Sayfadaki görseller
PDF
ePub

Schlusse sagt Bonifaz: „Ferner erklären, sagen, bestimmen und entscheiden wir hiemit, daß alle menschliche Creatur dem Pabst unterworfen sey, und daß man nicht seelig werden könne, ohne dieses zu glauben.“

[ocr errors]

Ebenso sagt Pabst Eugen in einer Bulle aus Florenz vom 4. Febr. 1442:

[ocr errors]

,,Die heilige Römische Kirche glaubt, bekennt und lehrt vestiglich, daß Keiner, der nicht innerhalb der katholischen Kirche fich befindet, nicht nur allein nicht Heiden, sondern auch nicht Juden oder Keßer und Schismatiker des ewigen Lebens theilhaftig wers den können, sondern in das ewige Feuer gehen werden, welches dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn sie sich nicht vor ihrem Lebensende noch mit dieser Kirche vereinigen; und diese Einheit des Körpers der Kirche ist so wichtig, daß nur den darin bleibenden die kirchlichen Sacramente, das Fasten, die Almosen und die übrigen Werke der Gottseligkeit und Übungen der christ lichen Miliz ewige Belohnungen bringen. Und Keiner kann seelig werden, er mag auch noch so viel Almosen geben und für Christi Namen sein Blut vergießen, wenn er nicht im Schoose der katholischen Kirche und in der Einheit mit ihr beharrt.“

Dasselbe behauptet Pabst Pius II. (1465, vormals Aeneas

Sylvius Piccolomini genannt), in seiner Bulle.,,In minoribus agentes" mit noch stärkeren Ausdrücken.,,Es ist der alleinige Ausspruch der heiligen Lehrer bei den Griechen und Lateinern," sagt er, „daß man nicht seelig werden könne, wenn man nicht an der Einheit der heiligen Römischen Kirche festhält, um daß alle Tugenden desfenigen nur mangelhaft sind, der dem Römischen Pabste den Gehorsam verweigert, und wenn er auch in Sack und Asche läge, Tag und Nacht fastete und sonst in Allem das Geseß erfüllte!”

Ihm stimmt Pabst Pius V. (1570) bei, welcher die Juden bei Strafe der Sclaverei und Güterberaubung aus dem Kirchenstaate vertrieb. Nur in Rom und Ancona sollten die Juden blei ben dürfen, theils um das Andenken an die Leiden Jesu zu erneuern, theils um den Handel mit dem Orient zu unterhalten. Er behauptet in seiner Verdammungsbulle gegen die Englische Kdnigin Elisabeth, daß,, außer der Römisch-katholischen Kirche kein Heil, und der Pabst über alle Völker und Reiche der Fürsten geseht sey 9).“

Direct werden die Protestanten für verdammt erklärt in einer Bulle des Pabstes Gregor XV. (1621) bei Gelegenheit der Stiftung der Congregation zur Ausbreitung des katholis schen Glaubens. Der Pabst beklagt sich hier bitter über die Abnahme seines Reiches. Wie sehr in diesen bedrängten Zeiten," fagt er, „die Zahl der irrenden und zerstreuten Schaafe sich vers mehrte, welche die heilige katholische Kirche, den Schaafstall Christi, entweder nie anerkannten, oder durch Satanslist wieder verlassen haben, läßt sich nicht ohne Thränen erzählen. Denn wenn wir unser geistiges Auge auf die unzählige Menge von Völkern richten, welche schon so viele Jahrhunderte durch die schmutzigste Dummheit der Türken gefangen und durch die Finsternisse unsinnis ger Irrthümer und Lügen verblendet sind: so wird unser Herz von Mitleid bewegt, da wir sehen, daß diese Nationen, einst so berühmt durch mancherlei himmlische Gabe, aus Unwissenheit und pestartiger Verblendung fast in wilde Thiere verwandelt sind und nur für das dem Teufel und seinen Engeln bereitete Feuer forts gepflanzt und erzogen werden. Und obgleich unter ihnen einige Völker rechtschaffen geblieben sind und Christi Namen anrufen, so sind sie doch mit dem Gifte der alten Keherei so angesteckt, daß nur sehr wenige die reine Wahrheit erkennen, und fast alle, fehlerhaft in Vielem, ich will nicht sagen in Einem, sind des Ganzen fchuldig geworden. Wo aber unserer Sünden wegen der feindliche Mensch unter guten Saamen in den nördlichen Gegenden das Unkraut der Keßereien pflanzte, hat die Pest so arg um sich gegriffen, daß er schon lange unzählige Seelen zu Grunde gerichtet und ganze Provinzen und Reiche höchst fres ventlich Christo entrissen und unter seine Tyrannei gebracht hat.“

Daß der Pabst Leo X. den Luther wegen seiner Lehre mit dem Banne belegte, ist bekannt. Ich habe die beiden Bullen in den Anmerkungen beigefügt, weil sie wohl mancher Protestant mit Interesse lesen möchte 10).

Sehr vernehmlich drückt sich auch über die Verdammniß der Protestanten Pabst Urban VIII. (1627) in der berüchtigten Bulle In coena Domini aus, wenn er sagt:

"

Wir verbannen und verfluchen von Seite Gottes, des allmächtigen Vaters, des Sohnes und des h. Geistes, und auf das Ansehen der seeligen Apostel Petrus und Paulus, und ver

[ocr errors]

möge unseres eigenen, alle Hussiten, Wiklefiten, Lutheraner, Zwing lianer, Calvinisten, Hugonotten, Wiedertäufer, Trinitarier und Abgefallene von dem christlichen Glauben, wie auch alle und jede anderen Keßer, wie sie nur heißen mögen, und von welcher Secte sie auch seyen, und diejenigen, welche ihnen glauben, sie aufneh men, ihre Gönner und überhaupt alle ihre Vertheidiger, und die ihre Bücher, welche eine Keßerei enthalten oder von der Religion handeln, ohne unsern und des apostolischen Stuhls Genehmigung wissentlich lesen oder behalten, drucken oder auf irgend eine Weise, aus welcher Ursache es seyn mag, öffentlich oder heimlich, unter was immer für einer Beschönigung, unter was immer für einen Vorwande vertheidigen, wie auch die Schismatiker und diejenigen, welche sich unserem und des jeweiligen Römischen Pabstes Gehorsam durch Eigensinn entziehen oder davon abweichen 11).“ Diese Bulle soll, nach den Bestimmungen mehrerer Päbste, jährlich am grünen Donnerstag öffentlich vorgelesen werden.

Wie die Päbste, so erklären auch die Concilien und symbolis schen Bücher jeden Nichtkatholiken für ewig verdammt. Es ist in dem Römischen Katechismus und in den Beschlüssen des Tridentiner Concil's, (das vom Jahre 1545 mit mehrern Unterbrechungen bis zum Jahre 1563 gehalten wurde), ein belieb ter und stehender Sah, daß außerhalb der heiligen Rös misch-katholischen Kirche Niemand feelig werden finne 12). Es ist bekannt, daß sich diese Kirchenversammlung als einen ihrer ersten Zwecke vorgesetzt hatte, die Keßerei zu vertilgen; und klarer kann wohl das Verdammungsurtheil gegen die Protestanten von katholischer Seite nicht mehr ausgesprochen werden, als sie es gethan hat. Am Schlusse der leßten Sizung erhob sich der Cardinal von Lothringen und rief mit lauter Stimme: "Cunctis haereticis anathema! Alle Keter seyen verflucht!” — und „Verflucht!“ „Verflucht!" tönte es aus dem Munde sämmtlicher Prälaten in der Kirche wieder. So christlich schloß diese Sacrosancta oecumenica et generalis synodus Tridentina! Alle ihre Beschlüsse gegen die Protestanten, welche in Canos nen kurz zusammengefaßt und den Decreten angehängt sind, schließen mit dem Ausspruch:,,Wer anders glaubt, als es hier festgestellt wurde, der sey vèrflucht!" 13) Und dieses Concilium wird von allen katholischen Ländern, ausgenommen Frankreich, für

[ocr errors]

allgemein bindend anerkannt. Pabst Pius IV. gab im Jahre 1564 in einer eigenen Bulle eine Glaubensformel heraus, welche in der katholischen Kirche symbolisches Ansehen erlangt hat, die jogenannte Professio fidei Tridentina, die von allen Geistlichen und Jedem, der eine academische Würde bekleidet, beschworen were den soll und, so viel mir bekannt ist, auch bis auf den heutigen Tag beschworen wird. In diesem Glaubensbekenntniß heißt es gegen den Schluß:

Ich verspreche auch und gelobe mit einem Schwure wahren Gehorsam dem Römischen Pabste, als dem Nachfolger des heiligen Apostelfürsten Petrus und Statthalter Jesu Christi. Des gleichen alles übrige, was von den heiligen Canonen und allgemeinen Concilien, vorzüglich aber von dem heiligen Concile zu Trient gelehrt, bestimmt und erklärt worden ist, bekenne und nehme ich unbezweifelt an. Hingegen aber alle Irrthümer und Secten, welche von der katholischen Kirche bisher verdammt, verworfen und verflucht sind, verdamme, verwerfe und verfluche ich eben. falls. Diesen wahren katholischen Glauben, ohne welchen Nies mand seelig werden kann, den ich gegenwärtig freiwillig bekenne und wahrhaft halte, diesen will ich auch mit Gottes Hülfe bis an mein lehtes Ende ganz rein und unbefleckt halten und bekennen. Ich will auch dafür sorgen, daß dieser Glaube von meinen Untergebenen und allen denen, welche meiner Sorge empfohlen sind, gea halten, gelehrt und gepredigt werde 14)."

Wenn auch diese buchstäbliche Verdammniß für die Protestanten noch zu verschmerzen wäre, so wird die Sache doch dadurch ernstlicher, daß die Päbste und Concilien mit den armen Verdammten nicht das geringste Mitleid haben, sondern aus dieser Verdammnis arge Folgerungen ziehen.

Die heilige Synode zu Constanz hat bekanntlich den Jo hann Huß zum Feuertod verurtheilt und den Kaiser Sigismund, welcher in seinem und des deutschen Reiches Namen diefem Manne die Sicherheit seiner Person und ungefährdete Rückkehr in sein Vaterland zugesagt hatte, beredet, die Hinrichtung zu gestatten; da man einem Menschen, der Gott die Treue gebrochen. habe, von menschlicher Seite auch nicht schuldig sey, Wort zu halten. Huß wurde also, troß des kaiserlichen Geleitsbriefes hingerichtet. Über das ehrliche Deutschland ertrug solchen Frevel nicht

fallschweigend, sondern sprach laut seine Mißbilligung aus; so daß sich die heilige Synode veranlaßt sah, um die bösen Zungen zum Schweiz gen zu bringen, ein Decret hinauszugeben, worin sie sich folgendermassen vernehmen läßt. ,,Es gingen mehrere überfluge oder böswillige Menschen damit um, nicht allein von der kaiserlichen Majestät, sondern sogar von dem heiligen Concilium Übles zu reden, indem sie behaupten, es sey dem Huß gegen Gerechtigkeit und Ehre der kaiserliche Geleitsbrief gebrochen worden. Huß aber habe durch sein hartnäckiges Widerstreben gegen die katholische Kirchenlehre sich selbst alles sicheren Geleis tes und jedes Privilegiums verlustig gemacht und es sey ihm weder nach göttlichem noch menschlichem Rechte Treu und Glauben zu halten gewesen. Es möchte sich daher Jedermann wohl hüten, noch irgendwie über die Sache zu sprechen; wo nicht, so würde er als ein Anhänger der Keßerei und Majestätsverbrecher annachsichtlich gestraft werden 15).”

Schon früher (1383) hatte Pabst Urban VI. in einer an den Kaiser Wenzeslaus gerichteten Bulle alle Verträge mit Kehern für null und nichtig erklärt, fie mögen nun durch das bloße Wort oder durch einen Eidschwur bekräftigt worden seyn. Zumal seyen der Kaiser und die Vornehmen verpflichtet, solche Verträge zu brechen, da sie vielmehr gehalten gewesen wären und noch gehalten seyen, die Keßer zu verfolgen 16).

Paul IV. erklärt in einer Bulle vom Jahre 1555 nicht bloß die Keter, sondern auch die, welche sie begünstigen, für ins fam und aller bürgerlichen Rechte verlustig. Diejenigen," sagt er,,,welche die Cauf kezerischen Ansichten) Ertappten oder zum Geständnissse Gebrachten, oder Überwiesenen, wissentlich oder wie immer aufzunehmen, zu schüßen, zu begünstigen, ihnen Glauben zu schenken oder ihre Lehrfäße vorzutragen sich unterfangen, sollen die Sentenz der Ercommunication auf der Stelle sich zuziehen und ehrlos werden; sie sollen weder mündlich, noch schriftlich, weder durch einen Boten noch durch einen Procuratar zu öffentlichen oder Privatgeschäften und Berathungen, zu keiner Synode und zu keinem allgemeinen oder Provincialconcilium, zu keinem Cardinalconclave, zu keiner Versammlung von Gläubigen, zu keiner Wahl und Zeugschaft zugelassen werden, oder das Vermögen hiezu befißen. Sie sollen auch kein Testament machen,

« ÖncekiDevam »