Sayfadaki görseller
PDF
ePub

tensive, formale 1; denn so lange der Papst die Beschlüsse einer noch so zahlreichen Synode nicht genehmigt hat, so lange sind dieselben noch nicht Beschlüsse eines allgemeinen Concils. Ist ja doch ein solches in der Trennung vom Papste nicht möglich 2.

Aber eine absolut nothwendige Institution, ohne welche der Organismus der Kirche sich nicht in normaler Weise bethätigen könnte, ist das Concil nicht; sie kann es schon darum nicht sein, weil die Möglichkeit für dessen Abhaltung nur selten gegeben ist, und sie ist sie nicht, da die schönsten Jahrhunderte des kirchlichen Lebens, die ersten drei Jahrhunderte, kein allgemeines Concil kannten.

Leo d. Gr. (Ep. 33.) nennt daher das Urtheil des Concils,plenius judicium', was Thomassin (Dissert. XII. 14. in Conc. Chalced.) erklärt:,pleniore judicum numero et pompa majore eandem suam fidem sententiamque invariabilem promulgatam'.

1 Bellarm. De Conc. II. 19: Si accipiatur Ecclesia cum Papa, tunc major est auctoritas Ecclesiae extensive, quam Papae solius, intensive autem aequalis.

2 Hefele, Conciliengesch. I. 47: Ist die Unfehlbarkeit nicht be= dingt durch die Stärke der christlichen Gesinnung‘, sagt der Protestant Bötticher (Beweis des Glaubens. 1872. S. 541), ‚so ist jene Gabe eine schlechthin göttliche. Dann aber ist es offenbar vernünftiger, sie in dem Geiste eines Einzelnen, der an der Spiße steht, hervorzurufen, als in all' den Köpfen des Concils". Nach Bötticher ist die Unfehl= barkeit des Papstes die logische Consequenz aus der Lehre von der sichtbaren Kirche Christi, deren sichtbares Haupt der Papst ist. Nur durch Läugnung beider Säße, meint er, könne man sich dieser Consequenz entziehen (mit Recht). Bloß die Unfehlbarkeit des Papstes angreifen, die der Kirche aber gelten lassen, ist daher nach Frohschammer (Die politische Bedeutung der Unfehlbarkeit des Papstes und der Kirche. 1871) ein,Stehenbleiben auf halbem Wege', eine unhaltbare Mittelstellung‘. Es haben aber auch für die Oecumenicität eines Concils die neuesten Bekämpfer der päpstlichen Unfehlbarkeit Bedingungen aufgestellt, die nie eintreten werden, weil sie nie eintreten können die einstimmige Annahme seiner Entscheidungen durch die Gemeinden. Hiemit ist thatsäch= lich das unfehlbare Lehramt aufgehoben.

Einen trüben Schatten auf das hellleuchtende Bild, in dem uns die Geschichte die Stellung und Wirksamkeit des Apostolischen Stuhles von Rom erblicken läßt, scheint das Verhalten und die Verurtheilung des Papstes Honorius zu werfen. Hat er nicht den Irrthum der Monotheleten adoptirt? Wurde er nicht deßwegen von der sechsten Synode als Häretiker verurtheilt?

Die Honoriusfrage' war seit längerer Zeit, besonders aber in dem letzten Jahrzehnt, Gegenstand vielfacher Controversen. Wie verhält es sich hiemit?

Sergius, Patriarch von Constantinopel, hatte in einem schlauen, wohl vorbedachten Schreiben an Papst Honorius sich gewendet, ihm den lang ersehnten günstigen Erfolg der Vereinigung der Monophysiten mit der katholischen Kirche schildernd. Er bat ihn, Jenen durch sein Anschen entgegen zu treten, welche die schon von Dionysius Areopagita 1 ge= brauchte Formel Eine gottmenschliche Wirkungsweise (uia Jɛardoizy évégyɛia), durch welche die Vereinigung zu Stande komme, verwerfen, darunter Sophronius, Patriarch von Jerusalem. Die Monotheleten mißbrauchten diesen Ausdruck, der an sich einen richtigen Sinn enthält, nämlich die Einheit der göttlichen Person, welche eine göttliche und menschliche Wirkungsweise hat 2, der Art, daß Gott in der angenommenen Menschheit das Göttliche nicht wirkte ohne Mitwirkung der Menschheit und auch die Menschheit das Mensch

1 Ep. 4. ad Caj.

2 Conc. Later. (649) sub Martin. I. Act. V. Can. 15: Si quis Dei virilem operationem, quod Graeci dicunt dɛavdızηr, unam operationem insipienter suscipit, non autem duplicem esse confitetur secundum sanctos Patres, hoc est divinam et humanam, aut ipsam Dei virilis quae posita est, novam vocabuli dictionem unius esse designativam, sed non utriusque mirificae et gloriosae unitionis demonstrativam, condemnatus sit. Vgl. die Erklärung des Abtes Marimus. Mansi X. p. 754.

liche nicht wirkte ohne Mitwirkung der Gottheit. Man dürfe nicht, bemerkt Sergius, von zwei Willen in Christus reden, als ob es zwei sich widersprechende Willen wären, indem der Logos das Werk des Heils vollbringen wolle, der menschliche Wille aber widerstrebe 1. In diesem Sinne nun faßte Honorius die Streitfrage auf, und in diesem Sinne, erklärte er, seien in Christo keine zwei Willen, nämlich als ein Wille, der Gott gehorsam ist und ein anderer, der dem Göttlichen widerstrebt, d. i. die Concupiscenz, die in gewissem Sinne ein Wille des Fleisches', ein zweiter Wille ist.

So erklären des Honorius Schreiben der Verfasser desselben, sein Geheimschreiber Abt Johannes, der in des Papstes Namen geantwortet hatte 2, Papst Johannes IV., sein mittelbarer Nachfolger, und Abt Maximus 3:,Wer nun ist ein zuverlässigerer Ausleger jenes Briefes, sagt leyterer 4, ,der erleuchtete, noch lebende Abt, der ihn im Namen des Honorius schrieb, oder Jene in Constantinopel, welche von der Leber weg sprechen, was ihnen in den Mund kommt?"

Doch auch das Schreiben des Papstes selbst seßt uns in den Stand, den katholischen Sinn desselben vollständig darzuthun. Eingehend auf die Darstellung des Sergius sagt der Papst: Einen Willen unseres Herrn Jesu Christi bekennen wir, weil wahrhaftig von der Gottheit unsere Natur angenommen wurde, nicht unsere Schuld; jene wahrhaftig, welche vor der Sünde geschaffen, nicht welche nach der Sünde verderbt wurde... ohne Sünde empfangen, hat er nicht Theil genommen an dem Schmuße der befleckten Natur... Daher ist von dem Heiland nicht angenommen die verderbte Natur, welche dem Geseße des Geistes widersprochen hätte . . .

1 Mansi XI. 534.

2 Mansi X. p. 689. 739.
3 Mansi X. 683 sqq. 739.
Disp. c. Pyrrh. Mansi 1. c. 740.

er hatte keinen verschiedenen und entgegengesetzten Willen, weil er geboren ist über dem Geseze menschlicher Zustände. Und wenn geschrieben steht: Ich bin nicht gekommen, meinen Willen zu thun, sondern dessen, der mich gesandt hat, des Vaters... so bezeichnet er nicht einen verschiedenen Willen, sondern die Heilsökonomie der angenommenen Menschheit“ 1. Dieser Eine Wille ist demnach der Eine mit dem göttlichen Willen übereinstimmende menschliche Wille, die Eine gottmenschliche Wirkungsweise im Sinne des Concils von Lateran. Wenn er dann im Hinblick auf Matth. 26, 39. Luc. 22, 42 fortfährt: Derlei ist unsertwegen geschrieben, denen er das Beispiel gab, daß wir seinen Fußtapfen folgen; als guter Lehrer unterweist er hiemit seine Schüler, daß jeder von uns nicht seinen Willen, sondern in Allem den Willen des Herrn vorziehe so folgt hieraus mit nichten, daß nach der Meinung des Honorius Christus diese Worte nur zum Scheine gesprochen, d. h. nicht wirklich seinen menschlichen Willen Gott untergeordnet habe.

Im zweiten Schreiben sagt der Papst: „Wir müssen beide Naturen in dem Einen Christus bekennen,... die in gegenseitiger Theilnahme sich bethätigen und wirken, indem die göttliche wirkt, was Gottes ist, die menschliche ausführt, was des Fleisches ist... Statt Einer Thätigkeit, wie Einige jagen, sollen wir bekennen Einen thätigen Christus in beiden Naturen, und mit Uebergehung des Wortes zweier

1 Τῆς οἰκονομίας τῆς ἀνθρωπότητος τῆς προςληφθείσης. Mansi XI. p. 539. Die ‚oinovoμia“, das Geheimniß der Menschwerdung, wird der,Gɛoloría, dem Geheimniß der Trinität gegenüber, von den Vätern unterschieden; vgl. Mansi 1. c. p. 756. Hiemit fällt die Deutung Döllingers (Papstfabeln, S. 132): Honorius hatte die entscheidenden Echriftstellen für eine bloße,Dekonomie“ in der Sprechweise Christi erklärt, d. h. für eine nur im uneigentlichen Sinne zu nehmende Accommodation, wobei Christus bloß beabsichtigt habe, uns damit zur Unterordnung des eigenen Willens unter den göttlichen zu mahnen.

Thätigkeiten zwei Naturen, d. i. der Gottheit und des angenommenen Fleisches in der Person des Eingebornen unvermischt, ungetheilt und unverwandelbar bekennen, welche das ihnen Eigenthümliche wirken. Hiemit, sagt Hefele 2, hatte Honorius die orthodoxe Lehre ausgesprochen, und es wäre völlig Unrecht, ihn der Häresie zu bezüchtigen. Er hat aber nur ausgesprochen, was Leo in seinem dogmatischen Schreiben an Flavian als katholisches Bekenntniß der Synode von Chalcedon vorgelegt hatte 3. Diese Worte, welche eine zweifache Thätigkeit behaupten, wurden vom sechsten Concil, das den Monotheletismus verwarf, adoptirt. Honorius hat demnach sowohl der Sache als dem Wortlaute nach zwei Thätigkeiten bekannt.

Dem Sergius stimmte er insofern zu, als er erklärte, daß wir die Ausdrücke einer oder zwei Willen nicht gebrauchen sollen, damit wir in den Augen der Schwachen nicht den Frrthum des Nestorius oder Eutyches zu begünstigen scheinen 4. Ob wegen der Werke der Gottheit und Menschheit eine oder zwei Thätigkeiten zu bekennen und anzunehmen seien, soll uns nicht weiter hinhalten, sondern wir überlassen dieß den Grammatikern, die den Knaben spißfindige Wortklaubereien verkaufen. Wir wollen nicht, heißt es in einem weiteren Bruchstücke des zweiten Schreibens, ,eine oder zwei Thätigkeiten feststellen (definire).

Hieraus ergibt sich: Honorius wurde wegen seiner Auctorität als Papst von Sergius zur Entscheidung aufgefordert; er spricht sich der Sache und dem Ausdrucke nach cor

1 Τὰς δύο φύσεις . . . ἐνεργούσας τὰ ἴδια. Mansi, XI. p.

579. 582.

est.

2 Conciliengesch. III. S. 147.

Agit utraque forma cum alterius communione, quod proprium Verbo scilicet operante, quod Verbi est, et carne exequente, quod carnis est.

4 L. c. p. 542. 543.

« ÖncekiDevam »