Artikel 2: Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung haben. Artikel 3: Wird . eine... Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen - Sayfa 333Arnold Seligsohn, Martin Seligsohn tarafından - 1905 - 349 sayfaTam görünüm - Bu kitap hakkında
| 1896 - 406 sayfa
...innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inlandern auferlegt. Artikel 2. Den Angehorigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere...vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hanptniederlassung haben.' Artikel 3. Wird eine Erfindung, ein Muster oder Modell, eine Handels- oder... | |
| 1892 - 428 sayfa
...Handels- und Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1883 - 812 sayfa
...ihrer Rechte haben, wie die Inländer, vorausgesetzt, dass sie die Förmlichkeiten und Bedingungen erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt. || Das ausschliessliche Recht, ein industrielles oder gewerbliches Muster oder Modell zu benutzen,... | |
| Josef Kohler - 1885 - 604 sayfa
...Gesetzgebung I S. G47. dass der Ausländer „die Förmlichkeiten und Bedingungen erfüllen- nrassr „ welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt •i). Nur dann verhält es sich anders, wenn die lex specialis diese Bedingung in sich mit aufnimmt,... | |
| Paul Daude - 1888 - 354 sayfa
...Rechte haben wie die Inländer, vorausgesetzt, daß sie die Förmlichkeiten und Bedingungen ersüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt. Das ausschließliche Recht, ein industrielles oder gewerbliches Muster oder Modell zu benutzen, wird... | |
| Hungary - 1892 - 1248 sayfa
...Handelsund Fabnksmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Samwer, Julius Hopf, Felix Stoerk - 1892 - 982 sayfa
...Handelsund Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung... | |
| Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer - 1892 - 740 sayfa
...erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt. Art. 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliessenden Theile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung... | |
| Adolf Arndt - 1894 - 868 sayfa
...Handels- und Fabrikmarken, von Finnen und Namen dieselben Hechte wie die eigenen Angehörigen geniefsen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in den Gebieten des einen der vertragschliefsendeu Teile ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung haben.... | |
| Bavaria (Germany). - 1894 - 1264 sayfa
...Verletzung ihrer Rechte haben wie dieInländer, vorausgesetzt, daß sie die Förmlichkeiten und Bedingungen erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt. Art. 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Verembarung sind gleichgestellt andere Personen, welche in... | |
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