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reichen 1). Derselbe sorgte für die Verbesserung der Münze, von deren Bestand in Oesterreich seit dem Jahre 1166 urkundliche Spuren vorkommen, verlegte dieselbe von Krems nach Wien in die Herzogsburg (am Hofe, an der Stelle der heutigen Nuntiatur), und berief die sogenannten Flandrenser, welche in Wien unter einem Münzmeister und Münzkämmerer standen. Sie hiessen hier, wie in Cöln, Worms, Erfurt, Mainz u. a. 0. (Monetarii, Münzjunker) Hausgenossen. Diesen Flandrensern ertheilte Leopold im Jahre 1208 ein wichtiges Privilegium, wornach sie als eine besondere, mit der Münze und dem Geldwechsel ausschliesslich berechtigte Körperschaft von der Gerichtsbarkeit des Stadtrichters ausgenommen und nur ihrem Münzmeister und dem herzoglichen Münzkämmerer unterworfen waren ). Auch andere Gewerbsleute namentlich Färber, wanderten aus Flandern und den Rheingegenden, wo die Färbekunst in hohem Rufe stand, in Oester

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1) Nach dem Wiener Stadtrechte vom Jahre 1219 durfte kein Verkäufer gegen einen Regensburger zeugen, sondern nur seine Landsleute oder angesehene Bürger Wien's. Auch waren sie im Zolle billiger, als die russischen Kaufleute gestellt. Nach Ungern zu handeln, war Fremden bei zwei Mark Strafe verboten. 2) Münzen der Babenberger sind in Appel's und Welzl's bekannten Münzkatalogen verzeichnet. Alois Primisser das älteste österreichische Münzwesen in Hormayr's Geschichte Wien's, III. B., S. 209. Siehe auch in Chmel's Geschichtsforscher I., 274 etc., die Beiträge zur Geschichte der landesfürstlichen Münze im Mittelalter von Th. G. v. Karajan. Einige nähere Züge über dieses Institut darf man wohl aus der von letzterem edirten, von Herzog Albert J. den Hausgenossen ertheilten Handfeste vom Jahre 1291 entnehmen, da sie nach dem Eingange der Urkunde eine Bestätigung der ältern, unter den letzten Babenbergern erhaltenen Vorrechte enthält. Hausgenossen sollen nicht mehr als 48 sein, nur mit deren einstimmiger Einwilligung kann Jemand in ihre Gesellschaft treten. Wer ausser den Hausgenossen es wagt (Christ oder Jude), Gold, Silber oder alte Pfennige zu kaufen oder zu wechseln, dessen Leib und Gut soll man dem Landesfürsten und dem Münzmeister überantworten. In der Münze probirte Pfennige dürfen in der Bude, ohne weitere Prüfung, bloss auf flacher Hand vorgezeigt werden. Wenn der Landesfürst Pfennige erneuern will, mit einem gemeinen und einfachen Eisen (für einseitiges Gepräge), so soll diess nirgends geschehen, als zu Wien, Enns und in der Neustadt, und es sollen die Hausgenossen mit gutem Fleisse die Prägeisen behüten. Den Hausgenossen wird das Asylrecht für ihre Häuser und Befreiung von Einquartierung fremder Gäste, dann das Recht eingeräumt, ihre Hausgenossenschaft zu verkaufen oder zu versetzen, an ihre Söhne, Töchter und Frauen gesetzlich, an Andere mittels Testament zu vererben. Bei der herzoglichen Münze unterschied man folgende Personen: 1) den Münzmeister, welcher unmittelbar vom Herzog ernannt und vom obersten Kammergrafen eingesetzt wurde. Seiner Gerichtsbarkeit unterstanden die Hausgenossen und alle andern zur Münze gehörigen Individuen (auch die Färber), sie mochten wo immer im Lande sich aufhalten; in der Münzstätte hatte er solche Macht, dass selbst Fremde, wenn sie die Schlagstube betraten, nur der Gewalt des Münzmeisters unterlagen, und wenn sie flüchtig waren, nicht ergriffen werden durften. Auch stand dem Münzmeister die Ernennung der Versucher und Brenner sowie die Verleihung von Schmelzhütten zu. Seine vorzüglichsten Pflichten waren: Die monatliche Untersuchung fremder Kaufleute und Wechsler, dass sie nicht die Münzen „saigern,“ d. i. die kleinern um vollwichtigere Stücke desselben Nennwerthes (vom bessern Schrott) verwechseln; die Inquisition der Falschmünzerei, worauf Todesstrafe gesetzt war, die Ueberwachung der Hausgenossen, die Berechnung des Münzgehaltes beim Gusse, und Aufsicht über das ganze Geschäft. Dafür bezog der Münzmeister von jedem Gusse 5 Schillinge und 23 Pfennige Nutzung. — 2) Der Anwalt, der des Herzogs Person bei der Münze mittelbar vertrat, unmittelbar aber der Münzkämmerer; seine Rechte, Pflichten und Nutzungen waren analog mit denen des Münzmeisters. 3) Die Hausgenossen werden zunächst erwähnt in Enenkel's Fürstenbuch (bei Rauch I. 302); dieselben gehörten mittelbar zur herzoglichen Kammer, nur der Münzmeister darf über sie richten. Es ist übrigens nicht ausgemacht, ob sie Flandrenser waren. Die Flandrenser scheinen vielmehr Tücher gefärbt zu haben, und durch ihre Verbindung mit dem Auslande und ihren Reichthum mit dem Münzwesen in nähere Beziehung gesetzt worden zu sein. Sie waren gesetzliche Münzwechsler; alte Pfennige oder Münzen durften sie nur zu Nutzen der Münze kaufen. Sein Geschäft erbt auf den Sohn, Frau oder andere nächste Anverwandte, wenn er ohne Testament stirbt. 4) Die Wechsler, welche schon in einer Urkunde Friedrich's des Katholischen erwähnt werden (Mon. boica XII. 363), waren den Haus

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reich ein, und wurden unter der allgemeinen Benennung die Flandrer (flandrenses) begriffen. Ausgezeichnete Künstler liessen sich in Oesterreich nieder, oder ihre Werke fanden mindestens dort Abnahme 1).

Bis nach Venedig, und von dort in den Orient, hatten die Wiener Kaufleute Geschäftsverbindungen. Mehrere derselben waren Mitglieder des deutschen Kaufhauses in Venedig und häufig findet man die Venediger Strasse in Wien's Urkunden erwähnt 2). Der Verkehr mit Ungern genoss manche Begünstigung. Das Wiener Stadtrecht vom Jahre 1221 verlegte das alte Stapelrecht Hainburg's für die aus Oesterreich nach Ungern gehenden Waaren nach Wien 3). König Bela IV. verlieh den Wiener Kaufleuten eine vortheilhafte Zollordnung, welche (1270) Stephan V. zu Bykche und Ladislaus Cumanus (1277 und 1279) auf der Insel Csepel bestätigten. Andreas III., der Venetianer, hob (1297) für den Wiener Handelstand alle Neuerungen und Bedrückungen in Zollsachen auf *).

Metalle (vorzüglich Zinn und Quecksilber), Holzwaaren, Häute, Leinen- und Wollengewebe, Tücher, Sattlerarbeiten und Waffen waren die vorzüglichsten Ausfuhrartikel, meist aber nur zum Transito nach dem Orient; eingeführt aber wurden Gewürze, Seide und seidene Gewänder, Goldstoffe, Prunkgeräthe 5). Unter den Gewerbsleuten zeichneten sich damals aus: die Goldschmiede, Bogner und Pfeilschnitzer, Waffenschmiede, Sattler und Riemer, Wildwerker (Kürschner), Tuchmacher und Weber, Färber u. a. m. An ihre vorzüglichen einstigen Wohn- und Absatzorte in Wien erinnern noch die Namen der Goldschmied-, Bogner-, Riemer-, Färbergasse, der Tuchlauben und dergleichen. Ueberhaupt erhielten Wien's Gassen vorzüglich ihre Benennungen von Gewerben, als: die beiden Bäckerstrassen, die Nadler- (vulgo Nagler-), Seiler-, Schlosser-, Hafner-, Kruger-, Lederer-, Wagner-, Weberstrasse (oder Wollzeile), Wipplinger- (Wildwerker-), Münzerstrasse, etc., welches wohl daher kam, dass schon unter den Babenbergern Leute von gleichem Handwerk in der nämlichen Gasse zusammen zu wohnen pflegten.

S. 68.

Das Zwischenreich in Oesterreich (1246-1282).

Einen Gegensatz mit der Zeit der Babenberger bildet die Schilderung der traurigen, herrenlosen Zeit (1246-1282), in welcher die Burgen erbrochen und beraubt, die Dörfer in Brand gesteckt und die Strassen durch Wegelagerer unsicher wurden.

genossen als Diener untergeordnet und von ihnen (als Herren) bestellt; denn nur den Hausgenossen kam
eigentlich der Münzwechsel zu.

Ueber die weitere Entwickelung des Münzwesens in Oesterreich handelt ausführlich: Dr. Siegf. Becher:
Das österreichische Münzwesen vom J. 1524 bis 1838. 2 Bände. Wien 1838.

1) Wir erinnern an den Verfertiger des berühmten, mit der Jahreszahl 1181 bezeichneten Niello Antipendiums
zu Klosterneuburg (des sogenannten Verduner Altares): Nicolaus von Verdun (Nicolaus Verdunensis).
2) Hormayr's Archiv. J. 1827, S. 293 und Tschischka's Geschichte Wien's, S. 121.

3) König Rudolph bestätigte noch dieses Stapelrecht; jedoch auf e genes Verlangen der Wiener Bürger wurde dasselbe von eben diesem Rudolph I. aufgehoben und fremden Kaufleuten stand es frei, nach Belieben sich in Wien aufzuhalten und zu handeln.

*) Diese Zollordnungen liegen im städtischen Archive Wien's. (Vergl. Fejér's cod. dipl. V. 2., p. 387, 549. VI. 2. p. 72).

5) Tschischka, Gesch. Wien's S. 121, Horma yr's Gesch. Wien's. II. C. 89–90.

Ulrich von Liechtenstein, der selbst auf seiner Burg von zweien seiner Vasallen überfallen und gefangen gehalten wurde, drückt sich nach vorausgegangener schlichter aber herzergreifender Erzählung von Friedrich des Streitbaren Tod, über die Zeit des Faustrechtes kurz und bezeichnend aus:

„Got muez sin 1) pflegen; er ist nu tôt,

sich huop nach im vil grôziu nôt

ze Stîre und ouch ze OEsterrich

da war maneger arm, der ê was rich.

für war ich iu daz sagen wil,

nâch im geschach unbildes vil:
man roubt diu lant naht unde tac;

dâ von vil dörfer wüeste lac.
Die richen sô gemuot

daz si den armen nàmu ir guot,
daz was iedoch ein swachez leben,
den got het guotes vil gegeben,
daz die den armen tåten leit,

dà mit si swanden werdikeit.
swen sô di armen erbarment niht

daz is hie und ouch dort enwiht 2).

Es liegt ausser dem vorliegenden Zwecke, die politische Geschichte dieses Zeitraumes, den Wechsel deutscher Reichsstatthalter, die Herrschaft König Ottokar's II. von Böhmen und seine Vermählung mit der Babenbergerin Margaretha, Witwe Kaiser Heinrich's VII., zur Befestigung seiner vermeintlichen Ansprüche, seine Kriege mit dem Ungerkönig Bela IV. und mit Rudolph von Habsburg zu schildern 3). Hier dürfte genügen, in Bezug auf die Territorial-Ausbildung von Oesterreich unter der Enns zu erwähnen, dass in dem Frieden zwischen Ottokar II. von Böhmen und Bela IV. von Ungern zu Ofen den 4. April 1254 die jetzige Südostgränze dieses Landes bis zum Semmering und Hartberge hergestellt wurde, während sie früher nur bis zur Piesting reichte, und Neustadt noch in Steiermark lag").

Hinsichtlich der Topographie und Geschichte ist bemerkenswerth die Gründung des Städtchens Marcheck ) durch Ottokar II. zum Andenken an den im Jahre 1260 unweit davon bei Kroissenbrun wider König Bela IV. erfochtenen Sieg.

1) Herzog Friedrich's II. des Streitbaren.

*) Ulrich von Liechtenstein, mit Anmerkungen von Th. v. Karajan, herausgegeben von K. Lachmann, Berlin, 1841, Vrouvendienst S. 530.

3) Hierüber handeln ausführlich: Phil. Lambacher, österr. Interregnum etc. Wien 1773, 4. — Franz Kurz, Oesterreich unter den Königen Ottokar und Albrecht, 1. 2. Theil. Linz 1816, 8. - Hanthaler, fasti Campililiensis T. 1. P. 2, p. 912 sqq. et p. 1132 sqq. - Fürst E. M. Lichnowsky: Gesch. König Rudolph's I. 1. B., Wien 1836. — Palacky: Gesch. Böhmen's, 2. B. Kopp: Deutsche Reichsgesch. 1. u. 2. B. Lpz. 1845–1847. *) Die Friedensurkunde ist abgedruckt bei Kurz a. a. O., Beil. Nr. 1. A. S. 171.

5) Von der bei Kroissenbrun gemachten reichen Beute stiftete Ottokar das Kloster Goldenkron in Böhmen. Auch wurde Wok von Rosenberg, der sich in dieser Schlacht besonders ausgezeichnet hatte, von Ottokar und Margaretha mit der Grafschaft Rabs belohnt. - Kurz a. a. O. Beil. I. B. u. II. Die erste Urkunde aus einem Codex des siebzehnten Jahrh. entnommen, nennt Comitia Ratz, die zweite, aus dem in Hohenfurt befindlichen Original von 1260 (Acta autem haec sunt in La. Datum in territoriis apud Moravam) sagt: Comitia Razk. Vergl. auch Grübel's Aufsatz: „Ist Ragz, Retz oder Raabs?" in Schmidl's österr. Blättern für L. u. K. 1847, Nr. 174 s. f.

Wenn man aber die zahlreichen verheerenden Kriege und Privatfehden betrachtet, so erscheint im Ganzen eine bedeutende Verminderung sowohl der österreichischen Bevölkerung, als ihres Wohlstandes während der Periode des Zwischenreiches (1246-1278) als die nothwendige Folge davon.

S. 69.

Allmäliches Wiederaufblühen Oesterreich's unter den Habsburgern.
(Schwaben und andere Reichsländer; Italiener, Griechen, Serben etc. in Wien.)

Um so erfreulicher und rascher war der Aufschwung, welchen Oesterreich seit K. Rudolph von Habsburg's Sieg über Ottokar (1278) an der March und der Herstellung des Landfriedens nahm, als nach dem Ausspruche Konrad's von Würzburg: „dem Adler von Rom würdiglich gelungen, dass er Krähenvögel bezwungen, auch Habichte und Falken zu Osterlanden und in Steier, zum Schrecken der Raben und Geyer, und sich auch der Löw aus Böheim musste schmiegen unter seine Klauen." Auf dem Reichstage zu Augsburg (27. December 1282) wurden beide Söhne Rudolph's I., Albrecht und Rudolph, mit den Herzogthümern Oesterreich, Steiermark, Krain und der windischen Mark belehnt, wie sie einst Herzog Friedrich II. besessen, und zugleich alle Privilegien, die mit der neuen Ordnung unvereinbar waren, für ungültig erklärt 1). Auf Bitten des Landadels vom 1. Juni 1283, dass es schwer sei, zwei Herren zu dienen, wurde Albrecht allein zum Regenten der österreichischen Länder von König Rudolph I. bestimmt3).

Mit Umsicht baute die Dynastie der Habsburger auf den von den Babenbergern gelegten Grund, und durch die Erweiterung ihrer Hausmacht, durch die Vermählung mit Ausländerinnen, so wie durch ihre Weltstellung als deutsche Kaiser und als Könige Böhmen's und Ungern's erfolgte ein immer währendes Zuströmen von Ausländern nach Oesterreich, namentlich nach Wien, dessen Bevölkerung sich fortwährend vom deutschen Reiche und aus allen Ländern der Monarchie ergänzte und vermehrte.

Viele Schwaben kamen unter Albrecht I. in Oesterreich an, da aber Albrecht dieselben vorzüglich begünstigte und aus ihnen Herrmann von Landenberg und die Herren Heinrich und Ulrich von Wallsee als seine Haupt-Rathgeber wählte, so entstand Unzufriedenheit bei dem altösterreichischen Adel3), welcher auf seinen Versammlungen zu Stockerau und Triebensee auf die Entfernung der Schwaben und die Bestätigung seiner Privilegien drang, und, als diess verweigert wurde, in Wien einen Aufstand erregte, der mit dem Verluste der Privilegien dieser Stadt endigte *).

1) Rauch österr. Gesch. III. B. S. 56–60. Lambacher S. 199 etc. im Anhange.

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2) Die Städte, Ritter und Knappen Oesterreich's schlossen (um's J. 1281) einen Bund, dass sie sich durch 10 Jahre jedem Ruhestörer widersetzen und den eidlich beschwornen Landfrieden aufrecht erhalten wollten. (Die Urkunde in Kurz: Oesterreich unter Ottokar und Albrecht II. Beil. X.)

3) Ein angesehener eingewanderter Adelsstamm aus Schwaben waren auch die Ellerbach.

*) König Rudolph I. hatte im J. 1278 Wien zur freien Reichsstadt erklärt; bei der Verleihung der österreichischen Länder war aber auf die Zeit der letzten Babenberger zurückgegangen worden. Die Wiener wollten indess auf ihren vermeinten Rechten als freie Reichsbürger beharren und deren Anerkennung vom Herzoge Albrecht ertrotzen. Der Herzog zog sich auf den Kalenberg zurück, schnitt den Wienern die

Die Theilungen der österreichischen Lande, dann Zwistigkeiten, besonders jene wegen der Vormundschaft über Ladislaus Posthumus, führten in Wien zu einem abermaligen Aufstande, wobei Friedrich IV. sogar in seiner Burg zu Wien durch neun Wochen (2. October bis 4. December 1462) belagert, endlich durch König Podêbrad von Böhmen befreit wurde 1).

Besonders auffallend war die Zahl der Zuwandernden in Wien. — AeneasSylvius Piccolomini (Kanzler Friedrich's IV., Bischof von Trient, dann als Papst: Pius II. + 1464) sagt in seiner, wenn auch etwas einseitig und scharf gehaltenen Schilderung der Wiener, dass alte Bürgerfamilien selten 2), meist Fremde und Emporkömmlinge daselbst zu finden seien. Im Ganzen rechnet derselbe in Wien 50.000 Communicanten (Katholiken). Er preist die Schönheit der Stadt, der Kirchen und Paläste, besonders den bewunderungswerthen Stephansthurm, lobt die Wohlhabenheit der Wiener, tadelt jedoch ihre lockeren Sitten. - Minder bedeutend und volkreich nennt er die übrigen österreichischen Städte; als vornehmste Landherren erwähnt Aeneas Sylvius die Grafen von Schaumburg und Maidburg (Hardegg), doch noch reicher als diese die Wallsee, Liechtenstein und Buchheim; ferner als nächst angesehene Adelsfamilien die

Zufuhr ab und erzwang den Gehorsam der Stadt. Wien musste sich unbedingt unterwerfen, die Privilegien ausliefern, welche zerrissen wurden, und in einer eigenen Urkunde (vom 18. Februar 1288) UnterthanenTreue dem Herzoge als Landesherrn geloben und auch über die Verzichtleistung ihrer vernichteten Privilegien einen besondern Revers ausstellen. (Kurz a. a. O. Beil. XIX. u. XX.)

1) Michael Beheim, Buch von den Wienern (1462–1465), herausgeg. von Th. v. Karajan. Wien 1846. 2) Urkundlich lassen sich jedoch in Wien schon im dreizehnten Jahrhunderte als alte Wiener Familien nachweisen: Die Familie Greiffen, Nachkommen des reichen Grifo von Mariastiegen, Otto von dem (hohen) Markte, Leopold von der Hochstrasse, Leopold der Riemer, und mehrere ritterliche Famimilien, die sich in Wien ansässig machten, als die Stadtrichter: Otto der Aeltere von Neuburg (1258), Ritter Otto Haymo's Sohn (1272), Heunlo von Tulna (1275), Ritter Reimboto (1281 und 1283), Konrad von Harmarchi (1282), und der Bürgermeister Paltram von Stephans freithof u. a. m. (Tschischka S. 121.) Noch mehr ritterliche Geschlechter kamen im vierzehnten Jahrhunderte als in Wien eingebürgert („verburgrechtet") vor.-J. E. Schlager in den Wiener Skizzen V.B., S. 454 etc. nennt aus der Smitmer'schen Urkunden-Sammlung im k. k. Staats-Archiv noch (im dreizehnten Jahrhundert) Otto Sagitarius, Chuno Civis de Wienna, Sifridus Schutwürfel etc., wovon hier nur einige Namen ausgehoben werden, sofern sie auf die Abkunft der (wahrscheinlich alteinheimischen und eingewanderten) Familien hindeuten, als: Pertholdus Wiesendus Flaminck (1257), Rudolfus, civis Wiennensis (1266), Ott de Perchtoldsdorf (1267), Ditricus de Chalenperge (1275), Dietricus in Witmarchet (1231), dann Rudgerus et Paltramus Fratres in Witmarcht (1275), Leopoldus de quinque ecclesiis, Chunradus Wulfleinsdorfer, Vlricus Valchenstainer (1280), Leopoldus de alta strada, Heinricus de preitenveld; ferner aus dem vierzehnten Jahrhundert (aus den Wiener Stadtgrundbüchern a. a. O. S. 462 etc.) : Feigenblatt von Ulm; Weichant Hochenburg, den man nennt von Marburg; Frau Margaretha, die man auch nennt die steyrisch Utlin; (aus dem fünfzehnten Jahrhunderte) Stephan Gerhard, den man nennt Siebenburger; Hanna, den man auch nennt Osterreich; Jacob Strauss, den man auch heisst Jacob von Stain; Ulreich Kramer, der Paier, der sich auch nennt der Venediger; Hanns bei dem Prunn, den man nennt Siben hirter; Jög der Stockfisch, den man auch nennt Görsign Polakh von Pellendorf; Meister Niklas von Fürstenveld etc. Auch Witznamen waren in Wien schon im vierzehnten Jahrhunderte üblich z. B. Ortolf von dem entrischen Graben, Jacob mit der bösen Zal, Hunch Reich, voran der Ledern etc. Sehr oft kommen aber bloss Taufnamen bei den Bürgern Wien's bis in's fünfzehnte und bei Künstlern gar bis zum sechzehnten Jahrhundert vor. Die eingebürgerten Rittergeschlechter wurden häufiger im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert. (Hormayr's Gesch. Wien's, III. B., VII. und VIII. Heft, S. 112 und 124 und IV. B., I. und II. Heft, S. 98-100.)

Eine nationale oder geographische Bedeutung hatten auch die Wallis che (jetzt Wallner-Strasse, von dem altdeutschen Worte wallich" fremd) die Kärnthner- und Unger-Strasse, das Peyerer (Bairer-, später veranstaltet: Peiler-) Thor etc.

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