t. Malleus Maleficarum Der Hexenhammer Verfaßt von den beiden Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris Zum ersten Male ins Deutsche übertragen und eingeleitet Von J. W. R. Schmidt Drei Teile Dritter Teil: Der Kriminal-Kodex: Über die Arten der Ausrottung oder wenigstens Bestrafung durch die gebührende Gerechtigkeit vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht. Index über alle drei Teile. Berlin W. 30 Verlag von H. Barsdorf 1906 Cr tx 576864h I Alle Rechte vorbehalten. APR 2 91909 Druck: Thüringer Verlags-Druckerei Jena - Ziegenhain. Inhaltsverzeichnis Dritte Frage. Über den Zeugniszwang und das wiederholte Zweiter Teil. Wie der Prozeß fortzusetzen ist. Sechste Frage. Wie die Zeugen in Gegenwart von vier anderen Personen zu verhören sind und wie die An- geklagte zweifach zu befragen ist Siebente Frage, in welcher verschiedene Zweifel betreffs der vorausgeschickten Fragen und leugnenden Ant- worten erklärt werden. Ob die Angeklagte einzu- kerkern, und wann sie für eine offenkundig in der Ketzerei der Hexen Ertappte zu halten sei Achte, mit der vorigen verknüpfte Frage. Ob die Ange- |