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chen vorläufigen Verhandlungen berief nun der Landmeister im Januar 1306 die beiden Bischöfe Gerward von Leßlau und Hermann von Kulm, die Komthure Heinrich von Dobyn von Thorn, Heinrich von Ult-Kulm, Dieterich von Birgelau, Heinrich von Nessau und mehre andere zu einem Verhandlungstage nach Thorn, wo im Auftrage des Herzogs Wladislav auch drei der vornehmsten Bürger aus Brzesc und im Auftrage des Herzogs Przemislav von Tujavien vier der angesehensten Bürger aus Leßlau erschienen. Es ward zunächst unter des Landmeisters Vermittlung 1) zwischen den beiden Herzogen und dem Böhmischen Hauptmanne Paul von Paulstein ein Waffenstillstand bis Michaelis dieses Jahres abgeschlossen, während dessen Dauer über einen festen Frieden unterhandelt werden sollte. Die beiden Städte übernahmen die Bürgschaft für die Waffenruhe; Brzesc ward zum Verhandlungsorte des Friedens bestimmt, dem Herzoge Wladislav freier Zutritt und sicherer Aufenthalt daselbst zugesagt und sonst noch manche Bestimmung entworfen, die den Friedensschluß befördern konnte 2). Der Landmeister nahm so

1) Die Urk. im geh. Arch. Schiebl. LVIII. Nr. 27 nennt den Landmeister von Preuffen ausdrücklich als gegenwärtig.

2) Die beiden Urkunden hierüber, von den Bürgern der erwähnten Stådte im Namen ihrer Communen ausgestellt, datirt: In Thorun in die conversionis b. Pauli a. d. 1306, im geh. Arch. Schiebl. LVIII. Nr. 12 und Schiebl. LX. Nr. 2 enthalten noch vieles Einzelne über diese Verhandlungen, was für die Geschichte Polens und Cujaviens bei dem Mangel bewährter Quellen über diese Zeit von großer Wichtigkeit ist. Die Burg Brzesc war in den Hånden des königlichen Hauptmannes und stand unter dem Befehle eines Burggrafen, während die Stadt dem Herzoge von Polen zugethan war. Außerdem hatte der Böhmische König noch inne die Städte Radeow (Nadziejewo) Kalisch, Gnesen, Konin, Mogilna, Pysdrý und mehre Theile Polens und Cujaviens. Namentlich verbürgte sich die Stadt Leßlau dafür, quod dominus noster Prem. dux Cuiavie et dominus Wladislavie treugam seu pacem inter nos et honorabilem virum dominum Paulum de Paulsteyn capitaneum regni Polonie factam usque ad festum S. Michaelis cum tota Polonia et omnibus castris seu civitatibus et districtibus eorum, que memoratus dominus Paulus nomine domini regis in sua tenet potestate firmiter

wohl die mündlichen als urkundlichen Zusicherungen für die Aufrechthaltung des Friedens an1). Welches Ziel er in diesen Bemühungen um den Frieden für den Orden verfolgt habe, ist nicht ganz klar; es scheint jedoch, als habe dieser die Markgrafen von Brandenburg als Herren von Pommern noch mehr als den Herzog von Polen gefürchtet und als habe der Landmeister in diesem Frieden den Orden in Rücksicht auf Pommern auf irgend eine Weise sicher stellen wollen.

Für niemanden indessen mußte diese Aussicht zum Frieden zwischen Polen und Böhmen unerwünschter kommen, als für den Woiwoden von Danzig Graf Swenza und seinen Sohn Peter von Neuenburg, bisher noch Hauptmann von Pommern. Auf den König von Böhmen konnten sie kein Vertrauen mehr sehen, da sie erst kürzlich aus Wenceslav's Erbieten gegen die Markgrafen von Brandenburg ersehen hatten, daß der König auf Pommerns ferneren Besit kein besonderes Gewicht mehr lege. Trat aber nach diesem Frieden der Herzog Wladislav von Polen wieder als Herr von Pommern auf, so war sehr zu fürchten, daß dieser ihnen die vom Böhmischen Könige erwiesenen Begünstigungen und bedeutenden Landbeschenkungen, sowie ihre bisherige Hinneigung zum Könige in schwere Rechnung bringen werde. Sie eilten daher, was irgend möglich, zuvor noch zu retten. Sie verkauften sofort an den Deutschen Orden einen Theil ihrer Erbgüter, vielleicht gerade diejenigen, welche ihnen der König geschenkt, unter andern auch die Besißungen in Niradowe, um mit der Verkaufssumme, wie sie wenigstens spåterhin erklärten, die in ihrem Amte als Hauptleute des Böhmischen

et inviolabiliter cum suis omnibus observabit. Auch über die Erhebung und Theilung des sehr einträglichen Zolls in der Stadt Radziejewo wurde die Bestimmung entworfen, daß die Hålfte dem erwähnten Herzoge Przemislav und die andere dem Hauptmanne Paul von Paulstein zufallen sollte; Urk. im geh. Arch. Schiebl. LVIII. Nr. 27.

1) Pro quibus omnibus et singulis supradictis nos tenore presentium obligamus ad manus honorabilis viri fratris Cunradi magistri terre Pruscie, ea nos servaturos firmiter promittentes.

Königes auf das Land verwandten großen Ausgaben zu dekken und ihre bei der Erhaltung desselben entstandene Armuth zu erleichtern, indem sie unter den Kriegsunruhen außerordentliche Kosten aufgewandt und zu deren Bestreitung keine andern Mittel als ihr eigenes Vemögen gehabt'). Wie es scheint, war dieses alles auf den Fall berechnet, wenn Herzog Wladislav von Polen wieder als Herr von Pommern auftreten werde und es ist kaum zu verkennen, daß der Landmeister und Graf Swenza, beide dem Böhmischen Könige zugewandt, im Einverständnisse handelten. Gewiß griff wenigstens der Orden gerne nach der ihm dargebotenen Gelegenheit zu neuen Erwerbungen, denn es war jekt ja schon fichtbar das eifrigste Streben desselben, gegen Westen hin immer tiefer nach Pommern, wie im Süden immer weiter in die benachbarten Polnischen Gebiete hineinzugreifen. Gerne nahm er daher auch von dem Herzoge Semovit von Dobrin die in der Nähe des Landes Michelau liegende Landstrecke von zweihundert und funfzig Huben als Schenkung an, mit welcher sich dieser das Heil seiner Seele und die beståndige Freundschaft und aufrichtige Eintracht des Landmeisters und des Landkomthurs von Kulm Günthers von Schwarzburg erwerben wollte 2).

1) Original - Urkunde von Swenzo Palatinus terre Pomoranie und seinem Sohne Petrus de Nuwenburc ausgestellt und mit dem auffal= lenden Datum versehen: Datum actenus. Anno dni M.CCC.VI. im geh. Arch. Schiebl. L. Nr. 3. Ihrer erwähnt auch Delrichs Verzeichn. Pom. Urk. S. 39 und Sell a. a. D. S. 364. Beide beziehen sich freilich nur auf die Güter von Niradowe (nicht Stiradowa, wie Sell hat), welche Swenza für 40 Mark hingab; allein es ist von einem doppelten und zwar weit größeren Verkaufe darin die Rede, denn es heißt: Nos essemus constituti capitanei terre Pomeranie ab inclito Rege Bohemie pie memorie propter magnos sumptus in dicta terra habitos, incumbente magna necessitate, ad removendam nostram egestatem et terram cum honore servandam quandam partem nostrarum vendidimus hereditatum. Insuper aucmentatis sumptibus propter multas causas et gwerras dicte terre incumbentibus, sumptus ulterius habere non valentibus, compulsi magna necessitate vendidimus bona dicta Niradowe etc.

cum

2) Urkunde, datirt: in Golub in die b. Blasii a. d. 1306, in einem

Nun geschah aber, daß der Böhmische König Wenceslav im August des Jahres 1306 ermordet wurde. Herzog Wladislav kaum hievon benachrichtigt und in den Gebieten von Krakau, Sandomir, Siradien, Lancziz und Dobrin bereits als Herr wieder anerkannt begab sich alsbald nach Pommern, um auch hier die Großen des Landes für sich zu gewinnen, vieles, was durch die Oberherrschaft Böhmens umgewandelt war, in seine frühere Ordnung und Verfassung zurückzuführen und so seine Herrschaft im Lande wieder fest zu begründen 1), bevor noch die im Kriege mit den Vorpommerischen Herzogen beschäftigten Waffen der Markgrafen von Brandenburg weiter vordringen würden 2). Und in der That Wladislav erreichte sein Ziel; die Großen des Landes huldigten ihm3); wo er erschien, ward er als Herr des Landes empfangen und überall genoß er wieder die Einkünfte und Rechte eines unbeschränkten Landesherrn *). Er mochte Gründe ha

Transsumt vom J. 1335 im geh. Arch. Schiebl. LIX. Nr. 3. Den Landkomthur von Kulm nennt der Herzog noster dilectus Consanguineus und erklårt, die Schenkung geschehe in remissionem nostrorum criminum et nostre coniugis carissime domine Anastasie et in perpetuam ipsorum amiciciam et veram concordiam optinendam; 200 mansos weiset er an in Gransew, 50 in borra, que est inter Golub et Modryn, cum littore et naulo Drvance (Drewenz) et littore fluvii dicti Ruz (Rudziec).

1) Dlugoss. p. 924-925. Kankow Pomerania B. I. S. 292. 2) Exposé des droits etc. p. 331.

3) Die Huldigung geschah zu Dirschau in Gegenwart der Herzoge Przemislav und Casimir von Cujavien. Das Chron. Oliv. p. 41 sagt: Pomerani, expulsis Bohemis, vocaverunt unanimiter Ducem Wladislaum, qui recepto homagio et fidelitatis iuramento a militibus, videlicet Petro de Polnow, Ieskone de Slava et Laurentio de Ruimwalde et aliis militibus universis, Dux totius Pomeranie proclamatus.

4) In einem spåtern Zeugenverhöre über die Vorgänge in Pommern heißt es: Omnes Milites, vasalli, burgenses, opidanei sibi, videlicet domino Wladislao Regi, tunc Duci obediverunt et fidelitatem debitam homagii prestiterunt et ipse in eis omnem iurisdictionem per se et suos exercuit temporalem, et census, fructus et redditus dicte terre habuit et recepit.

ben, die Anhänger und Freunde des Böhmischen Königshauses vorerst noch zu schonen; der Graf Swenza blieb wenigstens auch ferner noch in seinem wichtigen Umte als Woiwode von Danzig. Nur Peter von Neuenburg scheint alsbald seiner Würde als Hauptmann von Pommern vom Her zoge entlassen worden zu seyn. Er mußte die von ihm bisher besezt gehaltenen Burgen dem Herzoge übergeben, der sie sofort den Herzogen Przemislav und Kasimir von Cujavien überwies 1).

Gewiß konnte diese Wendung der Verhältnisse in Pommern für den Orden in Preussen nichts weniger als erwünscht seyn. Allein hier waren Ereignisse eingetreten, die an sich schon kein weiteres Eingreifen in die Angelegenheiten des Nachbarlandes zuließen. Seit dem Anfange des Jahres 1306 nämlich waren die Waffen des Ordens wieder in Osten gegen die Heiden beschäftigt 2); denn als der Landmeister Konrad Sack die gewisse Nachricht erhielt, daß der Großfürst von Litthauen mit einem starken Heere, zu welchem auch die Besahung der Burg Garthen gestoßen war, Polen mit einem neuen Raubzuge heimsuche, ließ er alsbald den tapfern Dr densritter Albert von Hagen 3) mit mehren andern Ordensbrüdern und vierhundert auserlesenen Kriegern aus Natangen zur Eroberung der erwähnten Burg aufbrechen. Ein wildes und ungestümes Wetter machte es ihnen möglich, unbemerkt bis in die Vorburg einzudringen, die groß und volkreich, fast wie eine Stadt, gänzlich ausgeplündert, durch Tod oder Gefangenschaft aller ihrer Bewohner beraubt und dann bis auf

1) Ein Zeuge sagt in dem erwähnten Verhöre: Vidi eciam quod ipse dominus Wladislaus iudicavit Pomeranos, et audivi et presens fui, quod Petrus Suenze et alii Nobiles resignaverunt sibi castra, que sic recepta assignavit Ducibus Cuyavie Primislio et Kazimiro suo nomine tenenda.

2) Dusburg c. 284 spricht zwar auch von einem Zuge des Vogts von Samland Philipp von Bolant, aber wir werden bald sehen, daß er nicht in diese Zeit fallen kann.

3) Dusb. c. 285 nennt ihn Albertus de Indagine, Jerofchin Albrecht von dem Hayn, der Epitomator Albertus de Hayn.

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