Sayfadaki görseller
PDF
ePub

23. Februar 1854 abgeschlossenen Uebereinkünfte bezüglich der Rückzahlung, Verzinsung und Sicherstellung der darin bezeichneten Forderungen der National - Bank aufgehoben, und jene Obligationen im Betrage von 30 Millionen, welche der National-Bank zur Deckung des Eingangs erwähnten Interimal - Vorschusses übergeben worden sind, sind zurückzustellen. 14. Die Wirksamkeit des vorstehenden Uebereinkommens beginnt mit 1. November 1855.

Gleichzeitig mit dieser wichtigen Verfügung wurde eine andere die privilegirte österreichische National-Bank betreffende eingeleitet, welche, obwohl sie zunächst auf die Hebung des Real-Credites berechnet ist, doch hier erwähnt werden muss, weil sie ebenfalls geeignet ist, auf die Consolidirung des Standes der National-Bank und Wiederherstellung der Landeswährung förderlichen Einfluss zu nehmen. Auf Grund der mit Allerhöchster Entschliessung vom 12. October 1855 ertheilten Genehmigung Seiner k. k. Apostolischen Majestät erklärte sich die privilegirte österreichische National-Bank bereit, zur Unterstützung des Real-Besitzes eine HypothekenBank zu errichten, und zu diesem Zwecke ihre Fonds um 35 Millionen Gulden in klingender Silbermünze zu vermehren 1).

Der Ankauf mehrerer Eisenbahnlinien durch die Staatsverwaltung, sowie die Ueberlassung einiger Strecken von Staats-Eisenbahnen an Privat-Gesellschaften werden bei den „Communicationen" ihre umständliche Erwähnung finden. Hier kann derselben nur insoweit gedacht werden, als durch die Vertragsbestimmungen bei dem Ankaufe die Staatsschuld vermehrt wurde. Die Eisenbahnstrecke von Mailand über Monza nach Como wurde in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 7. März 1851, mittelst des Vertrages vom 19. März 1851, für den Staat erworben. Nach den Bestimmungen dieses Vertrages wurden im Betrage der Verkaufssumme von 2,530.000 fl. 4percentige Staats-Schuldverschreibungen hinausgegeben, welche, in 9 Serien eingetheilt, binnen 9 Jahren alljährlich am 2. Januar zur Verlosung kommen, wobei die jeweilig gezogene Serie am 1. Juli desselben Jahres zur Auszahlung gelangt; die Verlosung begann am 2. Januar 1852. Zugleich übernahm die Staatsverwaltung die Ausbezahlung einer durch 37 Jahre fortlaufenden jährlichen Rente von 84.000 fl. zur Einlösung der emittirten Mailand - Como - Rentenscheine. Ersterer Betrag (der 4percentigen Verlosungsschuld) bildet einen Theil der neuen Schuld des lombardisch-venezianischen Monte, bei welchem er bereits erwähnt wurde.

Die lombardisch-venezianische Ferdinands-Bahn wurde auf Grundlage früherer Uebereinkommen über Allerhöchste Ermächtigung vom 27. Mai 1852 durch den Vertrag vom 9. Juni 1852 für den Staat erworben. Hierdurch übernahm der Staat die Verbindlichkeit, für die noch in den Händen der Privaten befindlichen Actien die Summe von 7,445.760 fl. in 4percentigen Staats-Schuldverschreibungen zu erfolgen, welche, in 7 Serien eingetheilt, alljährlich im Betrage von einer Million Gulden zur Verlosung kommen. Dieselbe erfolgt Anfangs April und die Ausbezahlung am 1. April des darauf folgenden Jahres; die erste Verlosung fand am 1. April 1853 Statt. Die ungrische Central-Eisenbahn ging mittelst des Vertrages vom 7. März 1850 in das Eigenthum des Staates über. Für die noch in den Händen der Privaten befindlichen Actien wurden 4percentige Staats-Schuldverschreibungen im Betrage von 8 Millionen Gulden hinausgegeben, welche in 8 Serien, jede zu einer Million Gulden eingetheilt, binnen 8 Jahren zur Verlosung gelangen. Die Verlosung geschieht am 1. December, die Auszahlung am 2. Januar des je darauffolgenden Jahres. Am 1. December 1851 ward die erste Verlosung vorgenommen.

Die Krakau - oberschlesische Bahn ging durch den mit Allerhöchster Entschliessung vom 13. Mai 1850 genehmigten Vertrag vom 30. April 1850 in das Eigenthum des Staates über. Die Staatsverwaltung übernimmt hiermit die Einlösung der 18.725 Actien zu 100 Thalern preussisch Courant jede; dieselben werden vom 1. Januar 1851 an halbjährig verzinset, und zwar bis Ende 1890 zu 4 Percent, vom 1. Januar 1891 an zu 31⁄2 Percent. Die Tilgung derselben erfolgt nach dem bestimmten Amortisations-Plane; die Auslosung geschieht im April

1) Das Nähere hierüber im §. 106.

eines jeden Jahres (beginnend mit dem Jahre 1851) und die Berichtigung der verlosten Obligationen am 1. Juli desselben Jahres.

Die Wien-Gloggnitzer Eisenbahn mit den Seitenflügeln von Laxenburg und Katzelsdorf erwarb der Staat durch das (unterm 30. August 1853 Allerhöchst genehmigte) Uebereinkommen vom 4. August 1853. Kraft desselben bezahlt die Staatsverwaltung für jede der im Privat-Besitze befindlichen 13.219 Actien den Betrag von 675 fl. (im Ganzen 8,922.825 fl.) in 5percentigen verlosbaren Obligationen. Jährlich werden am 1. October Obligationen im Betrage von 2 Millionen Gulden verloset, und die Ausbezahlung der zur Verlosung gelangten Obligationen erfolgt am 1. October des nächsten Jahres. Die erste Verlosung geschah am 1. October 1854. Ferner übernimmt die Staatsverwaltung die fundirte 5percentige Schuld der Eisenbahn-Gesellschaft im Betrage von 2,750.000 fl.

Die Wiener-Neustadt-Oedenburger Eisenbahn, eine an die vorhergehende sich anknüpfende Seitenbahn, wurde durch den Staat mittelst des Vertrages vom 31. Juli 1854 (genehmigt durch Allerhöchste Entschliessung vom 26. August 1854) eingelöset. Für die in Privat-Händen befindlichen Actien bezahlte der Staat die Ablösungssumme von 1,500.000 fl. in 5percentigen verlosbaren Obligationen. Die Verlosung beginnt am 1. Februar 1855, beträgt jährlich 300.000 fl., und wird durch fünf Jahre fortgesetzt. Die Rückzahlung erfolgt ein Jahr nach der Verlosung.

Da fast die sämmtlichen mittelst dieser Verträge übernommenen Staatsschulden im Wege der Verlosung in einer kurzen Reihe von Jahren (nämlich bis zu den Jahren 1859 und 1860) getilgt werden, so wird nach Verlauf dieser Zeit nur noch ein Theil der Mailand-Como-Rentenscheine, ein Theil der Krakauer Obligationen, und die fundirte Schuld der Wien-Gloggnitzer Eisenbahn, somit eine vergleichungsweise geringe Summe, dem Staate zur Last verbleiben.

Dagegen wurde mittelst des (unterm 12. Januar 1855 Allerhöchst genehmigten) Vertrages vom 1. Januar 1855 die nördliche Staats-Eisenbahn von Bodenbach bis Brünn mit dem Seitenflügel nach Olmütz, ferner die südöstliche Staats-Eisenbahn von Marchegg bis Szolnok und Szegedin mit der im Baue begriffenen Verlängerung bis Temesvár, und die Banater Eisenbahn von Baziaš nach Steierdorf (sammt einem in das volle Eigenthum übergehenden Complexe von Staatsgütern und Montan-Werken) an die k. k. privilegirte Staats-Eisenbahn-Gesellschaft auf 90 Jahre überlassen, wofür dieselbe den Betrag von 200 Millionen Franken in Silber, in 36 Monats-Raten, vom 1. März 1855 an, zahlbar, mit der Verbindlichkeit zu entrichten hatte, die ersten 12 Raten gegen eine 4 percentige Escomptirung bis zum 1. Juli 1855 zu erfolgen.

Zur Andeutung der Ergebnisse der Finanz-Verwaltung in der Periode von 18481854 folgen hier einige der hauptsächlichsten Daten:

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small]

Unter den Einnahmen waren ausserordentliche begriffen: im Jahre 1849 41⁄2 Million, 1850 14 Millionen, 1851 17 Million, 1852 11⁄2 Million und 1853 1 Million Gulden 1);

1) Im Jahre 1854 kamen ausserordentliche Einnahmen nicht vor.

worunter das den ungrischen Insurgenten abgenommene Silber und der Metallstock 11⁄2 Million, die sardinische Kriegsentschädigung sammt Münzgewinn dabei 32 Million, die toscanische Kriegsentschädigung 12 Million und die aus der Verzichtleistung der National-Bank auf die Verzinsung der in ihre Cassen eingeflossenen Reichsschatzscheine und Casse-Anweisungen 2 Million ausmachten.

[ocr errors]

289,861.609 fl.

Nebst dem oben nachgewiesenen Abgange von 315,483.101 fl. waren jedoch in den erwähnten Jahren noch folgende ausserordentliche Auslagen zu bestreiten: zur theilweisen Tilgung der fundirten und schwebenden Staatsschuld mit zu ausserordentlichen Ausrüstungen der Armee und Bestreitung der Interventions-Kosten aus Anlass der politischen Wirren im In- und Auslande mit zur Erweiterung des Staats-Eisenbahn-1) und Telegraphen-Netzes mit im Ganzen mit

Demnach stellt sich der Gesammtbetrag des Abgangs, welcher durch ausserordent-
liche Zuflüsse zu bedecken war, in den benannten 7 Jahren auf die Ziffer von
Die Bedeckung dieses Abganges fand sich in den auf die eröffneten Staats-
Anlehen eingeflossenen Zahlungen, und in der Vermehrung der schwebenden
Staatsschuld mittelst Hinausgabe von Staats-Papiergeld, endlich in der Auf-
nahme von Vorschüssen bei der privilegirten österreichischen National-Bank,
aus welchen Quellen im Ganzen ein Betrag von
in die Staats-Cassen eingeflossen ist *).

S. 105.

Fortsetzung.

Handel, Gewerbe und Schifffahrt.

[ocr errors]

240,665.463 " 125,412.765. 655,939.837 Al.

971,422.938 fl.

1.004,201.998

Auf keinem Gebiete practischer Thätigkeit war vielleicht in Oesterreich die Reform nothwendiger, als auf jenem der Gewerbe, des Handels und der Schifffahrt, nirgend aber erfolgte sie auch umfassender und durchgreifender als auf dem grösseren Theile dieses Gebietes. Der erste und bedeutendste Schritt lag schon in der Bildung eines eigenen Ministeriums für die Pflege dieser wichtigen Interessen mit Einschluss der Communicationen und der öffentlichen Bauten, wie diese Pflege die Fortschritte der neuesten Zeit auf dem Felde der volkswirthschaftlichen Entwicklung gebieterisch erheischten. An die Spitze dieses Ministeriums ward Freiherr von Bruck berufen, ein Mann, welcher in dem grossartigen Geschäftsbetriebe des WelthandelsPlatzes zu Triest seinen Blick geschärft, seine Erfahrung gereift und von seiner energischen Thätigkeit durch den von ihm ausgegangenen Aufschwung des österreichischen Lloyd vollgiltiges Zeugniss abgelegt hatte. Die umfassenden und zahlreichen Refor

1) In dieser Summe sind 37 Millionen nicht inbegriffen, welche zur Einlösung der früher erwähnten Privat-Bahnen in Staats-Schuldverschreibungen ausgegeben wurden und sonach dem Betrage der Staatsschuld zugewachsen sind, und ebensowenig 28 Millionen Gulden, als der Betrag der früher von der Staatsverwaltung angekauften Actien der Privat-Eisenbahnen und der ihnen geleisteten Vorschüsse, auf welchen Betrag bei jener Einlösung Verzicht geleistet wurde.

2) Eine sehr interessante Beleuchtung der gegenwärtigen Finanz-Zustände des Kaiserstaates und ihrer nächstbevorstehenden Entwicklung findet sich in der Schrift: „Die neue Gestaltung der Geld- und CreditVerhältnisse in Oesterreich. Wien 1855".

men, welche er während der vergleichungsweise kurzen Zeit, als er dieses Ministerium leitete, theils durchführte theils anbahnte, lassen am klarsten erkennen, dass er der hohen ihm gestellten Aufgabe gewachsen war. Diese Aufgabe war in der That für einen österreichischen Handels-Minister eine sehr schwierige. Oesterreich war trotz seiner trefflichen Anlagen in der materiellen Entwicklung seiner Kräfte zurückgeblieben. Nunmehr sollte die gewerbliche Thätigkeit aus ihrer Isolirung gezogen, der Industrie ein neuer, wohlthätig auf die Boden-Production zurückwirkender Anstoss gegeben, der Handel im Innern und nach Aussen von seinen Fesseln befreit, die Schifffahrt aus ihrer langwährenden Verwahrlosung emporgehoben, hiermit aber die Steuerkraft vervielfältiget werden, und diess mitten unter widersprechenden auf Schonung Anspruch machenden Einzeln-Interessen, im Gedränge auswärtiger Rivalitäten, auf einem eben noch unterwühlten Boden, während der grössten inneren Erschütterung (oder unmittelbar nach derselben), welche Oesterreich jemals erfahren hatte.

Das Dringendste schien die Einbeziehung der sämmtlichen Länder der Monarchie in ein Zollgebiet (mit wenigen durch Lage und besondere Verhältnisse gebotenen Ausnahmen), die Beseitigung aller Verkehrsschranken innerhalb desselben, sohin die Erleichterung des Verkehres nach Aussen, durch die Beseitigung des Prohibitiv-Systemes und durch Feststellung eines rationellen Schutzzoll-Tarifes, wornach erst die Erweiterung des Handelsgebietes gegen Deutschland und Italien zu, welche in der Schaffung eines mittel-europäischen Zoll- und Handels-Gebietes ihren Zielpunct hatte, angebahnt werden konnte. Die Ausführung dieses Planes ward begonnen mit der (seit Langem sehnlichst herbei gewünschten, früher aber fast unausführbar gewesenen) Aufhebung der Zwischenzoll-Linie, welche die ehemals ungrischen von den übrigen Kronländern trennte; dieser folgte die Einbeziehung Istrien's und der quarnerischen Inseln, sowie des Umkreises der Freihäfen in das allgemeine Zollgebiet. Mit Umsicht und Besonnenheit ward sohin zur Umänderung des Zoll-Tarifes geschritten. Die genauesten Vorerhebungen, die Einvernehmung der Betheiligten, die rücksichtsvollsten Uebergangs-Maassregeln sollten die mit jeder Aenderung des Zoll-Systems verbundene Rückwirkung auf bestehende Interessen mildern, ohne dass die Bemühungen der Anhänger des Verbotes den Fortschritt zu hindern vermochten. Die düstersten Voraussagungen liessen sich vernehmen, der Bestand der inländischen Industrie sollte in Frage gestellt, der Ruin von Tausenden herbeigeführt sein; allein das Gegentheil hiervon trat ein, indem die Industrie zu keiner Zeit binnen so weniger Jahre einen so mächtigen Aufschwung gewonnen hat, als seit Aufhebung des Verbot-Systems. Bei dieser grossartigen Reform des inneren Zollwesens wurde laut die Absicht ausgesprochen, hierdurch die künftige Handelseinigung mit Deutschland anzubahnen. Die Kundgebung dieser Absicht erfolgte aber auch direct zuerst in der Wiener Zeitung, sohin in eigenen, dem Bundestage sowohl als den deutschen Regierungen mitgetheilten Denkschriften, in welchen die grosse Frage practisch behandelt und die zu ihrer Lösung erforderlichen Maassregeln einzeln zergliedert wurden. Wenn die aus Anlass der deutschen Verwicklungen zwischen Oesterreich und Preussen ausgebrochenen Misshelligkeiten einer Verfolgung dieser Verhandlung mit dem leitenden Staate des deutschen Zollver

eines in den Weg traten, und letztere selbst auf dem Dresdner Congresse nicht gefördert werden konnte, so folgten doch die meisten übrigen deutschen Staaten, namentlich alle bedeutenden, dem an sie ergangenen Rufe zu der in Wien sich versammelnden Zoll-Conferenz, und schritten mit solchem Ernste zu den Erörterungen über die aufgestellten Vorschläge, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer näheren Einigung zwischen diesen Staaten, insbesondere zwischen den süd-deutschen und zwischen Oesterreich vielleicht auf Kosten des Bestandes des Zollvereines geführt haben würden, wenn nicht auf Grund der hierüber angestellten Erwägungen Preussen sich zur Anknüpfung von Verhandlungen geneigt bewiesen hätte. Oesterreich, dem es nicht um die Sprengung des Zollvereines, sondern um die Handelseinigung mit ganz Deutschland zu thun ist, ging in diese Negotiationen ein, und sandte den inzwischen vom Handels-Ministerium (dessen Leitung Freiherr von Baumgartner übernahm) abgetretenen Freiherrn von Bruck als Unterhändler nach Berlin. Die Folge dieser Unterhandlung war der mit Preussen unterm 19. Februar 1853 abgeschlossene Handels- und Zoll-Vertrag, welchem die übrigen Zollvereins-Staaten unterm 4. April 1853 beitraten; hierdurch wurden nahmhafte Erleichterungen für den gegenseitigen Verkehr gewährt, und bis zum Jahre 1860 neue Verhandlungen über die gänzliche Zolleinigung oder doch über weitergehende gegenseitige Verkehrs-Erleichterungen in Aussicht gestellt. Noch lässt sich heute nicht beurtheilen, ob zu jener nicht mehr fernen Zeit die von Oesterreich angebotene deutsche Zolleinigung zur Wahrheit werden wird; allein die Macht der hierzu unaufhaltsam drängenden, die gesammte Nation umfassenden Interessen ist so gross und nachhaltig, dass die dagegen sich erhebenden Sonderbestrebungen den endlichen Sieg der grossartigsten Idee dieses Jahrhunderts wohl aufzuhalten, nimmer aber zu vereiteln vermögen. Süden des Reiches waren die nach gleicher Richtung abzielenden Schritte der österreichischen Regierung nicht ohne Erfolg geblieben. Das Fürstenthum Liechtenstein ward in das österreichische Zollgebiet aufgenommen, die Herzogthümer Parma und Modena traten in einen förmlichen Zollverein mit Oesterreich, und mit Sardinien ward ein mehrfache Verkehrs-Erleichterungen gewährender Schifffahrts- und Handels-Vertrag abgeschlossen. Diesen Bestrebungen zur Erweiterung des Gebietes für den gesetzlichen Handel gingen Maassregeln zur Seite, welche die Hintanhaltung des ungesetzlichen, des Schleichhandels bezweckten, zu welchem Ende auch mit fast allen benachbarten Staaten Verträge abgeschlossen wurden.

Im

Als ein nicht geringeres Bedürfniss stellte sich die Erlassung eines neuen, den Bedingungen einer freieren Bewegung mehr, als diess durch die bisherigen vielfältigen und ungleichartigen Verordnungen geschieht, entsprechenden Gewerbegesetzes dar. Es wurde jedoch erkannt, dass vorerst der Raum für diese freiere Bewegung geschaffen und gesichert werden müsse, ehe eine durchgreifende Aenderung des so vielfache Interessen berührenden Gewerbegesetzes erfolgen könne. Inzwischen war man bemüht, sich die Materialien für ein solches neues Gesetz zu sammeln, dasselbe vorzubereiten und für die ehemals ungrischen Länder, in welchen eine gesetzliche Vorkehrung in dieser Hinsicht unaufschiebbar war, einstweilen eine Vorschrift zu erlassen,

« ÖncekiDevam »