Yor w o r t. Vorliegende Bögen sind durch cinen Zeitungsarti: kel veranlaßt worden, welchen der Verfasser gegen den , Athanasius“ von Görres in den „Korrespondenten von und für Deutschland“ einrüden ließ. Der Auffa hat in der Oberpfalz einen Gegner gefunden, dessen Erwi: derung mehrere Fragen anregt, deren öffentliche Beant: wortung nicht nur zur Rechtfertigung des Verfassers noths wendig, sondern überhaupt in den jeßigen Zeitverhältnissen erfprießlich fchien. Da die Schrift zunächst den Angriffen eines Zeitungsartikels begegnen sollte, fo kam es darauf an, mit dem Manufeript möglichst fchnell zu Stande zu kommen; und sieht sich daher der Verfasser allerdings zu der Bitte veranlaßt, bei Beurtheilungen diese Eile zu bez rüdrichtigen, so muß er doch auf der anderen Seite hier auch erklären, daß er nur aus guten und sicheren und vor den Augen ihres Vaters in die Hände ihrer Feinde fallen!“ Wahrlich, solche geschichtliche Erinnerungen können auch einer katholischen Regierung jene hierarchischen Grundfäße nimmermehr empfehlen, für die sich heut zu Tage wieder in Deutschland, der Schweiz und Belgien ein Corps von Verfechtern thätig zeigt! I n h al t. Seite Zeitungsartikel gegen den uthanasius von Görres 1 Entgegnung auf diesen Artikel aus der Oberpfalz Erklärt die katholische Kirche die Reger, zu welchen die Protes stanten unbezweifelt gehören, für verðammte Geschöpfe? . 18 Hat die katholische Kirche gelehrt und verordnet, die Keßer zu Ist die Behauptung zu beweisen, daß die Toleranz in Bayern . Bulle von Pabst Piu 8 II., wodurch die Appellation von dem Römischen Stuhl an -ein allgemeines Concil verdammt Verbot des Pabstes Pius IV., die Auslegung der Tridentiner iv. gefordert wird Nachtmahlsbulle des Pabstes Urban Vili, vom Jahre 1627 Beweisstellen für den Ausspruch: ,, Uußer der katholischen Kirche Einige Beweisstellen aus den Tridentiner Beschlüssen, daß die protestantische Kirchenlehre von diesem Concil verdammt wors Das Tridentinische Glaubensbekenntniß. Das Decret der Kirchenversammlung zu Constanz in Betreff des dem Fuß gebrodenen Paiserlichen Geleitsbriefes |