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obersten Rechnungs-Controls-Behörde, welche hierauf den weiteren instructionsmässigen Einfluss

nimmt.

Nach der gegenwärtigen Eintheilung besteht das k. k. österreichische Heer aus folgenden Theilen:

A. Die Truppen.

I. Die k. k. Leibgarden und Hofburgwache. K. K. erste Arcieren-Leibgarde (beritten), k. k. Trabanten-Leibgarde, k. k. Leibgarde-Gendarmerie (beritten), k. k. Hofburgwache. II. Die Infanterie. 62 Linien-Infanterie-Regimenter, 14 National-Gränz-Infanterie-Regimenter, 1 Titler Gränz-Bataillon, das Kaiser- (Tiroler-) Jäger-Regiment, 5 Jäger-Bataillons zu 6 Compagnien, 20 Jäger-Bataillons zu 4 Compagnien, 14 Compagnien Sanitäts-Truppen.

III. Die Cavallerie. 8 Kürassier-, 8 Dragoner-, 12 Huszaren-, 12 Uhlanen-Regimenter. IV. Die Artillerie, 12 Feld-Artillerie-Regimenter, 1 Küsten-Artillerie-Regiment, 1 Raketeur-Regiment.

V. Die technischen Truppen. 12 Bataillons Genietruppen, 6 Bataillons Pionniere, 3 Brücken-Bespannungs-Depôts, 3 Pionnier-Zeugs-Depôts, das Flottillen-Corps.

VI. Das Fuhrwesen-Corps. 7 Landes-Fuhrwesens-Commanden, 24 Landes-TransportsEscadronen, 12 Landes-Standes-Depôts, 9 Landes-Material-Depôts.

Ausserdem im Kriege jeweilig nach Bedarf:

Transports-Escadronen, Standes-Depôts, Bespannungs-Escadronen, Ergänzungs-Depôts der
Armeen und Armee-Corps, Armee-Fuhrwesens-Commanden, Fuhrwesens-Feld-Inspectionen.
VII. Bloss im Kriege. Die Stabs-Infanterie und die Stabs-Dragoner zum Dienste in den
Hauptquartieren. Freibataillone, und irreguläre leichte Cavallerie-Divisionen aus den Provinzen.
Die Militär-Gränzländer stellen 7 Divisionen leichter Reiterei und 7 Divisionen berittener
Sereschaner.

VIII. Die Landes-Sicherheit struppen. 19 Gendarmerie-Regimenter und das Militär-
Polizeiwach-Corps.

B. Die Armee-Anstalten.

Hierzu gehören: Die Kriegs-Cassen (1 Universal-Kriegszahlamt und 15 Kriegs-Cassen); die Verpflegs-Magazine, die ärarische Fleisch-Regie im Kriege, die Bauverwaltungen, die MontursOekonomie-Commissionen (1 Haupt-Commission in Stockerau, 7 Commissionen und 3 Filial-Monturs-Depôts), die Militär-Spitalanstalten (29 Garnisons-Spitäler, die Truppen-, Regiments- und Bataillons-Spitäler, Marodehäuser und Militär-Badehäuser), die Militär-Medicamenten-Anstalten, die Transport-Sammelhäuser, die 6 Disciplinar-Compagnien, die Stockhäuser. Zu den besondern Armee-Anstalten gehören: die technische Artillerie (bestehend aus 18 selbstständigen ZeugsArtillerie-Commanden), die Beschäl- und Gestütanstalten, das militärisch-geographische Institut und die 5 Invalidenhäuser.

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C. Der Armee-Stab.

Dieser theilt sich in vier Haupt-Standesgruppen, u. z. 1.) die Generalität, Stabs- und OberOfficiere, 2.) die Militär-Parteien, 3.) die Militär-Beamten und 4.) die Militär-Unterparteien. Zur ersten Gruppe werden gerechnet: Die Generalität, das Adjutanten-Corps, das Corps des GeneralQuartiermeister-Stabes, das Militär-Ingenieur-Geographen-Corps, der Artillerie-Stab, der GenieStab, der Stab des Pionnier- und Flottillen-Corps, der Fuhrwesens-Stab und als Special-Stäbe die ausserhalb der Truppe auf systemisirten Posten angestellten Infanterie- und CavallerieOfficiere, die bei der Militär-Kanzlei-Branche und die in Friedens-Anstellungen befindlichen, nämlich beim Kriegs-Archive, bei den Platz-, Stadt-, Forts- und Festungs-Commanden, den MilitärBad-Inspectionen, den Garnisons-Spitälern, Transport-Sammelhäusern, Monturs-Commissionen etc.

Zur Gruppe der Militär-Parteien gehören: die Militär-Geistlichkeit, das Kriegs-Commissariat, das Auditoriat und das feldärztliche Personale. Die Militär-Geistlichkeit zählt 1 apostolischen Feldvicar, 8 Feldsuperiore, 5 Feldcapläne erster Classe, 46 Feldcapläne zweiter Classe, die übrigen Feldcapläne dritter Classe. Im Kriege wird ausserdem bei jeder mobilen Armee ein Feldsuperior und bei jedem Feldspitale ein Feldcaplan angestellt.

Das Kriegs-Commissariat besteht aus 1 Sections-Chef, 11 General-Kriegs-Commissären, 32 Ober-Kriegs-Commissären erster und 84 zweiter Classe, 183 Kriegs-Commissären, 63 KriegsCommissariats-Adjuncten erster und 63 zweiter Classe, und 28 Accessisten.

Das Auditoriat ist mit 7 General -Stabs - Auditoren, 12 Ober-Stabs-Auditoren erster und 20 zweiter Classe, 39 Stabs - Auditoren, 124 Auditoren erster, 124 zweiter und 62 dritter Classe systemisirt.

An Feldärzten sind systemisirt: 1 General-Stabsarzt, 15 Ober-Stabsärzte erster und 14 zweiter Classe und 30 Stabsärzte; ausserdem bestehen noch die Regiments-Aerzte erster und zweiter Classe, die Oberärzte und Oberwundärzte.

In die Kategorie der Unterparteien gehören die Unterärzte, die feldärztlichen Gehilfen, die Stabsfeldwebel, das Arrestanten-Aufsichts-Personale, die Werkmeister und Meister, das niedere technische Personale des militärisch-geographischen Institutes und die Armee-Diener.

D. Die Armee-Behörden.

Diese zerfallen je nach ihren Dienstesbestimmungen in verschiedene Gruppen. Den Oberbefehl über die gesammte Armee führt Seine Majestät der Kaiser Allerhöchst selbst. Mit der Ausführung der Allerhöchsten Befehle ist die Militär-Central-Kanzlei beauftragt. Als oberste Militär-Behörde, welcher die gesammten Truppen, Anstalten und Behörden der Armee mittelbar oder unmittelbar untergeordnet sind, ist das Armee-Ober-Commando aufgestellt.

In taktischer Beziehung ist die Armee in Brigaden, Divisionen, 13 Armee-Corps und 4 Armeen eingetheilt. Die zur Führung des Befehles über diese Armee-Abtheilungen bestimmten Commanden bilden die Armee-Behörden von vorwiegend militärischem Charakter. Für die höhere Leitung des militärischen und administrativen Dienstes der Armee ist die Monarchie räumlich in 10 Bezirke (Generalate) eingetheilt. Jedem Landes-General-Commando steht in seinem Bezirke das militärische Commando und die administrative Gewalt über alle daselbst dislocirten Truppen, ArmeeAnstalten und Armee-Behörden zu. Die Abgränzung der General-Commando-Bezirke fällt mit der politischen Landeseintheilung zusammen.

Für das Artillerie-Wesen ist nebst den vier Feldartillerie-Directionen in Wien, Verona Ofen und Lemberg in jedem Generalate eine Landes-Artillerie-Direction stabil aufgestellt, die zur Mobilisirung nicht bestimmt ist, und deren Stand im Frieden und im Kriege mit 1 Generalmajor als Artillerie-Director und einem Subaltern-Officiere als Adjutanten bemessen wurde.

Bei der gegenwärtigen Neubildung des Heeres sind daher nicht wie in früheren Zeiten bloss theilweise Reformen und Verbesserungen angebracht, sondern es ist das gesammte Heerwesen nach festen Principien geordnet, und in allen seinen Theilen einfach und praktisch der Kriegführungsweise angepasst worden. Auch allmählichen Rückschritten ist vorgebeugt, indem ́ ein eigenes Organisirungs-Departement die Aufgabe hat, alle Vervollständigungen und später eintretenden Modificationen bezüglich ihrer Uebereinstimmung mit den allgemein eingehaltenen Organisations-Grundsätzen zu prüfen.

Unveränderlich endlich wird auch der Geist des Heeres bleiben, welcher in der Neuzeit eine noch höhere Weihe empfing, indem sich Seine k. k. Apostolische Majestät als belebendes Princip und Vorbild aller militärischen Tugenden Allerhöchst selbst an die Spitze des Heeres stellte. Von dem ethnographischen Gesichtspuncte aus betrachtet, bietet das österreichische Heer eine der interessantesten Erscheinungen; ja es steht einzig und unvergleichbar da. Die vier

Hauptvolksstämme der österreichischen Monarchie: Deutsche, Slaven, Magyaren und Romanen sammt allen Zweigen derselben, finden sich natürlich im Armeestande wieder, hier aber frei von aller nationalen Eifersüchtelei, vielmehr gemeinschaftlich umschlungen von dem Bande der Cameradschaft. Die Nationalitäten und deren Eigenthümlichkeiten werden von der Regierung im Heere nicht nur geschont, sondern gepflegt. Ohne die Einheit des Wirkens zu beeinträchtigen, wird dadurch jede nationale Anlage für das Kriegswesen ausgebildet, und eine moralische Macht gewonnen, welche die dem Heere inwohnende materielle Kraft noch weit mehr erhöht. Selbst die nationalen Gewohnheiten achtend, beliess man dem Unger die gewohnten enganliegenden Beinkleider und die Dollmans, dem Polen die Czapka; den beiden walachischen Gränz-Infanterie-Regimentern in Siebenbürgen, sowie dem walachisch-banatischen GränzInfanterie-Regimente wurde die Benennung in jene bezeichnendere und bei dem Volksstamme beliebtere von Romanen- und romanisch-banatisches Gränz-Infanterie-Regiment umgeändert 1). Jede Truppe hat ihren nationalen Feldprediger, jeder Mann erhält Unterricht in seiner Landessprache, allen Officieren ist es durch die neuesten Gesetze zur strengsten Pflicht und ihre weitere Beförderung davon abhängig gemacht, die Sprache des bezüglichen Truppen-Körpers zu erlernen und anzuwenden. Auch beurkunden sich nationaler Stand und Bildung durch die Vorliebe für gewisse Dienstleistungen, indem es den industriellen, mit grosser Anlage für Mathematik ausgestatteten Böhmen zur Artillerie und zu den technischen Corps, den Polen zur Lanze, den Unger zum leichten Säbel und den Tiroler zum Stutzen drängt; ebenso auf der Kehrseite durch Zahl und Art der Vergehen und Verbrechen. Dessen ungeachtet waltet im Ganzen Harmonie und ein eigenthümlicher Heeres- und Corps-Geist; man hört in Oesterreich weniger von Reibungen unter den Soldaten verschiedener Nationalität als in anderen Staaten von Reibungen unter den Zweigen desselben Stammes, oder von Streitigkeiten unter den verschiedenen Waffengattungen und Corps; man hat in der Revolutions-Epoche die polnische Legion durch Polen, Magyaren durch Magyaren und Italiener durch Italiener bekämpfen gesehen; — kurz das Nationalitäts-Gefühl tritt in den Hintergrund vor dem echten Soldatengeiste, vor dem Bewusstsein, einer Grossmacht und einem Körper anzugehören, welcher das Ansehen derselben zu erhalten und der menschlichen Gesellschaft überhaupt die innere Sicherheit und die Segnungen des Friedens herbeizuführen und vor Beeinträchtigung zu wahren bestimmt ist.

Der Einfluss, welchen der Soldat nach seiner Rückkehr aus der Dienstleistung auf die būrgerliche Gesellschaft nimmt, kann daher, und besonders in Oesterreich, nur ein nutzbringender sein. Der Soldat erlangt im Dienste Sinn für Recht und Ordnung; er lernt im cameradschaftlichen Umgange Individuen anderer Nationalitäten kennen und lieben; er eignet sich Toleranz an und fühlt Anhänglichkeit an die Regierung, der er gedient, deren Macht und Grösse er in fernen Landen kennen gelernt hat, und diese Toleranz und Anhänglichkeit macht ihn unzugänglich für die isolirende Tendenz abgeschlossener Nationalitäts-Sucht, welche nicht in dem wetteifernden Kampfe auf der Bahn des Fortschrittes, sondern in der dünkelhaften Selbstgenügsamkeit beschränkter Ausbildung ihre Befriedigung sucht. Der Soldat, nunmehr allen Schichten der Bevölkerung entnommen, wird, indem er in dieselben zurückkehrt, ein treuer Unterthan, ein guter Bürger und ein fleissiger Arbeiter; sein Gesichtskreis erweitert sich schon durch Vergleichung, weil es ihm unter Oesterreich's Fahnen möglich wird, an den Gestaden Holstein's, in den Gefilden Italien's und in allen Zwischenländern die landwirthschaftlichen Verhältnisse, den Gewerbefleiss, Handelsgeist und die Kunstschätze zu schauen; er erzählt das Erlebte und Beobachtete in seiner Heimath, ahmt als Gründer einer neuen Familie das Gute nach, und wird so der Träger des Besseren und Edleren der Vermittler des Fortschrittes.

1) Kaiserliche Verordnung vom 10. Januar 1849.

Oesterreich's hohe Bestimmung zur Verbreitung der Cultur, zur allmählichen Ausgleichung der schroffen Nationalitäts-Gegensätze und zum praktischen Nachweise, dass Staaten fester und dauerhafter durch ihre natürliche zweckmässig benützte Lage und gemeinsamen materiellen Interessen als durch das in Oesterreich geradezu unmöglich durchzuführende Abschliessen nach Sprachgränzen begründet und zusammengehalten werden, wird daher durch den edlen eigenthümlichen Geist des österreichischen Heeres mächtig gefördert, und hiermit der Gesammtbevölkerung ein Vorbild dargeboten, dessen Nacheiferung Oesterreich im Innern noch fester consolidiren, nach Aussen noch mächtiger erscheinen lassen wird, wornach es für jeden Einzelnen, mag er an seiner deutschen, magyarischen, slavischen oder romanischen Nationalität mit aller Innigkeit hängen, dennoch zum höheren Stolze gereichen wird, als Staatsbürger Oesterreicher zu sein, und als solcher ein Unterthan des edlen Monarchen, dessen Regierungs-Periode, in Gefahr und trüber Zeit begonnen, sich bis zur fernsten Zeit immer heiterer gestalten und mit dem Glanze erhabene Macht umgeben möge!

S. 120.
Fortsetzung.

Kriegs-Marine.

Durch die im Jahre 1848 ausgebrochene Empörung in Venedig, dem damals wichtigsten Kriegshafen der Monarchie, gelangte ein bedeutender Theil der kaiserlichen Kriegs-Marine, welche daselbst stationirte, in die Gewalt der Aufrührer, wie auch eine beträchtliche Zahl (italienischer) Marine-Officiere und Matrosen hierdurch für den kaiserlichen Dienst verloren ging. Mit Benützung der erhaltenen Ueberreste, welche einen tapfern Kampf gegen den Seeplatz von Venedig bestanden, musste demnach die kaiserliche Kriegs-Marine von Grund aus neu gebildet werden.

Diese Neubildung wurde benützt, um die Kriegs-Marine nach ihrem Geiste und ihrer Einrichtung in vollen Einklang mit den übrigen Staats-Instituten, namentlich mit dem Landheere, zu bringen. Während letzteres, obgleich aus der Jugend aller im Staate vorhandenen Völkerstämme zusammengesetzt, dennoch eine wesentlich deutsche Gestaltung blieb, mit deutschem Commando, deutscher Gesetzes- und Verwaltungssprache, mit Officieren, die entweder dem deutschen Volksstamme angehörten oder doch durch Erziehung und Cameradschaft sich demselben vollkommen assimilirten, hatte die Kriegs-Marine, wie sie im Jahre 1814 von dem italienischen Königreiche übernommen worden, den Charakter einer italienischen Einrichtung beibehalten, mit italienischem Commando, italienischer Gesetzes- und Verwaltungssprache, einem überwiegend aus Venezianern (mit starker Beimischung von Deutschen und [italienischen] Dalmatinern) bestehenden Officier-Corps, wie auch die (zwar grösstentheils aus slavischen Bewohnern der östlichen Küste des adriatischen Meeres zusammengesetzten) Matrosen- und Special-Corps italienische Sprache, Sitten und Gewohnheiten angenommen hatten. Diese innere Verschiedenheit war einem gemeinschaftlichen Zusammenwirken, einer Verbindung der See- und Landmacht hinderlich, und trug nicht unwesentlich dazu bei, dass der Geist des Aufruhrs, genährt durch nationale Sympathien, in der Kriegs-Marine Wurzel fassen und sich ausbreiten konnte, während die an demselben

Orte und unter gleichen Verhältnissen befindlichen Truppen des Landheeres die glänzendsten Beweise der Treue und Anhänglichkeit an die kaiserliche Regierung, verbunden mit tapferem Widerstande gegen die Verleitung, ablegten.

Es war demnach die erste Sorge der Regierung, der nahezu neu zu schaffenden Kriegs-Marine den gemeinschaftlichen deutschen Charakter mit dem Landheere aufzuprägen, und das Officier-Corps zu einem gleichartigen Theile jenes grossen Ganzen zu gestalten, welchem Oesterreich in den Zeiten der Noth seine Rettung und seinen Bestand verdankte. In verständiger Ausführung wurde dabei nicht weiter gegangen, als es für den Zweck nothwendig erschien; gleichwie in dem Landheere bei dem unmittelbaren Verkehre mit dem gemeinen Soldaten alle Sprachen gesprochen werden, dennoch aber die Leitung und Verwaltung in deutscher Sprache erfolgt, wurde auch auf den Umstand, dass die österreichischen am adriatischen Meere gelegenen Kronländer von Italienern oder doch von Slaven bewohnt werden, welche die italienische Sprache als die Cultur-Sprache jener Gebiete verstehen, dass ferner die italienische Sprache an den Gestaden des Mittelmeeres, dem nächsten Schauplatze der Thätigkeit der österreichischen Kriegs-Marine, die herrschende ist, die gebührende Rücksicht genommen.

Nachdem die erste Aufgabe des verbliebenen Stammes der Kriegs-Marine, die österreichischen Küsten vor dem Angriffe und der Landung mittelst feindlicher Kriegsschiffe zu bewahren und das Auslaufen der unter revolutionärer Botmässigkeit im Hafen von Venedig stehenden Fahrzeuge zu hindern, gelöst war, musste zur Vermehrung des Materials, zur Anlegung neuer Ausrüstungsstätten und Schiffswerften, zur Vermehrung und Uebung der Officiere und Matrosen geschritten werden. Der königl. dänische Contre-Admiral Dahlerup wurde an die Spitze der kaiserlichen KriegsMarine berufen, nach dessen Abgange der Civil- und Militär-Gouverneur von Triest und dem Küstenlande, Feldmarschall-Lieutenant Graf Wimpffen, einer der tapfersten Heerführer im letzten italienischen Kriege, zum Marine-Ober-Commandanten ernannt wurde. Der treffliche Geist, welcher das Landheer beseelt, fand, wie die cameradschaftliche Verbrüderung der Officiere, unter seiner Verwaltung allgemeine Verbreitung in der kaiserlichen Kriegs-Marine, welche eben damals die deutsche Einrichtung und die Grundlagen ihrer organischen Gestaltung durch die Errichtung des Admiralitäts-Rathes und die Anlage des grossen See-Arsenales im Kriegshafen zu Pola erhielt.

Diesem Stadium der zweckmässig eingeleiteten Vorbereitung in der Entwicklung der kaiserlichen Kriegs-Marine folgte ihre Erhebung zu dem höheren Range, welchen sie gegenwärtig sowohl ihrer Stellung im Staats-Organismus, als dem Umfange der ihr zu Gebote gestellten Mittel und ihrer darauf gegründeten Leistungen nach einnimmt, seit der Bruder des Monarchen, Seine kaiserl. königl. Hoheit der Erzherzog Ferdinand Maximilian, als Ober-Commandant die unmittelbare Leitung der Kriegs-Marine übernahm. Wenn schon diese Bestimmung des kaiserlichen Prinzen die Absicht des Monarchen an den Tag legte, die österreichische Kriegs-Marine zu einer der Würde des Staates und der höheren. ihr durch die Verhältnisse eingeräumten Bestimmung

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