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dies durch Vermittelung von Sakramenten erlangt zu haben. Auch bei den Menschen würde Gott sich nicht der Sakramente als Mittel, sie zu beseligen, bedienen, wenn jene im Stande der Unschuld geblieben wären. Ja auch sogar, nachdem sie die Unschuld verloren, gelangen wenigstens einzelne ohne Sakramente zur Seligkeit, nämlich alle diejenigen, welche troß ihrem Verlangen nicht die Möglichkeit haben, die Sakramente zu empfangen 9): Wenn sonach auch die zweite Art der Nothwendigkeit bei den Sakramenten nicht stattfinde, so müsse man dagegen sagen, daß die dritte Art derselben ihnen allerdings zukomme. Sie seien nämlich nothwendig, weil Gott einmal unter den bestehenden Verhältnissen der Regel nach Niemandem Antheil an der Seligkeit gewähren wolle, der nicht von den Sakramenten Gebrauch mache. Der Wille Gottes bilde die Voraussetzung ihrer Nothwendigkeit. Ohne diesen göttlichen Willen würden sie nicht nothwendig zu nennen sein 10).

Doch urtheilte man hinsichtlich der Nothwendigkeit über die Sakramente der verschiedenen Perioden der Menschheit, und auch wieder über die einzelnen einer und derselben Periode angehörigen Sakramente keineswegs gleich. So erklärte Hugo von St. Victor nur die unter dem geschriebenen und unter dem Gesez der Gnade gegebenen Sakramente für durchaus nothwendige, dagegen die unter dem Naturgesetz vorhanden gewesenen für nur rathweise gegebene, von deren Beobachtung mithin die Seligkeit nicht abgehangen habe 11). Die späteren Scholastiker dagegen meinten, daß es auch schon unter dem Naturgeseze nothwendige Sakramente gegeben habe, sowie andererseits

9) Biel 1. 1.: Etiam non sunt necessaria homini ad finem, quae est beatitudo, quia beatitudinem potest deus conferre homini sine sacramentis. Beatificat enim angelum sine praeviis sacramentis. Similiter et hominem, si in statu innocentiae stetisset, beatificasset nullis praecedentibus sacramentis. Denique de facto salvat quosdam sine sacramentis, eos scilicet qui propter defectum ministrorum sacramentis, quae desiderant, uti non possunt sicut de baptizatis baptismo flaminis vel sanguinis. Non enim, ut ait magister, deus suam potentiam alligavit sacramentis. Praeterea sicut nunc ordinavit hominem salvari per sacramenta, ita potuit et potest alium ordinem salvandi instituere.

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10) Biel 1. 1. Est tamen quaedam necessitas ex suppositione, quae est necessitas consequentiae. Hoc modo, ex suppositione divinae ordinationis, qua ordinavit, nullum de massa perditionis propagatum salvare regulariter (i. e. si non excusat suscipiendi impotentia) nisi per sacramenta, ipsa sacramenta sunt ad salutem necessaria, quia impossibile est, aliquem salvari sine sacramentis stante illa ordinatione Christi: Nisi quis renatus fuerit ex aqua et spiritu sancto, non potest introire in regnum dei. Etwas anders spricht sich Thomas hierüber aus lib. IV. dist. 7. qu. 1. art. 1: Est triplex necessitas. Una est necessitas absoluta, sicut necessarium est, deum esse vel triangulum habere tres angulos. Alia est necessitas ex causa efficiente, quae dicitur necessitas coactionis. Tertia est necessitas ex suppositione finis. Primis duobus modis non dicitur aliquod sacramentum esse necessitatis, sed tertia necessitate.

unter dem Gesetze Mosis manche nicht nothwendige, erklärten jedoch sowohl die einen als die andern für nur uneigentlich so zu nennende 12). Was die christlichen Sakramente betrifft, so machte man in der Regel zwischen den einzelnen unter ihnen einen Unterschied hinsichtlich der Art der Nothwendigkeit. So unterschied z. B. Alger von Clugny 13), Gratian 14) und Hugo von Rouen 15) zwischen solchen Sakramenten, die man als vorzugsweise nothwendig zu bezeichnen habe, und solchen, die dem Empfänger nur eine Würde mittheilen und daher nur nüßlich zu nennen seien. Hugo von St. Victor unterschied zwischen drei Klassen: 1. solchen, von deren Beobachtung das Heil der Seele vorzugsweise abhänge, nämlich Taufe und Abendmahl; 2. solchen, die zwar zur Erlangung der Seligkeit nicht nothwendig seien, aber doch dazu dienen, die Tugend zu üben, und die Gnade, in deren Besige man bereits sei, zu mehren; 3. solchen, die zur Vorbereitung der anderen dienen, oder die Fähigkeit mittheilen, dieselben zu verwalten 16). Auch die späteren Scholastiker äußern sich in ähnlicher Weise, wenngleich sie darin nicht mit einander übereinstimmen, welche Sakramente man als vorzugsweise nothwendig zu bezeichnen habe. So sind nach Thomas von den neutestamentlichen Sakramenten nur drei durchaus nothwendig, nämlich Taufe und Buße für den Einzelnen (und zwar die Taufe in jedem Falle, die Buße für den Fall, daß der Getaufte eine Todsünde begangen), und die Ordination für das Ganze der Kirche. Die übrigen dagegen sind nur insofern nothwendig, als man ohne sie nicht so angemessen und leicht die Seligkeit erlangen

11) De sacram. leg. nat. et script. p. 415.

P. XI. c. 3. 5.

12) Das Nähere hierüber im Abschnitt V.

de sacram. chr. fid. lib. I.

13) De misericordia et justitia P. III. c. 55: Notandum, quod alia sunt sacramenta necessitatis, alia dignitatis etc.

14) Decret. P. II. caus. 1. qu. 1. c. 39 u. c. 106, wo die Worte Algers wiederholt werden.

15) Dialog. lib. VI. §. 1: In sacramentis alia sunt necessaria, alia utilia. In necessariis summa salutis humanae plena consistit, in utilibus vero plebi commissae caritatis sollicitudo deservit.

16) De sacram. christ. fid. lib. I. P. IX. c. 7: Tria genera sacramentorum discernenda occurrunt. Sunt enim quaedam sacramenta, in quibus principaliter salus constat et percipitur, sicut aqua baptismatis et perceptio corporis et sanguinis Christi. Alia sunt, quae, etsi necessaria non sunt ad salutem (quia sine his salus haberi potest), proficiunt tamen ad sanctificationem, quia his virtus exerceri et gratia amplior acquiri potest, ut aqua aspersionis et susceptio cineris et similia. Sunt rursum alia sacramenta, quae ad hoc solum instituta esse videntur, ut per ipsa ea, quae caeteris sacramentis sanctificandis et instituendis necessaria sunt, quodammodo praeparentur et sanctificentur, vel circa personas in sacris ordinibus perficiendis, vel in iis, quae ad habitum sacrorum ordinum pertinent, initiandis et caeteris hujusmodi. Prima ergo ad salutem, secunda ad exercitationem, tertia ad praeparationem constituta sunt.

fann 17). Aehnlich äußerten sich (an der einen Stelle) Durandus 18) und Gabriel Biel 19), nur mit dem Unterschiede, daß sie auch die Ehe zu den für das Ganze der Kirche nothwendigen Sakramenten rechneten. Sie unterschieden nämlich zwischen einer Nothwendigkeit ratione sui und einer solchen ratione praecepti, und schrieben die erstere der Taufe, Buße, Ordination und Ehe zu, die lettere der Eucharistie, Confirmation und legten Delung. Von den Saframenten der ersteren Klasse unterschieden sie wieder die beiden ersten von den beiden letzten, sofern jene für jeden Einzelnen, diese nur für die Gesammtheit nothwendig seien. Anders sprachen sich andere Scholastiker aus. So bezeichnete Bonaventura 20) als die eigentlich nothwendigen (quae respiciunt indigentiam necessitatis) Ehe und Taufe (quorum unum generat, alterum vero regenerat) und unterschied von diesen zwei andere Klassen, von denen die eine, zu welcher die Confirmation und Ordination gehören, den Empfänger auf eine hervorragende Stufe innerhalb der christlichen Gemeinschaft erhebe (sacramenta dignitatis), die andere, zu welcher die Eucharistie, Buße und legte Delung gehören, einen mittleren Charakter habe (sacramenta quasi media). Dagegen bezeichnete Durandus 21) als Sakramente, welche eine höhere Nothwendigkeit haben: Taufe, Abendmahl, Buße, Ordination und Ehe und unterschied sie als solche von der Confirmation und legten Delung, welche minder nöthig seien. Noch Andere, wie Wilhelm von Cahors 22), unterschieden zwischen sacramenta necessaria und voluntaria und rechneten zu jenen Taufe, Confirmation, Eucharistie, Buße und letzte Delung, zu diesen dagegen Ehe und Ordination. Aehnlich auch Petrus de Palude 23), welcher als im engeren Sinne nothwendige Sakramente nur Taufe und Buße bezeichnete, weil sie allein vorzugsweise gegen die Sünden bestimmt seien, welche im zukünftigen Leben keine Vergebung finden, nämlich Erbsünde und Thatsünden, außer diesen aber als per accidens nothwendig auch noch die Confirmation, Eucharistie und letzte Delung

17) Summa qu. 65. art. 4. Cf. Sentt. lib. IV. dist. 7. qu. 1. art. 1: Necessitas ex suppositione finis est duplex, quia uno modo dicitur necessarium sine quo aliquis non potest conservari in esse, sicut nutrimentum animali, alio modo sine quo non potest haberi quod pertinet ad bene esse, sicut equus dicitur necessarius ambulare volenti et medicina ad hoc, quod homo sane vivat. Quaedam sacramenta necessaria sunt quantum ad primum modum, illa sc., sine quibus non potest homo in spirituali vita vivere, sicut baptismus et poenitentia, quaedam autem sine quibus non potest consequi aliquem effectum, qui est ad bene esse spiritualis vitae, et hoc modo confirmatio et omnia alia sunt necessaria. Verum tamen contemptus cujuslibet sacramenti est perniciosus.

18) Dist. 9. qu. 2. §. 5—7. 19) Dist. 9. qu. 1. art. 1. not. 2.
20) Compend. theolog. lib. VI. c. 6. 21) Dist. 2. qu. 1.

nannte, weil auch sie nebenbei zur Vergebung von Todsünden dienen, dagegen der Ordination und Ehe auch in diesem Sinne eine Nothwendigkeit nicht zuerkannte.

Diese ganze Lehre wurde wenigstens im Allgemeinen auch vom Concil zu Trient anerkannt, welches den Saz aussprach, daß die Sakramente des neuen Bundes sämmtlich nothwendig seien, wenn auch nicht alle für alle Einzelnen, daß jedoch in gewissen Fällen auch der bloße Wunsch, sie zu empfangen, ohne den Empfang selbst ausreichend sei 24). Dasselbe wiederholte der römische Katechismus, nur daß dieser auch noch, sich an Thomas Aquin hierin anschließend, die Taufe, Buße und Ordination als diejenigen Sakramente nannte, welchen vorzugsweise Nothwendigkeit zuzuschreiben sei 25).

Vierter Abschnitt.

Zweckmäßigkeit der Sakramente.

Im vorigen Abschnitt ist gezeigt worden, wie nach der Lehre der Kirche die Sakramente nicht an sich nothwendig seien zur Erlangung des ewigen Lebens, sondern nur darum, weil Gott der Regel nach nur durch sie dem Menschen seine Gnade vermitteln wolle, weil er einmal festgestellt habe, daß nur, wer die Sakramente in der rechten Weise brauche, durch sie des ewigen Heiles theilhaftig werden solle. Wenn hiernach die Nothwendigkeit der Sakramente auf dem göttlichen Willen beruht, so drängt sich von selbst die Frage auf, warum denn Gott gerade die Sakramente als Gnadenmittel wolle, und warum er sich nicht vielmehr rein geistiger Mittel bediene, um durch sie das Seelenheil der Menschen zu wirken. Diese Frage ist denn auch, wenn auch noch nicht in der alten Kirche 1), doch im Mittelalter viel

22) Epist. synodic. b. Martene thesaur. T. IV. p. 680.
23) Cf. Biel dist. 23. qu. 1. art. 3. dub. 10.
24) Sess. VII. de sacram. in gen. can. 4.

25) P. II. e. 1. qu. 13.

1) Augustinus beantwortet nur die Frage, inwiefern die äußeren Sakramente überhaupt, nicht aber inwiefern sie zur Heilung des Menschen zweckmäßig seien, vergl. Fragm. ex serm. octav. Paschae §. 4: (T. V. p. 1062): Ad hoc sunt sacramenta necessaria, ut gentibus evangelicentur et de gentibus homines separentur. Contr. Faust. lib. XIX. c. 11: In nullum autem nomen religionis, seu verum seu falsum, coagulari homines possunt, nisi aliquo signaculorum vel sacramentorum visibilium consortio colligantur.

fach aufgeworfen und zu beantworten versucht worden. Die Antwort, welche man gewöhnlich auf dieselbe gab, war: Gott habe gerade die Sakramente gewählt, um durch sie auf den Menschen zu wirken, weil sie gerade ein vorzugsweise zweckmäßiges Heilmittel für den ge= fallenen Menschen seien, weil die Anwendung derselben der angemessenste und leichteste Weg sei, auf dem der Mensch, nachdem er gesündigt und durch die Sünde von Gott getrennt worden, mit ihm wieder vereinigt werden könne. Die Kirchenlehrer waren daher bemüht, diese Zweckmäßigkeit näher nachzuweisen. Der Erste, welcher näher auf diesen Punkt einging, war Hugo von St. Victor. Er suchte zu zeigen, daß in dreifacher Hinsicht die Sakramente ein angemessenes Heilmittel für den Menschen seien: weil sie nämlich sowohl durch Demüthigung (humiliatio), als durch Belehrung (eruditio), als auch durch heilsame Uebung (exercitatio) seiner Krankheit entgegenwirken. Wie dieß zu verstehen sei, darüber gibt er selbst eine ausführliche Erläuterung.

Zunächst, sagt er, dienen sie dem Menschen zur Demüthigung. Der Mensch nämlich als geistiges, vernünftiges Wesen stehe an sich hoch über den sinnlichen materiellen Dingen, welche die Sakramente ausmachen. Daraus folge, daß die Beobachtung der Sakramente etwas für den Menschen Demüthigendes habe, denn er unterwerfe sich damit Dingen, die viel tiefer stehen, als er selbst. Allein gerade diese Demüthigung sei äußerst zweckmäßig, denn sie diene dazu, ihn mit Gott, von dem er durch die Sünde getrennt worden, wieder in Gemeinschaft zu sehen. Ueber die Art, in welcher dies möglich sei, spricht er sich näher in folgender Weise aus: Im Urzustande habe der Mensch einer Vermittelung sinnlicher Dinge, um mit Gott in Gemeinschaft zu treten, nicht bedurft, denn da habe nichts zwischen Gott und dem Menschen gestanden, er habe damals in der engsten Verbindung mit Gott ge= lebt, habe in jedem Augenblick unmittelbar mit seinem Schöpfer in Verkehr treten können. Auch haben damals die sinnlichen Dinge in einem Verhältniß zum Menschen gestanden, welches ihnen unmöglich gemacht habe, die Gemeinschaft zwischen Gott und den Menschen zu vermitteln, denn sie haben eine Stellung eingenommen, wie sie ihnen als sinnlichen Dingen zukomme: sie haben unter dem Menschen gestanden. Nicht daher hätten sie zwischen Gott und dem Menschen, sondern der Mensch nur zwischen ihnen und Gott vermitteln können. Anders sei es dagegen durch den Fall geworden. Indem der Mensch einerseits, veranlaßt durch seinen Stolz, die Gemeinschaft mit dem über ihm stehenden Gott aufgegeben, andererseits, veranlaßt durch seine Begehrlichkeit, den ursprünglich unter ihm stehenden sinnlichen Dingen sich

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