Archiv für katholisches Kirchenrecht, 31. cilt

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Verlag Kirchheim., 1874
 

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Popüler pasajlar

Sayfa 338 - Die namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen Stifter, Abteyen und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherrn überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind.
Sayfa 346 - Landesherrn unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern, Schaden und Nachtheil aber verhüten und besonders dahin streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden,...
Sayfa 185 - Si quis autem hoc attentare praesumpserit, indignationem Omnipotentis Dei et Beatorum Petri et Pauli Apostolorum ejus, se noverit incursurum.
Sayfa 245 - Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht ausgeübt werden kann...
Sayfa 395 - Mercenarius autem fugit quia mercenarius est ; et non pertinet ad eum de ovibus. Ego sum pastor bonus. Et cognosco oves meas, et cognoscunt me meae.
Sayfa 167 - Euerer Königlichen Majestät in allertiefster Ehrerbietigkeit vorzutragen, und sie fühlen sich zu einer solchen Darlegung um so mehr gedrungen, als neuestens eine Allerhöchste Verordnung vom 29. August 1873 »die Errichtung der Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel betreffend...
Sayfa 32 - Benedictio Dei omnipotentis, Patris et Filii et Spiritus sancti descendat super vos et maneat semper vobiscum.
Sayfa 134 - Rechtsverhältniss in einigen Beziehungen verschieden von dem in der Klage vorgetragenen ist, so sind doch die in dem 19. Band der Entscheidungen, Seite 409 ff. angeführten Gründe dafür , dass aus der Bulle De salute animarum in Verbindung mit der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 23.
Sayfa 327 - Vereine, welche den Staatsgesetzen oder der Sittlichkeit zuwiderlaufen, welche den Staat oder die öffentliche Sicherheit gefährden , zu verbieten.
Sayfa 378 - Artikel 2. §. 12, Abs. 2. des genannten Gesetzes wird dahin abgeändert: Die Kirchen sind befugt, Anstalten zur theologisch-praktischen Vorbildung der künftigen Geistlichen zu errichten. In die bestehenden Knabenseminare und Knaben-Convicte, sowie in die Convicte (Internate) für Studirende der Theologie dürfen keine neuen Zöglinge mehr aufgenommen werden.

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