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möchten sich mit aller Klugheit benehmen, auf daß für die kurze Zeit, welche zur Erörterung und Erledigung der Frage nöthig sei, störende Collisionen vermieden würden1. Der Papst soll in der That nach Pe= relli's Darstellung erklärt haben, es möge das eine günstige Lösung in Aussicht stellende Schreiben des Kaisers den sicilischen Bischöfen zugesendet werden, mit der gleichzeitigen Anweisung, in ihrer Stellung mit aller Umsicht zu Werke zu gehen.

Perelli, der mit einer merkwürdigen Schamlosigkeit diese tückischen Anschläge, ihre Motive und Ausführung in seiner Relation an Carl III. von Bourbon darlegt, unterrichtete den Cardinal Coscia von Allem, und legte ihm nahe, daß nunmehr Alles davon abhange, daß er (Coscia) die gute Disposition des Papstes vor seiner Rückkehr nach Rom mit Erfolg benüße. Er selbst nahm vom Papste Abschied, und eilte ihm voraus von Benevent nach Rom, um die letzten Acte des Betruges zu sichern. In dem oben bezeichneten Sinne schrieb auch Coscia am 28. April 1727 aus Benevent an den Staatssecretär Lercari in Rom 3. Perelli hatte bei der Abfassung des an die Bischöfe Siciliens zu erlassenden Schreibens seine Hand mit im Spiele; von ihm wurde der Entwurf in mehreren Punkten corrigirt 4. Am 13. Mai sandte Lercari den Erlaß an die Bischöfe Siciliens und fügte das kaiserliche Schreiben an den Papst bei. Die Bischöfe, schreibt der Staatssecretär, könnten aus dem leztern die gute Disposition des Kaisers zum Frieden erkennen; sie ihrerseits möchten nun, in Erwartung der mit allem Rechte erhofften Vereinbarung, jeden Zusammenstoß mit der weltlichen Behörde vermeiden und ihr ganzes Verhalten mit Klugheit regeln 5. Der Erzbischof von

1 Perelli f. 113.

2 Diese Reise Benedicts XIII. nach Benevent war von dem piemontesischen Minister d' Ormea und von Monsignor Finj, Erzbischof von Damascus, auch mißbraucht worden, Concordate abzuschließen, die nach dem Tode Benedicts XIII. durch Clemens XII. wegen Mangels der gefeßlichen Solemnitäten für ungültig erklärt wurden. Vgl. Ragioni della Sede Apostolica nelle presenti controversie colla Corte di Torino (zu Gunsten der Curie und auf ihr Geheiß edirt 1732 ohne Druckort), T. 1, P. I, Informazione istorica p. 86 sqq.

3 Brief Coscia's an Lercari aus Benevent, Cod. Vatican. 8350, fol. 12.

* Perelli f. 115. Dieses Bekenntniß Perelli's enthüllt jedenfalls einen schamlosen Betrug; man darf annehmen, daß Lercari, der durch Coscia den Auftrag des Papstes erhielt, in seinem Entwurf eher über die Grenzen der päpstlichen Anweisung zu Gunsten der Kaiserlichen hinausgegangen, als hinter denselben zurückgeblieben sei. Es hat Perelli in seinen Correcturen dann höchst wahrscheinlich den Willen des Papstes anders dargestellt, als dieser wirklich war.

5 Das Schreiben Lercari's bei Perelli, Sommario N. VII, p. 68 und Cod. Vatican. 8350, f. 13. Es heißt da wörtlich: Sie, die Bischöfe, hätten daraus zu entnehmen, d'andare fratanto temporeggiando in quella forma, che saprà suggerirle la propria prudenza.

Palermo versprach in einem Antwortschreiben vom 3. Juni, dem „Interim di portamento", wie er die Weisung characterisirte, stricte zu gehorchen. Für seine gelungenen Manipulationen erhielt Perelli ein jehr belobendes Schreiben vom Kaiser 2. So war in schlau berechneter Weise die Taubeneinfalt des guten Papstes mißbraucht; es war gelungen, dem ungeseßlich und in Opposition mit Rom wieder errichteten Tribunale der Monarchie wenigstens eine factisch, wenn auch nur interimistisch tole= rirte Existenz zu verschaffen. Dieß wollte Benedict XIII. gewiß nicht. Aber die Bischöfe durften nunmehr den Status quo nicht alteriren, und das Tribunal konnte ungestört functioniren.

Kaum war nach der Rückkehr des Papstes in Rom das Geschehene bekannt geworden, so fingen die zahlreichen Cardinäle der Opposition an, mit allen Mitteln entgegen zu arbeiten. Sie nannten das Schreiben Lercari's spöttelnd das Interim Carls V. Der Kaiser, sagten sie, werde nun eine weitere Vereinbarung weder suchen noch annehmen; denn mit dem * lezten Schreiben, welches stillschweigend eine Suspension der clementinischen Abolitionsbulle enthalte, und mit der Weisung an die Bischöfe, sich zurückhaltend und umsichtig zu benehmen, habe er eine sehr günstige Stel= lung gewonnen; er habe jezt nur das Tribunal in seinen Functionen fortfahren zu lassen, wie dieß bis dahin factisch geschehen sei. Der Papst, über diese Vorstellungen betroffen und betrübt über das Geschehene, ließ sofort auf Anregung des Cardinals Corradini und seiner Gesinnungsgenossen am 21. Juni durch den Staatssecretär ein zweites Schreiben an die beiden Erzbischöfe von Palermo und Messina richten, worin es heißt, der vom Erzbischofe von Palermo gebrauchte Ausdruc Interim" komme dem Papste bedenklich vor, und scheine auf eine mißverständliche Auffassung der in jenem ersten Schreiben kundgege= benen Absicht des Papstes zu deuten; der Papst wolle bloß, daß während der Unterhandlungen die Bischöfe nicht durch öffentliche Verwickelungen (impegni) der Vereinbarung Hindernisse bereiteten, und keineswegs, daß die bekannte Constitution Clemens' XI. suspendirt sein solle 3. Diese Gegenverordnungen waren unter strengstem Geheimniß berathen und ausgeführt worden, so daß selbst der Cardinal Coscia, dem nach der Versicherung Perelli's der Papst in seinem ganzen Pontificat nichts vorenthielt, von diesem Schritte nichts erfuhr. Indeß schon in wenigen Tagen hatte Perelli das Geschehene erfahren. Seine geheimen Verbindungen reichten bis in die Vertrauenssphären der Staatssecretarie♣. Auf seinen

1 Cod. Vatican. 8350, f. 14:.. Per quello appartiene all' Interim di portamento. 1 Perelli, Sommario, N. VIII, p. 69.

3 Schreiben des Staatssecretärs an den Erzbischof von Palermo, Cod. Vatican. 8350, f. 15. Perelli f. 116.

Perelli f. 116.

Rath stellte der kaiserliche Gesandte, Cardinal Cienfuegos, den Verkehr mit den päpstlichen Ministern ein und zeigte dieß nebst der Veranlassung dazu dem Staatssecretär an. Coscia eilte zum Papste und beschwerte sich über diese Verheimlichung sowohl als auch über die exorbitanten Entschließungen, deren Folgen er zu erwägen gab. Nunmehr scheint Coscia allein den Ausschlag gegeben und der Papst ihm allein in dieser Sache vertraut zu haben. Alle weiteren Verhandlungen wurden von da ab streng geheim gehalten 2. Perelli, zum Staatssecretär beschieden, beschloß mit diesem, daß die beiden Erzbischöfe angewiesen werden sollten, das zuletzt erflossene Schreiben unbeachtet zu lassen, da in demselben einige wesentliche Punkte fehlten, das erste aber als Norm ihres Verhaltens zu betrachten. Noch in derselben Nacht, bei strengstem Geheimnisse, schrieb der Staatssecretär an die Erzbischöfe, und Perelli ließ das Schreiben sofort auf dem sichersten und raschesten Wege nach Sicilien an seine Bestimmung gelangen.

Nunmehr hielt man es an der Zeit, die schwebenden Fragen selbst in Angriff zu nehmen und zu einer förmlichen Vereinbarung zu führen. Man zog Prosper Lambertini, Erzbischof von Theodosia und Secretär der Congregation des Concils, in's Vertrauen. Perelli wußte, daß dieser Prälat im höchsten Grade die Gunst Benedicts XIII. hatte, und daß der Papst in den schwierigsten Fragen sich ihm anvertraute. Lambertini war auch der Ansicht, daß die verwickelte Frage auf dem Wege eines Concordats gelöst werden könne, und versprach, die Sache in reifliche Erwägung zu ziehen. In der nächsten Audienz beim Papste überging Perelli die Ereignisse der vergangenen Tage mit Stillschweigen und trug den Wunsch des Kaisers vor, der Papst möge einen gelehrten und zuverlässigen Mann zur Aufnahme der Verhandlungen mit ihm (Perelli) bestimmen. Er schlug dabei Lambertini vor. Der Papst trug kein Bedenken, denselben hiezu zu beauftragen. Die beiden Bevollmächtigten gingen an's Werk. Zur Orientirung wurde die Geschichte der Verhandlungen über die Monarchie unter Gregor XIII. an der Hand der in der Engelsburg darüber vorfindlichen Originaldocumente untersucht. Beide kamen nach der dermaligen Lage der Dinge darin überein, daß die Form des Uebereinkommens eine päpstliche Bulle sein sollte. Die Bezeichnung und Form eines Concordates wurde zwar in Wien stark urgirt, aber weder Lambertini noch Perelli waren dafür, weil keine Partei der anderen Con

Nach Perelli f. 117 wollte der Papst fortan nur noch mit Coscia allein verhandeln. 2 Dasselbe Verfahren wurde den zelantischen Cardinälen gegenüber bei den Verhandlungen mit Piemont beobachtet. Vgl. Ragioni della Sede Apostolica etc. 1. c. p. 89. „Rimasto sorpreso il Papa non replicò altro: nè su quel proposito tenne mai più discorso con Sua Eminenza. E in questo silenzio siamo stati sino alla morte di Benedetto XIII., senza avere potuto mai sapere con certezza o dal Papa, o da' suoi confidenti nè quello, che si era stabilito .

cessionen zu machen oder gemacht zu haben zugeben wollte, wie dieß Concordate mit sich bringen. Indeß wollte Lambertini nicht widerstreben, wenn die Bezeichnung Constitutio vim et effectum concordiae habens" aufgenommen würde, wie auch geschah. Auch darüber wurde man jich klar, daß in der Vereinbarungsbulle die clementinische Abolitionsbulle nicht widerrufen, aber auch nicht noch besonders bestätigt werden dürfe 1. Man stellte daher fest, der Papst solle in der Einleitung der Bulle eine wahrheitsgetreue Darlegung aller Thatsachen geben, welche sich geschichtlich in dieser Frage der Monarchie gefolgt seien; er solle also auch sagen: die in Sicilien bestehende Legatie und das Tribunal der Monarchie sei von Clemens XI. abolirt worden; es habe aber der Kaiser dem Papste die Gründe, welche für die Bestätigung der Bulle Urbans II. sprächen, vorgetragen, und nunmehr wolle Seine Heiligkeit, um allen Streit zu beseitigen, Folgendes bestimmen; worauf dann die Aufzählung der dem höchsten Richter zu ertheilenden Facultäten und die Norm der Behandlung der kirchlichen Processe folgen sollte. Zwei Entwürfe einer Bulle, der eine vom Staatssecretär Lercari, der andere vom Cardinal Corradini vorgelegt, erfuhren viele Aussetzungen von Seiten der Behörden Siciliens und wurden zurückgewiesen. Das Project Corradini's läßt das in dem früheren Streite Geschehene unerwähnt, ignorirt andererseits auch die Existenz der Monarchie und des Tribunals und geht von der Erwägung aus, daß die Insel Sicilien von Rom weit entlegen, die Seereise im Winter sehr gefährlich, die Verfolgung der Prozesse in Rom für die Sicilianer sehr kostspielig sei, und stellt dieß als Motiv auf, weßhalb der Papst einen vom König von Sicilien und seinen Nachfolgern zu ernen= nenden Richter für die dritte Instanz delegire, dessen Vollmachten dann näher beschrieben werden 2:

Lambertini arbeitete indeß nach den oben angedeuteten Gesichtspunkten eine Minuta der Vereinbarungsbulle aus, wobei Perelli's Einwendungen gehört wurden. Zur Prüfung dieses Entwurfes ließ der Cardinal Cienfuegos noch vom Kaiser den Abbate Galliani delegiren, und dieser verständigte sich über einzelne Aussetzungen sehr leicht mit Lambertini. Nur bezüglich desjenigen Passus des Projectes, wo der Papst zur Bestellung des apostolischen Delegaten übergeht mit den Worten:,,facimus et constituimus", war Lambertini nicht dahin zu bringen, statt des „,constituimus“ das einfache „declaramus“ zuzulassen 3.

Lambertini überreichte dem Papste den Entwurf, und dieser machte wenig Schwierigkeit, alles Uebrige darin zu approbiren, nur den Eingang

1 Perelli f. 131.

2 Minuta di Bolla dato dal Sign. Cardinale Corradini al Cardinale Cienfuegos bei Perelli im Anhange, Sommario, N. III, fol. 49 sqq.

3 Perelli f. 133. Später wurden diese Ausdrücke geändert.

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wollte er nicht in der vorgelegten Fassung annehmen. Er wollte Zusäge aufgenommen haben, welche die von Lambertini und Perelli getroffene Vereinbarung zerstörten und die vorausgegangene Abolition der Monarchie bestätigten. Der Papst beharrte bei diesem Vorhaben auch als Lambertini vorstellte, daß auf diesem Wege an keine Vereinbarung zu denken sei. Coscia mußte seinen ganzen Einfluß aufbieten, um den Papst zu bestimmen, es bei einigen Veränderungen des Entwurfs bewendet sein zu lassen. Dieser wurde darauf vom Staatssecretär dem Cardinal Cienfuegos zur Uebersendung an seine Regierung übergeben. Neuerdings wollte der Papst, der die immense Wichtigkeit des vorberathenen Actenstückes erwog und der richtig erkannte, daß im Proömium der Minuta der ganze Schwerpunkt der Frage lag, einige Worte hinzufügen, und man mußte ihn glauben machen, daß Cienfuegos dieselbe bereits nach Wien gesendet habe 1.

Perelli, der so nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten die Verhandlungen in der Curie bis zu einem gewissen Resultate geführt hatte, aber wegen der Opposition der fähigsten und eifrigsten Cardinäle und wegen einer leicht möglichen Aenderung in der Entschließung des Papstes noch immer nicht sein Werk für gesichert hielt, erkannte wohl, daß rasche Behandlung der Sache ein halber Sieg sei. In Wien sah er einen viel größeren Widerstand voraus als in Rom, weil die Räthe der verschiedenen Kronländer die Streitfrage unvergleichlich kleinlicher und engherziger beurtheilten, als dieß überhaupt in der römischen Curie zu geschehen pflegt. Er ging daher selbst mit dem approbirten Entwurfe nach Wien, wo er am 5. September 1728 ankam und dem Kaiser unmittelbar den Stand der Verhandlungen darstellte. Er legte auch ein Originalschreiben des Erzbischofs von Palermo an den Papst vor, worin dieser Prälat in Erwiederung auf das zweite päpstliche Breve den Papst versichert, daß er in Beobachtung der clementinischen Abolitionsbulle genau seinen Befehlen nachkommen werde; er sei entschlossen, betheuert der Erzbischof, selbst sein Blut für die Freiheit der Kirche zu vergießen und jeglicher Gewalt zu trogen, welche die weltliche Macht etwa anwenden würde. Dieser Brief war weder an den Papst noch an den Staatssecretär gelangt. Man hatte ihn unterschlagen 2. So konnte Perelli auch noch auf die Entschlossenheit der Bischöfe zum Gehorsame gegen den Papst hinweisen und damit dem Kaiser die Alternative vorlegen, entweder auf Grundlage der bisherigen Verhandlungen rasch den Streit zum Abschlusse zu bringen, oder im andern Falle sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, mit der Gewalt der Waffen das Tribunal zu stüßen, wenn es überhaupt noch fortbestehen sollte. Der Kaiser ließ das Project durch einen Ausschuß von Männern prüfen, die fast alle aus den Räthen für die spanischen und italienischen

1 Perelli f. 134. 2 Perelli f. 136.

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