Rechtsfälle. Der Conflict des Bischofs von Moulins mit der kaiserl. französischen Regierung Seite 311 410 Auflösung eines Verlōbnisses, Entschädigung für den an seiner Ehre gekränkten 561 Ueber Privat-Oratorien 744 Die Oratorien heiliger Oerter, Waisen- und Greisen-Hospize sind in dem Verbote des Conciliums nicht mit einbegriffen 746 Miscellanea. Dispens von der Abstinenz und dem Jejunium der 40tägigen Fasten 750 Anhang. Weisungen vom bischöflichen Ehegerichte zu Leitmeritz über das von den bischöflichen Untersuchungs - Commissären in Scheidungsklagen einzuhaltende Verfahren Schluss an den hochw. Klerus der Wiener Erzdiöcese rücksichtlich der Ausführung Circular des hochw. Bischofs Anton Ernst an den hochw. Brünner Diocesan- 186 226 Suicidis quando tribuenda et quando deneganda sepultura ecclesiastica? . Ueber §. 64 des bürgerlichen Ehegesetzes; aus einem Schreiben Sr. Eminenz Vorschrift desselben hochw. Bischofs über die Führung des Trauungs- und Informativ-Examens Desgleichen über die Aufstellung bischöflicher Commissäre und Commissariats- Anordnung und Instruction über die Führung eines Brautprüfungs-Protokolls für 498 564 Verzeichniss der sämmtlichen Truppenkörper, Branchen, Anstalten und Militärpersonen, welche in Oesterreich nicht dem apostolischen Feld - Vicariat, sondern der civil-geistlichen Jurisdiction unterstehen 575 Eröffnung des hochw. k. k. apostolischen Feld-Vicariates an das hochw. Con- Aus dem Brixener Diocesan-Blatt Erläuterung des Leitmeritzer Ehegerichtes über die gesetzlichen Bestim mungen bezüglich des Orts der Vornahme des kirchlichen Aufgebots. Verordnung des Armee-Oberkommando vom 5. Mai 1857, bezüglich der Anwen dung des neuen Ehegesetzes auf die k. k. Armee Schreiben des hochw. Card. Haulik an die hochw. Diocesangeistlichkeit Seite 576 648 669 677 76000 |