Das Band einer gültigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Ebenso unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugetan... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Sayfa 2501892Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Anton Johann Gross-Hoffinger - 1847 - 418 sayfa
...N1, zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten <p trennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlosseneu Ehe der katholischen Religion zugethan war. Dieses Gesetz ist schuld, daß das österreichische... | |
| Franz Rieder - 1848 - 680 sayfa
...vorgeschrieben ist. A, BGf ,,o, b) Gänzliche Trennung. «.Durch den Tod. Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Joseph Unger - 1850 - 194 sayfa
...Ehebandes hervor. So bestimmt der §. 11 l des österreichischen Gesetzbuches: „Das Band der Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden", der §. 216 des Mischen Codex: „ll matnmonio 8i äi8ei0zlie per la morte ä1 uno l!e< con^>Fi", und... | |
| Karl Kuzmány - 1856 - 750 sayfa
...getrennt werden, nach dem 111. §. des allg. bürgl. GB „Das Band einer gültigen katholischen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des Einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Karl Kuzmány - 1860 - 604 sayfa
...Ehegesetzen unterworfen sind. Der §.111 des ab GB, überall ausser Siebenbürgen geltend, lautet: „Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der römisch-katholischen Religion zugethiin war." — Ehemals war für Ungarn kein bestimmtes Gesetz für... | |
| Gustav Porubszky - 1867 - 582 sayfa
...lapitel. Trennung der Ehe. §. 187. Trennung der Ehe durch den Tod. Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Richard Dove - 1870 - 992 sayfa
...hat es die katholische Kirche nicht ") §. 111. des bürgert. GB »Das Band einer giltigen Ehe kann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
| Ludwig von Kirchstetter - 1872 - 864 sayfa
...de» Tob und die T»de3erllärunn. Das Band einer gültigen Ehe l»nn zwischen katholischen Perfunen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden....unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Thcil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der katholischen Religion zugethan »«. 8- 112. Der bloße... | |
| 1908 - 410 sayfa
...bestimmt nun im § 111 AllgVGV. für das Kaiserreich Österreich: „Das Band einer gültigen Ehe Kann zwischen Katholischen Personen nur durch den Tod des...unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Teil schon zur Zeit der geschlossenen Ehe der Katholischen Religion zugetan war." Aus diesem Grunde... | |
| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 sayfa
...87. h) Gänzliche Trennung' bey Katholiken durch den Tod, 111. Das Band einer gültige^ Ehe.- Icann zwischen katholischen Personen nur durch den Tod des einen Ehegatten getrennt werden. Eben so unauflöslich ist das Band der Ehe, wenn auch nur ein Theil schon zur Zeit der geschlossenen... | |
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