Sayfadaki görseller
PDF
ePub

sten Landstriche des gesegneten Ungerlandes erhoben hat 1). Für diese Geschichte sowohl, als für jene der Einwanderung der Serben wurden die urkundlichen Schätze der Archive des Finanzministeriums und des Kriegsministeriums benützt. Als diplomatischer Beleg für die Darstellung der Colonien dient eine Sammlung der wichtigsten Urkunden, die Freiheitsbriefe der ungrischen Städte, der Siebenbürger Sachsen und der Einwohner und Einwanderer nach Kroatien, Slavonien und Dalmatien enthaltend, aus den Quellen (mit theilweiser Berichtigung und Vervollständigung des Textes nach den Original-Urkunden) abgedruckt, und zum Theile aus den Privilegien-Büchern der Städte (wie z. B. von Güns und Eisenstadt) oder aus den Staats-Archiven zum ersten Male veröffentlicht, woran sich die aus den obenerwähnten Staats-Archiven geschöpften Urkunden über die Colonisation des Banates und die wiederholten Einwanderungen der Serben reihen. Die ethnographische Geschichte der ungrischen Länder bildet den zweiten und dritten Band des vorliegenden Werkes, deren Druck bereits im Jahre 1849 begann und im Jahre 1852 vollendet wurde. Es wird diess desshalb bemerkt, weil hierin die Rechtfertigung liegt, dass bezüglich der älteren Geschichte Ungern's die neuesten Forschungen, deren Ergebniss in den Schriften der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Wien, insbesondere in den Werken des verdienstvollen Historikers Dümmler, enthalten ist, nicht mehr benützt werden konnten. Dass dessenungeachtet bei der Behandlung dieser dunkeln Periode der ungrischen Geschichte, namentlich in Bezug auf die Einwanderung der Magyaren, die zu Gebote gestandenen Quellen, einschliesslich der byzantinischen, nicht ohne Erfolg benützt wurden, mag aus dem erwähnenswerthen Umstande entnommen werden, dass die Ergebnisse, zu welchen man gelangte, nahezu mit denjenigen übereinstimmten, welche der ungrische Geschichtsforscher Jerney, der sich die Aufhellung jener Geschichtsperiode seines Vaterlandes zur Lebensaufgabe gemacht hat, in seinem neuerlich erschienenen Werke 2) veröffentlicht hat.

Der erste Band des vorliegenden Werkes soll nebst der allgemeinen historischen Einleitung und der Beschreibung der ethnographischen Gränzen und Inseln 3) sammt der statistisch-ethnographischen Uebersicht aller Völkerstämme der österreichischen Monarchie die ethnographische Geschichte der deutschen Kronländer (welche man unter der Bezeichnung von Nieder-,Ober-,Inner- und Vorder-Oesterreich zu begreifen pflegte) enthalten, wovon inzwischen gegenwärtig nur die erste Abtheilung, die allgemeine Ueber

1) Die Geschichte der Colonisation des Banates wurde aus dem vorliegenden Werke bereits im Jahre 1850 als Manuscript abgedruckt und zum administrativen Gebrauché vertheilt.

2) Jerney János' Keleti Utazása a Magyarok' Öshelyémek kinyomozása végett. 1844 és 1845 (Jerney's östliche Reise zur Aufsuchung der Ursitze der Magyaren in den Jahren 1844 und 1845. Pest 1851). 3) Der im Texte gebrauchte Ausdruck von Sprachgränzen und Sprachinseln wurde lediglich, weil er bisher üblich und leicht verständlich ist, gebraucht, ist aber als vollkommen übereinstimmend mit jenem der ethnographischen Gränzen und Inseln anzunehmen.

sicht und die Darstellung von Nieder-Oesterreich (Oesterreich unter der Enns) umfassend, vollendet ist. Um aber die Veröffentlichung der ethnographischen Karte (für welche die eben erwähnte Beschreibung der ethnographischen Gränzen den zu einem genauen Verständnisse derselben kaum entbehrlichen Commentar bildet) nicht noch länger aufzuhalten, erscheint nunmehr die erste Abtheilung des ersten Bandes mit dem zweiten und dritten Bande, zumal jene Abtheilung für sich allein einen sehr umfänglichen Band ausmacht. Bei der Behandlung der älteren ethnographischen Geschichte von Nieder-Oesterreich, wovon früher nur vereinzelte Bruchstücke bearbeitet waren, konnten die trefflichen Arbeiten, welche in der neuesten Zeit der kaiserlichen Akademie der Wissenschaft ihr Entstehen verdanken, so wie viele specielle Mittheilungen von Pflegern und Freunden unserer vaterländischen Geschichte benützt werden, wodurch die Darstellung an (sonst nicht zu erreichender) Fülle, Genauigkeit und Uebersichtlichkeit gewann. Der inzwischen leider in der Blüthe seines Alters verstorbene MinisterialSecretär Häufler hatte auch diese Arbeit begonnen, welche nach seinem Hinscheiden von dem trefflichen vaterländischen Geschichtsforscher Ministerial-Secretär Joseph Feil bis auf die neuere Zeit fortgeführt wurde.

In Beziehung auf die zweite grössere Hälfte dieser Abtheilung des ersten Bandes dürfte eine einlässlichere Begründung ihrer Aufnahme in vorliegendes Werk erforderlich sein. Oesterreich unter der Enns bildet das Stammland der herrschenden Dynastie, in demselben ist Wien gelegen, die Haupt- und Residenzstadt, zugleich der Sitz der Central-Regierung des ganzen Reiches. Es ergab sich hierbei von selbst, dass in der historisch-ethnographischen Darstellung die öffentliche Verwaltung, insbesondere der Einfluss derselben auf die Wohlfahrt des Landes, auf Landwirthschaft, Industrie und Handel, zur Behandlung kam, und dass hierbei, namentlich in der neueren Zeit, Rücksicht auf die öffentliche Verwaltung von Gesammtösterreich, weil sich das Erzherzogthum in dieser Beziehung nicht wohl ausscheiden liess, genommen wurde. In dieser Art ward die Darstellung bis zum Jahre 1848 fortgeführt. Hier aber konnte dieselbe nicht abgebrochen werden, denn wer die heutigen Zustände von Gesammtösterreich nach den Verhältnissen vom Jahre 1847 beurtheilen wollte, der würde einen gewaltigen Anachronismus begehen; er stände mit seinem Urtheile näher dem Jahre 1757 als dem Jahre 1857. Es erschien daher nothwendig, einige Paragraphe über die seit 1848 in Oesterreich eingetretenen Aenderungen in der Verfassung, der Gesetzgebung und der Verwaltung beizufügen. Bei näherer Erwägung stellte sich jedoch die Unmöglichkeit heraus, die gewaltige Umgestaltung, welche Oesterreich in dem kurzen, seither verflossenen Zeitabschnitte erfuhr, auf wenigen Seiten darzulegen, ohne in Verwirrung und Unklarheit zu verfallen und somit den Zweck zu verfehlen. Es mangelten alle Vorarbeiten hierzu, die man hätte benützen, auf die man hätte verweisen können. Sonach

musste entweder mit dem Jahre 1848 abgebrochen oder eine einlässliche Darstellung von Oesterreich's Neugestaltung versucht werden. Der Unterzeichnete wählte, obwohl er sich der Grösse der hiermit gestellten Aufgabe bewusst war, das Letztere. Keine Epoche der thatenvollen Geschichte Oesterreich's ist in ethnographischer Beziehung lehrreicher als jene der gewaltigen Bewegung der Jahre 1848 und 1849, welche das Reich erschütterte, seinen Bestand bedrohte und unter dem Schutze der Vorsehung mit Hilfe der eigenen Thatkraft zu der Wiederherstellung des Rechtes und der Ordnung, zu der Begründung eines neuen staatlichen Lebens, der Gleichstellung aller Staatsbürger und eines materiellen Aufschwunges, dessen allenthalben sichtbaren Anfänge auf seine künftige Ausdehnung schliessen lassen, führte. Das Princip der Nationalität, innerhalb der Schranken seiner Berechtigung die Grundlage der Cultur, die Quelle des geistigen und materiellen Fortschrittes, hatte sich in und ausser Oesterreich aller Bande entledigt, und eine Gährung hervorgerufen, welche das historische Recht zu unterdrücken, den Bestand der Staaten zu vernichten drohte. Gleichwie in dem Religions-Kriege der Glaube, wurde nun die Nationalität zum Panier des Aufruhrs erhoben, welcher die allgemeine Anarchie zur Folge haben musste, wenn nicht der überfluthende Strom in seine festen Ufer gebannt worden wäre. Während in anderen Staaten, wo eine Nationalität vorherrschend ist, die Bewegung einfach zu einer revolutionären Umgestaltung führte, entflammte in Oesterreich ein Racenkampf, welcher nicht nur gegen die Regierung gerichtet war, sondern auf die gegenseitige Unterdrückung der in demselben Lande wohnenden Volksstämme abzielte. Mit blutigen Zügen zeichnete die Geschichte ein, wohin der durch rohe Gewalt geförderte Missbrauch des NationalitätsPrincipes führen kann, und wie die Nationalität, der Führer der geistigen Entwicklung, gleich jedem anderen Elemente der Staatskraft an dem Bestande des Staates nicht ungestraft rütteln und durch ihr Mandat das historische Recht verdrängen kann.

Neue Verhältnisse waren durch die Bewältigung der Bewegung entstanden, und veraltete Zustände, mit den Anforderungen der Gegenwart unvereinbar, waren ihr zum Opfer gefallen. Die neuen Zustände erforderten eine neue Regelung der Verfassung, der Gesetzgebung und Verwaltung. Rasch und energisch wurde an das Werk geschritten, der ausgesprochene Grundsatz der Neugestaltung Oesterreich's in allen Richtungen durchgeführt, so dass keines der öffentlichen Verhältnisse von der Reform unberührt blieb. Acht Jahre erfolgreicher Thätigkeit reichten hin, ein Gebäude aufzuführen, welches, wenn auch noch nicht in allen seinen Einzelheiten vollendet, zu einem Umfange gediehen ist, den sonst Jahrhunderte nicht zu Stande brachten. Schwierig, die Kräfte des Einzelnen fast übersteigend, erscheint es, die lange Reihe von Reformen in den verschiedenen Zweigen der Gesetzgebung und Verwaltung, die dadurch bedingten Einrichtungen und deren bisher erzielten Erfolge zu übersehen, sie nach

Ausscheidung der nicht mehr geltenden Uebergangsbestimmungen zu sichten und dieses gesammte, Tausende von gehörig festzustellenden Thatsachen in sich begreifende Material in einer geordneten Darstellung zusammenzufassen. Wenn dessenungeachtet der Unterzeichnete es wagte, eine solche Darstellung der Geschichte der Gegenwart (die nur auf den Werth eines Versuches den Anspruch stellt) zu unternehmen, so fand er sich hierzu durch mehrfache Gründe bewogen. Schon das allgemeine culturgeschichtliche Interesse erweckt im Vaterlandsfreunde den Wunsch, die grossartigen Reformen der Neugestaltung Oesterreich's überblicken, den gegenwärtigen Stand desselben in den verschiedenen Aeusserungen der Regierungsthätigkeit sich veranschaulichen zu können. Hierzu tritt das Interesse der einen bestimmten Lebensberuf verfolgenden Staatsbürger, die auf ihren speciellen Wirkungskreis bezüglichen Anordnungen und Zustände kennen zu lernen, ohne die Elemente hierzu in zerstreuten Sammlungen und Schriften aufsuchen zu müssen, wobei ihnen überdiess immer noch Manches, was im Innern der Regierungsmaschine vorgeht, namentlich das statistische Material der Ergebnisse, entgehen würde.

Eine solche Darstellung ist daher geeignet, den Wünschen aller Derjenigen zu entsprechen, welche in und ausser Oesterreich an dem Gedeihen und dem Vorschreiten unseres grossen Vaterlandes regen Antheil nehmen. Bei Demjenigen, welcher sich mit einer solchen Darstellung befasst, muss eine aus eigener Erfahrung geschöpfte Kenntniss der einzelnen Verwaltungszweige, sowie der volkswirthschaftlichen Thätigkeit im Staate vorausgesetzt werden, weil er sonst nicht immer den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung nachzuweisen, und über die trockene Aufzählung der Gesetze und Verordnungen sich zu erheben vermöchte. Der zufällige Umstand, dass sich der Unterzeichnete in dieser Lage befindet, musste für ihn eine Anspornung sein, sich dieser Arbeit zu unterziehen, zumal er als Mitlebender und (wenn auch in untergeordnetem Grade) als Mithandelnder Manches in unmittelbarer Nähe auffassen und in frischem Gedächtnisse behalten konnte, was Anderen, namentlich den später Kommenden, nur in den Umrissen der Entfernung oder im Dämmerlichte der Vergangenheit erkennbar wäre. Er liess sich von der Ausführung dieses Vorsatzes nicht durch das Hinderniss eines bewegten, mit amtlichen Geschäften der verschiedensten Art ausgefüllten Lebens abhalten, welches ihm für diese Arbeit nebst kurzen Intervallen nur die Stunden gezwungener Erholung in Folge wiederkehrender Kränklichkeit übrig liess. Gleichwie der Unterzeichnete diese Arbeit lediglich aus Liebe zu seinem Vaterlande unternahm, so wird er sich für die dabei überwundenen Mühen und Aufopferungen reichlich belohnt fühlen, wenn der Leser dieser Darstellung dadurch sich in eben diesem Gefühle bestärkt, und wenn ihm in Folge derselben die Idee des grossen einigen Oesterreich's lebendiger vor das Auge tritt und in ihm die Ueberzeugung von der gedeih

lichen Entwicklung und der grossen Zukunft dieses von Gott gesegneten Reiches erweckt. Für diese Abschweifung auf das Gebiet persönlicher Verhältnisse wolle der Leser Nachsicht angedeihen lassen!

Was die innere Einrichtung dieser Darstellung betrifft, sei nur noch bemerkt, dass der laufende Text der Paragraphen den historischen Gang und das Urtheil über den Erfolg und die Ergebnisse der behandelten Zweige öffentlicher Thätigkeit einschliesst, und die darauf mit kleinerer Schrift folgende Auseinandersetzung den Text der bezüglichen Gesetze und Verordnungen in möglichst getreuem, wenn auch zuweilen kurzem Auszuge, sowie das statistische Material über die Erfolge der behandelten Einrichtungen enthält, während in den unterhalb beigefügten Anmerkungen die einschlägigen noch in Kraft stehenden Gesetze und Verordnungen ihrem Datum nach angeführt werden, um alle Jene, welche sich mit dem Gegenstande gründlich vertraut machen wollen, in den Stand zu setzen, ohne Zeitverlust die gesetzlichen Original-Bestimmungen aufsuchen zu können. Es erübrigt hiernach dem Unterzeichneten noch, die Rechtfertigung gegen den Vorwurf beizubringen, dass diese Darstellung, unbeschadet ihres sonstigen Werthes, hier als Einfügung in ein ethnographisches Werk, in welchem sie einen unverhältnissmässig grossen Raum einnimmt, nicht an ihrem Platze sei. Obgleich in dieser Darstellung die ethnographischen Beziehungen, wo sie stattfinden, ausdrücklich hervorgehoben werden, und dem Schärferblickenden auch der innere Zusammenhang der neuen Einrichtungen mit den ethnographischen Verhältnissen nicht entgehen wird, so ist dieser Vorwurf doch in Bezug auf die verhältnissmässige räumliche Ausdehnung dieser zweiten Hälfte, welche nur einen entfernteren Zusammenhang mit dem unmittelbaren Gegenstande der ethnographischen Bearbeitung bewahrt, zu Recht bestehend. Der Unterzeichnete vermag hierauf zu seiner Entschuldigung nur zu erwiedern, dass eben die Darstellung der Neugestaltung von Oesterreich nicht geschrieben worden wäre, wenn dieses ethnographische Werk nicht den Anlass dazu geboten hätte; letzteres mag daher immerhin die Pathenstelle bei derselben versehen. Da jedoch die Darstellung der Neugestaltung Oesterreich's auf einen anderen Leserkreis zählen kann, als die Ethnographie, so wird von ersterer eine abgesonderte Ausgabe, welche demnächst bei Cotta in Stuttgart erscheint, veranlasst. Sollte übrigens die Ethnographie eine zweite Ausgabe erleben, so wird bei derselben nur Dasjenige aus der Darstellung der Neugestaltung von Oesterreich berücksichtiget werden, was in unmittelbarem Zusammenhange mit den ethnographischen Verhältnissen steht.

Den Schluss der ersten Abtheilung des ersten Bandes bildet eine geographischstatistische Uebersicht des Erzherzogthumes Oesterreich unter der Enns. Da ohnehin die statistisch-ethnographische Uebersicht der Bewohnerzahl gegeben werden musste,

[ocr errors]
« ÖncekiDevam »