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Der Katholik.

Beitschrift für katholische Wiffenfchaft und kirchliches Leben.

Redigirt

von Dr. J. B. Heinrich und Dr. Chr. Moufang.
53. Jahrgang. 1873. Zwölf Hefte.

Preis per Jahrgang von zwölf Monatsheften à 8 Bogen (zus. 96 Bogeń) 8 fl. rh. 4 Thlr. 20 Sgr.

-

Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.

Der heilige Joseph,

Vorbild der christlichen Stände und Patron der kathol. Kirche.

Von

Max Graf von Galen,

Priester in der Diocese Mainz.
Mit bischöflicher Approbation.

Min.-Ausg. geh. 42 kr. rhein. 12 Sgr.

für

katholisches Kirchenrecht

mit besonderer Rücksicht auf das

Vaticanische Concil,

sowie auf

Deutschland, Oesterreich und die Schweiz,

herausgegeben

von

Dr. Friedrich H. Vering,

Professor der Rechte an der Universität zu Heidelberg.

Neun und zwanzigster Band.
(Neuer Folge drei und zwanzigster Band.)

Mainz,

Verlag von Franz Kirchheim.

1873.

.10 JUN 1966

Mainz,

Druck von Franz Sausen.

I.

An unsere Leser.

Als unsere Zeitschrift zu Anfang des Jahres 1857 vom sel. Professor Dr. Ernst Frhr. v. Moy zu Innsbruck begründet wurde, hatte sie sich hauptsächlich zur Aufgabe gemacht, die richtige Auffassung und Anwendung des österreichischen Concordats vom 18. August 1855 zu erleichtern. Es folgte noch im J. 1857 die Württembergische und 1858 die Badische Convention. In Bezug auf diese stellte sich das Archiv die gleiche Aufgabe und formulirte dieselbe der gegenwärtige Herausgeber auf den Umschlägen der Hefte des 3. und 4. Bandes des Näheren. In Preussen war damals in den meisten Beziehungen die von der Verfassung der Kirche garantirte Freiheit und Selbstverwaltung in's Leben getreten. Diese Grundsätze, wornach die Kirche ihre Angelegenheiten selbstständig ordnet und verwaltet und im Besitze und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. verbleibt, sie sind es von Anfang an gewesen und geblieben und sie werden auch in Zukunft diejenigen sein, nach denen wir uns richten. Der Urheber dieser Bestimmungen der preuss. Verf.-Urk., der sel. Geh.-Rath und Abtheil.-Director im preuss. Cultusministerium, Mathias Aulike, der Nämliche, der seiner Zeit beim damaligen Cultus-Min. v. Eichhorn die Berufung des gelehrten bis zu seinen späteren Lebensjahren auch durch objective Darstellung des kath. Kirchenrechts bekannten protestant. Canonisten Richter veranlasste, ein seiner-Kirche eben so treu ergebener Mann, wie treuer verdienter Staatsbeamter bediente sich wiederholt des Archivs zur Vertretung seiner Grundsätze, die auch die unsrigen sind und waren.

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