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deren Ursache willen. Ich will es dir auch lassen und will es nicht binden an den Lohn des Himmels. Mir ist es genug, daß es dir gefallen hat."

Freiheit der Gewissen. Toleranz gegen Andersgläubige..

Aus den eben besprochenen Grundsäßen, daß die wahre Frömmigkeit im Innern des Menschen, in seiner Gesinnung zu suchen sei, und daß sich diese in der Liebe. äuffere, folgte nun von selbst die Gewissens- und Glaubensfreiheit und die Toleranz gegen Andersgläubige. Denn da der Mensch das Herz des Anderen nicht ers gründen könne, was nur Gott vermöge, habe jener auch kein Recht über den Glauben des Andern: dieser müsse Gott allein überlassen bleiben. Gesezt aber auch, es spreche Jemand seine Ansichten offen aus, und wir fänden sie irrig, so erfordere es die Liebe, welche Christus gepredigt, daß wir nicht mit Gewalt wider einen Solchen verfahren, sondern ihn durch Belehrung auf den rechten Weg zu bringen suchten. Denn wie leicht könne es geschehen, daß wir uns selber täuschten.

Dieser Grundsaß war, wie wir beim Eingange dies ses Kapitels schon angedeutet, einer der wichtigsten der reformatorischen Richtung: durch ihn wurde die maßlose Tyrannei der katholischen Geistlichkeit über den Haufen geworfen, die Herrschaft, welche sie sich über die Gewissen angemaßt, gänzlich beseitigt. Er kommt daher häus fig genug in den Oppositionsschriften vor und wir haben in den früheren Kapiteln oft Gelegenheit gehabt, ihn zu erwähnen. Insbesondere drehte sich die Opposition Ulrichs von Hutten lediglich um diesen Grundsaß: die Frei

heit in jeder Beziehung ist das Ziel, das ihm bei allen seinen gegen die Kirche unternommenen Angriffen vors schwebt. Aber auch Luther war nicht minder von diesem Grundsaße durchdrungen. Wir haben früher schon einige Aeusserungen von ihm darüber angeführt: später spricht er sich aber immer kühner und unzweideutiger aus. So äussert er sich in seinem Unterricht der Beichtkinder über die verbotenen Bücher Luthers'): Ich bitte die Beichts väter, sie wollten sich enthalten und nicht in Gottes Ges richt greifen, dem allein die Heimlichkeit der Herzen vors behalten ist, wie Psalm 7 sagt: er ist ein Forscher der Nieren und der Herzen. Es ist nicht noth, daß man Jemand zwinge, zu öffnen sein Gewissen: Niemand soll zum Glauben gezwungen, sondern nur berufen werden. Soll Jemand kommen, Gott wird ihn durch ein Rufen wohl bewegen. Bewegt er ihn nicht, was magst du mit deis nem, Treiben? Darum hüte dich und laß je kein Ding so groß sein auf Erden, ob es auch Engel vom Himmel wären, das dich wider dein Gewissen triebe, von der Lehre, die du göttlich erkennst und achtest." —,,Möchte aber Jemand sagen, wie mir etliche Schuld geben, soll kein Menschengeseß sein, so müßte auch kein weltliches Regiment sein, willst du denn alle Obrigkeit niederdru den? antworte ich: was gehet weltlich Regiment die Sache an? Wir wissen wohl, daß Petrus und Paulus haben weltlich Schwert und Gefeß geboten zu halten. Aber weltlich Regiment unterstehet sich nicht, die Gewiss sen zu regieren, sondern handelt nur in zeitlichen Gütern. Ein Steinmeß muß ein Gesez haben, daß er nicht eine

1) Vom J. 1521. /

Elle lang für eine halbe nehme. Ein Schuster hat Geseß, daß er einem Kind keine Mannschuhe macht, ja Mörder haben Geseß, daß die Ausbeute gleich getheilt werde. Was gehen solche Geseze den Geist und Gewissen an? Also weltlich Obrigkeit hat Geseß, daß Einer dem Ans dern an Gut, Ehre und Leib nicht schade, spricht aber nicht, daß dadurch das Gewissen für Gott wohl regiert sei. Aber der Papst und geistliche Sezer, die fahren mit Lucifer über den Himmel, geben für, ihr Ding sei gött, lich und mache vor Gott fromm, regiere und führe die Gewissen zu Recht. Das kann Gott nicht leiden, da ist er ein Eiferer. Denn in dem Gewissen will er allein sein, und sein Wort allein regieren lassen: da soll Freiheit sein vor allen Menschengeseßen. du größter aller Hurentreiber, wie weit übertrifft deine Bosheit und Büberei alle Wort, alle. Gedanken, alle Vernunft! Denn wer mag erzählen die Gewissen, die er mit seinen Gebo ten also verrückt, erwürgt und schändet in aller Welt!Zu dem Glauben kann und soll man Niemand zwingen, sondern Jedermann vorhalten das Evangelium und vers mahnen zum Glauben, doch den freien Willen lassen, zu folgen, oder nicht zu folgen. Es sollen alle Sacramente frei sein Jedermann. Wer nicht getauft sein will, der laß' es anstehn. Wer nicht will das Sacrament empfahen, hat sein wohl Macht. Also wer nicht beichten will, hat sein auch Macht vor Gott").,,Den Glauben und die Lauf lob ich, sagt er an einer andern Stelle 2), aber

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1) In dem Traktat: von der Beicht, ob die der Papst Macht habe zu gebieten." 1521. Jena, I. 506. 507 und 509.

2) An Hanngold von Einsiedeln, Hans von Dolczk und Bernhard von Hirsfeld. 17. Sept. 1521. de Wette II. 57.

Niemand soll dazu gezwungen werden, sondern nur dazu ermahnt und frei gelassen werden; also auch die Beichte soll frei und nur gelobt sein."

Am Schönsten spricht er sich darüber in der Abhandlung, von weltlicher Obrigkeit“ aus1):,,Das weltlich Regiment hat Geseß, die sich nicht weiter erstrecken, denn über Leib und Gut, und was äusserlich ist auf Erden. Denn über die Seele kann und will Gott Niemand lassen regieren, denn sich selbst allein. Darum, wo weltlich Gewalt sich vermisset, der Seelen Gesetz zu geben, da greift sie Gott in fein Regiment (und `verführt und verderbet nur die Seelen. Gott allein erkennt nur die Herzen: darum ist es unmöglich und umsonst, Jemanden zu gebieten oder mit Gewalt zu zwingen, so oder so zu glauben. So wenig ein Anderer für mich in die Hölle oder in den Himmel fahren kann, so wenig kann er auch für mich glauben oder nicht glauben, und so wenig er mir kann Himmel oder Hölle auf oder zus schließen, so wenig kann er mich zum Glauben oder Uns glauben treiben. Weil es denn einem Jeglichen auf seinem Gewissen liegt, wie er glaubt oder nicht glaubt, und damit der weltlichen Gewalt kein Abbruch geschieht, soll sie auch zufrieden sein und ihres Dinges warten und lass sen glauben so oder so, wie man kann und will, und Niemanden mit Gewalt dringen. Denn es ist ein frei Werk um den Glauben, dazu man Niemand kann zwingen. Ja, es ist ein göttlich Werk im Geist, schweig denn, daß es äusserliche Gewalt kann erzwingen und schaffen. Daher ist der allgemeine Spruch genommen, den Augu

1) Vom Jahre 1523. Jena, II.

stinus auch hat: zum Glauben kann und soll man Niemand zwingen." Auch helfe es nichts: denn die Menschen werden durch Gewalt doch nur zu einem äusserlis chen Bekenntniß bewogen, im Herzen glauben sie doch,' was sie wollen, denn Gedanken feien zollfrei. Ja, er sagt, gesezt auch, die Leute irren wirklich, so folle man sie irren lassen: denn es sei eine größere Sünde, sie durch Gewalt zur Heuchelei zu zwingen.

Auch Wenzeslaus Link äusserte sich in diesem Sinne1): ,,Gott sind wir schuldig, daß wir ihn lieben von ganzem Herzen, Seelen, Gemüth und Kräften. Und also nicht allein den Leib und Gut, sondern auch das Herz und die Gewissen ihm geben und keinem andern. Es hat weder Papst, noch Kaiser, Engel, Teufel, noch kein ander Crea, tur über unsere Gewissen zu regieren, sondern allein Gott durch sein Wort, welches lebendig und kräftig ist und durchforschet alle Heimlichkeit der Herzen.“

„Mit Nothschlangen, sagte die Gemeinde von Walds, hut ihren Verfolgern 2), werdet ihr uns nicht zu einem Glauben zwingen, wo wir nicht vordem waren. Denn der Glaube ist im Herzen: das mögt ihr weder mit Nothschlangen noch mit Ketten bezwingen. Denn Denken und Glauben ist zollfrei.

Balthasar Hubmaier schrieb ein eigenes Buch über diesen Gegenstand3). Er bezeichnet hier diejenigen als

1) In dem Traktat: „Ob die Geistlichen auch schuldig seien, Zins zu geben."

2) Schreiber Taschenbuch für Süddeutschland. S. 86. £7.

3) Von Keßern und ihren Verbrennern." 1524. Schreiber S. 64 folg.

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