Archiv für katholisches Kirchenrecht, 24. ciltVerlag Kirchheim., 1870 |
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Sayfa 50
... erst durch die Zustimmung der Kirche unab- änderlich seien , so ist das eine selbstverständliche Folge der Unfehl- barkeit ; und es wird dadurch nur die bereits früher CXH Hirtenbrief des Erzbischofs von Cöln vom 10. September 1870 .
... erst durch die Zustimmung der Kirche unab- änderlich seien , so ist das eine selbstverständliche Folge der Unfehl- barkeit ; und es wird dadurch nur die bereits früher CXH Hirtenbrief des Erzbischofs von Cöln vom 10. September 1870 .
Sayfa 51
barkeit ; und es wird dadurch nur die bereits früher von den Päp- sten zum Oeftern gemissbilligte Behauptung ausdrücklich verworfen , dass die päpstlichen Lehrentscheidungen nicht gleich bei ihrer Ver- öffentlichung verbindlich und ...
barkeit ; und es wird dadurch nur die bereits früher von den Päp- sten zum Oeftern gemissbilligte Behauptung ausdrücklich verworfen , dass die päpstlichen Lehrentscheidungen nicht gleich bei ihrer Ver- öffentlichung verbindlich und ...
Sayfa 53
... früher entgegenzustehen schie- nen . Ich darf aber ebensowenig verschweigen , dass die sehr grosse Mehrheit der Concilsväter diese Bedenken keineswegs theilte , viel- mehr die Entscheidung für sehr zweckmässig und zeitgemäss erach- tete ...
... früher entgegenzustehen schie- nen . Ich darf aber ebensowenig verschweigen , dass die sehr grosse Mehrheit der Concilsväter diese Bedenken keineswegs theilte , viel- mehr die Entscheidung für sehr zweckmässig und zeitgemäss erach- tete ...
Sayfa 62
... früher bereits klar und be- stimmt erfasst hatte und in sicherm Glauben besass , in einzelnen Regionen der Kirche vorübergehend wieder verdunkelt und bestrit- ten werden und in dem Glaubensbewusstsein Mancher wie in einen dämmernden ...
... früher bereits klar und be- stimmt erfasst hatte und in sicherm Glauben besass , in einzelnen Regionen der Kirche vorübergehend wieder verdunkelt und bestrit- ten werden und in dem Glaubensbewusstsein Mancher wie in einen dämmernden ...
Sayfa 75
... welche den gemeinschaftlichen Fuldaer Hirtenbrief unterzeichneten , folgt im nächsten Hefte des Archivs . 2. Das bayrische Ministerium hatte in ähnlicher Weise wie früher Das Dogma der päpstl . Unfehlb . und die deutsch . Bischöfe .
... welche den gemeinschaftlichen Fuldaer Hirtenbrief unterzeichneten , folgt im nächsten Hefte des Archivs . 2. Das bayrische Ministerium hatte in ähnlicher Weise wie früher Das Dogma der päpstl . Unfehlb . und die deutsch . Bischöfe .
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
anathema anathema sit Antrag apostolischen April Archiv für Kirchenrecht Archiv XXIII atque auctoritate Aufhebung Behörde Beschlüsse bestehen Bestimmungen betreffend bezüglich Bischof Bundesverfassung canonischen Christi Civilacts Civilehe Clemens VIII Concordats Congrua Corporationen Cultus und Unterricht December Decrete Diocese Dogma Ecclesiae einzelnen Entscheidung Erklärung Erlass ersten Erzbischof etiam Falle fidei fidem Fiscus folgende Freiheit Geist geistlichen Gemeinde Gesetzes Glaubens Gläubigen Gnesen Gott göttlichen Grund Grundsätze heil heiligen heiligen Stuhles Herr Herrn indem Jahre Jesuiten Juli Kanton Luzern Kantons katholischen Kirche Kirchenpatronat Kirchenrecht Kloster Königs landesherrlichen Lehramt Lehre lichen Majestät Minister muss neuen nothwendig October öffentlichen omnes omnibus Ordinariat Paderborn Papst päpstlichen Patron Patronatrecht Patronats Personen Petrus Pfarreien Pfarrer Pfarrst Pfarrstellen Pflicht Pfründe Pius IX quae quis dixerit quod Recht rechtliche Regierung Religionsfonde Schrift Seelsorger soll Solothurn Staat Stande Statthalterei Stellen Stuhle sunt Theil Unfehlbarkeit unserer Urtheil Vater Vaticanischen Concils Verfassung Verhältnisse vero Verordnung verpflichtet Walsum Weise Żnin
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Sayfa iv - Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt saeculari potestati obnoxiam, ita ut contendant, quae ab Apostolica Sede vel ejus auctoritate ad regimen Ecclesiae constituuntur, vim ac valorem non habere, nisi potestatis saecularis placito confirmentur.
Sayfa vi - Ecclesiae per totum orbem diffusae pertinent; aut eum habere tantum potiores partes, non vero totam plenitudinem hujus supremae potestatis; aut hanc ejus potestatem non esse ordinariam et immediatam sive in omnes ac singulas ecclesias sive in omnes et singulos pastores et fideles ; anathema sit.
Sayfa 15 - Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen. Angesichts der Verwirrung, welche durch diese neuen Lehren in der Kirche jetzt schon eingetreten ist und sich in der Zukunft voraussichtlich noch steigern wird, setzen wir in jene Bischöfe, welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der katholischen Welt verdient haben, das Vertrauen und richten zugleich an sie die Bitte...
Sayfa iv - Ecclesiam jus eidem esse consequitur, in hujus sui muneris exercitio libere communicandi cum pastoribus et gregibus totius Ecclesiae, ut iidem ab ipso in via salutis doceri ac regi possint. Quare damnamus ac reprobamus illorum sententias, qui hanc supremi capitis cum pastoribus et gregibus communicationem licite impediri posse dicunt, aut eandem reddunt...