Garantieverträge. § 97. Anfechtung der Verträge und Beseitigung der Einreden. § 98 Erlöschung der Vertragsverbindlichkeiten. § 99 Zweite Abtheilung. Verbindlichkeiten ohne Vertrag. A. Aus erlaubten Thatsachen. § 100 B. Aus unerlaubten Handlungen. § 101-103. Allgemein ahndungswürdige Verletzungen des Völkerrechtes. § 104 190 Zweites Buch. Das Völkerrecht im Zustande des Unfriedens oder die Actionenrechte der Besondere Vereinigungsmittel bei zweifelhaften Punkten. § 108 Anwendung von Gewaltmaßregeln; insbesondere Repressalien. § 110 193 193 194 Kriegsrecht im objectiven Sinne. Kriegsmanier. Kriegsraison. § 119 211 Anfang des Krieges. § 120 213 Maßregeln vor oder bei Anfang des Krieges. § 121. 214 Unmittelbare rechtliche Wirkungen der Kriegseröffnung. § 122 215 Einfluß des Krieges auf den Handelsverkehr feindlicher Personen. § 123 Persönlicher Kriegsstand und dessen Activ- und Passiv - Subjecte im Allgemeinen. § 124 217 219 Freibeuter. Autorisirte Freicorps und Corsaren (Caper). § 124. 221 Erlaubte Mittel der Kriegführung. § 125 223 Behandlung feindlicher Personen. § 126 225 Kriegsgefangenschaft. § 127-129. Recht auf einzelne feindliche Sachen überhaupt. § 130. 131 Wirkliche Staatenpraxis. § 132. Recht auf unbewegliche Sachen im eigenen Lande des Feindes. § 133 Beuterecht an beweglichen körperlichen Sachen. § 135, 136 Unkörperliche Sachen in Feindesland. § 134 Appropriation im Seefriege. § 137-139 Seite 227 231 234 236 237 239 243 Rechte der Kriegführenden auf feindliche Sachen im eigenen Territorium. § 140 248 Verträge während des Krieges. § 141-143 250 Rechte der Neutralen in Ansehung des Handels. § 151 . 266 278 Uebermäßige Ausdehnung des Blocaderechtes. § 157 Unerlaubte Zufuhr von Kriegsbedürfnissen, insbesondere s. g. Kriegs- 279 280 . Zweifelhafte und erlaubte Fälle eines neutralen Handelsverkehres. § 165.166 296 Bierter Abschnitt. Die Beendigung des Krieges; die Usurpation und das Poßliminium. I. Ende des Krieges. § 176 a. Allseitige Aufhebung der Feindseligkeiten. § 177 b. Völlige Unterwerfung des feindlichen Staates. § 178 Besondere Friedensclauseln. § 182 Vollziehung und Aufhebung der Friedensschlüsse. § 184 Postliminium der Völker und Staatsgewalten. § 188 . Postliminium der Privatpersonen und Privatverhältnisse. § 189 Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten sowohl im Kriege wie im Frieden. Erste Abtheilung. Die Organe des diplomatischen Verkehres. Actives und passives Recht zu diplomatischen - Missionen. § 200 . Rechtsverhältnisse der diplomatischen Personen überhaupt. § 202 341 344 345 346 349 d. Befreiung von der bürgerlichen und polizeilichen Gerichtsbarkeit. § 215 371 Beendigung und Suspension der diplomatischen Functionen. § 223 383 Wirkungen der Suspension oder Beendigung diplomatischer Sendungen. Specielle diplomatische Befähigung und Verantwortlichkeit. § 232 Allgemeine Verhaltungsregeln für Unterhändler. § 233 Dritter Abschnitt. Besondere Anstalten für den Rechts- und socialen Verkehr der Staaten und Völker. Seite Cartels wegen der Sicherheits- und Justizpflege. § 240* 409 Internationale Post-, Eisenbahnen- und Telegraphen-Verbindungen, desgl. Anstalten für Handel- und Schifffahrts - Verkehr. § 243 II. a. Protocole signé à Aix la Chapelle le 15 Novembre 1818 III. Traité de paix et d'amitié, conclu le 30 Mars 1856 427 429 429 431 443 445 446 451 VIII. Declaration, d. d. Paris, den 16. April 1856, betreffend den Seekrieg 455 |