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Vorwort.

Vorliegende Bögen sind durch einen Zeitungsarti

kel veranlaßt worden, welchen der Verfasser gegen den „Athanasius“ von Görres in den „Korrespondenten von und für Deutschland“ einrücken ließ. Der Aufsatz hat in der Oberpfalz einen Gegner gefunden, dessen Erwiderung mehrere Fragen anregt, deren öffentliche Beant wortung nicht nur zur Rechtfertigung des Verfassers noth, wendig, sondern überhaupt in den jezigen Zeitverhältnissen ersprießlich schien. Da die Schrift zunächst den Angriffen eines Zeitungsartikels begegnen sollte, so kam es darauf an, mit dem Manufeript möglichst schnell zu Stande zu kommen; und sieht sich daher der Verfasser allerdings zu der Bitte veranlaßt, bei Beurtheilungen diese Eile zu be rücksichtigen, so muß er doch auf der anderen Seite hier auch erklären, daß er nur aus guten und sicheren

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Quellen geschöpft hat und keine Angabe eines zuverläßi gen Gewährsmannes entbehrt. Was die Verbreitung die ser Broschüre anlangt, so ist wohl nicht zu fürchten, daß ihr die Censur ein Hinderniß in den Weg legen werde. Die Schrift hält sich vornehmlich an unläugbare geschicht liche Thatsachen; sie regt nicht auf, sondern führt beiden Confeffionen unparteiisch ihre Unduldsamkeit vor; sie spricht auch von dem Pabste mit Anstand und Mäßigung; und wenn sie nicht in den Ton der Verehrung gegen den Römischen Stuhl einstimmt, so ist dies wohl von einem Protestanten nicht anders zu verlangen, den die Päbste verfluchen und dessen Confession sie seit ihrem Entstehen unabläßig perfolgt haben. Durfte Görres,,Athanasius,“ welcher die Ehe mit Protestanten, für eine Schändung" des Ehesacraments und die mit ihnen erzeugten Kinder für „zweischlächtige Bastarde“ erklärt, durfte eine solche Schrift durch vier Auflagen verbreitet werden; so wird wohl, nach der Verfassung des Königreichs, auch Einem jener Verdammten ein gemäßigtes Wort nicht verwehrt seyn, die unschuldiger Weise den ganzen Streit herbeigeführt

haben, weil sie bei ihrer Confession nur verworfene Ge

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schöpfe in's Daseyn rufen können! Hat ja doch dieser Römische Stuhl auch des Bayerischen Regentenhauses nicht geschont und jene unten angeführten Verordnungen gegen die Kezer in ihrem vollen Umfange nicht minder gegen den kräftigen Kaiser Ludwig, den Bayern, in Anwendung gebracht, ihn für infam und seiner Güter und Würden verluftig erklärt!,,Verflucht sey dieser Ludwig," sagt Clemens VI. in seiner Bannbulle vom Jahre 1346,,,ver: flucht, wenn er eingeht, verflucht, wenn er ausgeht! Der Herr schlage ihn mit Verstandeslosigkeit, Blindheit und Tollheit! Der Himmel sende seine Blige auf ihn herab! Der Zorn des allmächtigen Gottes und der seeligsten Apostel Petrus und Paulus, deren Kirche er zu verwirren gedachte und noch gedenkt, entbrenne über ihn in dieser und in der zukünftigen Welt! Die Erde öffne sich und verschlinge ihn lebendig! In einer einzigen Generation schwinde sein Namen und Andenken von der Erde! Möchten doch alle Elemente ihm zuwider seyn, möchte sein Haus wüste werden! Möchten seine Kinder von ihren Wohnungen vertrieben werden

und vor den Augen ihres Vaters in die Hände ihrer Feinde

fallen!" Wahrlich, solche geschichtliche Erinnerungen

können auch einer katholischen Regierung jene hierarchischen Grundsäße nimmermehr empfehlen, für die sich heut zu Tage. wieder in Deutschland, der Schweiz und Belgien ein Corps von Verfechtern thätig zeigt!

Der Verfasser.

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