Archiv für katholisches Kirchenrecht, 24. ciltVerlag Kirchheim., 1870 |
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... Regierung Sr. Majestät des Königs in dieser Angelegenheit folgt . Wenn die preussischen Bischöfe der ergangenen ... Regierungen bewusst . Wird der hier bezeichnete Standpunkt von allen Seiten gleichmässig anerkannt und gewahrt , so kann ...
... Regierung Sr. Majestät des Königs in dieser Angelegenheit folgt . Wenn die preussischen Bischöfe der ergangenen ... Regierungen bewusst . Wird der hier bezeichnete Standpunkt von allen Seiten gleichmässig anerkannt und gewahrt , so kann ...
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... Regierung , an den Berathungen des Concils nicht theilnehmen und demselben die vollständigste und un- beschränkteste Freiheit lassen zu wollen , hinweist : dass dieser Be- schluss begründet sei auf die Voraussetzung , dass die ...
... Regierung , an den Berathungen des Concils nicht theilnehmen und demselben die vollständigste und un- beschränkteste Freiheit lassen zu wollen , hinweist : dass dieser Be- schluss begründet sei auf die Voraussetzung , dass die ...
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... Regierungen , der politischen Rechte und Pflichten , der Wahlrechte der Bürger , überhaupt von allem was sich auf die ... Regierung dieser Nation erlaubt sein ihr Recht aus- zuüben , Mittheilung zu erhalten von den Projecten , welche ...
... Regierungen , der politischen Rechte und Pflichten , der Wahlrechte der Bürger , überhaupt von allem was sich auf die ... Regierung dieser Nation erlaubt sein ihr Recht aus- zuüben , Mittheilung zu erhalten von den Projecten , welche ...
Sayfa
... Regierung , in allen Fällen die volle Freiheit des Concils zu achten und achten zu wollen , sowohl in der Discussion derjenigen Consti- tutionen , mit welchen man sich beschäftigt , als in Bezug auf die , welche etwa späterhin den ...
... Regierung , in allen Fällen die volle Freiheit des Concils zu achten und achten zu wollen , sowohl in der Discussion derjenigen Consti- tutionen , mit welchen man sich beschäftigt , als in Bezug auf die , welche etwa späterhin den ...
Sayfa
... Regierung abhängigen , als Text dienen , und zwar ohne irgendwelchen Einspruch der Civilbehörde , mehr als einmal sogar mit ihrer Billigung und Ermunterung . Es wäre mir noch viel weniger möglich mit der Deutung ein- verstanden zu sein ...
... Regierung abhängigen , als Text dienen , und zwar ohne irgendwelchen Einspruch der Civilbehörde , mehr als einmal sogar mit ihrer Billigung und Ermunterung . Es wäre mir noch viel weniger möglich mit der Deutung ein- verstanden zu sein ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
anathema anathema sit Antrag apostolischen April Archiv für Kirchenrecht Archiv XXIII atque auctoritate Aufhebung Behörde Beschlüsse bestehen Bestimmungen betreffend bezüglich Bischof Bundesverfassung canonischen Christi Civilacts Civilehe Clemens VIII Concordats Congrua Corporationen Cultus und Unterricht December Decrete Diocese Dogma Ecclesiae einzelnen Entscheidung Erklärung Erlass ersten Erzbischof etiam Falle fidei fidem Fiscus folgende Freiheit Geist geistlichen Gemeinde Gesetzes Glaubens Gläubigen Gnesen Gott göttlichen Grund Grundsätze heil heiligen heiligen Stuhles Herr Herrn indem Jahre Jesuiten Juli Kanton Luzern Kantons katholischen Kirche Kirchenpatronat Kirchenrecht Kloster Königs landesherrlichen Lehramt Lehre lichen Majestät Minister muss neuen nothwendig October öffentlichen omnes omnibus Ordinariat Paderborn Papst päpstlichen Patron Patronatrecht Patronats Personen Petrus Pfarreien Pfarrer Pfarrst Pfarrstellen Pflicht Pfründe Pius IX quae quis dixerit quod Recht rechtliche Regierung Religionsfonde Schrift Seelsorger soll Solothurn Staat Stande Statthalterei Stellen Stuhle sunt Theil Unfehlbarkeit unserer Urtheil Vater Vaticanischen Concils Verfassung Verhältnisse vero Verordnung verpflichtet Walsum Weise Żnin
Popüler pasajlar
Sayfa iv - Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt saeculari potestati obnoxiam, ita ut contendant, quae ab Apostolica Sede vel ejus auctoritate ad regimen Ecclesiae constituuntur, vim ac valorem non habere, nisi potestatis saecularis placito confirmentur.
Sayfa vi - Ecclesiae per totum orbem diffusae pertinent; aut eum habere tantum potiores partes, non vero totam plenitudinem hujus supremae potestatis; aut hanc ejus potestatem non esse ordinariam et immediatam sive in omnes ac singulas ecclesias sive in omnes et singulos pastores et fideles ; anathema sit.
Sayfa 15 - Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen. Angesichts der Verwirrung, welche durch diese neuen Lehren in der Kirche jetzt schon eingetreten ist und sich in der Zukunft voraussichtlich noch steigern wird, setzen wir in jene Bischöfe, welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der katholischen Welt verdient haben, das Vertrauen und richten zugleich an sie die Bitte...
Sayfa iv - Ecclesiam jus eidem esse consequitur, in hujus sui muneris exercitio libere communicandi cum pastoribus et gregibus totius Ecclesiae, ut iidem ab ipso in via salutis doceri ac regi possint. Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt...