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zu Prag), welche zugleich eine Unterstützung von der Staatsverwaltung geniessen. Ausserdem bestehen Forst-Schulen zu Hornegg, Hohenwang und Gross-Lobming in Steiermark, und der Forstunterricht wird ebenfalls in der Ackerbauschule zu Dublany in Galizien ertheilt.

Mit dem Forstunterrichte stehen die Anordnungen in Betreff der Staatsprüfungen für Forstwirthe in Verbindung 1). Die an einer öffentlichen Fortsschule zurückgelegten Studien befähigen nur zum untergeordneten Forst- Verwaltungsdienste; die Befähigung zur selbstständigen Forstwirthschaftsführung muss durch eine besondere öffentliche Prüfung (Staatsprüfung) dargethan werden. Wer dieselbe mit gutem Erfolge besteht, ist zur Aufnahme in den Staats-ForstbeamtenDienst geeignet. Für die Zulassung zur Staats-Forstprüfung ist erforderlich: das Alter von 22 Jahren, das Zeugniss sittlichen Wohlverhaltens, die gut zurückgelegten Studien an einer öffentlichen Forstschule sammt der hierauf erfolgten zweijährigen (unter gewissen Umständen einjährigen) Verwendung im Forstdienste, oder die Nachweisung der für den Eintritt in eine öffentliche Forstschule erforderlichen Vorstudien, sammt einer fünfjährigen Widmung zur Aneignung der nöthigen forstlichen Kenntnisse, jedenfalls aber in Verbindung mit praktischer Verwendung und wirklicher Dienstleistung. Die Staats-Forstprüfung wird von 1850 an jährlich einmal im Herbste an dem Sitze jener Länderstellen, wo sich Candidaten melden, abgehalten. Die PrüfungsCommissionen bestehen aus drei Individuen, welche jedes Jahr von dem Ministerium für LandesCultur (gegenwärtig dem Ministerium des Innern) und zwar zwei derselben über Vorschlag der Landes-Forstvereine, wo diese bestehen, oder der Landwirthschafts-Gesellschaften erwählt werden. Die Prüfung ist eine dreifache, und besteht aus der Anfertigung einer Abhandlung über einen Fachgegenstand, aus einer schriftlichen, unter Aufsicht abgelegten, und einer mündlichen öffentlich stattfindenden Prüfung. Die Candidaten werden hierbei als nicht befähigt (in welchem Falle sie sich nach Verlauf eines Jahres wieder zur Prüfung melden können), als befähigt oder als vorzüglich befähigt erkannt. Nachdem drei Jahre seit Einführung der Staats-Forstprüfungen verflossen sind, dürfen Forstbeamtenstellen des Staatsdienstes, abgesehen von der Beförderung, nur an solche Individuen verliehen werden, welche bei dieser Prüfung als befähigt erkannt worden sind. Die vorzüglich befähigt Erkannten werden stets besonders berücksichtiget.

Gleichzeitig wurde zur Ausbildung des Forstschutz- und technischen Hilfs-Personales eine Anordnung getroffen; dieser zufolge dürfen in Zukunft nur jene Forstverwalter, welche in der Staatsprüfung als befähigt erkannt wurden, Forstlehrlinge aufnehmen. Diese Lehrlinge müssen den Elementar - Unterricht genossen haben, und können nach einer mindestens dreijährigen Praxis, wenn sie 20 Jahre alt sind, sich zur Prüfung hinsichtlich ihrer Befähigung für den untergeordneten Verwaltungsdienst melden. Diese Prüfungen werden jährlich am Sitze der Kreisbehörden von besonderen, aus drei Commissären bestehenden Prüfungs-Commissionen abgehalten, welche in gleicher Weise, wie die Staatsprüfungs-Commission, von dem Ministerium oder dem Landes-Chef ernannt werden. Diese Prüfungen sind öffentlich und mündlich; nach Maassgabe derselben werden die Candidaten als nicht brauchbar, brauchbar oder sehr brauchbar zum untergeordneten Verwaltungsdienste erklärt; im ersten dieser Fälle kann der Candidat nochmals zur Prüfung zugelassen werden.

Die Anstalten für den montanistischen Unterricht erhielten eine wesentliche Erweiterung. Bis zum Jahre 1848 bestand hierfür als Staatsanstalt bloss die sehr umfassende k. k. Bergund Forst-Akademie zu Schemnitz in Ungern, für welche bezüglich der Aufnahme der Zöglinge neue Bestimmungen erlassen wurden 2). An dieselbe wurden im Jahre 1849 zwei neue k. k. mentanistische Lehranstalten gereiht, wovon die eine zu Přibram in Böhmen für die Nord-Provinzen und die andere (welche an die Stelle der früheren ständischen Lehranstalt zu Vordernberg trat) zu Leoben in Steiermark für die Süd-Provinzen bestimmt wurde. Jede dieser Anstalten

1) Minist. Verord. vom 16. Januar 1850.

2) Erlass des Unterrichts-Minist. vom 20. October 1848.

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by Morord dea Mintal, the Landes Cultur und Bergwesen vom 6. Februar 1849. Minal Verud vom 6 Februar 1849 und Minist. Verord, vom 25. März 1851.

arbeitenden Gewerbsleuten, dem bildenden Künstler, dem Berg- und Hüttenmanne die umfassendste Gelegenheit zur vollständigen Belehrung und Aufklärung geboten werden wird 1). Der Grossartigkeit des entworfenen Planes entspricht die in überraschender Weise vorschreitende Ausführung desselben.

Die zu bewerkstelligende geologische Aufnahme des österreichischen Gesammtgebietes wurde auf 30 Jahre vertheilt, so dass jährlich ein Raum von ungefähr 400 Quadrat-Meilen durchforscht werden müsste. Der Anfang sollte mit dem in geologischer Hinsicht so interessanten und noch wenig bekannten Erzherzogthume Oesterreich, zugleich dem Mittelpuncte des Kaiserstaates, gemacht werden, und von hier sollte nach allen Seiten hin nach Böhmen, Ungern, Steiermark und Kärnthen fortgeschritten werden. Von zwei Geologen, einem Assistenten, einem Chemiker, und einem entsprechenden Hilfs-Personale unterstützt, ging Haidinger rasch an's Werk und schon im Jahre 1852 konnte die vollendete geologische Karte von Oesterreich unter der Enns veröffentlicht werden; seitdem sind jene von Oesterreich ob der Enns und Salzburg gleichfalls veröffentlicht worden, ganz Kärnthen, der grösste Theil von Böhmen, dann von Ungern, Steiermark die angränzenden Gebiete in beträchtlicher Ausdehnung wurden bereits in die geologische Untersuchung einbezogen. Die Sammlungen des Institutes, auf das reichlichste vermehrt, wurden in geologischer, geognostischer, mineralogischer und geographischer Hinsicht geordnet und der öffentlichen Benützung zugänglich gemacht. Durch die von der Reichsanstalt herausgegebenen Werke (die Jahrbücher in vierteljährigen Heften 1850-1856, und die umfassenderen mit Abbildungen reichlich versehenen Abhandlungen), so wie gelegenheitliche Veröffentlichungen, erhielten mehrere Zweige der Wissenschaft, namentlich die geographisch-geologischpaläontologische Kenntniss von Oesterreich unter der Enns, eine umfassende Bereicherung, und die Ergebnisse der Untersuchungen über das Vorkommen nützlicher Fossilien auf bisher wenig bekannten Lagern wurden bereits für das praktische Leben und die Verkehrsthätigkeit ausgebeutet, wie auch die an der Reichsanstalt von deren Mitgliedern während des Winters abgehaltenen Vorträge vielseitig belehrend anregen. Auch in den einzelnen Kronländern wurden Provinzial-Vereine zur geognostischen Durchforschung des Landes errichtet, deren Thätigkeit die Forschungen der geologischen Reichsanstalt vielfach fördert, wie: der geologische Verein zu Pest (1850), der Werner-Verein zur Förderung montanistischer Zwecke zu Hall in Tirol (1850), der geognostisch-montanistische Verein von Steiermark zu Gratz mit 22 Mandatariaten (1850), der Werner-Verein zur geognostischen Durchforschung von Mähren und Schlesien (1851) und der montanistische Verein im Erzgebirge zu Joachimsthal (1852).

Das k. k. Mineralien-Cabinet und die übrigen dem Allerhöchsten Hofstaate beigegebenen Naturalien-Sammlungen bestanden zwar in ihrer reichen Fülle schon früher, ersteres wurde aber in der jüngsten Zeit dadurch für die mineralogischen Wissenschaften und den allgemeinen Gebrauch werthvoller und bedeutender, dass die Schätze desselben, mit welchen sich kaum irgend eine andere mineralogische Sammlung vergleichen lässt, durch den verdienstvollen kürzlich verstorbenen Vorstand, den Veteranen der österreichischen Natur-Forscher, Paul Partsch, in eine treffliche, streng wissenschaftliche Ordnung gereiht wurden, in welcher sich der ganze Reichthum dieser bewundernswerthen Sammlung übersehen und würdigen lässt. Auch für die Paläontologie wirkte dieses Cabinet in vielfach anregender Weise, und namentlich sind es die Forschungen des gegenwärtigen Vorstandes Dr. Moriz Hörnes über das Wiener Tertiär - Becken, welche in den weitesten Kreisen die verdiente Anerkennung erhielten.

Zur Förderung der Landes-Cultur, zum Theile mit besonderer Berücksichtigung des landwirthschaftlichen Unterrichtes, bestanden schon vor dem Jahre 1848 mehrfache Vereine, wie die k. k. Landwirthschafts- Gesellschaft zu Wien mit Sectionen für Viehzucht, Obst- und Weinbau, landwirthschaftliche Rechtsverhältnisse, Seiden- und Bienenzucht und

1) Minist. Erlass vom 1. December 1849.

34 Bezirksvereinen in den verschiedenen Bezirken Nieder-Oesterreich's, die LandwirthschaftsGesellschaften zu Linz, Gratz (mit einem Versuchshofe zu Gratz, nebst Obstbaum- und Rebenschule zu Grottenhof, Seidenbauhof zu Baierdorf, ferner mit 45 Filialen in den Landbezirken Steiermarks, dann einem Forstvereine mit den Forstschulen Hornegg, Hohenwang und Gross - Lobming), Laibach (mit 21 Filialen, einem Versuchshofe, einer HufbeschlagslehrAnstalt und Thierarzneischule), Lemberg (mit Sectionen für Forstwesen und Gartenbau und der landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Dublany), Krakau, Pest (mit Rebenschule und MusterObstgarten), Stein am Anger, Agram (mit 13 Filialen und einem Versuchshofe) und Hermannstadt, ferner die k. k. patriotisch-ökonomische Gesellschaft für Land- und Forstwirthschaft zu Prag (mit einem pomologischen und einem Schafzüchter - Vereine, 17 FilialVereinen, dann der Ackerbauschule zu Rabin), die agronomischen Sectionen der Akademien zu Mailand und Venedig, die Akademien des Ackerbaues zu Verona, Padua und Udine, die Gartenbau-Gesellschaften zu Wien und Gratz. Seither entstanden oder erhielten eine neue Regulirung die Landwirthschafts- Gesellschaften zu Salzburg (1848), Görz (1850) mit 15 Sectionen, Zara, Spalato und Ragusa, mit 9 Filialen (1850), Czernowitz mit Sectionen für Viehzucht, Forstwesen und Natur- und Landeskunde (1851), Innsbruck mit einer Section für Seidenzucht und 7 Filial-Vereinen (1854) und Klagenfurt mit 16 Filial-Vereinen (1855). Die Landwirthschafts-Gesellschaft zu Temesvár für die Wojwodschaft und das Banat ist so eben in ihrer Bildung begriffen. Insbesonders erweiterte ihre Wirksamkeit die mährisch-schlesische Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde zu Brünn mit Sectionen für das Forstwesen, den Gartenbau, die Bienenzucht, die Natur-Wissenschaften, Geschichte und Statistik des Landes und mit 6 Filial-Vereinen. Die Hebung der Wein-Cultur bezwecken die Weinbau-Gesellschaften zu Oedenburg und Modern (1852) in Ungern, jene der Seidenzucht (nebst den bereits erwähnten Sectionen der Landwirthschafts-Gesellschaften), der Seidenbau-Verein zu Gratz. Die landwirthschaftlichen Gesellschaften wirken durch Beispiel und Belehrung sowohl mittelst ihrer Versammlungen als mittelst Herausgabe von periodischen Schriften in den verschiedenen Landessprachen. Zeitschriften in deutscher Sprache veröffentlichen die Landwirthschafts - Gesellschaften zu Wien (Wochenschrift), Salzburg, Gratz (halbmonatlich), Klagenfurt (Monatschrift), Prag (eine für das gebildetere ökonomische Publicum, eine für das Landvolk), Brünn (Wochenschrift); in böhmischer Sprache jene zu Prag (für das Landvolk), in slovenischer Sprache jene zu Laibach (Wochenschrift), in polnischer Sprache jene zu Krakau (Wochenschrift) und Lemberg; in italienischer Sprache jene zu Verona, Padua und Udine. Ausserdem werden landwirthschaftliche Kalender veröffentlicht von den Gesellschaften zu Prag (deutsch und böhmisch), Brünn (deutsch und böhmisch), Klagenfurt (deutsch), Laibach (slovenisch) und Görz (italienisch).

Eine noch umfassendere Thätigkeit wurde dem Forstwesen gewidmet, indem sich ein Reichs-Forstverein zu Wien (1852), ein Forstverein für die österreichischen Alpenländer (1852), dann Provinzial-Forstvereine zu Salzburg (1852) und Linz (1855), der ungrische Forstverein (1850) und ein Forstschul-Verein zu Brünn mit der Forstschule zu Aussee (1854) bildete, während der west-galizische Forstverein zu Krakau schon früher bestand.

Auf die Veredlung der Pferdezucht wird ausser den allenthalben im Reiche verbreiteten k. k. Beschäl-Anstalten hinzuwirken gesucht durch die Abhaltung jährlicher Pferderennen in Wien, Pest, Pardubitz, Lemberg und Klausenburg, zu deren Förderung für die Dauer von drei Jahren alljährlich an Staatspreisen der Betrag von 9.800 Ducaten und an Pferde-Prämien der Betrag von 2.000 Ducaten Allerhöchst bewilligt wurde 1).

') Allerhöchste Entschliessung vom 27. Januar 1857.

S. 113.
Fortsetzung.

Landwirthschaft, Forst-, Berg- und Hüttenwesen (Aufhebung des Patrimonial-Verbandes und Grundentlastung).

In keiner andern Einrichtung prägt sich der charakteristische Unterschied zwischen der Neuzeit Oesterreich's und den früher bestandenen Verhältnissen deutlicher und umfassender aus, als in der durch die Aufhebung des PatrimonialVerbandes herbeigeführten Entfesselung des Grundes und Bodens in der weitreichendsten Bedeutung. In den verschiedenen Kronländern des Kaiserstaates (mit Ausnahme des lombardisch-venezianischen Königreiches, Dalmatien's und der Militärgränze), so sehr sie in ihren übrigen Einrichtungen von einander abwichen, bildete der Patrimonial-Verband die Grundlage der Landesverfassung, und schuf die tiefgreifenden Gegensätze der Besitzverhältnisse und der damit in Verbindung stehenden Standesunterschiede; dem gutsherrlichen, dem städtischen und dem unterthänigen Besitze entsprach die Stellung des angesessenen Adels, des Bürgers und des Bauers. Wenn die durch Aufhebung dieser Patrimonial-Zustände herbeigeführte Gleichberechtigung sämmtlicher Staatsbürger vor dem Gesetze dem gesammten Staatsleben eine neue Unterlage verlieh, wenn insbesondere die Beseitigung des Unterschiedes zwischen Rustical- und Dominical-Besitz ein gleichmässigeres System der directen Besteuerung anbahnte, so äusserte sich doch die fühlbarste Rückwirkung hiervon auf die gänzliche Umgestaltung der volkswirthschaftlichen, insbesondere der landwirthschaftlichen Verhältnisse des Kaiserstaates. Die Stagnation in der Bewirthschaftung grosser GüterComplexe, bedingt durch die Anwendung der Zwangsarbeit (der Frohne), nimmt ein Ende und macht der rationellen Benützung durch bessere Wirthschafts-Methoden, wozu die erlangten Entschädigungsgelder dem Besitzer die Mittel darbieten, oder einem dem Aufschwunge der Landwirthschaft durch Hinzuführung der Intelligenz, Erfahrung und vermehrter Geldkräfte nicht minder förderlichen Pacht-Systeme Platz; der vormals unterthänige Bauer, nunmehr freier Eigenthümer seines Bodens geworden, vermag seine ganze Arbeitskraft der Bebauung und vortheilhafteren Ausnutzung seines Bodens zu widmen, während der in seinem Besitze (namentlich in den Alpenländern) der Verwüstung entgegen gehende Waldstand, zu grösseren Beständen vereinigt, forstmässiger Benützung erhalten wird; das Capital, der zweite Haupt-Factor einer gedeihlichen Boden-Production, wendet sich dem Grundbesitze zu, und befruchtet grosse, früher gar nicht oder unzureichend bebaute Strecken; die Industrie tritt mit der Landwirthschaft in engere Verbindung, und die verbesserten Communications-Mittel gewähren der vermehrten Arbeit und dem zuströmenden Capitale die sichere Aussicht auf eine durch die hiermit möglich werdende Concurrenz im weitesten Kreise sich darbietende lohnende Rente. In dieser Gestaltung der Verhältnisse liegt aber die Garantie der gedeihlichen Zukunft Oesterreich's als eines vorzugsweise agricolen Staates, der fortschreitenden Entwicklung seiner Volkswirthschaft, welche durch die Ausbeutung der unermesslichen von der Natur gebotenen Hilfsquellen den Wohlstand seiner

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