Sayfadaki görseller
PDF
ePub

Normannenfürsten Robert Guiscard und seinen Bruder, den Grafen Noger, als Wiederhersteller der christlichen Kirche der Insel feiern.

Man hat die Eroberungszüge der Normannen in Sicilien öfter als Kreuzzüge bezeichnet, und nicht mit Unrecht schreiben die Päpste ihres Zeitalters ihnen eine höhere Mission zu. Ein tiefer Zug religiösen Sinnes und gläubigen Eifers für die Sache des Christenthums charakterisirt die Führer jener großen Unternehmungen in Unteritalien eben so sehr als ihre unwiderstehliche Tapferkeit 2; aber ihre von allen Zeitgenossen geschilderte wilde Raub- und Herrschsucht scheint in dem Grade vorwiegend, daß wir sie als die letzten Triebfedern ihrer Kriegszüge bezeichnen müssen. Die normannischen Fürsten, sagt Giesebrecht 3, waren doch noch habsüchtiger als devot. Die Hartnäckigkeit, mit welcher sie die päpstlichen Censuren auf viele Jahre hinaus verachteten, die Gewaltthätigkeit, mit welcher sie die Kirchen beraubten und zerstörten 4, die römischen Besizungen in Campanien überfielen und ausplünderten, die Bevölkerungen Unteritaliens zu verzweifelten Aufständen trieben, ferner die zertrümmerten Throne der lezten lombardischen Fürsten, die Zerstörung der byzantinischen Herrschaft in Unteritalien, die Vergewaltigung der Grafschaften Apuliens und Calabriens, Amalfi's, Neapels und anderer Republiken Campaniens bezeugen flar genug ihre ungezügelte Kampfbegierde, Beutelust und Herrschsucht. Den Söhnen Tankreds, sagt Malaterra, war von Haus aus die Sitte an= geboren, daß sie, stets nach der Herrschaft lüstern, Andere, neben sich im Besize von Ländergebieten ohne Eifersucht nicht duldeten, und, wofern ihre Kräfte nur ausreichten, nicht ruhten, bis sie entweder selbst von ihnen unterworfen und zu Vasallen gemacht wurden oder dieselben sich dienstbar machten 5.

Sobald die Beseitigung des Factionswesens in Rom durch die Dazwischenkunft des deutschen Kaisers den Päpsten freiere Hand schaffte, mußten sie den politischen und religiösen Umwälzungen, welche sich in

1 Gregorio 1. c. p. 30.

2 Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit III. Bd. I. Th. S. 189. 3 Giesebrecht, a. a. D. u. S. 202.

4 Vgl. die Schilderung, welche Papst Leo IX. in seinem Briefe an Constantin Monomachus (Mansi, Conc. tom. XIX. Epist. I) von ihnen entwirft; Wibert, vita Leonis IX. bei Watterich, Vitae roman. Pontificum (Lipsiae 1862), t. I. p. 163: Videns indisciplinatam et alienam gentem Normannorum crudeli et inaudita rabie et plusquam pagana impietate adversus ecclesiam Dei insurgere, passim christianos trucidare et nonnulos novis horribilibusque tormentis usque ad defectionem animae affligere, nec infanti aut seni seu foemineae fragilitati aliquo humanitatis respectu parcere, nec inter sanctum et profanum aliquam distantiam habere, sanctorum basilicas spoliare, incendere et ad solum usque diruere. . .

5 Malaterra II. 38.

Unteritalien und Sicilien vollzogen, ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Auf den Trümmern der gegen Rom immer gewaltthätigen Byzantinermacht hatte sich die nicht minder bedrohliche Normannenherrschaft aufgerichtet, die sich, die kleinen Fürstenthümer verschlingend, immer mehr gegen Campanien vorschob und auch die römischen Patrimonien und Lehen nicht schonte 1. Und ist es wahr, daß bereits der Kaiser Heinrich II. dem Papste Benedict VIII. Städte und Gebiete in Campanien, Apulien und Calabrien, und eventuell selbst Sicilien verlieh 2, so war das politische Interesse der Päpste in noch höherem Grade in Mitleidenschaft gezogen. Dazu kam, daß die Bischöfe Unteritaliens, an ihrer Spitze den Bischof von Trani, an dem vollen schismatischen Bruche, durch welchen die griechische Kirche mitsammt den von Byzanz abhängigen italienischen Provinzen von Rom abfiel, thätigen Antheil genommen hatten 3. So schien ein energisches Eingreifen der Päpste in die Verhältnisse Unteritaliens eine Nothwendigkeit zu sein. Die auf's äußerste bedrückte und ausgesogene Bevölterung Apuliens rief laut den Schutz des Papstes an 4. Auf einer ersten Reise Leo's IX. in Unteritalien gelang es ihm, die wilde Eroberungslust der Normannen auf kurze Zeit zu beschwichtigen. Als diese aber 1051 ihre Feindseligkeiten wieder, namentlich gegen das vom Papste erworbene Benevent, eröffneten, entschloß sich der Papst, sie durch Waffengewalt zu unterwerfen, und zog im Herbste 1052 zum Kaiser nach Deutschland, um von ihm ein Hülfsheer zu erlangen 5. Auch der Unterstüßung des griechischen Kaisers Konstantin Monomachus hatte der Papst sich versichert. Indeß das Hülfsheer des deutschen Kaisers blieb aus, und das päpstliche Heer wurde, noch ehe es sich mit den griechischen Truppen unter Argyros vereinigen konnte, bei Civitate am 18. Juni 1053 von den Normannen geschlagen, der Papst selbst gefangen und nach Benevent gebracht. Hier

1 Wibert, Vita Leonis IX. (Watterich I. 163.)

2 Baronius, Annal. a. 1014. n. 6. sq. De Blasiis (I, 58) hält das Diplom für unächt. Es findet allerdings keine anderweitige Bestätigung. Jedenfalls leiteten die Päpste jener Zeit politische Ansprüche auf Unteritalien und Sicilien aus der vorgeblichen constantinischen Schenkung ab. So Leo IX. in seinem Schreiben an Constantin Monomachus bei Mansi XIX, 667. Die Meinung von der Angehörigkeit Unteritaliens an die Päpste war damals in Apulien allgemein verbreitet; vgl. Malaterra I, 3 Wibert, Vita Leonis IX. (Watterich I, 161.)

14.

4 Brunonis, episc. Signiensis, vita S. Leonis (Watterich I, 98). Wibert 1. c. (Watterich I, 153). Malaterra I, 14.

5 Wibert, Vita Leonis (Watterich I, 157 sqq.). Vergleiche die ausführliche Darstellung dieser Ereignisse bei Ferd. Hirsch, „Amatus von Monte-Cassino und seine Geschichte der Normannen," in den Forschungen zur deutschen Geschichte, Bd VIII, S. 283, 285, und desselben Autors „Desiderius von Monte-Cassino als Papst Victor III." a. a. D. Bd. VII, S. 11, s. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Bd. II, S. 434, 464 ff.

[ocr errors]

wurde er fast zehn Monate im Gewahrsam gehalten 1; vergeblich erwar= tete er Hülfe von seinen Verbündeten. Er traf dann ein Abkommen mit den Siegern, vermöge dessen die Normannen von den Censuren befreit wurden, und Graf Humfrid gegen Leistung des Lehenseides mit dem bereits eroberten und noch zu erobernden Gebiete von Calabrien und Sicilien investirt worden sein soll. Da Malaterra's Bericht über die Investitur Humfrids durch die übrigen Chronisten keine Bestätigung findet, so mag man ihn hier als unzuverlässig ansehen 3; um so klarer ist aber die fünf Jahre später zu Melfi durch Nicolaus II. erfolgte Investitur Robert Guiscards mit den genannten Ländern allseitig bezeugt. Beim Tode Humfrids 1057 wurde die Suprematie, welche er bis dahin über seine Stammesgenossen geübt hatte, durch Wahl der Normannengrafen auf seinen Bruder, den Grafen Robert, übertragen. Von ihm und seinem jüngern Bruder Roger wurden die Länderstriche Apuliens und Calabriens zum größten Theile erobert und die Griechen in den festen Küstenstädten hart bedrängt.

Angesichts der wachsenden Macht der Normannen stieg in Nom die Besorgniß immer höher. Unter dem Einflusse des Cardinals Hildebrand rüsteten nach einander die Päpste Victor II. und Stephan IX., beide auf deutsche Hülfe vertrauend, um den Normannen mit Erfolg entgegen zu treten 4. Aber mit dem Tode Stephans war das Schisma bezüglich der Papstwahl in der römischen Kirche wieder ausgebrochen. Dem vom römischen Adel unterstüßten Gegenpapste Benedict IX. gegenüber fand es der Cardinal Hildebrand und Papst Nicolaus II. angemessen, sich in den Normannen starke Bundesgenossen zu sichern 5. Hildebrand mag es erkannt haben, daß seit dem Tode Heinrichs III. das Kakserthum in Italien dem römischen Stuhle und seinen kirchlichen Reformen kaum mehr einen wirksamen Schutz zu gewähren vermochte, und daß es sicherer sei, die mächtigen Normannen zu Freunden, als zu Feinden zu haben 6. Dazu kam, daß die Freundschaft der Normannen die sichere Hoffnung begründete, die griechischschismatischen Kirchen Unteritaliens wieder unter die römische Jurisdiction zurückgeführt zu sehen, weil es im nächsten Interesse dieses Volkes lag, das religiöse Band Süditaliens mit den byzantinischen Reichen zu zerreißen, um so die eigene Herrschaft dort mehr zu befestigen. Diese Wendung

1 Vgl. Hirsch, in den Forschungen a. a. O. Bd. VII, S. 13, Bd. VIII, S. 288. 2 Malalerra I, 14 und der Anonymus Siculus, bei Muratori Scr. VIII, 731. 3 de Blasiis II, 15, und Note 1, p. 351 sq. Vrgl. Giesebrecht a. a. D. S. 482 f. Die Annahme Hefele's, Conciliengeschichte IV, 725, hat viel für sich. 4 Hirsch a. a. O. Bd. VIII, S. 289. Giesebrecht a. a. D. Bd. III, TH. I, S. 20.

5 Giesebrecht a. a. D. S. 34.

6 Giesebrecht a. a. D. E. 24, 45.

der römischen Politik bewährte sich als eine glückliche in ihren unmittelbaren Folgen. Nicolaus II. brach den Widerstand des römischen Adels, zwang den Gegenpapst zur Unterwerfung, und konnte im Juli des Jahres 1059 die große Synode zu Melfi abhalten, zu welcher sich auch Robert Guiscard, Graf von Apulien, und Richard, Fürst von Capua, einfanden. Einen hervorragenden Gegenstand der Verhandlungen bildete die Beseitigung des Schisma. Der eifrige Förderer desselben und Freund des Cärularius, Johann Bischof von Trani, wurde abgesetzt 2, der lateinische Ritus statt des griechischen eingeführt 3, die Priesterehe verboten und mit dem Anathem belegt. Robert Guiscard versprach dem Papste, die Kirchen in den Gebieten seiner Herrschaft wieder unter die päpstliche Obedienz zu stellen und deren Defensor im Interesse des römischen Stuhles zu sein. So rasch und glücklich ging unter Mitwirkung der Normannen die Wiedervereinigung der Kirche Unteritaliens mit Rom vor sich, daß am 1. October des Jahres 1071, bei der Consecration der vom Abte Desiderius glänzend neuerbauten Kirche der Abtei Monte Cassino, dem Papste Alexander II. zur Vornahme dieser Function nicht weniger als vierundfünfzig Erzbischöfe und Bischöfe assistirten, welche größtentheils aus Unteritalien gekommen waren und sämmtlich in der Obedienz der römischen Kirche standen *. Vielleicht kirchenpolitisch noch bedeutsamer und folgenschwerer war die Lehensabhängigkeit, in welche Robert Guiscard sich zum Papste begab, indem er von ihm nebst dem herzoglichen Titel die Investitur mit Apulien und Calabrien und dem noch zu erobernden Sicilien empfing, die Lehenstreue in die Hand des Papstes schwor, und nebst andern Verpflichtungen auch die Entrichtung eines Census an den römischen Stuhl übernahm 5.

Die Thatsache der Investitur Roberts wird von allen gleichzeitigen Chronisten bezeugt 6; allein die anderen von ihm dabei übernommenen

1

Vgl. über diese Synode Hefele a. a. D. IV, 765.

2 Petrus Damianus, Epistol. ad S. R. E. Card. bei de Blasiis II, 55.

3 Pascalis II, privileg. ecclesiae Scyllac., bei de Blasiis 1. c.

* Leo Ostiensis III. 29. Pertz, Script. VII, 719. Litteris invitatoriis eiusdem Apostolici ad universos episcopos Campaniae, Principatus, Apuliae atque Calabriae datis. Anonymi Narratio dedicat. Ecclesiae Casin. bei Muratori, Scr. V, 76. Vgl. Hirsch, in den Forschungen zur deutschen Geschichte Bd. VII. S. 57. Die anzichende Biographie des Abtes Desiderius, spätern Papstes Victor III., welche der genannte talentvolle Gelehrte a. a. D. S. 1—103 lieferte, hätte verdient durch Separatabdruck auch weitern, namentlich theologischen Kreisen zugänglich gemacht zu werden.

5 Eine ausführliche Aufzählung der von Robert im Vasalleneide übernommenen Verpflichtungen gibt Giesebrecht, Bd. III. Th. I. S. 46 f.

6 Leo Ostiensis 1. III. cap. 16. Pertz, Scr. VII, 706 sqq. Bonizo, de persecut. Ecclesiae (Watterich I, 209). Romuald. Salernitanus, Annal. a. 1060. Perlz, Scr. XIX, 406.

Sentis, Monarchie in Sicilien.

2

Verpflichtungen sind neuerdings von de Blasiis wieder bestritten, und damit gleichzeitig die Bedeutung und Tragweite der päpstlichen Investitur selbst abzuschwächen versucht worden. Außer dem Berichte des Leo Ostiensis über die Verpflichtung Roberts zum Tribute 2, sind uns über dessen Verpflichtungen zwei Diplome erhalten, welche damals ausgestellt wurden, von denen das eine die Versprechungen des Herzogs im Allgemeinen, das andere die besondere Verpflichtung zu einem jährlichen Census enthält 3. De Blasiis erklärt das leßtere für unächt*, erkennt auch das erstere nicht rückhaltlos an 5, und schränkt den eigentlichen Act der Belehnung auf das päpstliche Patrimonium ein, indem er für das übrige Gebiet nicht ein wirkliches Vasallenverhältniß des Herzogs zum Papste gelten lassen will, sondern behauptet, daß es ein gegenseitiges Allianzverhältniß von mehr religiöser als politischer Natur gewesen sei 6. Ferdinand Hirsch hat in einer vortrefflichen Recension des de Blasiis’schen Buches in den Göttingischen gelehrten Anzeigen 7 die Einwürfe gegen die Aechtheit des genannten Diplomes zurückgewiesen, die Frage über die Investitur und ihre rechtliche

1 de Blasis 1. c. II, 53 sq. So auch B. Negri, Cenni etc. p. 14, 15, Nota. 2 Leo Ostiens. 1. c. Eisdem quoque diebus et Richardo principatum Capuanum et Roberto ducatum Apuliae et Calabriae atque Siciliae confirmavit, sacramento et fidelitate Romanae Ecclesiae ab eis primo recepto necnon investione census totius terrae ipsorum singulis videlicet annis per singula boum paria denarios duodecim.

Sie finden sich bei Watterich I, 233 sqq. und de Blasiis II, 341 sq.

4 de Blasiis II, 53. Ma la singolarità del tributo . . . il silenzio dei Cronisti contemporanei e la condizione dei tempi induce a credere apocrifo questo secondo giuramento. Von Leo Ostiensis, welcher den Tribut ebenfalls erwähnt (vgl. Note 2), sagt er: probalmente fu interpolato. Eine solche Behandlung der Quellen kann einem deutschen Geschichtschreiber nicht einfallen. Vgl. Giesebrecht a. a. D. S. 46, 47. 5 Er bezeichnet die andere Urkunde sonderbarer Weise als più conforme al vero e più antica.

6 Vgl. die folg. Note.

7 Stück 39 vom 26. Sept. 1866, S. 1537-1549. Nachdem de Blasiis' hervorgehoben hat, daß eine eigentliche Investitur dem Herzoge nur mit dem Patrimonium des hl. Stuhles in Unteritalien ertheilt worden sei, daß aber keineswegs eine Anerfennung einer diretta supremazia feudale (II, 355) darin gelegen habe, erklärt er den Investituract mit Apulien, Calabrien und Sicilien (II, 57) so: „Per le rimanenti terre il duca ed il principe rimasero piuttosto allcati che vasalli della Chiesa romana, piuttosto affidati che soggetti al suo patrocinio; ed i vicendevoli rapporti, finchè non s' alterarono, furono religiosi più che politici." Hierzu bemerkt Hirsch: „Auch dieß ist irrig; wenn der Papst Robert den Herzogstitel verleiht, wenn derselbe sich hinfort nennt: Ego Robertus, Dei gratia et S. Petri dux Apuliae et Calabriae et utroque subveniente futurus Siciliae, so beweist dieß, daß hier nicht ein Privat-, sondern ein staatsrechtliches Geschäft abgeschlossen worden ist, der Papst nicht einzelne Stücke Landes, sondern die Herrschaft des ganzen Landes verliehen hat." Vrgl. noch Hirsch, in den Forschungen Bd. VII. S. 23 f. mit der Note 3.

« ÖncekiDevam »