Archiv für katholisches Kirchenrecht, 24. ciltVerlag Kirchheim., 1870 |
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Sayfa 47
... Patronats- Commissären , da sie den Patron , welcher gleichfalls keine Diäten anzusprechen hat , zu vertreten haben . 3 ) Was die Einhebung der Interessen von Werthpapieren be- trifft , so ist solche im Sinne der Gub . - Verdg . vom 18 ...
... Patronats- Commissären , da sie den Patron , welcher gleichfalls keine Diäten anzusprechen hat , zu vertreten haben . 3 ) Was die Einhebung der Interessen von Werthpapieren be- trifft , so ist solche im Sinne der Gub . - Verdg . vom 18 ...
Sayfa 48
... Patronats - Repräsentanten schon zufolge Gub.- Verdg . vom 3. August 1795 , Z. 22,487 . , nicht gestattet , Vorschüsse selbst in zulässigen Fällen aus den Mitteln vermöglicher Kirchen an minder dotirte zu leisten , sondern ist hiezu ...
... Patronats - Repräsentanten schon zufolge Gub.- Verdg . vom 3. August 1795 , Z. 22,487 . , nicht gestattet , Vorschüsse selbst in zulässigen Fällen aus den Mitteln vermöglicher Kirchen an minder dotirte zu leisten , sondern ist hiezu ...
Sayfa 49
... Patronats Commissäre der in ihrem Verwaltungsgebiete bestehenden Kirchen des öffentli- chen Patronates folgende Amts - Instruction zu erlassen : § . 1. Der Patronats - Commissär ist der bevollmächtigte Ver- treter des Patrons und hat ...
... Patronats Commissäre der in ihrem Verwaltungsgebiete bestehenden Kirchen des öffentli- chen Patronates folgende Amts - Instruction zu erlassen : § . 1. Der Patronats - Commissär ist der bevollmächtigte Ver- treter des Patrons und hat ...
Sayfa 50
... Patronats - Com- missär entweder durch seine selbsteigene Einwirkung bei der Kirchen- Vermögens - Verwaltung oder dadurch ausüben , dass er vorkommen- den Falls zur Ergreifung weiterer Massnahmen an die vorgesetzte Patronats - Behörde ...
... Patronats - Com- missär entweder durch seine selbsteigene Einwirkung bei der Kirchen- Vermögens - Verwaltung oder dadurch ausüben , dass er vorkommen- den Falls zur Ergreifung weiterer Massnahmen an die vorgesetzte Patronats - Behörde ...
Sayfa 51
... Patronats- Commissär seine Aeusserung abzugeben hat , gilt als allgemeine Norm , dass sie im schriftlichen Verkehr zu erfolgen habe . Den Zu- sammentretungen der Kirchen - Vermögens - Verwaltungen bei ausnahms- weisen wichtigen ...
... Patronats- Commissär seine Aeusserung abzugeben hat , gilt als allgemeine Norm , dass sie im schriftlichen Verkehr zu erfolgen habe . Den Zu- sammentretungen der Kirchen - Vermögens - Verwaltungen bei ausnahms- weisen wichtigen ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
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Sayfa iv - Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt saeculari potestati obnoxiam, ita ut contendant, quae ab Apostolica Sede vel ejus auctoritate ad regimen Ecclesiae constituuntur, vim ac valorem non habere, nisi potestatis saecularis placito confirmentur.
Sayfa vi - Ecclesiae per totum orbem diffusae pertinent; aut eum habere tantum potiores partes, non vero totam plenitudinem hujus supremae potestatis; aut hanc ejus potestatem non esse ordinariam et immediatam sive in omnes ac singulas ecclesias sive in omnes et singulos pastores et fideles ; anathema sit.
Sayfa 15 - Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen. Angesichts der Verwirrung, welche durch diese neuen Lehren in der Kirche jetzt schon eingetreten ist und sich in der Zukunft voraussichtlich noch steigern wird, setzen wir in jene Bischöfe, welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der katholischen Welt verdient haben, das Vertrauen und richten zugleich an sie die Bitte...
Sayfa iv - Ecclesiam jus eidem esse consequitur, in hujus sui muneris exercitio libere communicandi cum pastoribus et gregibus totius Ecclesiae, ut iidem ab ipso in via salutis doceri ac regi possint. Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt...