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bewog, den in verschiedenen Ordensämtern schon längst geprüften Ritter Ludwig von Schippen zur landmeisterlichen Würde zu erheben. Er kannte auch Preussen schon in allen seinen Verhältnissen, denn im Jahre 1291 hatte er das Komthuramt in Brandenburg und in den Jahren 1296 bis 1298 dasselbe Amt in Elbing verwaltet. Von diesem aus erhob ihn der Hochmeister zu seiner neuen Würde, die er im Spåtherbst des Jahres 1299 bereits angetreten hatte 1).

Doch auch dieser Landmeister stand dem Amte nur sehr kurze Zeit vor. Es geschah nämlich noch im Winter des Jahres 1299, daß während der Zeit, als der Orden in Livland das feste Pskow belagerte und vom alten Fürsten Dowmont an den Ufern der Welikaja eine bedeutende Niederlage erlitt 2), fich von neuem eine Schaar von sechshundert Litthauern aus ihren Waldungen erhoben, um das östliche Natangen in ges wohnter Weise mit Raub und Plünderung heimzusuchen. Kuno, der Komthur von Brandenburg, zeitig von diesem Vorhaben benachrichtigt, hatte eiligst die Wehrmannschaft seines Gebietes gesammelt und war bis an die Gränze gezogen, dort dem Feinde den Einfall zu wehren. Da er indessen mehre Tage dort vergeblich verweilt und nun meinte, der Feind habe sich wieder zerstreut, so zog er wieder heim und entließ sofort sein gesammtes Kriegsvolk. Allein dieses gerade hatte der versteckte Feind erwartet und kaum war der Komthur zurückgekehrt, als der råuberische Hause ins Gebiet von Natangen einbrechend weit und breit alles durch Raub und Brand verwüstete, überall Jammer und Elend verbreitete und mit den Landesbewohnern so unmenschlich verfuhr, daß an dritthalb

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1) Wir ersehen dieses aus der schon in der Note 4. S. 153 erwähnten Urkunde, worin der neue Landmeister Lud. de Schippe magister etc., welches „etc.“ doch ohne Zweifel domus Theut. in Prussia heißen soll die erwähnte Schenkung, weil sie der Hochmeister schon bestätigt hatte, anerkennt und genehmigt. Da das Datum derselben: in castro S. Marie an. dni IV Non. Decemb. lautet, so ist außer Zweifel, daß Ludwig von Schippen im Decemb. 1299 schon im Amte war.

2) Karamsin B. IV. S. 135.

hundert Menschen theils ermordet, theils in Fesseln und Banden gefangen fortgeführt wurden 1). Wie es scheint, machte der Landmeister einen Versuch, den räuberischen Feind so schnell als möglich aus dem Lande zu vertreiben, ward aber so schwer verwundet, daß sein Tod nach einigen Monden unvermeidlich war. Im Dom zu Kulmsee fand er die ewige Ruhe 2). Dieser schnelle Abgang der beiden lehten Landmeister Preussens hatte jedoch, wie es scheint, im Zusammentreffen und Einwirken mancher andern Ereignisse der Zeit einen großen Einfluß auf einen Plan und Entschluß: des Hochmeisters, der für Preussens Schicksale in der folgenden Zeit von unermeßlicher Wichtigkeit geworden ist. Auch in Bonifacius dem Achten nåmlich war der Gedanke noch nicht ganz untergegangen, daß das heilige Land vielleicht bald wieder für die Christen gewonnen werden könne; ja es gehörte mit zu seinen sehnlichsten Wünschen, das Grab des Herrn noch in der Zeit seines Pontificats aus den Hånden der Unglåubigen wieder befreit zu sehen; und er sprach diesen Wunsch selbst noch in diesem Jahre 1299 mit dem lebendigsten In

1) Dusburg c. 266. Lucas David B. V. S. 135. Kojalowicz p. 219 sezt die Begebenheit mit Recht in den Winter des J. 1299, sagt auch ausdrücklich: Lituani tamdiu profundioribus sylvis arma occultarunt, donec Cunno ratus eos iam excessisse atque adeo omnia ab hoste tuta, exercitum dimisisset.

2) Dusburg c. 265. Daß Ludwig von Schippen in einem Kampfe verwundet und an den Folgen der Wunden gestorben sey, mag das einzige Wahre an der Erzählung seyn, die man gewöhnlich über seinen Tod giebt; vgl. Pauli B. IV. S. 140. Baczko B. II. S. 26. De Wal Histoire de l'O. T. T. II. p. 355. Die älteste Quelle der Nachricht, daß Ludwig in einem Kriege gegen die Samaiten, welche den aufrührerischen Schalauern zu Hülfe gezogen seyn sollen, tödtlich verwundet worden sey, ist keine andere als Simon Grunau Tr. X. c. II. §. 1., aus welchem sie auch Leo p. 120 hat. Sonst erwähnt kein anderer bewährter Schriftsteller eines Aufruhres der Schalauer um diese Zeit und wir können daher der Angabe des Mönches keinen Glauben beimessen, zumal da sie auch manche andere Spuren der Erdichtung an sich trägt.

teresse für die Sache aus 1). Wer indessen den damaligen Zustand Europa's mit ruhigem Blicke übersah und die stürmischen und kriegerischen Ereignisse erwog, die sich in diesen Jahren in Deutschland zwischen Adolf von Nassau und Albrecht dem Ersten, in England im Kampfe des Königes Eduard des Ersten mit den Schotten, in Frankreich in den Kriegshåndeln des Königes Philipp des Schönen mit den Englåndern, in Ungarn in den Fehden Andreas des Venetianers mit Karl Martell und dessen Sohne Karl dem Ersten und in andern Reichen in ähnlicher Weise ergaben, dem mußte der Gedanke an die Möglichkeit einer großen und kräftigen Unternehmung zur Befreiung des heiligen Landes wohl ziems lich verschwinden; und er mußte ganz verschwinden, wenn man die Verhältnisse überblickte, in welche der Papst mit den meisten Königen und Fürsten Europa's, namentlich mit Philipp von Frankreich, mit Eduard von England und mit Albrecht dem Römischen Könige gekommen war. Ja selbst die lehte Hoffnung, die man immer noch auf Cypern und auf die ritterlichen Orden der Tempelherren und Johanniter geseht hatte, ging in dem Streite unter, welchen der König Heinrich von Cypern mit den beiden Orden führte, und vergebens suchte der Papst die zerrissenen Banden wieder festzuknüpfen 2).

Somit erlosch auch dem deutschen Orden der leßte Strahl der Hoffnung, je wieder in den Besit seiner Güter und Burgen im Morgenland zu kommen und sein Haupthaus zu Akkon jemals wieder besuchen zu können 3). Nun war aber

1) Raynald. an. 1299 Nr. 1 fagt in Beziehung auf einen Brief des Papstes über die damaligen Sicilianischen Streithåndel: Subdit (Pontifex) pio se teneri desiderio vindicandae e Saracenorum tyrannide Terrae Sanctae, quam magno religionis Christianae opprobrio barbari contaminant, nec tanto operi vacare posse, nisi prius Siculorum perdomita sit contumacia: intestinis enim tum bellis vacuam Ecclesiam vires omnes ad instaurandas res Asiaticas conversuram, 2) Raynald. an. 1299. Nr. 37-38.

3) In Steron. Altahens. Annal. ap. Freher Script. rer. Germ. p. 403 findet sich bei dem J. 1299 die Nachricht: Sarracenorum Rex

Drittes Kapitel.

Nach Ludwigs von Schippen Tod führte die Landesverwaltung stellvertretend der ritterliche Komthur von Königsberg Berthold Brühaven bis in den Vorsommer des Jahres 1300, in welcher Zeit er neben der Altstadt Königsberg die Neustadt oder die nachmals sogenannte Stadt Löbenicht gründete und deren Bewohner mit manchen Freiheiten und Vorrechten erfreute 1), denn wie in mehren Städten der westlichen Lande, so hatte sich auch in Königsberg die Zahl der Einwohner so vergrößert, daß neben der áltern Stadt jest eine zweite Schwe sterstadt emporstieg. Bald darauf langte auch der neue Landmeister von Preussen an. Erwählt war als solcher auf einem Generalkapitel zu Frankfurt, wo auch Gottfried von Rogga, der Landmeister von Livland zugegen war 2), der Ordensritter Helwig von Goldbach aus dem Thüringerlande, wo sein Geschlecht schon lange im Besize des Dorfes Goldbach bei Gotha gewesen und wo er selbst früher gelebt hatte 3). Der

1) Das Privilegium gedruckt bei Lucas David B. IV. Beil. Nr. XIV (wo jedoch Hennig unrichtig den Komthur von Königsberg einen Statthalter,, des Hochmeisters" nennt, denn er war nur Statt: halter des Landmeisters), in Baczko Geschichte von Königsberg S. 528 und deutsch im Erlåut. Preuss. B. IV. S. 3—6.

2) Er erwähnt selbst dieses Kapitels und seiner Anwesenheit in einer Urkunde vom J. 1300.

3) Schultes Directorium diplom. B. II. S. 376. Im I. 1274 war Helwig von Goldbach, wie oben B. III. S. 318 erwähnt ist, schon Conventsbruder in Christburg; es muß daher der in Falkensteins

Meister hatte nicht ohne besondere Rücksicht gerade ihn zum neuen Verwalter des Landes auserkoren, denn kaum war irgend ein anderer Ordensgebietiger mit den Landesverhältnissen genauer bekannt, als er, da er früherhin schon Vogt von Natangen, darauf mehre Jahre auch Ordensmarschall gewesen war, einige Jahre die Stelle eines Hauskomthurs von Rheden und zweimal das Komthuramt zu Christburg verwaltet hatte 1). Nachdem war er in den größeren Wirkungskreis eines Landkomthurs von Thüringen verseht worden und hatte zuleht die Verwaltung der Komthurei Rothenburg geführt 2). Seine Mildthätigkeit erwarb ihm den schönen Namen eines Vaters der Armen, eine Benennung, die einen freundlichen Blick in sein ganzes inneres Wesen thun läßt.

Aber auch seine Zeit war voll kriegerischer Stürme. Die Raub- und Verheerungszüge der Litthauer dauerten fort bald durch größere, bald durch kleinere Heere, bald sogar in einzelnen Haufen von nur siebenzig bis achtzig Mann. So brach schon im Herbst des Jahres 1300 eine solche kühne Streifhorde von fünfundsiebenzig Raubzüglern im Ermlande bis in das Gebiet Glottau vor, überfiel da plöhlich ein Dorf, plùnderte es rein aus, steckte es in Brand und ermordete alles,

Thüring. Chronik S. 763 und 793 und in der Thuringia sacra P. 489 vorkommende Helwig von Goldbach, der einigemal auch Helwicus Marschalcus de Goltpach und zwar schon im I. 1254 genannt wird, ein anderer, wahrscheinlich sein Vater gewesen seyn.

1) Zuerst war Helwig von Goldbach in den J. 1277–1282 Komthur in Christburg; dann finden wir ihn im I. 1285 im Frühling als Vogt von Natangen, am 30. April 1285 aber schon als Ordensmarschall, welches Amt er bis 1288 bekleidete; hierauf kehrte er im I. 1288 ins Komthuramt von Christburg zurück und war im I. 1293 Hauskomthur in Rheden.

2) Als Landkomthur von Thüringen, Thuringiae provincialis, fin den wir ihn in einer Urkunde vom J. 1294 genannt in den Handfest. des Bisth. Samland p. X und als Komthur von Rothenberg erwähnt seiner die im Lucas David B. V. S. 134 angeführte Urkunde vom J. 1299, wo es aber wahrscheinlich de Rotenburg heißen muß, denn in einem alten Verzeichnisse aller Ordensbesizungen in Deutschland finden wir ein Ordenshaus in Rothenburg in Franken.

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