Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten... Archiv fur Katholisches Kirchenrecht - Sayfa 437Dr. Friedrich H. Vering tarafından - 1873Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| 1863 - 398 sayfa
...Daß dieser Art. 13 wörtlich lautet: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, s« wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre «Zultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| 1876 - 800 sayfa
...ignorirt der Verf. freilich oder weiss nicht, dass der hochwichtige §. 15 der preußischen Verfassung: „Die evangelische und die römischkatholische Kirche...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Zwecke bestimmten Anstallen, Stiftungen... | |
| 1849 - 968 sayfa
...Gymnasien geschehen, auf welche der §. Г2 der Verfassung vom 5. December 1848 Anwendung findet: ,,üie evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genufs der für ihre Cultus-, Unterrichts und Wohllhätigkcits-... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 sayfa
...Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die Römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbstständig, und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichtsrichts und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 sayfa
...Verwaltung des evangelischen Oberkirchenrathes, H, I, S. 71 flg. H. II, S. 36 flg. H. III, S. 82. 173 Art. 15: Die evangelische und die römisch-katholische...Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 sayfa
...stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. XV. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke... | |
| 1885 - 340 sayfa
...16 nnd 18 der VerfassungsUrkunde vom 31. Januar 1850 sind in folgendem Wortlaute wiederhergestellt: Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische...Kirche, sowie jede andere Religions-Gesellschaft ordnet nnd verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig nnd bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-,... | |
| Georg Friedrich Martens - 1856 - 762 sayfa
...noch beschränkt. Den staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. §. 145. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten...selbstständig, und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.... | |
| Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1856 - 346 sayfa
...stehen, unbeschadet der im Art. Xll gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. XV. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1858 - 1098 sayfa
...Art. <5 und <8 waren schon im Verfassungsentwurf Vom 13. Dec. ,848. 8- >2 «nd 13 enthalten. lischt Kirche, sowie jede andere Religions>Gesellschaft ordnet...Angelegenheiten selbstständig, und bleibt im Besitz »md Genuß der für ihre CultuS-, Unterrichts« und WohllhätigleitSzwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| |