Sayfadaki görseller
PDF
ePub

hen all ihre alte Freiheit, Gewohnheit oder alt Herkommen, allein angesehen die christliche Freiheit menschlichen Wesens, rechter natürlicher Vernunft, das allen Menschen gleichmäßig und leidlich sein mag, damit empfahl der gemein Nuß sein Aufnehmen.“ Ueberall Vorschläge zu Gunsten der niederen Classen, z. B. ordentliche Bezah lung der Arbeiter und Handwerker, damit der arme Mann sein Auskommen habe.

Viertens. Alle Stände sollen unter dem Schuße des heiligen römischen Reichs stehen. Dagegen sollen sie auch das Ihrige thun, um die allgemeine Sicherheit aufrecht zu erhalten, das Recht handhaben, damit der Armë nicht zu, furz fomme.

Fünftens. Alle Doctores der geistlichen oder weltlis chen Rechte sollen in allen Gerichten abgethan werden. An jeder Universität sollen drei Doctores sein, aber nur die im Reiche festgesezten Geseze lehren. Die Doctoren haben durch ihr Unrecht dem Recht ihr Vertrauen gestoh len: darum seien sie alle abgeschafft.

"

Sechstens. Kein Geistlicher soll mehr zu einem welts. lichen Rath im Reich oder bei Fürsten oder bei Communen gebraucht werden dürfen. Denn das ist ihre Sache nicht. Auch haben sie es nur benüßt, um die Laien zu unterdrücken.

Siebentens. Alle kaiserlichen weltlichen Rechte, so bisher gebraucht worden, sollen alle todt und ab sein: allein die, so durch die Rechtverständigen mit lauterem Grund und klarer Wahrheit ohne Arglist rechtlich erkannt sind, sollen gehalten und bestätigt werden, damit der Arme so viel Freiheit und Zugang habe im Recht, als der Reiche, und ob er schon ein Fürst wäre, sonder Arglist

und Gefährde." Und nun kommt der Vorschlag zu einer Zusammenseßung der verschiedenen Gerichte im Reiche, gerade so, wie er in dem heilbronner Reformationsentwurf steht.

Achtens.,,Alle Zöll, Mäuthe, Geleit, Umgeld, Aufschläge, Steuern und Beschwerungen, so bisher im Reich ihren Fürgang gehabt haben, sollen fürbaß hin alle todt und ab sein, ausgenommen, was zu der Nothdurft erkannt wird, damit der Eigennuß den Gemeinen nicht beschwere, auch an allen Gewerben und täglichen Händeln kein Hinderniß bringe." Mauth und Zoll soll nur in so weit erlaubt sein, als die Nothdurft erfordert zur Ausbesserung von Brücken, Straßen 2c. Auch die Steuern werden bedeutend ermäßigt.

[ocr errors]

Neuntens. Alle Münzen, die bisher gang und gäbe waren, sollen aufgehoben und dafür nur eine Münze durchs ganze Reich eingeführt werden. 25 Münzschneiden sollen im ganzen Reiche sein. 64 Kreuzer sollen eis nen Gulden in Gold geben.

Zehntens. Alle Gewichte, Maß, Elle 2c. sollen im ganzen Reiche gleich sein.

Eilftens. Alle Kaufmannshändel sollen geändert werden, und zwar zu Gunsten der ärmeren Classen. Um zu verhindern, daß sich zu großes Vermögen bei Einem ansammle, wird bestimmt, daß kein Kaufmann einen grös Beren Handel vornehmen dürfe, als bis zu 10,000 Gulden. Das Uebrige soll dem Reiche anheim fallen. Hat Einer mehr Geld, so soll ers bei der betreffenden Obrigkeit um 4 Proc. niederlegen, welche dieses Geld wieder um 5 ProC. an arme Dürftige ausleiht.

Zwölftens. Alle Straßen sollen frei sein: kein Vers

bündniß soll aufgerichtet werden, und die alten alle ab sein, nur allein des heiligen römischen Reiches Schirm und Freiheit soll bestehen. Alle Straßen, Stege und Wege sollen im ganzen Reiche gebessert werden.

Dreizehntens. Alle diese Artikel sollen gehalten und zur Aufrechthaltung derselben eine allgemeine Bewaffnung, unter 5 Hauptleuten und einem obersten Feldhauptmann eingerichtet werden.

Reform der Universitäten und Schulen.

Es war natürlich, daß sich das Streben nach Reformen, welches sich in allen Sphären kund that, auch auf die Unterrichtsanstalten erstrecken würde, zumal da die höheren, die Universitäten, ja zum Theil die Veranlassung zu dem großen Kampfe der neuen mit der alten Richtung gegeben hatten. In der That werden die Lehrer an den Hochschulen, welche sich auf ihre veraltete Weisheit etwas einbildeten, überall mit demselben Spotte behandelt, wie Pfaffen und Mönche, indem man hinlänglich auseinander seßte, daß die Kenntnisse, deren sie sich rühmten, nichts als unbrauchbarer Quark wären. Dieß betraf natürlich vorzugsweise den Scholasticismus, und was damit zusammenhing, und sodann die ganze bishe rige Theologie. In Bezug auf beide hatte schon Luther in seiner Schrift an den Adel deutscher Nation erklärt, daß sie, wie bisher, nicht mehr eristiren dürften. Auch war ganz natürlich, daß, wenn die neue Richtung den Sieg davon tragen sollte, sie von selbst wegfallen würden. Aber auch die andern Fächer, fühlte man wohl, hätten eine Reform nöthig: so die Jurisprudenz, deren Reform indessen ebenfalls durchdringen mußte, so wie

die neuen politischen Ideen Bestand gewonnen hätten: und die Medicin nicht minder, welche in einem so schlechten Zustande sich befand, daß sie den Laien schon allenthalben zum Gespötte war').

1) Dieser Zweig der Literatur liegt mir zu ferne, als daß ich näher darauf eingehen könnte. Doch will ich hier Auszüge aus einem Briefe Sturius an Pirkheimer mittheilen (vom 20. Sept. 1526. bet Heumann documenta literaria. S. 224.), welche einige nicht unwichtige Notizen über diese Wissenschaft enthalten. — Hinc est, ut raro nostri medici etiam suorum studiorum effectum assequantur, sed uno aut altero experimento contenti, Thessali discipuli facti, qui artem medicam se sex mensibus tradere velle, non erubescebat, hodieque omnes compendiariam volunt, minime curantes, si sit falsa; ego me non solum falsam, sed etiam longam ingressus viam scio, neque tribus quatuorve annis, quod requiro me inventurum, sed totam vitam in ignorantia versari, ex hoc igitur equite Trojano prositiunt, qui artem hanc non modo non illustrant, verum etiam illam obliterant, penitusque etiam extingunt; hinc mirari nemo debet, cur ars haec omnibus ludibrio sit. Quid nunc gloriantur δοκιμηκοὶ ? Nam nec arte ulla rationeve nituntur, imo unius fortunae favore contenti. Inveniendi autem rebus logica, resolvendi facultatem praestat; atque his fidem faciant, quae recte inventa sunt, duo sunt instrumenta: nempe ratio et experientia; cur febricitanti frigidae bibendae potestatem facimus, duplex accedit ratio: altera, quae` ortum naturam quam febris docet, ac de morborum temporibus disserit, tum eundem modum frigidae potioris naturam explanat, his propositis conamur docere, in hoc morbo atque in hoc tempore, frigidum potum congruum remedium esse, dozunzoì autem

Die Universitäten waren es indeß nicht allein, auf welche man die Aufmerksamkeit richtete. Ebenso sehr,' vielleicht mit noch größerem Interesse, beschäftigte man sich mit den niederen Schulen. Luther, Melanchthon und ihre Anhänger sahen ein, wie höchst nothwendig diese seien, um die Bildung überhaupt, insbesondere die ächte religiöse im Volke zu verbreiten, und forderten daher alle Obrigkeiten in Städten und Fürstenthümern auf, welche anzulegen1). In denselben sollte Alles getrieben werden, was nöthig schiene zu einer ordentlichen Bildung: Geschichte, Sprachen, Geographie, Rechnen und dergleichen. Man hatte zugleich den Plan, das Volk dadurch aus der geistigen Vormundschaft der Pfaffen zu erlösen und es zur Selbstständigkeit in Sachen des Glaubens und des

de nullius harum natura solliciti, ad experientiam confugiunt, nempe, quod in tali morbo saepe frigidam potionem profecisse viderint, voluntque sibi citra demonstrationem credi, adeoque tyranni modo imperare non verentur; hinc elicere necesse est, oportae malicum habere perquisitam et exactam morbi naturam cognitionemque posseque futura praedicere σvμлтáμata, deinde medicinalem materiam, proportione excessus adcommodare. Videant ergo nunc doxunzo, num recta conscientia morbis succurrere valeant?

1) Luthers Schreiben an die Christen in Riga und Liefland. 1524. de Wette II. 595. An die Rathsherrn aller Städte in Deutschland, daß sie chriftliche Schulen aufrichten. 1524. Jena, II. Ein Sermon von menschlicher Schwachheit, wo er aus sich nichts vermag und Gott in allen Dingen anrufen soll, auch von Schulen oder Universitäten zu erhalten, zu S. Michel gepredigt durch Dr. Johann Langen. 1523. Niederers Nachrichten. III. 200 folg.

[ocr errors]
« ÖncekiDevam »