Vor w or t. Vorliegende Bögen sind durch einen Zeitungsartis kel veranlaßt worden, welchen der Verfasser gegen den , Athanasius“ von Görres in den „ Korrespondenten von und für Deutschland einrüden ließ. Der Auffak hat in der Oberpfalz einen Gegner gefunden, dessen Erwi derung mehrere Fragen anregt, deren öffentliche Beant: wortung nicht nur zur Rechtfertigung des Verfassers noths wendig, sondern überhaupt in den jeßigen Zeitverhältnissen ersprießlich fchien. Da die Schrift zunächst den Angriffen eines Zeitungsartikels begegnen sollte, po kam es darauf an, mit dem Manufeript möglichst fchnell zu Stande zu kommen; und fieht sich daher der Verfasser allerdings zu der Bitte veranlaßt, bei Beurtheilungen diese Eile zu bes rücksichtigen, so muß er doch auf der anderen Seite hier auch erklären, daß er nur aus guten und sicheren Quellten geschöpft hat und keine Angabe eines zuverläßi gen Gewährsmannes entbehrt. Was die Verbreitung die: fer Broschüre anlangt, so ist wohl nicht zu fürchten, daß ihr die Censur ein Hinderniß in den Weg legen werde. Die Schrift hält sich vornehmlich an unläugbare geschicht: liche Thatsachen; sie regt nicht auf, sondern führt beiden Confessionen unparteiisch ihre Unduldsamkeit vor; sie spricht auch von dem Pabste mit Anstand und Mäßi. gung; und wenn sie nicht in den Ton der Verehrung gegen den Römischen Stuhl einstimmt, so ist dies wohl von einem Protestanten nicht anders zu verlangen, den die Päbste verfluchen und dessen Confession fie feit ihrer Entstehen unabläßig perfolgt haben. Durfte Görres ,, Athanasius,“ welcher die Ehe mit Protestanten für eine „, Schändung" des Ehefacraments und die mit ihnen erzeugten Kinder, für , zweischlächtige Bastarde" erklärt, durfte eine solche Sdrrift durch vier Auflagen verbreitet werden; so wird wohl, nach der Verfassung des Königreichs, auch Einem jener Verdammten ein gemäßigtes Wort nicht verwehrt seyn, die unschuldiger Weise den ganzen Streit herbeigeführt haben, weil sie bei ihrer Confeffion nur verworfene Ge: schöpfe in's Daseyn rufen können! Hat ja doch dieser Römische Stuhl auch des Bayerischen Regentenhauses nicht geschont und jene unten angeführten Verordnungen gegen 1 die Keßer in ihrem vollen Umfange nicht minder gegen den kräftigen Kaiser Ludwig, den Bayern, in Unwendung gebracht, ihn für infam und seiner Güter und Würden ver lustig erklärt! , Verflucht sen dieser Ludwig,“ sagt Clemens VI. in seiner Bannbulle vom Jahre 1346, „, ver: flucht, wenn er eingeht, verflucht, wenn er ausgeht! Der Herr schlage ihn mit Verstandeslosigkeit, Blindheit und Toll heit! Der Himmel sende seine Blige auf ihn herab! Der Zorn des allmächtigen Gottes und der seeligsten Apostel Petrus und Paulus, deren Kirche er zu verwirren gedachte und noch gedenkt, entbrenne über ihn in dieser und in der zukünfti: gen Welt! Die Erde öffne sich und verschlinge ihn lebendig! In einer einzigen Generation fchwinde sein Namen und Andenken von der Erde! Möchten doch alle Elemente ihm zuwider reyn, möchte sein Haus wüste werden! Möch. ten feine Kinder von ihren Wohnungen vertrieben werden und vor den Augen ihres Vaters in die Hände ihrer Feinde fallen!“ Wahrlich, solche geschichtliche Erinnerungen können auch einer katholischen Regierung jene hierarchischen Grundsätze nimmermehr empfehlen, für die sich heut zu Tage wieder in Deutschland, der Schweiz und Belgien ein Corps von Verfechtern thätig zeigt! Der Verfasser. Zeitungsartikel gegen den Athanasi u 8 von Görres Entgegnung auf diesen Artipel aus der Oberpfalz Erklärt die katholische Kirche die Keßer, zu welchen die Protes stanten unbezweifelt gehören, für verðammte Geschöpfe? 18 Hat die katholische Kirche gelehrt und verordnet, "die Reber zu Ist die Behauptung zu beweisen, daß die Toleranz in Bayern d . Bülle von Pabst Piu $ II., wodurch die Appellation von dem Römischen Stuhl an -ein allgemeines Concil verdammt Verbot des Pabstes Pius IV., die Auslegung der Tridentiner Butle Unami sanctam von Bonifaz VIII. Bannbulle gegen die Königin Elisabeth von England Bulle des Pabstes Leo X.,, wodurch Luther zum Widerruf aufa Nachtmahlsbulle des Pabste$ Urban Vill. vom Jahre 1627 Beweisstellen für den Aussprud : ,,Außer der katholischen Kirche Einige Beweigstellen aus den Tridentiner Beschlüffen, daß die protestantische Kirchenlehre von diesem Concil verdammt wors den ren Das Tridentinische Glaubensbekenntniß Das Decret der Kirchenversammlung zu Constanz in Betreff des |