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den richtigen Sinn und die Auslegung der heiligen Schrift und der Urkunden der Ueberlieferung 1; und weil unfehlbare Zeugen und Richter sind sie die unfehlbaren Lehrer, befähigt, das Fundament zu werden, auf dem das Reich des übernatürlichen Glaubens in den Seelen sich aufbaut, das im äußeren Bekenntniß an den Tag tritt.

So ergibt sich uns der katholische Glaubensproceß. Nicht als Mandatare ihrer Bisthumsangehörigen erscheinen die Bischöfe auf dem Concil; denn sie sind die Lehrer, diese die Lernenden, sie die Richter, diese ihrem Ausspruche unterworfen. Nicht den gegenwärtigen Glauben ihrer Heerde bezeu gen sie, sondern die Lehren der Hirten, ihrer Vorfahren, der heiligen Väter, ‚damit nach deren Aussprüchen der alte heilige Glaube seine feierliche Bestätigung findet 2. Nicht die Größe ihrer Diöcese noch der Glanz ihrer vorzüglicheren Stellung, sondern das Zeugniß der Ueberlieferungen, besonders der apostolischen Kirchen, das sie mitbringen 3, begründet das Gewicht ihres Ausspruches, denn die Bischöfe sind die Ueberleiter des apostolischen Samens' 4. Die apostolische Tradition, sagt Frenäus 5,,wird durch die Reihenfolge der Bischöfe in der Kirche bewahrt'; nur was sie als Ueberlieferung mitbringen, ist richtig,,weil von denen überliefert, deren Aufgabe es ist, zu überliefern' 6. Nicht auf ihrer Gelehrsamkeit und reichen Erfahrung, nicht auf ihrem Scharfsinne, noch ihren persönlichen Eigenschaften überhaupt, ruht die Bedeutung ihres Richteramtes im Glauben; dieses schließt zwar die menschlichen Hülfsmittel nicht aus, aber seine Bedeutung in der Kirche und für die Gläubigen, die es zur

1 Conc. Trident. Sess. IV.

2 Vincent. Lirin. c. 30. 33.

Vatican. De fid. Cap. 2.

3 Tertullian. De praescript. c. 20.

4 Id. c. 32.

5 Adv. Haeres. III. 2.

Tertull. De carn. Chr. c. 2.

Zustimmung verpflichtet, empfängt es nicht von ihnen, sondern von einem übernatürlichen Elemente, der von Christus dem kirchlichen Lehramte gewordenen Vollmacht und Verheißung, die ihm die Unfehlbarkeit sichert.

Wie haben wir nun diese Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes zu fassen?

Sie ist jener nicht gleich, welche sich als Wirkung der Inspiration ergibt. Leßtere kommt nur den kanonischen Büchern des Alten und Neuen Bundes zu. Von ihnen sagt das Vaticanische Concil1:,Es hält sie die Kirche für heilig, nicht deßhalb, weil sie lediglich durch menschliche Thätigkeit zu Stande gekommen, durch deren Ansehen gutgeheißen worden, noch deßhalb nur, weil sie die Offenbarung ohne Frrthum enthalten, sondern darum, weil sie auf Eingebung des heiligen Geistes niedergeschrieben, Gott zum Urheber haben, und als solche der Kirche übergeben worden sind. Primär und eigentlich ist darum Gott der Urheber des inspirirten Buches; nicht als hätte er es selbst geschrieben, sondern insoferne als er Andere bestimmte, das zu schreiben, was er wollte, und nichts Anderes, als er wollte; er ist es, von dem der übernatürliche Antrieb und der Beistand in Abfassung des Buches ausgegangen ist.

Hiemit hat die Kirche die Grenze gezogen, über welche hinaus wir nicht gehen können, ohne das Wesen der Inspiration zu schädigen und zu verflachen 2; sie schließt jedoch die verschiedenen Wirkungsweisen des heiligen Geistes innerhalb der gezogenen Grenze nach Verschiedenheit des Inhaltes der

1 L. c. Cap. 2.

2 So die Thes. III. des Lessius und Hamelius, verurtheilt durch die Facultäten von Löwen und Douay 1588: Liber aliquis (qualis forte secundus Machabaeorum), humana industria sine assistentia Spiritus sancti scriptus, si Spiritus sanctus postea testetur, nihil ibi fuisse falsum, efficitur Scriptura sacra. Ebenso auch Jahn (Einleitung. I. §. 19) u. AA.

heiligen Bücher nicht aus, der in einzelnen, besonders prophetischen und didactischen Schriften noch besondere übernatürliche und unmittelbare Offenbarungen dem heiligen Schriftsteller zu Theil werden läßt, während er bei anderen, sonders historischen Schriften, außer dem Antriebe ihm nur seinen Beistand verleiht, der ihn vor dem Irrthume schüßt, im Uebrigen aber die Darstellung seiner Selbstthätigkeit überläßt 1.

Sehen wir daher auf den letzten Grund der Unfehlbarkeit, so kann dieser überhaupt kein anderer sein, als die Thätigkeit des heiligen Geistes; betrachten wir die Wirkung derselben, so ist diese der Ausschluß jedweden Irrthums bei dem, dem die Unfehlbarkeit auf einem bestimmten Gebiete zukommt. Unter diesem doppelten Gesichtspunkt fällt die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes mit jener, welche die Inspiration verleiht, zusammen, aber auch nur insoweit. Die inspirirten Bücher sind ganz eigentlich und primär das Werk des heiligen Geistes, ihr Urheber ist Gott; die Aussprüche des kirchlichen Lehramtes sind dieß nicht, sondern zunächst Menschenwerk, aber unter dem Beistande des heiligen Geistes. Bei den inspirirten Büchern ist die Einwirkung des heiligen Geistes eine positive, so daß nach der gemeinsamen

1 Thom. Aquin. Summ. Theol. II. II. Qu. CLXXV. Art. 2: Illorum, qui hagiographa scripserunt, plures loquebantur frequentius de his, quae humana ratione cognosci possunt, non quasi ex persona Dei, sed ex persona propria cum adjutorio tamen divini luminis. Bellarm. De verb. Dis. I. 15: Respondeo, Deum quidem esse auctorem omnium divinarum scripturarum, sed aliter adesse prophetis, aliter aliis, praesertim historicis. Nam prophetis revelabat futura, et simul assistebat, ne aliquid falsi admiscerent in scribendo; aliis autem scriptoribus Deus non semper revelabat ea, quae scripturi erant, sed excitabat, ut scriberent ea, quae vel viderant vel audierant vel quorum recordabantur, et simul assistebat, ne falsi aliquid scriberent, quae assistentia non faciebat, ne laborarent in cogitando et quaerendo, quid et quomodo scripturi essent.

Annahme der Theologen der Inhalt des Buches bezüglich der Ereignisse, die es berichtet, der Aussprüche, die es enthält, auf Antrieb und unter dem Beistande des heiligen Geistes zu Stande kommt. Bei den Aussprüchen des kirchlichen Lehramtes dagegen ist seine Thätigkeit zunächst eine negative, indem es die Organe desselben dem eigenen Nachdenken, Prüfen und Forschen überläßt, und nur den Frrthum abwehrt in dem, was dasselbe als Lehre des Glaubens oder der Sitte, und überhaupt in allem zum Heile Nothwendigen erkennt und amtlich verpflichtend ausspricht. Darum erstreckt sich die Unfehlbarkeit in Folge von Inspiration auf den Gesammtinhalt der heiligen Bücher in obengenanntem Sinne, jene in Folge des den Frrthum abwehrenden Beistandes des heiligen Geistes nur auf die Lehren des Glaubens und der Sitten. Da nämlich das kirchliche Lehramt die Aufgabe hat, die Hinterlage des Glaubens zu wahren und zu verkünden, die Christus durch seine Apostel ihr übergeben, aber auch nur diese, so bietet dieser, die menschliche Selbstthätigkeit begleitende Beistand des heiligen Geistes eine ausreichende Garantie für Lösung seiner Aufgabe. Die Propheten aber und Apostel waren die Organe der göttlichen Offenbarung, die sie der Welt zu verkünden hatten; darum empfingen sie durch unmittelbare Eingebung des heiligen Geistes neue Aufschlüsse und Erkenntnisse, schauten sie im Geiste, was durch

1 Hieronym. Praef. in Ep. ad Philem. An potius ejusdem potentiae est ingenium, quod in majoribus exercueris etiam in minoribus non negare? Augustin. Ep. 82: Ego eis solum scripturarum libris, qui jam canonici appellantur, didici hunc timorem honoremque deferre, ut nullum eorum auctorem scribendo aliquid errasse firmissime credam, ac si aliquid in eis offendero libris, nihil aliud quam vel mendosum esse codicem, vel interpretem non assecutum esse quod dictum est, vel me minime intellexisse non ambigam. Cf. C. Faust. II. 5. Thom. Aquin. Summ. Theol. II. II. Qu. 1. Art. 1: Dicendum de omnibus, quae in sacra scriptura traduntur (scl. quod cadant sub fide).

eigenes Nachsinnen der Menschengeist nimmer hätte erdenken noch ahnen können 1.

Eben hieraus ergibt sich eine weitere Bestimmung für den Charakter der Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes. Derjenige, sagt Bellarmin 2, der den Zweck verheißen hat (die Reinerhaltung des Glaubens in der Kirche), hat auch die Mittel dazu versprochen. Zu diesen zählen wir aber vor Allem die sorgfältige Forschung und Prüfung in den Urkunden der Offenbarung und Ueberlieferungen der Kirche; denn das Charisma der Unfehlbarkeit hebt die menschliche Thätigkeit des kirchlichen Lehramtes nicht auf, sondern seßt sie vielmehr voraus. So gewiß wir daher sind, daß die Verheißung des Herrn immer sich erfüllen wird, ebenso gewiß sind wir auch, daß alle jene Bedingungen eintreten werden, welche der Erfüllung dieser

11 Cor. 2, 9 ff. Uns aber hat es Gott geoffenbart durch seinen Geist. Melchior Canus Loc. theolog. V. p. 132. ed. Venet. Auctores sacri ex proxima Dei vel revelatione vel inspiratione scribunt catholica dogmata. Nec enim egent exteris ad scribendum incitamentis, nec humana ratiocinatione e Scripturis aliis argumentantur, disquirunt, colligunt. At Concilium et Pontifex humana via incedunt, rationemque sequuntur; atque argumentando verum a falso discernunt. Non enim statim existimandus est summus Pontifex eam habere facultatem, quae in Apostolis, Prophetis et Evangelistis inerat, ut proposita unaqualibet de fide quaestione protinus dignoscere possit, utra quaestionis pars vera falsave sit; sed adhibere prius consilium necesse est, et expendere utriusque partis argumenta; tum deinde sequetur auxilium Dei, quod videlicet opus est, ut summus Pontifex in recta fide contineatur . . Ex quo perspicuum est, non dormientibus et oscitantibus Patribus Spiritum sanctum assistere, sed diligenter humana via et ratione quaerentibus rei, de qua disseritur, veritatem.

Alterum autem discrimen est, quod Dei Spiritus scriptoribus sacris adest in singulis. At Patribus synodi spiritus veritatis non est praesens in omnibus, sed in rebus solum ad salutem necessariis.

2 De Roman. Pontif. IV. 2.

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