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des neuen Jahrhunderts noch nicht beseitigt. Wie wir sahen, war bereits der König von Böhmen von den Großen des Landes zum Könige von Polen erwählt und der durch ein Böhmisches Kriegsheer aus dem Lande vertriebene Wladislav Loktek hatte sich nach Ungern geflüchtet, um dort zur Wiedererwerbung seines Thrones Hülfe zu suchen 1). Diese Umwandlung der Dinge, die Verdrängung eines Sprößlings des alten Herzogsstammes, die Entthronung eines nahen Blutsverwandten und die Herrschaft des mächtigen Böhmen - Königes sahen auch die Herzoge von Cujavien nicht gleichgültig, vielmehr nur mit scheuem Blicke an. Hier herrschten nämlich zu der Zeit drei Söhne des alten Herzogs Ziemomist von Cujavien, Lestko, Przemislav und Kasimir, deren Mutter Salome nach des Vaters Tod mehre Jahre des Landes Verwaltung geführt 2). Hierauf hatten die Söhne die väterliche Herrschaft also getheilt, daß dem ältesten Lestko unter andern auch das Gebiet von Michelau, südlich an der Drewenz zwischen Dobrin und Masovien zugefallen war 3). Nun geschah aber, daß dieser Herzog von Cujavien, als zwischen dem Kös nige Wenceslav von Böhmen und dem Prinzen Karl Robert von Neapel wegen des Thrones von Ungern Krieg ausbrach,

1) Anonymi Archidiac. Gnesn. Chron. P. 90. Dlugoss. p. 894 seq. Dubrav. p. 149.

2) Der Vater dieser drei Herzoge heißt bei Dlugoss. p. 906 Semomislaus Cujaviae Dux. Andere, z. B. Lucas David B. V. S. 155 nennen ihn Semovit. Dieß ist aber ohne Zweifel eine Verwechselung mit Ziemomist's Bruder, welcher nach der Urkunde bei Dogiel T. IV. Nr. 44 Semovit hieß. Ueber den Namen der Mutter und der drei Söhne giebt uns eine Urk. im geh. Arch. Schiebl. LVIII. Nr. 25 völlige Gewißheit. Cf. De Wal Hist. de l'O. T. T. II. p. 481. Ziemomisl war schon im J. 1287 gestorben. Büsching Jahrbüch. der Schlesier S. 82.

3) Wann diese Theilung geschehen war, ist unbekannt. Nur so viel wissen wir, daß im J. 1292 die Herzogin Salome noch die Vormundschaft über die Söhne führte. Lestko (so und nicht Lefsek wird er in Urkunden geschrieben), der ålteste der Söhne, heißt in der einen Ürkunde Dux Cuyavie et Dominus de Wysegrod, in einer andern Dux Cuyavie et Dominus Iuvenis Wladislavie.

dem lehtern Fürsten zu Hülfe eilte und in dessen Schlachtreihen trat, vielleicht auch um somit unter dieses Fürsten Beistand die Wiedererwerbung der Polnischen Krone für Wladislav Loktek erringen zu helfen. Allein er hatte das Unglück, in feindliche Gefangenschaft zu gerathen ') und da er nicht im Stande war, das für seine Freilassung verlangte hohe Löfegeld bei den ihm verwandten Fürsten aufzubringen, so wandte er sich in seiner Bedrångniß an den Deutschen Orden und verpfändete im Jahre 1303 dem Landmeister Konrad Sack das Gebiet von Michelau für die Summe von hundert und achtzig Mark Thornischer Pfennige, welche Pfandsumme er dann im nächsten Jahre durch eine abermalige Anleihe von hundert und zwanzig Mark bis zur Höhe von dreihundert Mark vermehrte. Dabei wurde zur Bedingung gestellt: der Orden solle das verpfändete Land drei Jahre lang mit aller Nuknießung im Besize behalten bis zur Wiederzahlung der Pfandsumme; innerhalb dieser Zeit sollten nur der Herzog selbst oder seine Brüder2), sonst aber niemand, das Gebiet

1) Dlugoss. p. 906 sagt von ihm: Volens molestiam captivitatis, in quam pro Carolo Rege Hungariae militando, in manus Venceslai Bohemiae et Poloniae Regis inciderat, evadere; und in einer Vertheidigungsschrift der Polen, betitelt: Inicium causarum Polonos concernencium im Fol. C. p. 161 im geh. Arch. heißt es im Zeugenverhdre: Inter quos testes dux Lestko, qui fuit dominus dicte terre ex parte avi et aliis suis predecessoribus prout ipse deposuit, dixit, quod ipse eam Cruciferis obligavit pro ducentis octuaginta marcis monete Thorun., iam bene tunc erant XXX anni, ad redimendum se de captivitate, in qua fuit in Hungaria per Regem Bohemie. Et in hiis concordat frater suus eciam unus de testibus videlicet Dominus Kazimirus dux Cuyavie.

2) Es ist offenbar unrichtig, wenn Dlugoss. p. 906 sagt: Lestko habe verpfåndet terram suam et fratrum suorum Przemislai et Casimiri communem Michaloviensem, ipsis etiam fratribus Przemislao et Casimiro indivisis reclamantibus et invitis, denn der Herzog sagt ja in der Urkunde selbst, daß das Land Michelau nicht mehr communis ge= wesen sey und in den Worten: prout (territorium Michelaw) ad nos pertinet et in partem nostram ex divisione terre Cuyavie facta cum fratribus nostris, dominis et ducibus Cuyavie Premislio et Cazimiro

wieder einlösen können. Verschiedene zu dem Lande Michelau gehörige Güter in Ozzek 1), welche der Herzog von Dobrin in Beschlag genommen, sollte Herzog Lestko an Michelau zurückbringen und dem Orden gleichfalls als Pfand übergeben. Alle Güter in diesem Gebiete sollte er von allen Lehensverhältnissen so weit frei machen, daß einen einzigen Ritter ausgenommen, niemand mehr ein Lehen darin haben solle. Während dieser Zeit sollte auch der Orden in dem Gebiete keine Befestigungen bauen, noch sonst Verbesserungen anordnen, welche der Herzog nachmals zu vergüten genöthigt werde. Sollte aber binnen drei Jahren das Land durch Zahlung der Pfandsumme durch den Herzog oder seine Brüder nicht wieder eingelöst seyn, so sollte es in seinem ganzen Umfange und mit allen seinen Rechten ohne Widerspruch dem Orden als wahres und reines Eigenthum verfallen seyn 2). Gleiche Geldbedrångnisse bewogen hierauf den Herzog noch im Jahre 1304, auch an den Landkomthur von Kulm Günther von Schwarzburg für die Summe von zwei und sechzig Mark eine Landstrecke von vierzig der Stadt Strasburg gegenüber liegenden Huben in Pfand zu geben, hereditarie est devolutum liegt es ja klar, daß Leftko über sein reines Eigenthum verfügte. Vgl. damit S. 189 Note 1.

1) Jegt Osiek, in gerader Linie füdlich von Strasburg.

2) Beide Verpfändungen in Transsumten vom I. 1421 im geh. Archiv Schiebl. LVII, Nr. 20. 21 und LVIII, Nr. 11. Die eine ausgestellt: Actum et datum Thorun a, d. 1303 feria sexta infra Octavas S. Martini Episcopi befindet sich auch im National-Archiv zu Warschau. In ihr ist die Zahlungsfrist der ersten Summe von 180 Mark auf drei Jahre gestellt. In der zweiten urkunde heißt es: cum demum anno domini M.CCC.IIII°. Calixti pape idem Magister et fratres ad requisitionem nostram nobis Centum et viginti marcas denariorum Thorunen, similiter mutuassent etc. und hier ist die Zahlungsfrist nur auf zwei Jahre bestimmt, weil seit der ersten Anleihe schon fast ein Jahr verflossen war. Diese Verschreibung steht gedruckt bei Dogiel T. IV. Nr. 44, dabei Nr. 45 auch die Gegen-Urkunde des Landmeisters Konrad Sack vom nåmlichen Datum; auch bei Dlugoss. p. 907. Außerdem in den Actis Boruss. B. III. S. 373 und bei Baczko B. II. S. 77 die zweite.

mit der Bedingung, daß solche dem Orden ebenfalls als Eigenthum zufallen sollten, wenn sie nicht wenigstens zwei Wochen nach nächsten Ostern wieder eingelöst würden 1). Die Herzoge von Cujavien indessen versäumten wahrscheinlich aus Geldarmuth nicht bloß die festgesezten Zahlungsfristen, sondern es gingen auch nachdem noch mehre Jahre hin, in des nen das verpfändete Land in des Ordens Besit blieb. Und als man dann nach Verlauf von zehn bis elf Jahren öfter den Versuch machte, das Land durch Entgegenbieten der Pfandsumme wieder einzulösen, ging der Orden natürlich nicht weis ter darauf ein, da er das Gebiet ja schon långst als sein Eigenthum hatte betrachten müssen. Nach manchen theils zu Thorn, theils zu Nessau gepflogenen Unterhandlungen vereinigte man sich endlich dahin, daß der Orden zu der früs heren Pfandsumme dem Herzoge noch zweihundert Mark nachzahlen solle und für diesen Kaufpreis ihm das Land nun völlig unbestritten zugehöre, also daß der Herzog jezt allen nur irgend möglichen Ansprüchen entsagen, zugleich aber auch diesen förmlichen Verkauf des Gebietes von Michelau vor seinen beiden Brüdern offen erklären und verlautbaren solle 2). In solcher Weise gelangte der Orden zum Besiße des gan

1) Urkunde im geh. Archiv Schiebl. LVIII. Nr. 22; vgl. die Urk. bei Dogiel T. IV. Nr. 49.

2) Die förmliche Verkaufsurkunde über Michelau, mit der Angabe: Actum et datum a. d. 1317 XVI Calend. Augusti im geh. Archiv Schiebl. LVIII. Nr. 22. Der Verkauf geschah also erst im I. 1317 unter dem Hochmeister Karl von Trier und die Unterhandlungen darüber führte der damalige Landkomthur von Kulm Heinrich von Gera. Gedruckt steht die Urkunde bei Dogiel T. IV. Nr. 49, Acta Boruss. B. III. S. 377; bei Baczko B. II. S. 78 nicht vollståndig. Man sieht es ihr aber wohl an, daß der Orden sich bei dem bisherigen Vers hältnisse des bloßen Pfandanfalles gegen Leftko's Brüder über den Besit noch nicht so ganz sicher halten mochte und daß er gerne in die ers wähnte Nachzahlung einging, um das Land,, empcionis titulo" zu ers halten, weshalb Lestko sich auch verpflichten mußte: nos predictis fratribus ac ipsorum Ordini sepedicta bona et veram nostram hereditatem in Michelaw rite et rationabiliter vendidisse, quod coram nostris fratribus dominis ac ducibus supradictis fateri et ubique.

zen Michelauer Landes. Obgleich es indessen der unbestreitbarste Weg des Rechtes war, auf welchem er seine Gränzen über die Drewenz hinausschob und seine Herrschaft bis in die Gebiete Polens hinein erweiterte, so kam er mit den Fürsten dieses Landes doch bald in Berührungen, die den Stoff zu unendlichen Streitigkeiten und blutigen Kriegen in sich

trugen 1).

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Bald aber wurde der Orden in die streitigen Verhåltnisse eines andern nachbarlichen Landes, nåmlich Pommerns hineingezogen. Wir sahen, daß seit dem Jahre 1300 auch hier der König von Böhmen als Herr des Landes aufgetreten war, denn da es dem Herzoge Wladislav Loktek auch in Pommern nicht geglückt war, fich Liebe und Ergebenheit bei seinen Unterthanen zu erwerben, so fielen auch diese dem Könige Wenceslav ohne weiteres zu. Vorzüglich scheinen hier der mächtige Graf Swenza, Woiwode von Danzig und dessen Sohn Peter des Königes Sache vielfach befördert zu haben 2), weshalb Wenceslav nicht bloß jenen in der Verwaltung seines wichtigen Amtes ließ, sondern auch diesem wegen seiner Verdienste um den König und als Ersatz für die in des Königes Interesse verwandten Kosten außer einigen Dörfern auch die Stadt Neuenburg mit einem Gebiete von sechs Meilen Lan

1) Es ist merkwürdig, mit welchem Unwillen selbst die späteren Polnischen Chronisten Dlugoss. p. 907, Cromer p. 274, Math. de Mechow p. 199 diese Veräußerung von Michelau betrachten. Bei dem erstern heißt es unter andern: Terra praedicta Michaloviensis tam turpi et foedo commercio a Magistro et Ordine Cruciferorum coepta est damnabiliter detineri. Wir werden aber spåter noch sehen, welche Scheingründe die Polen nachmals gegen dieses Verfahren vorbrachten.

2) Der Graf Swenza, der sich in einer Urk. vom J. 1302 (im geh. Urch. Schiebl. L. Nr. 69) Swentzo Woywod Pomeranie nennt, auf dem Siegel aber Svenzo Palatinus Gdanensis heißt, hatte drei Söhne, Peter, den der Vater selbst in dieser Urk. cancellarius betitelt, Johannes oder Vesko, wie er sich selbst auch nennt, und Lorenz, der dritte Sohn. Der ålteste Peter nennt Neuenburg schon in diesem I. 1302 civitas nostra; Johannes erhielt Rügenwalde und der dritte Slawe und Tuchel.

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