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Nückkehr in die Diöcesen die nothwendigen Facultäten gegeben werden sollten.

Diese Convention wurde von den contrahirenden Theilen nicht unterschrieben. Für die Erfüllung der zu leistenden Genugthuungen verpflichtete sich mündlich Seitens des Königs der Cardinal Aquaviva, während vier Cardinäle für den Papst die Aufhebung des Interdicts versprachen 1. Die Beobachtung der Bulle über die Abolition der Monarchie war nicht in diese Uebereinkunft aufgenommen worden, während sie in dem Projecte von 1717 ausdrückliche Erwähnung fand. Jedoch wurden die Ordinarien Siciliens durch ein Circularschreiben der Curie, in welchem ihnen der Wortlaut der Convention mitgetheilt und die entsprechenden Vollmachten verliehen wurden, ausdrücklich benachrichtigt, daß die Bulle „Romanus Pontifex" in voller Kraft fortbestehe 2. Der Cardinal Aquaviva gab den erilirten Sicilianern Pässe zur Rückkehr nach Sicilien und so erfuhr man bald in Rom, daß das Interdict aufgehoben worden sei 3.

Nach dieser Uebereinkunft, in welcher die Autorität des römischen Stuhles in den Maßregeln gegen die Monarchie wieder zur vollen Anerkennung kam, war der Schritt zu einem für die Curie befriedigenden Abkommen in der Hauptsache nicht mehr schwer. In der That wurden Verhandlungen über die Ordnung der jurisdictionellen Verhältnisse der Insel selbst eingeleitet, und durch den Prälaten Herrera im Auftrage des Cardinals Aquaviva auf dem Wege mündlicher Besprechungen und gegenseitiger Verpflichtungen thatsächlich zu einem gewissen Abschlusse geführt. Die Basis hierzu bot das Project, welches vor zwei Jahren der hl. Stuhl dem Herzoge von Savoyen vorgelegt hatte. Doch erkannte Rom, daß, angesichts der Quadrupelallianz zur Vertreibung der Spanier aus Sardinien und Sicilien, lezteres bald, wie auch geschah, in die Hände des Kaisers übergehen werde. Es beeilte sich darum nicht, den förmlichen Abschluß einer Convention herbeizuführen 5, um so weniger als es dadurch das spanische Regiment als ein stabiles anerkannt und die Stellung der Curie zu dem ohnehin sehr gereizten Kaiser Carl VI. noch schwieriger gemacht haben würde. Das Werk der Versöhnung sollte dem zweiten Nachfolger Clemens' XI., dem Papste Benedict XIII. vorbehalten sein.

1 Schriftliche Verhandlungen waren durch den Wunsch des Papstes ausgeschlossen ; Cod. Corsin. 215, f. 131.

2 Schreiben an den Nuntius vom 16. December 1719, Cod. Corsin. 365, f. 36 sqq. Cod. Corsin. 215, f. 150.

3 Bericht Alamani's, Cod. Corsin. 215, fol. 150 sq.

+ Schreiben Paolucci's an Alerander Albani, Nuntius in Wien, vom 23. März 1720, Cod. Corsin. 565, f. 46.

5 Schreiben des Staatssecretärs Paolucci an Albani in Wien vom 24. Febr. 1720, Cod. Corsin. 563, fol. 106.

Siebentes Kapitel.

Verhandlungen mit Carl VI. über die Ordnung der kirchlichen Jurisdictionsverhältnisse. Die Bulle „Fideli“ Benedicts XIII.

Clemens XI. hatte seine ganze Kraft im Kampfe mit fast allen katholischen Mächten Europa's für die Freiheiten der Kirche erschöpft. Fast sämmtliche kirchenpolitische Rechte, wie sie auf der Grundlage des innigen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche im Mittelalter sich gebildet hatten und wie sie bis dahin die Tendenz des modernen Staates und des Absolutismus nur auf einzelnen Punkten und praktisch geläugnet hatte, waren in dem Pontificate dieses hervorragenden Papstes der Neuzeit Gegenstand der principiellen Controverse zwischen Kirche und Staat geworden. Dieß hatte den diplomatischen Bruch zwischen Rom und fast allen katholischen Staaten herbeigeführt und unerhörte Gewaltthätigkeiten gegen die päpstliche Autorität, gegen die Kirche, ihre Freiheit und Immunität in den einzelnen Ländern zur Folge gehabt. Aus Wien, Neapel, Madrid, Barcelona und Turin waren die päpstlichen Nuntien mit der größten Rücksichtslosigkeit ausgewiesen, die Tribunale der Nuntiaturen geschlossen, aller Verkehr der Bischöfe und Ordensvorsteher mit Rom verboten und gewaltsam verhindert, die römischen Erlasse unter die strengste staatliche Beaufsichtigung gestellt, zumeist nicht einmal zur Publication zugelassen, die herkömmlichen Bezüge der römischen Curie aus Benefizien oder Taren abgeschnitten worden. Clemens XI. war der lezte der Päpste, der die großen Ideen und Prinzipien Gregors VII. noch einmal mit der Energie und Festigkeit dieses seines großen Vorgängers nach allen Seiten hin vertrat. Eine edle, würdige Persönlichkeit, von zartestem Gewissen und voll von Gottesfurcht, erfüllt von dem Verlangen, den gestörten Frieden zwischen Kirche und Staat wieder herzustellen, hat er diesen durch zwanzig Jahre hindurch mit den größten Opfern persönlicher Thätigkeit gesucht, aber niemals verkostet 1. Er legte am 19. März 1721 sein Haupt zur

1 Nicolo Erizzo, Gesandter der Republik Venedig unter Innocenz XII. und Clemens XI. (Relazione della Corte di Roma, Cod. Casanat. Miscell. X. VII. 62. fol. 99-127), sagt (f. 106) von Clemens XI.: Nelle mie udienze l'ho trovato sempre nuovo, sempre vario, solo costante nell' atti di pietà e negli ottimi desiderii. Uomo santo, pieno di egregii disegni per emendare la disciplina ecclesiastica, fervido per l' immunità dell ordine, pontuale nei riti . . . divotissimo, molto benigno. Er gibt ihm das Zeugniß, daß er „una grande litteratura e scienza de' canoni“ habe. Die vielen diplomatischen Actenstücke aus seinem Pontificate in der Corsini'schen Bibliothek in Rom, von seiner Hand theils corrigirt, theils ganz geschrieben, bezeugen seine großen Kenntnisse im canonischen Rechte und seinen immensen Fleiß.

Todesruhe nieder, ohne auch nur eine einzige der großen kirchenpolitischen Controversen seiner Zeit beigelegt, ohne die Kirche auch nur in einem einzigen Staate in ihre Würde und Rechte wiederherzustellen vermocht zu haben. Seine Gegner warfen ihm mit Unrecht Hinneigung zum Hause Bourbon vor, und wenn ein Zeitgenosse von ihm sagt: sein Stern befand sich immer gegenüber dem Sterne des Hauses Oesterreich 1, so fand thatsächlich das umgekehrte Verhältniß statt.

Noch war nicht ganz Sicilien durch die kaiserlichen Waffen erobert, als der Statthalter, Herzog di Monte Lione, einen neuen Richter der Monarchie mit Namen Nifos aufstellte, und eine Anzahl von Forderungen an den Papst gestellt wurden, deren Erfüllung der Curie neue Verwicklungen mit Spanien erzeugen mußte 2. Darüber beschwerte sich beim Kaiser der Neffe des Papstes, Alexander Albani, welcher als Nuntius zur Beilegung der obschwebenden Differenzen nach Wien entsendet worden war. Der kaiserliche Minister Nialp vertheidigte die Bestellung eines neuen Richters der Monarchie mit der Behauptung, daß die Abolitionsbulle in Sicilien nicht exequirt worden sei 3. In dieser Antwort war der Standpunkt der kaiserlichen Regierung klar dargelegt. Dem gegenüber bestand die Curie auf der Unwiderruflichkeit der Abolitionsbulle, bot aber hinsichtlich der Ordnung der jurisdictionellen Verhältnisse der Insel weitgehende Zugeständnisse an, namentlich ein kaiserliches Nominationsrecht für den Richter der dritten Instanz, welche der Papst mit sehr weitgehenden Facultäten delegiren wollte 4. Allein der Wiener Hof lehnte jedes Eingehen auf Unterhandlungen ab, so daß die Mission Albani's ganz erfolglos blieb. Durch Schreiben der Staatssecretarie vom 3. Mai, 30. Septem= ber 1719 und 22. Juni 1720 war indeß den Bischöfen Siciliens die Beobachtung der clementinischen Bulle eingeschärft worden 5. Die Beziehungen zum Wiener Hofe gestalteten sich günstiger, als Innocenz XIII. Papst wurde, welcher mit Carl VI. persönlich befreundet war, und daher in sei

1 Istoria del' Cardinal' Alberoni, 1. c. p. 62: Si è sempre trovata la sua stella in opposizione a quella di Austria.

2 Memoria delle sodisfazioni, che si domandano da Sua Maestà Cesarea Cattolica (ohne Datum), Cod. Corsin. 566, f. 679. Es wurde u. a. verlangt: Widerruf aller Philipp V. verliehenen Indulte von Zehnten, der Bulle Cruciata und anderer Subsidien der Geistlichen Spaniens und Indiens, Suspension Aldovrandi's als Nuntius, und Untersuchung gegen ihn, Züchtigung des Cardinals Alberoni, so= fortige Ernennung Althan's zum Cardinal.

3 Brief des Staatssecretärs Paolucci an Albani vom 23. März 1720, Cod. Corsin. 565, f. 46.

4 Schreiben des Staatssecretärs an den Nuntius vom 16. Dec. 1719, Cod. Corsin. 563, f. 36. Cod. Corsin. 215, f. 41 sqq., 53 sqq.

5 Dieß erhellt aus dem Breve Benedicts XIII. vom Jahre 1725, Cod. Vatican. 8350, f. 630.

nen Bemühungen zur Beilegung der Differenzen beim Kaiser ein freundliches Entgegenkommen fand. Durch den österreichischen Gesandten Cardinal Althan wurden die Unterhandlungen über die Investitur Siciliens, die Restitution des von den Oesterreichern besetzten Comacchio, die Besezung der Benefizien im Reiche Neapel, die Zulassung der päpstlichen Erlasse und endlich über die Monarchie geführt. Die beiden ersten Fragen waren bereits erledigt, schon im Jahre 1722 hatte der Kaiser vom Papst die Investitur erhalten, da starb Innocenz XIII. am 7. März 1724 1.

Indeß hatte das Tribunal der Monarchie seine Functionen fortgesezt, ohne zu Ansehen zu gelangen. Seine Freunde und Vertheidiger geben selbst zu, daß es verödet und verlassen blieb, und daß die Bischöfe Siciliens insgesammt, festhaltend an der rechtmäßigen Abolition, die kirchlichen Prozesse in keiner Weise an das Tribunal brachten 2. Innocenz XIII. that keine demonstrative Schritte gegen dasselbe, aber er verpflich= tete persönlich und mündlich alle neuernannten Bischöfe Siciliens, wenn sie zur Consecration nach Rom kamen, nichts zu thun oder zu dulden, wodurch die Existenz des Tribunals anerkannt werden könnte; vielmehr sollte die Abolitionsbulle Clemens' XI. durchaus für ihr Verhalten maßgebend sein. So war die Hoffnung nicht unbegründet, daß das Tribunal auf factischem Wege an seiner eigenen Unthätigkeit absterben werde, als die Angelegenheit mit dem Tode Jnnocenz' XIII. eine andere Wendung nahm.

Der Cardinal Vincenz Maria Orsini wurde am 19. Mai 1724 zum Papste erwählt und nahm den Namen Benedict XIII. an. Benedict XIII. war ein heiliger Papst," sagt der berühmte Cardinal Bartholomäus Pacca; „er hatte die evangelische Einfalt der Taube, aber nicht die unschuldige Klugheit, so nothwendig, um den Fallstricken der menschlichen Bosheit in der Regierung über die Völker zu entgehen. Ganz beschäftigt mit den kirchlichen Angelegenheiten, zumal mit den heiligen Functionen, überließ er die Zügel der Regierung den Händen von Günstlingen, auf welche er unvorsichtigerweise sein ganzes Vertrauen seßte. Auch er hatte das Unglück gemeinsam mit anderen Herrschern, wie die Geschichte lehrt — die Regierung Männern anzuvertrauen, die ihrer ganz unwürdig waren, die Gewalt mißbrauchten und den Ruf des edlen Papstes beeinträchtigten" 3.

1 Foglio del Cardinale Riviera, Cod. Corsin. 1183, f. 18 sqq. Vgl. Informazione del trattato e stato presente dell' Investitura etc. d. 17. Maggio 1722, Cod. Corsin. 857, fol. 209.

2 Perelli 1. c. f. 100.

3 Bartolomeo Pacca, Notizie istoriche intorno alla vita ed agli scritti di Monsignore Francesco Pacca, Arcivescovo di Benevento (Orvieto 1839, 3. edizione) pag. 15 sqq.

Es war namentlich eine Anzahl von Beneventanern, welche Benedict XIII., als er vom erzbischöflichen Size Benevent auf den Stuhl Petri berufen wurde, nach Rom gefolgt waren, dort verschiedene wichtige Aemter und Hofwürden erhielten, und hierdurch, wie durch ihr selbstsüchtiges ärgernißvolles Betragen die Abneigung und den Unwillen der Römer erregten. Der erste und mächtigste dieser Favoriten war Nicolaus Coscia, geboren zu Pietra di Fusi, einem Dorfe im Königreiche Neapel, von niedriger Herkunft. Im Dorfe seiner Heimath fand ihn als Meßdiener der Cardinal und Erzbischof Orsini, und da ihm das lebhafte, geweckte Wesen des Knaben gefiel, nahm er ihn mit nach Benevent und gab ihm die Mittel zur theologischen Ausbildung. Der talentvolle Jüngling wußte sich die Liebe des Cardinals zu erwerben, wurde dessen Secretär und beherrschte bald als „Maestro di Camera" den ganzen Hof des Kirchenfürssten. Als Orsini Papst wurde, zog Coscia mit ihm nach Rom, und in wenigen Jahren war der Meßdiener von Pietra di Fusi im Quirinal eingerichtet, Secretär der Memorialen, Pallastcardinal, Legat von Avignon, Erzbischof von Benevent, ausgestattet mit der berühmten Abtei Santa Sofia und anderen ergiebigen Pfründen. „Uebermüthig im Glücke," sagt Pacca, „wie häufig Emporkömmlinge aus niederem Stande, ehrgeizig und habsüchtig, schritt er von einer Ungerechtigkeit zur andern; zum Erwerbe von Reichthümern verschmähte er kein Mittel. Helfershelfer, sogen. Manotengoli, finden solche unwürdige Creaturen des Glückes allerwärts, und Coscia nahm sie zum Theil aus Beneventanern. Ob des Treibens dieser schmachvollen Bande im Prälatengewande knirschte ingrimmig das römische Volk" 2. Dieser Coscia war die Seele der Verhandlungen, welche von Benedict XIII. mit dem Kaiser Carl VI. über die Kirche Siciliens ge= führt wurden, und bot den Ministern des Kaisers bereitwillig die Hand, Pacca 1. c. p. 17 wendet auf ihn folgenden Vers aus Tasso's Gerusalemme liberata, Canto II. an:

,,Fra le brutture della plebe sorto

Al fingere pronto, all' ingannare accorto."

2 Pacca 1. c. p. 18 sq. Bei der Nachricht vom Tode Benedicts XIII. († 21. Februar 1730) brach der Sturm los. Das Volk suchte rachesüchtig die Cardinäle Coscia und Fini und andere Prälaten. Coscia mußte verkleidet aus Nom fliehen. Die gleich nach seiner Thronbesteigung von Clemens XII. eingeseßte Congregation von fünf Cardinälen, welche gewöhnlich „de nonnullis" genannt wird, sollte die Betrügereien, Unterschlagungen und andere Vergehen der Genannten untersuchen und richten. Das Urtheil über die Schuldigen wurde in Rom mit Applaus aufgenommen. Coscia wurde, troz des Schußes, welchen ihm verschiedene Höfe, namentlich der kaiserliche, angedeihen ließen, seines Erzbisthums Benevent entseßt, zu zehnjährigem Gefängnisse im Castell Sant Angelo, zum Ersage für seine Usurpationen und zur Zahlung schwerer Summen verurtheilt. Dem Cardinal Fini wurde zur Strafe die Theilnahme an den Congregationen und den kirchlichen Functionen und der Besuch beim Papste untersagt. Neben andern unwürdigen und bestraften Prälaten waren diese beiden Cardinäle

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