570–1577), Anton (1577-1580), Dionysius (1581-1586) und Job (1586-1589) dann erster Patriarch von Moskau.

Die Hoffnungen der Gegner Philipp's waren vereitelt, denn Johann IV. erhob den Archimandriten

Cyrill (1570-1577) auf den Metropolitanstuhl, einen Mann, welcher sich in seiner neuen Stellung wohl und bequem fühlend zu allen Unthaten Johann's schwieg, und daher von ihm nicht belästigt wurde. Eine gleiche Politik beobachtete. auch der nachfolgende Metropolit Anton (1577-1580), auf welchen dann Dionysius (1581-1586) folgte, welcher den Tyrannen überlebte. Bei seiner Inthronisation wurde die seit Johann III. befolgte Weise der Institution beobachtet, und ausserdem wurde verordnet, was für ein Gottesdienst dabei zu verrichten ist. Gleich am Anfange der Regierungszeit dieses Metropoliten hatte der römische Stuhl in Moskau einen neuen Vereinigungsversuch gemacht. Zar Johann der Grausame führte einen Krieg mit dem polnischen Könige Stephan Batory, und weil die Polen Sieger blieben, und Johann das Aergste befürchtete, wandte er sich an P. Gregor XIII. mit der Bitte um Friedensvermittlung. Der Papst sendete den berühmten Jesuiten Anton Possevin als Gesandten nach Polen und Russland. Possevin kam am 19. Juni 1581 mit dem päpstlichen Schreiben an den König von Polen in Wilna an, und der König, betroffen über dieses Benehmen des Zars, versprach, dass er Frieden schliessen will, wenn der Zar auf annehmbare Bedingungen eingehen wird. Es kamen die russischen Gesandten an das königliche Lager in Disna, allein Batory verwarf ihre Bedingungen. Da begab sich Possevin nach Russland, wo er vom Zar auf das ehrenvollste empfangen wurde (8. August 1581). Bei einem zu Ehren Possevin's gegebenen Male nannte Zar Johann IV. unter Anderen den Antonius Possevin, „einen Gesandten des heiligen Vaters und P. Gregor XIII, der vom Himmel als Oberhirte der römisch-katholischen Kirche be

stellt worden ist. Wir hegen tiefe Verehrung gegen ihn und erkennen ihn als Stellvertreter Jesu Christi an." Dann schritt man zu Unterhandlungen, wobei Possevin in erster Linie den Frieden vermitteln, dabei aber auch den Zar zur Union mit Rom bewegen wollte. Der Frieden kam endlich zu Stande, zur Union aber war der Zar nicht zu bewegen, er erlaubte aber den päpstlichen Nuntien freien Durchzug durch das russische Reich, so wie freie Ausübung des Gottesdienstes für die lateinischen Geistlichen und Handelsleute, wollte aber nicht, dass die Russen in die lateinischen Kirchen und Kapellen zugelassen werden. Anton Possevin kehrte sodann im Jahre 1582 nach Rom zurück. 113)

Nach der Vertreibung des Metropoliten Dionysius folgte Job (1586—1589) als Metropolit von Moskau. Das wichtigste Ereigniss jener Zeiten war die Errichtung des Moskauer Patriarchats. Nach dem Tode des grausamen Zars Johann IV. folgte sein unfähiger Sohn Theodor I., in dessen Namen sein ehrgeiziger Schwager Boris Godunov regierte, und dieser war es, welcher die Errichtung des Patriarchats durchsetzte. Den Anlass dazu gab die Anwesenheit des Konstantinopler Patriarchen Jeremias II. in Russland. Seit dem Falle Konstantinopels sind oft verschiedene griechische Prälaten und sonstige Würdenträger nach Russland um Almosen gekommen. So war 1586 in Moskan der Patriarch von Antiochien, Joachim, welchem ein reiches Almosen gegeben wurde, und im Jahre 1588 kam zu gleichem Zwecke der Patriarch von Konstantinopel, Jeremias II., im Gefolge von zwei Metropoliten. Der Patriarch wurde seiner hohen Würde entsprechend aufgenommen, und es wurden ihm reiche Geschenke zugesagt, aber unter der Bedingung, dass er den russischen Metropoliten zum Range des Patriarchen erheben wird. Unter anderen Umständen wäre der griechische Patriarch darauf gewiss nicht eingegangen; jetzt aber, wo Konstantinopel sich in türkischen Händen befunden hat, und wo die Moskauer Metropolie seit 1451 von dem Patriarchen ohnedem ganz unabhängig war, es sich also eigentlich nur um eine Namensänderung handelte, trug Jeremias kein Bedenken, die gewünschte Rangerhöhung gegen eine gute Bezahlung zu bewilligen, ja er belobte sogar diesen

113) Vergl. Ant. Possevini, Commentarii de rebus Moscoviticis, Negotiatio nomine Pontificis in Moscovia 1586.

Vilnae 1586.

Wunsch der Moskauer Herrscher. Man schritt also zur Aufstellung der Kandidatenliste, obwol die Wahl des bisherigen Moskauer Metropoliten Job, der sich in Allem sehr gefügig und dienstfertig erwiesen hat, keinem Zweifel unterlag. Man stellte dem Zar drei Kandidaten vor, nämlich Job, Alexander, Erzbischof von Nowhorod, und Warlaam von Rostow, und Zar Theodor erwählte den Job, welcher dann zum Patriarchen eingeweiht, und vom Zar durch Uebergabe der Isignien in die Patriarchen würde (1589) eingesetzt wurde. Dann verfasste man die Erektionsurkunde, in welcher es heisst, dass das alte Rom durch die Häresie der Apollinaristen gefallen sei, das neue Rom aber, oder Konstantinopel sich in den Händen der Ungläubigen befinde, daher trete nun Moskau als das dritte Rom auf. Dann wird dekretirt, dass anstatt des falschen Hirten der abendländischen Kirche nun der erste ökumenische Patriarch der von Konstantinopel, der zweite der von Alexandrien, der dritte der von Moskau, der vierte der von Antiochien und der fünfte der von Jerusalem sei. Dann werden die Ehrenrechte des neuen Moskauer Patriarchen bestimmt, und schliesslich wird verordnet, dass zu dem Moskauer Patriarchat vier Metropoliten, sechs Erzbischöfe und acht Bischöfe Russlands gehören. Der Konstantinopler Patriarch, Jeremias II., welcher zu dieser Errichtung des Moskauer Patriarchats seinen Namen hergegeben hat, aber dabei sonst nicht mitwirken konnte, unterschrieb das Dekret, und als die ausbedungene Summe Geldes in Konstantinopel richtig eingezahlt wurde, schickte er dem Zar Theodor im Jahre 1591 durch den Metropoliten von Ternowo in Bulgarien auch die schriftliche Bestätigung des Moskauer Patriarchats von Seite der Konstantinopler Patriarchalsynode. An der Sache selbst geschah dadurch keine Aenderung, wie früher die Metropoliten, so waren jetzt die Patriarchen von Moskau ganz von den Zaren abhängig.

Nach diesem Ueberblicke der Geschichte der Moskauer Metropolie übergehen wir zur Geschichte der anderen russischen Metropolie, welche seit der Florentiner Synode in der Union merkliche Fortschritte machte und deswegen unsere Kirchengeschichte eigentlich fortspinnt.

II. Metropolie von Kiew und Halitsch.

§. 74.

Die Metropoliten Gregor Bulgar (1458-1472), Misael Drucki (1474-1477), Simeon (1478–1488), Jonas I. Hlezna (1489-1494) und Macarius I. (1495—1497).

Der Metropolit Isidor hat noch längere Zeit den Titel des Metropoliten von Kiew und ganz Russland geführt, und erst als ihm vom Papste der Titel des Patriarchen von Konstantinopel verliehen wurde, resignirte er auf die Kiewer Metropolie und stellte an seine Stelle seinen Schüler Gregor, einen Bulgaren, welcher früher die Würde des Archimandriten des Demetriusklosters in Konstantinopel bekleidete, zu seinem Nachfolger vor, welcher zu dieser Würde vom Papst Calixt III. bestimmt wurde. Gregor wurde dann unter Papst Pius II. 1458 in Rom vom Konstantinopler Patriarchen Gregor IV. Mamma konsekrirt, und

kam als

Gregor II. (1458-1472) als Metropolit von Kiew und Halitsch und ganz Russland zum polnischen Könige Kasimir IV. mit einem Schreiben des Papstes Pius II., welcher ihn zum Mctropoliten aller innerhalb der Grenzen des polnisch-litauischen Reiches befindlichen Bisthümer einsetzte 114). Unter die Juris

Dilecto Gregorio

114) Das Breve lautet: „Pius Papa II. Electo Kioviensi Lithuaniae et totius Russiae inferioris salutem. Decens reputamus et congruum, ut provisiones Ecclesiarum praecipue Cathedralium, quae de certa scientia Romani Pontificis jus cesserunt, licet ejus superveniente obitu Literae Apostolicae confectae non fuerint, super illis Apostolicae sedis interveniente praesidio plenum sortiantur effectum. Dudum felicis recordationis Calixtus Papa III. praedecessor noster provida consideratione attendens, quod iniquitatis et perditionis filius, Jonas de Asciscentia Monachus S. Basilii M. Schismaticus, ad dignitates et honores Ecclesiasticos ambitiose aspirans, spiritu rebellionis assumptus se pro Archiepiscopo Ruthenensi ausu sacrilego regerc et nominare: ac Venerabili fratre nostro Isidoro Episcopo Sabinensi, et ex dispensatione Apostolica A Eppo Ruthenensi, a sede sua Ruthenensi ejecto in Archieppatum praedictum non vacantem temeritate propria, se de facto intrudere, et Archi Eppatum praedictum Ruthenum, in animae suae periculum, ac sedis Apostolicae vilipendium indebite detinere praesumpserat. Idem praedesessor volens, quantum sibi ex acto praemissum fuerat, animarum periculis et tantae praesumptioni congruis, quibus poterat, remediis, obviare, de Venerabilium Fratrum suorum, de quorum numero tunc eramus, consilio, et Apostolicae pleni

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