Reichs-Gesetzblatt |
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Popüler pasajlar
Sayfa 9 - Elle entrera en vigueur dix jours après sa publication dans les formes prescrites par les lois des deux Pays.
Sayfa 9 - Paris dans le délai de quatre semaines, ou plus tôt si faire se peut En foi de quoi, les plénipotentiaires respectifs l'ont signée et y ont apposé le cachet de leurs armes. Fait à Paris, le 1" juillet de l'an de grâce 1861.
Sayfa 495 - Abgaben-Entrichtung ein-, aus- oder durchgehen zu lassen. Dergleichen Gegenstände werden jedoch zollgesetzlich behandelt, und in Freiregistern , mit denen es wie mit den übrigen Zollregistern zu halten ist, notirt, und die Abgaben, welche davon zu erheben gewesen wären, kommen bei der demnächstigen Revenüen-Ausgleichung demjenigen Theile, von welchem die Freipässe ausgegangen sind, in Abrechnung.
Sayfa 147 - Krahnen- und Niederlagegebühren und Leistungen für Anstalten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind, sollen nur bei Benutzung wirklich bestehender Einrichtungen erhoben werden...