Garantieverträge. § 97. Anfechtung der Verträge und Beseitigung der Einreden. § 98 Erlöschung der Vertragsverbindlichkeiten. § 99 Zweite Abtheilung. Verbindlichkeiten ohne Vertrag. A. Aus erlaubten Thatsachen. § 100 Seite 178 180 183 184 186 Allgemein ahndungswürdige Verletzungen des Völkerrechtes. § 104 190 Zweites Buch. Das Völkerrecht im Zustande des Unfriedens oder die Actionenrechte der Anwendung von Gewaltmaßregeln; insbesondere Repressalien. § 110. 198 Kriegsrecht im objectiven Sinne. Kriegsmanier. Kriegsraison. § 119 . Maßregeln vor oder bei Anfang des Krieges. § 121 Einfluß des Krieges auf den Handelsverkehr feindlicher Personen. § 123 Freibeuter. - Autorisirte Freicorps und Corsaren (Caper). § 124. Behandlung feindlicher Personen. § 126 204 206 207 210 211 Kriegsgefangenschaft. § 127 - 129 Recht auf einzelne feindliche Sachen überhaupt. § 130. 131. Wirkliche Staatenpraxis. § 132. Recht auf unbewegliche Sachen im eigenen Lande des Feindes. § 133 Unkörperliche Sachen in Feindesland. § 134 Beuterecht an beweglichen körperlichen Sachen. § 135. 136 Appropriation im Seekriege. § 137-139 Geite 227 231 234 236 237 239 243 Rechte der Kriegführenden auf feindliche Sachen im eigenen Territorium. § 140 248 Verträge während des Krieges. § 141-143 250 Rechte der Neutralen in Ansehung des Handels. § 151 266 Unerlaubte Zufuhr von Kriegsbedürfnissen, insbesondere s. g. Kriegs Zweifelhafte und erlaubte Fälle eines neutralen Handelsverkehres. § 165, 166 296 Bierter Abschnitt. Die Beendigung des Krieges; die Usurpation und das Poßtliminium. I. Ende des Krieges. § 176 . a. Allseitige Aufhebung der Feindseligkeiten. § 177 b. Völlige Unterwerfung des feindlichen Staates. § 178 Besondere Friedensclauseln. § 182 Anfangspunkt der Wirksamkeit. § 183 . II. Die Zwischenherrschaft und Usurpation. § 185. 186 Postliminium der Völker und Staatsgewalten. § 188 332 334 337 Vollziehung und Aufhebung der Friedensschlüsse. § 184 III. Das Postliminium. § 187 . . Postliminium der Privatpersonen und Privatverhältnisse. § 189 Postliminium bei einzelnen Rechtsverhältnissen. § 190 Recht der Wiedernahme bei Schiffen. § 191. 192 Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten sowohl im Kriege wie im Frieden. Erste Abtheilung. Die Organe des diplomatischen Verkehres. Geschichte und natürliches Princip. § 199. Actives und passives Recht zu diplomatischen Missionen. § 200 . Rechtsverhältnisse der diplomatischen Personen überhaupt. § 202 341 344 345 346 349 d. Befreiung von der bürgerlichen und polizeilichen Gerichtsbarkeit. § 215 371 Beendigung und Suspension der diplomatischen Functionen. § 223 383 Wirkungen der Suspension oder Beendigung diplomatischer Sendungen. Specielle diplomatische Befähigung und Verantwortlichkeit. § 232 Allgemeine Verhaltungsregeln für Unterhändler. § 233 Dritter Abschnitt. Besondere Anstalten für den Kechts- und socialen Verkehr der Staaten und Völker. Internationale Post-, Eisenbahnen- und Telegraphen - Verbindungen, desgl. Cartels wegen der Sicherheits- und Justizpflege. § 240* Quarantaine - Einrichtungen. § 241. Anstalten für Handel- und Schifffahrts - Verkehr. § 243 Internationale Fürsorge für Gewerbe. § 242 Die Consuln. § 244. 245. . Rechtsverhältnisse der heutigen Consuln. § 246-248 Vierter Abschnitt. Gebrauch von Kundschaftern. L'Espionnage. Seite 409 410 II. a. Protocole signé à Aix la Chapelle le 15 Novembre 1818. 429 b. Déclaration 429 III. Traité de paix et d'amitié, conclu le 30 Mars 1856 431 443 445 446 451 VIII. Declaration, d. d. Paris, den 16. April 1856, betreffend den Seekrieg 455 |