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daß die Vereinbarungsbulle eine Fassung erhielt, die weder an sich noch in der Intention des hintergangenen Papstes verfänglich war, aber für den bösen Willen der Kaiserlichen in Folge ihrer einseitigen Interpretation eine scheinbare Basis wurde, auf welcher sie ihre Monarchie und deren Tribunal wieder aufrichteten.

Die von Clemens XI. creirten Cardinäle hatten den diesem Papste eigenthümlichen Eifer für die kirchliche Freiheit und Selbstständigkeit zum größten Theile bewahrt. Noch bei der Wahl Benedicts XIV. traten sie als geschlossene Partei unter dem Namen der „Zelanti“ auf 1. Zu ihnen zählten in erster Linie Paolucci, Olivieri und Corradini. Diese wachten. seit dem Pontificate Benedicts XIII. mit Eifersucht darüber, daß die Abolitionsbulle Clemens' XI. durchgeführt werde. Indeß war aber die provisorische clementinische Instruction über den Instanzenzug in Sicilien theils wegen der Schwierigkeit der Verhältnisse, theils wegen des Widerstandes der Regierung nicht zur Durchführung gekommen. Die definitive Ordnung der Instanzen mußte jedenfalls in Angriff genommen werden. Man glaubte in Rom beim Regierungsantritt Benedicts XIII. einfach dadurch abhelfen zu können, daß man für die höchste Instanz einen Titular-Erzbischof in der Eigenschaft eines päpstlichen Nuntius oder apostolischen Legaten in der Insel aufstellte, dessen Ernennung man dem Könige überlassen wollte in der Form, wie dieß bei der Beseßung der Bizthümer und Erzbisthümer Siciliens geschah. Dieser Nuntius oder Legat sollte aber vom hl. Stuhle seine Institution, Facultäten und Instruc tionen erhalten 2. Aber Seitens der Regierung in Wien dachte man nicht im entferntesten daran, das uralte Tribunal und sein Fundament aufzugeben. Man wies das Projekt kurzer Hand ab unter dem Vorwande, daß das Aufgeben des Privilegs einen Aufstand in Sicilien veranlassen werde 3. Diese Erklärung machte die Lage bedenklich. Vor der Bulle Clemens' XI. hatte doch das Tribunal noch die Maske der Abhängig

ein wahres Unglück für das Pontificat Benedicts XIII. Vgl. Pacca 1. c. p. 20 sq. Jm Cod. Vatican. 8336, fol. 193 sqq. sind die Untersuchungs-Acten über die verschie= denen Vergehen enthalten; f. 219 steht die Sententia Smi. Dni. Ni. Clementis PP. XII. lata et publicata die 9. mensis Maii a. 1733 in causa Cardinalis Coscia, qua idem Cardinalis declaratur reus et poenis obnoxius pro concussionibus, extorsionibus, falsitatibus rescriptorum per abusum ministerii, quod gerebat a secretis supplicum libellorum, violatione fiduciae, quam Smus. Benedictus XIII. in ipso collocaverat, pecuniarum et divitiarum cupiditate commissis, quas . . pro gratia vel justitia apud Sedem Apostolicam obtinenda congessit

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1 Esattissimo ragguaglio di quello, che accadde nel Conclave dopo la morte di Clemente XII. Cod. Casanat. Mscr. Miscell. X, VII, 64 (lezte Abhandlung). 2 Cod. Vatican. 8350, fol. 607 sqq. n. 2. Temperamento per aggiustare le note differenze vertenti circa la pretesa Monarchia.

3 Cod. Vatican. 8350, f. 602 sqq.

Sentis, Monarchie in Sicilien.

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keit vom hl. Stuhle getragen, jezt aber trat es mit der offenen Anmaßung voller jurisdictioneller Unabhängigkeit vom Papste auf. Die Cardinäle Olivieri und Corradini hielten es daher an der Zeit, daß die Abolitionsbulle Clemens' XI. neuerdings in Sicilien in Erinnerung gebracht werde. Man stellte vor, daß der Papst der Wiedereinrichtung des Tribunals gegenüber ohne schwere Schuld sich nicht mehr indifferent verhalten dürfe. Es handle sich um Wichtigeres als um das Patrimonium des Hl. Petrus, um jene höchste und ausschließliche Autorität, welche Christus seinem Statthalter verliehen habe; in Sicilien sei man wegen des Schweigens des Papstes in Verlegenheit und die Kaiserlichen deuteten es zu ihren Gunsten 1.

Benedict XIII., der ohne alle menschliche Rücksichten nur die Ehre Gottes und das Wohl der Kirche suchte, forderte 1725 in einem Breve alle Bischöfe Siciliens zur pünktlichsten Befolgung der clementinischen Bulle auf: das vorgebliche Tribunal der Monarchie sei abolirt, und der Papst bestehe darauf, daß es als solches behandelt werde 2. Kaiserlicher Gesandter in Rom war damals der nur auf sehr inopportunes Drängen des Wiener Hofes zum Purpur promovirte Jesuit und kaiserliche Staatsrath Alvaro Cienfuegos. Dieser erlangte erst Kunde von der Maßregel des Papstes, nachdem das Breve bereits nach Sicilien versendet war; durch ihn ließ Carl VI. dem Papste seine Beschwerde vorbringen und erklären, er sei entschlossen, falls nicht dieses Vorgehen in entsprechender Weise wieder aufgehoben werde, mit allen Mitteln die Prärogative der Krone zu vertheidigen. Diese Vorstellungen lauteten viel drohender gegenüber dem Staatssecretär Paolucci und dem Secretär der Memorialen, Cardinal Coscia. Gleichzeitig suchte der Kaiser die Wirkungen und Folgen des päpstlichen Breves in Sicilien energisch zu ersticken. Durch einen Erlaß vom 5. December 17253 verordnete er, daß die Sicilianer trop entgegenstehender Einflüsse zur Erhaltung und Vertheidigung des Tribunals der Monarchie, wie es bei dem Tode Carls II. von Spanien bestanden, mitzuwirken hätten, ohne auch nur das Geringste hierbei nachzugeben; der Statthalter aber sollte jeden Bischof, der irgend eine Neuerung vornehme, sofort aus dem Reiche verweisen.

Benedict XIII. war durch Drohungen nicht einzuschüchtern, aber Cienfuegos und Coscia faßten die Angelegenheiten von einer andern Seite und gelangten um so eher zum Ziele, als der feste, mit den clementinischen Ideen vertraute Cardinal-Staatssecretär Paolucci indeß gestorben und ihm im Amte der gefügigere Cardinal Lercari gefolgt war. Eine nach den Vorschlägen des

1 Punti che si esaminano etc. Cod. Vatican. 8350, f. 602.

2 Breve pro observantia Bullae Clementis XI. abolitionis Tribunalis R. Monarchiae in Sicilia, Cod. Vatican. 8350, f. 630, Perelli f. 101 sqq.

Siculae Sanctiones t. I, p. 307.

Cienfuegos gebildete Congregation von drei Cardinälen wurde beauftragt, in Berathung zu ziehen, wie die Wirkung des päpstlichen Breves zu paralysiren sei. Die Mitglieder der Commission waren Lercari, Coscia und der Cardinal Giudice, Protector von Sicilien. Als aber die Verhandlungen sich hinzogen, wurde vom Kaiser ein römischer Jurist und kaiserlicher Agent in Rom, der Herzog Pietro Perelli1 aus Neapel, dem Cienfuegos beigegeben und vom Kaiser zu einem Gutachten aufgefordert. Der Vorschlag der gedachten Congregation, nach welchem der Papst an die Bischöfe Siciliens ein neues Breve richten sollte, des Inhaltes, daß es nicht in seiner Absicht gelegen habe, durch das frühere Breve neue Stürme aufzuregen, sondern die Verhältnisse in Sicilien in dem dermaligen Stadium zu erhalten, hatte nach Perelli's Ueberzeugung keine Aussicht, vom Papste angenommen zu werden. Der Papst würde unzweifelhaft die Cardinäle Olivieri und Corradini, welche als Minister täglich Audienz hatten, zu Rathe gezogen haben. Man ließ daher vorläufig die Congregation überhaupt bei Seite und die Angelegenheit auf sich beruhen, bis der passende Zeitpunkt, um Entscheidendes durchzusehen, sich darbot.

So geschah nichts vom April 1726 bis Febr. 1727. Perelli wußte, daß die beiden genannten zelantischen Cardinäle um Fastnacht auf einige Zeit Rom zu verlassen und sich zur Villeggiatur in die Campagna zurückzuziehen pflegten. Diese Gelegenheit, wo der Papst nicht von diesen erleuchteten und entschiedenen Männern umgeben war, wartete man also ab. Kaum hatten die Beiden Rom verlassen, so wußte Coscia dem Papste zu insinuiren; Seine Heiligkeit würde füglich die für die nächsten vierzehn Tage beabsichtigte Reise nach Benevent durch das neapolitanisch-kaiserliche Gebiet kaum machen können, ohne in Sachen der Monarchie eine Antwort auf die kaiserlichen Vorstellungen gegeben zu haben 2. Diese Insinuation verfing beim Papste. Er ließ den Herzog Perelli, welcher indeß als Minister des Kaisers neben

1 Dieser Perelli ist der Verfasser der oben in der Einleitung S. 4 genannten Istoria ed Apologia dell' apostolica legazia di Sicilia, wovon ich ein Manuscript der Oratorianer-Bibliothek zu Palermo benußte, nach welchem ich citire. Meines Wissens ist diese Arbeit noch nicht gedruckt, indeß in ausgedehntem Maße, aber sehr ungeschickt, benußt von Forno (s. S. 4). Merkwürdiger Weise konnte ich über diese Verhandlungen nur wenig handschriftliches Material in der vatikanischen Bibliothek, und nichts in den andern römischen Bibliotheken finden. Die Quelle meiner Darstellung ist Perelli, dessen Aufstellungen, soweit sie sich nicht auf Documente stüßen, ich nicht vertreten will; zumeist stüßt er sich aber auf Documente, die er in einem Anhange mittheilt. Die nicht verdächtigen Documente des Cod. Vatican. 8350 lieferten mir Anhaltspunkte zur Controle. Da die Relation Perelli's von allen neueren Autoren allegirt wird, war es unerläßlich, sie zu berücksichtigen und in den wichtigsten Aufstellungen der Kritik zu unterwerfen. Da er für Carl III., König beider Sicilien, seine Relation schrieb, so ist sein Parteistandpunkt erklärlich.

2 Perelli f. 109.

Cienfuegos accreditirt worden war, ersuchen, ein Auskunftsmittel vorzuschlagen, wie einerseits dem Kaiser genügt, andererseits sein eigenes Gewissen und das Decorum gewahrt werden könne. Perelli schlug vor, der Papst möge vorläufig ein Breve an den Kaiser richten, in welchem er erkläre, er wolle den vielen dringenden Bitten der kaiserlichen Gesandten in Bezug auf die Ordnung der Angelegenheit der Monarchie nachgeben; es sei seine bestimmte Absicht, diese Angelegenheit in's Reine zu bringen, und er ersuche den Kaiser, ihm einen Weg zu bezeichnen, wie dieses, unbeschadet seiner oberhirtlichen Pflichten, geschehen könne1. Dieser vom Papste mit Beifall aufgenommene Vorschlag wurde sofort, nach kurzer Berathung zwischen Coscia, Perelli und Monsignor Majella, Secretär der Breven, von lezterem redigirt. Man vermied dabei vorsichtig das Wort „Monarchia", aber auch den sonst beliebten Ausdruck, assertum tribunale", und einigte sich, den Streitgegenstand mit „ecclesiastica jurisdictio“ zu bezeichnen. Benedict XIII., nichts Verfängliches ahnend, unterschrieb die Minuta am 1. März 1727, und die Expedition des Breves erfolgte 2. An sich lag in dem Antrage, die kirchliche Jurisdiction in Sicilien ordnen zu wollen, nicht das geringste Präjudiz, wiewohl in der Curie bis dahin immer die Ansicht vorherrschend gewesen war, daß der Papst jeden desfallsigen Antrag von der anderen Seite bereitwillig aufnehmen, selbst aber keinen stellen sollte 3. Das Verfängliche lag in dem Gebrauche, welchen Perelli und die Kaiserlichen von dem Breve machten.

Perelli erwartete, daß der Kaiser dieses Breve an die Bischöfe von Sicilien schicken würde, und daß diese in Folge davon vor Ausschreitungen sich hüten, dem Papste für diesen Entschluß zur Regelung einer ebenso wichtigen als gefährlichen Differenz danken und ihn um Verhaltungsmaßregeln für die Zwischenzeit bitten würden. In diesem Sinn instruirte er die Minister in Wien *. Der Papst sollte dann

das war der weitere Plan, dessen Ausführung Coscia und Majella zufielden Bischöfen antworten, daß sie sich bis zur endgültigen Rege

1 Perelli f. 110.

2 Steht Cod. Vatican. 8350, f. 10 (ältere Paginirung) und Siculae sanctiones t. I, p. 314. Es heißt darin: Maiestatem tuam vehementer petimus et rogamus, ut pro tua singulari sapientia et pietate idoneam aliquam rationem suggeras, qua votis tuis obsecundare nobis liceat et apostolatus simul nostri gravissimo officio non deesse.

3 Cod. Vatican. 8350, fol. 601. Punti, che si esaminano contra la moderna intrusione dell' abolito Tribunale etc.: Nostro Signore deve mostrarsi profuso in sentire ed accogliere qualsivoglia progetto de' regii. . . così al contrario non deve mai da parte sua proporre alcuna (moderazione) anzi nè meno mostrare propensione . .

4 Perelli f. 111.

lung der Frage mit Klugheit zu benehmen hätten, um nicht Veranlassung zu Mißhelligkeiten zu geben 1.

Der kaiserliche Secretär der Depeschen, Rialp, schickte in der That das päpstliche Breve an den Statthalter von Sicilien und beauftragte ihn, in dem eben bezeichneten Sinne auf die Bischöfe einzuwirken. Perelli erhielt dann von Wien aus die Weisung, den Papst nach Benevent zu begleiten und ihn nicht zu verlassen, während Cienfuegos in Rom bleiben sollte, um bei der Expedition der Antwort an die sicilischen Bischöfe dem Staatssecretär zur Seite stehen zu können 2. Der Papst wurde auf neapolitanischem Gebiete glänzend empfangen. Darüber äußerte er sich erfreut gegen Perelli und meinte, das sei die Wirkung des Breves. In Benevent überreichte Perelli dem Papste die in spanischer Sprache abgefaßte Antwort des Kaisers vom 22. März 1727. Dieses in Ausdrücken der größten Ehrfurcht abgefaßte Schreiben geht von der unbegründeten Voraussetzung aus, der Papst wolle „satisfacer a las raziones y derechos mios en el uso de la jurisdizion ecclesiastica per la legazia“ in Sicilien. Er, der Kaiser, hoffe dem Papste einen Beweis seines Eifers zu geben, wenn er ihm gründlich die Art und Weise darlege, die Differenzen über (contra) das Tribunal der Monarchie beizulegen, und er glaube seine Besorgtheit für die Harmonie zwischen Staat und Kirche gerade in der Verpflichtung der Behauptung und Erhaltung der hohen Prärogative und Rechte zu bestätigen 3. Man sieht, dieses kaiserliche Schreiben führte nunmehr nicht mehr bloß die Ordnung der jurisdictionellen Verhältnisse, sondern auch die Legatie und die aus ihr abge= leiteten kirchlichen Rechte des Kaisers als Object der bevorstehenden Unterhandlungen auf, und ließ die Hintergedanken der kaiserlichen Regierung errathen. Nach Perelli's Versicherung wäre der Papst doch noch zur Aufnahme der Unterhandlungen gut disponirt geblieben. Der Verlauf derselben zeigt indeß, daß Benedict XIII. weit entfernt war, die Legatie und ihre vorgeblichen Rechte auch nur zur Discussion zulassen zu wollen. Auch der weitere Schritt, welchen der Papst nunmehr that, enthielt nichts, was als ein Eingehen auf die vom Kaiser angedeutete Seite der Frage betrachtet werden könnte. Perelli äußerte nämlich, es sei gut, allen Eventualitäten, welche der Ausführung seiner Absicht hindernd in den Weg treten könnten, vorzubeugen, und deßhalb die Bischöfe Siciliens daran zu erinnern, sie

1 Perelli f. 111.

2 Brief Rialp's an Perelli vom 21. März 1727, Perelli, Sommario, N. V. 3 Cod. Vatican. 8350, f. 11. Siculae sanctiones I, 315: Spero manifestare a V. Santità la zelante mia cura, esponendo fondamentalmente il modo di comporre le differenze insorte contro il tribunale della Monarchia e ratificar nella obbligazione stessa di sostenere e conservare le supreme preeminenze e dritti il mio zelo ed applicazione per la buona e perpetua armonia tra il Sacerdozio e l'Imperio.

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