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Inhalt.

Einleitung.

Erster Abschnitt. Der Gebrauch des Wortes sacramentum in der Kirchensprache Zweiter Abschnitt. Der Begriff des Sakramentes im engeren Sinne . . . . . Dritter Abschnitt. Nothwendigkeit der Sakramente...

Vierter Abschnitt. Zweckmäßigkeit der Sakramente..

Seite

1

5

10

24

31

Fünfter Abschnitt. Verschiedenheit der Sakramente in den verschiedenen Perioden der Menschheit....

41

Sechster Abschnitt. Was gehört zu den neutestamentlichen Sakramenten?...
Siebenter Abschnitt. Die Bestandtheile der Sakramente.

79

133

Achter Abschnitt. Einschung der Sakramente ̧.

154

Neunter Abschnitt. Der Minister der einzelnen Sakramente.

173

A. Die Sakramente, deren Minister nicht schon durch die Einschung Christi vorgeschrieben ist...

174

B. Die Sakramente, deren Minister ein getaufter Christ sein muß...... 177 C. Die Sakramente, welche nur von einem Presbyter gültig verwaltet werden können...

. 180

D. Die Sakramente, welche nur von einem Bischof gültig verwaltet werden können

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Behnter Abschnitt. Die Bedingungen, unter denen die Sakramente zu Stande kommen

211

1. Die das Sakrament als solches betreffenden Stücke.
2. Die den Minister der Sakramente betreffenden Stücke.
3. Die den Empfänger der Sakramente betreffenden Stücke.

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2. Lehre der Kirche von Augustinus bis auf Petrus Lombardus..

3. Lehre der Kirche von Petrus Lombardus bis zum Concil von Trient... 293 Der Character indelebilis.

Die Gnadenwirkung. . .

298

322

VIII

Seite

A. Die durch die Sakramente vermittelte Gnade nach ihrem Wesen.. 322
B. Verhältniß der verschiedenen Sakramente zu einander hinsichtlich der
Gnadenwirkung.

328

C. Nähere Bestimmung der Gnadenwirkung der einzelnen Sakramente 333 1. Die Taufe..

a. Die negative Wirkung.

b. die pofitive Wirkung

2. Die Confirmation.

3. Die Eucharistie.

4. Die Buße.

5. Die lezte Delung..

333

334

336

338

342

344

348

354

356

6. Die Ordination

7. Die Ehe.

Bwölfter Abschnitt. Entstehung und Bedingungen der sakramentlichen Wirkung 360

Namen- und Sach- Register ...

417

Einleitung.

Während es über die Entwickelung der Lehre von der Taufe und vom heiligen Abendmahl 1) bereits mehrere sehr tüchtige Monographien gibt, sind über die Geschichte der christlichen Lehre von den Sakramenten im Allgemeinen wohl schon manche anerkennenswerthe Vorarbeiten 2) vorhanden, bisher ist jedoch dieselbe noch nicht allseitig zum Gegenstande gründlicher Behandlung gemacht worden. Daß aber auch diese wichtige Lehre, wenn die Aufgabe der Dogmen-Geschichte vollständig gelöst werden soll, einer eingehenderen Untersuchung bedarf, braucht kaum ausgesprochen zu werden. Wir glauben daher der Rechtfertigung nicht zu bedürfen, wenn wir im Folgenden den Versuch machen, diese Lücke in der theologischen Literatur wenigstens theilweise auszufüllen. Wenn wir uns dabei innerhalb bestimmter Grenzen halten, indem wir einerseits die Lehrentwickelung der morgenländischen Kirche nur nebenbei behandeln, andererseits auch die Entwickelung der Lehre in der abendländischen Kirche nur bis zum Concil von Trient fortführen, so geschieht dies aus dem einfachen Grunde, weil wir uns nicht eine zu große Aufgabe auf einmal stellen wollten, während schon die, welche wir zu lösen unternommen haben, die umfassendsten Studien erforderte. Was zunächst die morgenländische Kirche betrifft, so ging ja diese, wie in der Lehrentwickelung überhaupt, so auch in dieser Lehre ihre eigenen,

1) Dasselbe gilt auch vom römischen Bußsakrament. Vergl. Steiß, das römische Bußsakrament nach seinem biblischen Gründe und seiner geschichtlichen Entwickelung. Frankf. a. M. 1854.

2) Außer dem Artikel,,Sakramente" in Herzogs Real-Encyklopädie Bd. XIII S. 226-286. vergl. namentlich Const. von Schäßler, die Lehre von der Wirt samkeit der Sakramente ex opere operato. München 1860.

von denen der abendländischen vielfach verschiedenen, Wege. Hätten wir ihr auf diesen Wegen nachgehen wollen, so hätte dieß sehr zeitraubende Untersuchungen nöthig gemacht, welche, so lohnend dieselben auch gewesen sein würden, für jeßt uns nicht möglich waren. Dazu kommt, daß, wenn unsere Darstellung nicht ihren einheitlichen Charakter verlieren sollte, die Behandlung der morgenländischen Lehrentwickelung doch jedenfalls von der der abendländischen hätte getrennt werden müssen. Das, was wir im Folgenden wirklich geben, würde also selbst dadurch keine wesentliche Veränderung erfahren haben. Wir hielten es daher für angemessener, für jetzt uns zu beschränken, und die Entwickelung der morgenländischen Kirche in dieser Lehre lieber einer abgesonderten Behandlung vorzubehalten. Aus ähnlichen Gründen haben wir uns entschlossen, die Geschichte der abendländischen Lehrentwickelung nur bis zur Reformation fortzuführen. Während bis zur Reformation sich diese Lehre im Wesentlichen in demselben Gleise fortbewegte, trat sie ja seitdem in ganz neue Bahnen hinein. Die Darstellung der Entwickelung derselben seit diesem Zeitpunkte würde also jedenfalls eine durchaus selbstständige haben werden müssen. Wir glauben daher mit Recht unser Werk gerade bei der Abgrenzung, welche wir ihm gegeben haben, als ein abgeschlossenes Ganzes bezeichnen zu dürfen.

Wenn wir der Entwickelung unserer Lehre während der Zeit der Scholastik besondere Aufmerksamkeit zugewendet haben, so hat dieß einmal in der Natur unsres Gegenstandes seinen Grund, sofern ja erst mit der Zeit der Scholastik die Lehre von den Sakramenten in den Kreis der eigentlichen Dogmen hineintrat, und dieses Dogma es ist, in welchem sich die Scholastik vorzugsweise productiv erwiesen hat, sodann darin, daß wir es für besonders wünschenswerth hielten, wenn auch nach dieser Seite der Stand der Lehre, wie ihn die Reformation vorfand, klarer erkannt werden könnte, als dieß bisher möglich war.

Was die Anlage unsres Werkes betrifft, so schwankten wir anfangs, ob wir nicht das Ganze unserer Darstellung nach verschiedenen Perioden ordnen müßten. Allein nachdem wir mit dem Stoffe näher bekannt geworden, erschien uns diese Eintheilung minder zweckmäßig, als die von uns gewählte. Denn bei genauerer Ansicht lassen sich während des ganzen großen Zeitraumes, mit welchem unsre Darstellung sich beschäftigt, verschiedene Stadien der Entwickelung unsrer Lehre, wenn wir diese im Ganzen in's Auge fassen, gar nicht unterscheiden. Zwar war gewiß Hugo von St. Victor und nicht minder Petrus Lombardus für die Entwickelung unsrer Lehre Epoche machend. Allein bei näherer Betrachtung zeigt sich, daß, wie bereits angedeutet, erst mit diesen beiden Männern unsere Lehre in den Kreis der eigentlichen Dogmen hinein

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