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Angelegenheiten berufen waren. Der Marchese di Villasor, der Herzog Positano, der Graf Solanes, Almarza und Perlongo und Perelli selbst bildeten die Commission. Jene Männer brachten die traditionellen und unhaltbaren Behauptungen für die Existenz der Monarchie wieder in Erinnerung und erklärten das vorgelegte Project danach angethan, die große Prärogative der Legatie preiszugeben. Sie wollten den Cardinal Cienfuegos und den Herzog Perelli von den Verhandlungen ausschließen und die Vereinbarung selbst in Wien unmittelbar mit dem Nuntius verhandelt wissen1. Der Kaiser jedoch überwies jezt die Begutachtung des Projects seinem Cabinetsrathe unter dem Vorsize des Prinzen Eugen von Savoyen. Dem klaren Blicke des leßteren und der Rührigkeit Perelli's war es zu verdanken, daß der Entwurf als Grundlage zu weiteren Verhandlungen angenommen wurde. Es sollte aber aus demselben alles Präjudizielle entfernt werden. Zu dem Zwecke wurden die nothwendigen Bemerkungen zusammengestellt und in den Instructionen für Perelli niedergelegt.

Es kostete in Rom nicht geringe Schwierigkeiten einige Abänderungen durchzusehen. Auf Grund derselben wurde ein neuer Entwurf vom Abbate Galliani, nach der Weisung Lambertini's, gemacht. Ueber diesen wurde nun, da Lambertini für die Zeit der Charwoche in sein Bisthum Ancona abging, zwischen Galliani und Perelli verhandelt, und schließlich glaubte dieser die neue Minuta der kaiserlichen Regierung empfehlen zu können 2. Am 16. Juni kamen von Wien die letzten Instructionen in Rom an, mit der Weisung an die kaiserlichen Gesandten, Alles aufzubieten, um diesen Instructionen entsprechende Resultate zu erzielen. Den ersten Theil derselben, welcher einen neuen Entwurf der Bulle wünschte 3, hielten die Gesandten nicht für durchführbar. Für diesen Fall war in vierfacher Abstufung die Summe der nöthigenfalls zulässigen Concessionen aufgestellt, in der Art, daß wenn die Neihe der ersten Concessionen, welche den kaiserlichen Forderungen am nächsten, den päpstlichen am entferntesten standen, nicht genügen sollte, man zu der folgenden Reihe der weitergehenden Concessionen und eventuell zu einer dritten oder vierten Stufe herabsteigen konnte. Perelli theilte seine Instructionen ohne Rückhalt dem inzwischen zum Cardinal promovirten Lambertini mit und bezeichnete die Grenzen, wo die Zugeständnisse des Kaisers aufhörten *. Unter Zugrundelegung einer von Lambertini im August 1727 entworfenen Minuta wurden die beiderseitigen Forderungen discutirt und ausgeglichen, und am Schlusse der Discussion erklärte der Cardinal Lambertini, daß die Fassung des Entwurfes nach seiner Meinung zur Ehre Gottes und zur Ruhe des

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Papstes gereiche. Zudem war der Entwurf der Art, daß auch die kaiserlichen Instructionen in keiner Weise überschritten waren. Man hielt es demnach an der Zeit, den förmlichen Abschluß baldmöglichst herbeizuführen. Man erwog aber, daß zur Festigung und Sicherstellung des Einigungswerkes für alle Zukunft die Billigung und Bestätigung desselben durch eine Congregation zuverlässiger und Vertrauen erweckender Cardinäle erforderlich sein dürfte. Nicht lange vorher hatten vierundzwanzig Cardinäle dem Papste eine Denkschrift überreicht, worin sie sich über die Geheimhaltung der Verhandlungen mit Piemont vor dem hl. Collegium beklagten und den Papst inständig ersuchten, Verträge über wichtige Angelegenheiten der Kirche und des heiligen Stuhles, dessen geborene Räthe sie seien, ihnen nicht vorenthalten zu wollen 1. Um allen Eventualitäten zuvorzukommen, wollte man sich also der Zustimmung einer Congregation versichern. Der Herzog Perelli legte dem Papste den neuen Entwurf vor, einzelne Stellen wurden nach dem Wunsche des Papstes geändert, in Bezug auf andere, namentlich in der Einleitung der Bulle, beschwichtigte man den Papst. Ehe Benedict XIII. seine Zustimmung dazu gab, wollte er vorerst noch Rücksprache mit dem Cardinal Lambertini nehmen. Nachdem die Angelegenheit insoweit geordnet war, nahm Perelli das Wort, um dem Papste vorzustellen, daß der Kaiser als großer Fürst die königliche Straße wandle; er bitte daher Seine Heiligkeit um Niederseßung einer Congregation von Cardinälen, und wenn diese sich gegen das Uebereinkommen erkläre, so sei es nicht die Absicht des Kaisers, den Abschluß herbeizuführen; wenn aber dieselbe ihre Zustimmung gebe, so möge der Papst mit der Unterschrift nicht lange mehr zögern. Darauf soll der Papst in seiner Unschuld erwiedert haben: „Questo è un angelo! Aber welche Cardinäle sollen wir dafür bestimmen?" Die Antwort Perelli's war: da es sich um eine kirchliche Immunität handle, so gezieme es sich, daß in Abwesenheit des Cardinals St. Agnese, des Präfecten der Congregation der Immunität, der Vicepräfect Cardinal Davia herangezogen werde; ferner dürfe der Cardinal Origo, Präfect der Congregation des Concils, geeignet sein; dann Lambertini, der den Entwurf gemacht habe, und wegen des Decorums die beiden Palastcardinäle Seiner Heiligkeit, Coscia und Lercari. Die genannten Cardinäle hatte Perelli schon vorher aufgesucht, ihnen den Entwurf vorgelegt, Aufklärungen gegeben und so mit ihnen darüber gesprochen, als ob derselbe bereits die päpstliche Billigung erhalten hätte, obschon der Papst noch nicht darum wußte 2. Benedict XIII. stimmte diesen Vor

1 Ragioni della Sede Apostolica etc. 1. c. tom. I, P. I, p. 86. Memoriale del Sagro Collegio presentato a Benedetto XIII. 1. c. Sommario, docum. XXIX, P. 42.

2 So erzählt Perelli selbst, fol. 150 u. 151.

schlägen des kaiserlichen Agenten zu und trug dem Staatssecretär auf, die Congregation aus den genannten Cardinälen zu bilden. Er hielt es gleichzeitig für angemessen, den Kaiser von der glücklich erfolgten Vereinbarung in Kenntniß zu sehen, und ließ den Cardinal Lambertini auf den anderen Tag zu sich bescheiden.

Als derselbe erschien, theilte er ihm mit, daß er den Entwurf mit dem Herzog Perelli geprüft habe und daß er glaube, derselbe sei so ge= artet, daß er ihn genehmigen könne. Herr Cardinal," sagte der Papst, „seit den ersten Tagen unseres Pontificats haben wir Sie, in Anbetracht Ihrer Treue, Ihrer Gelehrsamkeit und Ihrer Hingabe an uns und den hl. Stuhl, immer zu Rathe gezogen. Wir können Ihnen dabei nur unsere große Befriedigung ausdrücken, sowohl in Hinsicht auf die freimüthige Offenheit, als auf die Weisheit Ihrer Gutachten. Mit demselben Vertrauen stehen wir jezt im Begriff, Ihr Gutachten zu verlangen in einer Angelegen= heit, wie eine ähnliche an Bedeutung und Folgenschwere seit Jahrhunderten dem hl. Stuhl kaum vorgelegen hat. Wir wollen daher im Herrn von Ihnen erfahren: Erstens, ob der Entwurf, welchen Perelli uns vorgelegt hat, und den wir geprüft haben, identisch ist mit dem von Ihnen ausgearbeiteten, verbesserten und zugestandenen? Zweitens, ob wir durch Annahme desselben die Sache Gottes und des hl. Stuhles wahrnehmen? 1 Drittens, ob es sich geziemt, wie Perelli uns inständig ersucht hat, eine Frage dieser Art einer Congregation zu überweisen, und ob von den durch Perelli bezeichneten und gewünschten Mitgliedern die Annahme des Entwurfs zu erwarten steht?" Der Cardinal Lambertini versicherte in Beantwortung der ersten Frage die Identität des Entwurfes. Betreffend die zweite, so wolle er nicht die vielen und gewichtigen Gründe wiederholen, welche er öfter dem Papste vorgetragen habe; aber mit Freimuth und Entschiedenheit erkläre er: die Sache Gottes verlange es, und die Seelen eines ganzen Reiches riefen darnach, daß endlich einmal so vielen und dornichten Streitigkeiten ein Ende gemacht werde, welche seit vierzehn Jahren die Verwirrung in die Seelen von so vielen Hunderttausenden von Personen gebracht hätten und noch brächten, indem sie sich in die unglückliche Lage versezt sähen, entweder sich ihrer Habe und ihres Ansehens beraubt zu sehen, und dieß ohne das letzte Hülfsmittel der Appellation, eine Rechtswohlthat, die allen Völkern, selbst den rohesten, ge= meinsam sei, - oder aber durch Appellation an die Monarchie den clementinischen Censuren zu verfallen. Die Bischöfe Siciliens seien in der beängstigenden Stellung, entweder ihrer eigenen Pflicht nicht zu genügen, oder den Zorn ihres Landesfürsten auf sich zu laden. Es könne bei der

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1 Se Noi, accettandola (sc. minuta) facciamo il servizio di Dio e della Santa Sede? Perelli 1. c. f. 154.

gegenwärtigen Lage Siciliens ein eifriger Papst, wie der glorreich regierende, nichts Gott Wohlgefälligeres thun, als die vorgelegte neue Constitution publiciren. Mit ihr werde der so zahlreichen Bevölkerung Siciliens der volle christliche Friede wiedergegeben und dem religiösen from= men Sinne des Kaisers entsprochen, welcher mit den Gefühlen christlicher Liebe die Beilegung der Angelegenheit empfehle und von dem gerechten Sinne Seiner Heiligkeit erwarte. In Beantwortung der dritten Frage glaube er, wo es sich um eine Angelegenheit von so großer Wichtigkeit handle, die wiederholt in entfernten Zeiten von verschiedenen heiligen und klugeu Päpsten mit den Monarchen Spaniens verhandelt worden sei, in lezter Zeit in Italien so große Bewegung hervorgerufen habe, die Curie und das hl. Collegium in Aufmerksamkeit und Besorgniß, ganz Europa ob des Ausganges in Spannung hielte, — da sei es nöthig, dieselbe der Prüfung einer Congregation von Cardinälen des Vertrauens, wie die vorgeschlagenen seien, zu unterbreiten. Es sei kein Zweifel, daß dieselben den Friedensschluß zwischen Kirche und Staat approbiren würden 1.

Die Congregation wurde nun auf den dritten Tag angesagt. Der Verlauf und das Resultat der Situng entsprach in jeder Beziehung den Erwartungen der kaiserlichen Agenten. In einer Relation wurde die Abolition des Tribunals der Monarchie durch Clemens XI. erwähnt, sowie daß dieser Papst eine neue Ordnung des Prozeßganges vorgeschrieben habe, diese aber wegen des Widerstandes der successiven Herrscher aus dem Hause Savoyen, Spanien und Oesterreich nicht zur Ausführung gekommen, das Tribunal der Monarchie bestehen geblieben sei. Es wurden dann die Leiden der Geistlichen, die Trübsale des Volkes geschildert, der Verhandlungen unter Innocenz XIII. gedacht, bis Benedict XIII. diese wieder aufnahm. Es folgte die Rechtfertigung des vorgelegten Entwurfes, die Schilderung der Vortheile desselben und die Billigung der Concessionen, namentlich der Facultäten in Ehesachen, welche dem höchsten richterlichen Delegaten ertheilt wurden. Schließlich sprach die Congregation ihr approbirendes Votum über die Vereinbarung aus, und empfahl dem Papste die Unterzeichnung und Publication der Bulle in der Fassung, wie sie der Congregation zugestellt worden war. Lambertini theilte sogleich dem Papste den Congregationsbeschluß mit, und Benedict XIII. unterschrieb „con lagrime di tenerezza", wie Perelli sagt, den Entwurf: Approbamus nec immutetur unum Jota“ 2.

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Perelli schickte eine Abschrift der Bulle nach Wien mit einer ausführlichen Darlegung des Ganges der Verhandlungen seit dem Empfange der lezten Instructionen. In Wien war man hocherfreut über das Re

1 Perelli f. 155 sq. Forno II, 185.

2 Perelli f. 163, 164.

sultat, und Dankschreiben des Kaisers an die Cardinäle der Congregation bezeugten diesen die allerhöchste Zufriedenheit1. Man glaubte im Hafen angelangt zu sein, als unerwartet neue Schwierigkeiten das neue Werk zu bedrohen schienen. In merkwürdiger Weise waren diese Verhandlungen, ähnlich denen mit der Regierung von Savoyen, unter dem Schleier eines wohlbewachten Geheimnisses geführt worden. Erst am Tage nach der Sigung der Particular-Congregation und der päpstlichen Unterschrift der Minuta erfuhren die Cardinäle der Opposition die vollendete Thatjache der Vereinbarung. Der Cardinal Corradini besonders war auf's Aeußerste aufgebracht, und versuchte, selbst noch in der letzten Stunde, das Ganze rückgängig zu machen. Als Prodatarius hatte er die zu expedirende Bulle zu unterschreiben. Er verweigerte die Unterschrift troß der Bitten des Cardinals Coscia, trop der im Namen des Kaisers an ihn gerichteten Vorstellungen des Cienfuegos, und troß eines ausdrücklichen Befehles des Papstes selbst. Die Verlegenheit, namentlich der Cardinäle der Congregation, war groß. Man beschloß, der Cardinal-Staatssecretär solle kraft päpstlichen Auftrages die Unterschrift vollziehen. Aber der Herzog Perelli, in Berücksichtigung der eigenthümlichen Verhältnisse unter dem Pontificate Benedict's XIII., wollte allen möglichen spätern Einwürfen gegen die Bulle vorbeugen. Er hatte erfahren, daß derartige Bullen vor dem Pontificate Innocenz' XI. von den apostolischen Secretären unterzeichnet wurden, und daß nach deren Unterdrückung die zeitigen Prodatare dazu mündlich (in voce) beauftragt worden seien. Er hielt es daher für zuträglich, den Cardinälen der Congregation vorzu= schlagen, der Papst möge vermittelst eines Handschreibens unter irgend einem beliebigen Vorwande die Vollmacht der Unterzeichnung dieser Bullen den Prodataren entziehen und diese für alle Zukunft den Subdataren übertragen. Der Cardinal Coscia legte das in diesem Sinne abgefaßte Schreiben dem Papste vor, der es auch, das Auskunftsmittel be= lobend, unterschrieb 2.

So kam es denn am 30. August 1728 zur Ausfertigung der durch den Subdatar, den Erzbischof von Nisibis, unterschriebenen Bulle „Fideli“. Sie wurde in Wien am 10. November 1728 ratificirt, und durch eine besondere Pragmatik am 15. Februar 1729 in Palermo publicirt 3.

1 Perelli f. 165.

1 So Perelli f. 168. Beim Mangel anderweitiger Quellen kann ich auch hier nicht die Correctheit seiner Angaben vertreten.

3 Pragmatica juxta literas S. C. C. Maiestatis pro observantia bullarum apostolicarum in vim concordiae circa usum iurisdictionis ecclesiasticae tribunalis apostolicae legatiae, nuncupatae regiae Monarchiae huius regni. Panormi 1729. Auf den Wunsch Perelli's schrieb Lambertini Anmerkungen und Erläuterungen zu der Bulle. Dieselben sind vollständig gedruckt als Annotazioni alla Bolla Fideli

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