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der Legaten aufgetragen; so die Ueberwachung der Bischöfe und Klöster, die Cognition über Vergehen der Prälaten, Verhängung von Strafen, selbst bis zur Abseßung der Bischöfe . Daneben finden sich häufig Delegationen an Bischöfe zur Vornahme einzelner jurisdictioneller Handlungen.

Mitten in der Blüthe der sicilischen Kirche sollte die Verbindung mit Rom freventlich zerrissen werden. Sicilien sah die Vandalen aus Afrika zu Verheerungen und Plünderungen an seinen Gestaden landen, Ostgothen und Longobarden erobernd in's Herz des Landes vordringen, aber dabei blieben seine hierarchischen Beziehungen zu Rom ungetrübt. Die Bedrängnisse jener Zeiten führten vielmehr dazu, daß die Bischöfe sich enger an den römischen Stuhl, den einzigen Hort der Gesittung und des Rechtes in den staatlichen Umwälzungen dieser Zeit, anschlossen. Erst die gewaltthätige, den Insulanern äußerst verhaßte Herrschaft der Byzantiner wurde auch für die Kirche der Insel verhängnißvoll. Noch ehe von Seiten der Griechen die Frage wegen gänzlicher Lostrennung vom römischen Primate offen betrieben wurde, schon vor der Mitte des achten Jahrhunderts, hatte Kaiser Leo der Jsaurier die Kirchen Siciliens und Unteritaliens, soweit die Griechenherrschaft sich erstreckte, der unmittelbaren Jurisdiction des Papstes entzogen, dem Patriarchen von Constantinopel unterstellt, und das Patrimonium des römischen Stuhles in Sicilien und Calabrien eingezogen 2. Allein mögen theils die Kriege und Eroberungen der Longobarden, sowie die damals schon häufigen Raubzüge der Sarazenen, theils der Widerstand der Bischöfe, wie R. Pirrus 3 anzudeuten scheint, das leoninische Edict nicht ganz zur Ausführung haben gelangen lassen; gewiß ist, daß Kaiser Leo der Weise dasselbe erneuerte und vielleicht auch verschärfte. Der bischöfliche Stuhl von Syracus wurde vom Patriarchen von Constantinopel mit der Metropolitanwürde betraut, und ihm die übrigen Kirchen von Sicilien, vierzehn an der Zahl, unterstellt, mit Ausnahme von Catania, welches für sich zur Metropole erhoben wurde 5. Der Geschichtschreiber Gaufred Malaterra unterscheidet in seiner Beschreibung der Eroberung der Insel durch die Normannen sehr genau zwischen den eingebornen Christen und den Griechen, und läßt die ersteren den Normannen freundlich, die letteren öfter feindselig und verrätherisch erscheinen.

1 Gregor. M. in can. 39. C. XI; qu. 1; ad Romanum defensorem lib. X. epist. 1. ad Gregor. defens. 1. IX. epist. 8.

2 Hefele, Conciliengeschichte III, 375. Vgl. Nicolaus I. Epist. ad Michael. imperat. epist. 2. bei Labbé IX. 1291 f.

3 R. Pirrus, de patriarcha Siciliae disquis. I. cap. 5, §. 3 (Graevius, thesaur. tom. II.).

4 Vgl. Guis. de Blasis, La insurrezione pugliese e la conquista normanna nel sec. XI. (Napoli 1864), tom. I, p. 9.

5 Amari I, 485, Di Chiara, 1. c. p. 297.

Dieß läßt nicht bloß auf einen nationalen, sondern auch auf einen religiösen Gegensatz schließen. In der That läßt sich die Behauptung Amari's nicht begreifen, daß Bischöfe und Volk sich gleichgültig und willig dem Patriarchate von Constantinopel unterstellt hätten, während sie doch fast gleichzeitig für die römische Lehre über die Bilderverehrung von den Jconoclasten Verbannung und Tod erlitten. Mir scheint Amari selbst die Beweise zu liefern, daß die Christen Siciliens nicht bloß unter den Griechen, sondern selbst unter den Sarazenen die Verbindung mit Rom aufrecht erhielten 2. Ist es doch auch bekannt, daß seit Photius keiner der Patriarchen von Constantinopel sich förmlich vom römischen Stuhle unabhängig erklärte, bis der im Jahre 1043 erwählte Patriarch Michael Cärularius auch das letzte Band der nominellen Abhängigkeit von Nom zerriß und die occidentalische Kirche für heterodox erklärte. Wie sollte schon im neunten Jahrhunderte bei den Sicilianern der Papst bereits in Vergessenheit ge= rathen, Sicilien schon dem Schisma verfallen sein? In Calabrien und Apulien, wo die Griechenherrschaft sich gegen die Eingeborenen, die Longobarden und die Sarazenen behauptete, und später selbst Bischöfe, wie Johann von Trani, den Cärularius bei der vollständigen Lossagung vom römischen Primate unterstüßten, hatte der griechische Patriarch seine Jurisdiction leichter zu begründen vermocht 3.

Bereits seit der Mitte des 7. Jahrhunderts hatten die Araber sieg= reiche Raubzüge gegen die Insel unternommen. Erst um das Jahr 827 beginnen von Afrika her ihre geordneten Eroberungszüge, welche unter dem hartnäckigen Widerstande der Bevölkerung und der griechischen Truppen, und unter mannigfachen Streitigkeiten und selbst blutigen Kriegen innerhalb der Sarazenencolonie, weit über ein Jahrhundert in Anspruch nahmen, und mit der Unterjochung der christlichen Bevölkerung endeten.

1 Amari I, 221 u. 485; an lezterer Stelle heißt es: Lo scisma di Fozio . . . non portò scosse nell'isola, ove il papa era già caduto in obblio. Perocchè nell' ottavo secolo, senza contrasto nè rincrescimento dei popoli, s'era consumata la scissione della chiesa siciliana dalla sede di Roma, vgl. die folg. Note.

2 Die von Amari theils als Wahnsinnige, theils als politische Spione behandelten heiligen Männer der Insel (und doch waren es nach Amari I, 521 gerade diese Heiligen und andere Priester, welche in den trübsten Zeiten allein die Wissenschaft pflegten) begeben sich, verfolgt, nicht nach Constantinopel, sondern nach Rom, und verweilen daselbst. So der hl. Methodius um 820 (Amari I, 497), der hl. Joseph Hymnographus (Amari I, 502: mandato a Roma per le bisogne della fazione), der hl. Elias (Amari I, 516) gegen Ende des 9. Jahrhunderts; dessen Zeitgenosse, der hl. Leoluca von Corleone (Amari I, 519). Noch in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts geht der hl. Vitalis mit seinen Mönchen nach Rom (Amari II, 460). Nach der ganzen Darstellung Amari's ist man versucht zu glauben, daß ihm der Muhammedanismus höher stehe als das Christenthum.

3 de Blasiis, 1. c. I. 210 sqq. A. Pichler, Geschichte der kirchlichen Trennung zwischen dem Orient und Occident. I. Band. München 1864, S. 172 ff.

der Legaten aufgetragen; so die Ueberwachung der Bischöfe und Klöster, die Cognition über Vergehen der Prälaten, Verhängung von Strafen, selbst bis zur Abseßung der Bischöfe 1. Daneben finden sich häufig Delegationen an Bischöfe zur Vornahme einzelner jurisdictioneller Handlungen. Mitten in der Blüthe der sicilischen Kirche sollte die Verbindung mit Rom freventlich zerrissen werden. Sicilien sah die Vandalen aus Afrika zu Verheerungen und Plünderungen an seinen Gestaden landen, Ostgothen und Longobarden erobernd in's Herz des Landes vordringen, aber dabei blieben seine hierarchischen Beziehungen zu Rom ungetrübt. Die Bedrängnisse jener Zeiten führten vielmehr dazu, daß die Bischöfe sich enger an den römischen Stuhl, den einzigen Hort der Gesittung und des Rechtes in den staatlichen Umwälzungen dieser Zeit, anschlossen. Erst die gewaltthätige, den Insulanern äußerst verhaßte Herrschaft der Byzantiner wurde auch für die Kirche der Insel verhängnißvoll. Noch ehe von Seiten der Griechen die Frage wegen gänzlicher Lostrennung vom römischen Primate offen betrieben wurde, schon vor der Mitte des achten Jahrhunderts, hatte Kaiser Leo der Jaurier die Kirchen Siciliens und Unteritaliens, soweit die Griechenherrschaft sich erstreckte, der unmittelbaren Jurisdiction des Papstes entzogen, dem Patriarchen von Constantinopel unterstellt, und das Patrimonium des römischen Stuhles in Sicilien und Calabrien eingezogen 2. Allein mögen theils die Kriege und Eroberungen der Longobarden, sowie die damals schon häufigen Raubzüge der Sarazenen, theils der Widerstand der Bischöfe, wie R. Pirrus 3 anzudeuten scheint, das leoninische Edict nicht ganz zur Ausführung haben gelangen lassen; gewiß ist, daß Kaiser Leo der Weise dasselbe erneuerte und vielleicht auch verschärfte. Der bischöfliche Stuhl von Syracus wurde vom Patriarchen von Constantinopel mit der Metropolitanwürde betraut, und ihm die übrigen Kirchen von Sicilien, vierzehn an der Zahl, unterstellt, mit Ausnahme von Catania, welches für sich zur Metropole erhoben wurde 5. Der Geschichtschreiber Gaufred Malaterra unterscheidet in seiner Beschrei= bung der Eroberung der Insel durch die Normannen sehr genau zwischen den eingebornen Christen und den Griechen, und läßt die ersteren den Normannen freundlich, die leßteren öfter feindselig und verrätherisch erscheinen.

Gregor. M. in can. 39. C. XI; qu. 1; ad Romanum defensorem lib. X. epist. 1. ad Gregor. defens. 1. IX. epist. 8.

2 Hefele, Conciliengeschichte III, 375. Vgl. Nicolaus I. Epist. ad Michael. imperat. epist. 2. bei Labbé IX. 1291 f.

3 R. Pirrus, de patriarcha Siciliae disquis. I. cap. 5, §. 3 (Graevius, thesaur. tom. II.).

4 Vgl. Guis. de Blasis, La insurrezione pugliese e la conquista normanna nel sec. XI. (Napoli 1864), tom. I, p. 9.

5 Amari I, 485, Di Chiara, 1. c. p. 297.

Dieß läßt nicht bloß auf einen nationalen, sondern auch auf einen religiösen Gegensatz schließen. In der That läßt sich die Behauptung Amari's nicht begreifen 1, daß Bischöfe und Volk sich gleichgültig und willig dem Patriarchate von Constantinopel unterstellt hätten, während sie doch fast gleichzeitig für die römische Lehre über die Bilderverehrung von den Jconoclasten Verbannung und Tod erlitten. Mir scheint Amari selbst die Beweise zu liefern, daß die Christen Siciliens nicht bloß unter den Griechen, sondern selbst unter den Sarazenen die Verbindung mit Rom aufrecht erhielten 2. Ist es doch auch bekannt, daß seit Photius keiner der Patriarchen von Constantinopel sich förmlich vom römischen Stuhle unabhängig erklärte, bis der im Jahre 1043 erwählte Patriarch Michael Cärularius auch das lezte Band der nominellen Abhängigkeit von Rom zerriß und die occidentalische Kirche für heterodox erklärte. Wie sollte schon im neunten Jahrhunderte bei den Sicilianern der Papst bereits in Vergessenheit gerathen, Sicilien schon dem Schisma verfallen sein? In Calabrien und Apulien, wo die Griechenherrschaft sich gegen die Eingeborenen, die Longobarden und die Sarazenen behauptete, und später selbst Bischöfe, wie Johann von Trani, den Cärularius bei der vollständigen Lossagung vom römischen Primate unterstüßten, hatte der griechische Patriarch seine Jurisdiction leichter zu begründen vermocht 3.

Bereits seit der Mitte des 7. Jahrhunderts hatten die Araber siegreiche Raubzüge gegen die Insel unternommen. Erst um das Jahr 827 beginnen von Afrika her ihre geordneten Eroberungszüge, welche unter dem hartnäckigen Widerstande der Bevölkerung und der griechischen Truppen, und unter mannigfachen Streitigkeiten und selbst blutigen Kriegen innerhalb der Sarazenencolonie, weit über ein Jahrhundert in Anspruch nahmen, und mit der Unterjochung der christlichen Bevölkerung endeten.

1 Amari I, 221 u. 485; an letterer Stelle heißt es: Lo scisma di Fozio . . . non portò scosse nell' isola, ove il papa era già caduto in obblio. Perocchè nell'ottavo secolo, senza contrasto nè rincrescimento dei popoli, s'era consumata la scissione della chiesa siciliana dalla sede di Roma, vgl. die folg. Note.

2 Die von Amari theils als Wahnsinnige, theils als politische Spione behandelten heiligen Männer der Insel (und doch waren es nach Amari I, 521 gerade diese Heiligen und andere Priester, welche in den trübsten Zeiten allein die Wissenschaft pflegten) begeben sich, verfolgt, nicht nach Constantinopel, sondern nach Rom, und verweilen daselbst. So der hl. Methodius um 820 (Amari I, 497), der Hl. Joseph Hymnographus (Amari I, 502: mandato a Roma per le bisogne della fazione), der hl. Elias (Amari I, 516) gegen Ende des 9. Jahrhunderts; dessen Zeitgenosse, der hl. Leoluca von Corleone (Amari I, 519). Noch in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts geht der hl. Vitalis mit seinen Mönchen nach Rom (Amari II, 460). Nach der ganzen Darstellung Amari's ist man versucht zu glauben, daß ihm der Muhammedanismus höher stehe als das Christenthum.

3 de Blasiis, 1. c. I. 210 sqq. A. Pichler, Geschichte der kirchlichen Trennung zwischen dem Orient und Occident. I. Band. München 1864, S. 172 ff.

der Legaten aufgetragen; so die Ueberwachung der Bischöfe und Klöster, die Cognition über Vergehen der Prälaten, Verhängung von Strafen, selbst bis zur Abseßung der Bischöfe . Daneben finden sich häufig Delegationen an Bischöfe zur Vornahme einzelner jurisdictioneller Handlungen.

Mitten in der Blüthe der sicilischen Kirche sollte die Verbindung mit Rom freventlich zerrissen werden. Sicilien sah die Vandalen aus Afrika zu Berheerungen und Plünderungen an seinen Gestaden landen, Ostgothen und Longobarden erobernd in's Herz des Landes vordringen, aber dabei blieben seine hierarchischen Beziehungen zu Rom ungetrübt. Die Bedrängnisse jener Zeiten führten vielmehr dazu, daß die Bischöfe sich enger an den römischen Stuhl, den einzigen Hort der Gesittung und des Rechtes in den staatlichen Umwälzungen dieser Zeit, anschlossen. Erst die gewalt= thätige, den Insulanern äußerst verhaßte Herrschaft der Byzantiner wurde auch für die Kirche der Insel verhängnißvoll. Noch ehe von Seiten der Griechen die Frage wegen gänzlicher Lostrennung vom römischen Primate offen betrieben wurde, schon vor der Mitte des achten Jahrhunderts, hatte Kaiser Leo der Jaurier die Kirchen Siciliens und Unteritaliens, soweit die Griechenherrschaft sich erstreckte, der unmittelbaren Jurisdiction des Papstes entzogen, dem Patriarchen von Constantinopel unterstellt, und das Patrimonium des römischen Stuhles in Sicilien und Calabrien eingezogen 2. Allein mögen theils die Kriege und Eroberungen der Longobarden, sowie die damals schon häufigen Raubzüge der Sarazenen, theils der Widerstand der Bischöfe, wie R. Pirrus 3 anzudeuten scheint, das leoninische Edict nicht ganz zur Ausführung haben gelangen lassen; gewiß ist, daß Kaiser Leo der Weise dasselbe erneuerte und vielleicht auch verschärfte. Der bischöfliche Stuhl von Syracus wurde vom Patriarchen von Constantinopel mit der Metropolitanwürde betraut, und ihm die übrigen Kirchen von Sicilien, vierzehn an der Zahl, unterstellt, mit Ausnahme von Catania, welches für sich zur Metropole erhoben wurde 5. Der Geschichtschreiber Gaufred Malaterra unterscheidet in seiner Beschreibung der Eroberung der Insel durch die Normannen sehr genau zwischen den eingebornen Christen und den Griechen, und läßt die ersteren den Normannen freundlich, die lehteren öfter feindselig und verrätherisch erscheinen.

1 Gregor. M. in can. 39. C. XI; qu. 1; ad Romanum defensorem lib. X. epist. 1. ad Gregor. defens. 1. IX. epist. 8.

2 Hefele, Conciliengeschichte III, 375. Vgl. Nicolaus I. Epist. ad Michael. imperat. epist. 2. bei Labbé IX. 1291 f.

3 R. Pirrus, de patriarcha Siciliae disquis. I. cap. 5, §. 3 (Graevius, thesaur. tom. II.).

4 Vgl. Guis. de Blasis, La insurrezione pugliese e la conquista normanna nel sec. XI. (Napoli 1864), tom. I, p. 9.

5 Amari I, 485, Di Chiara, 1. c. p. 297.

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