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Kitaplar Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Todesfalles in das... ile ilgili
" Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Todesfalles in das Civilstandsregister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Todesfalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde... "
ARCHIV FUR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT MIT BESONDERER RUCKSICHT AUF DAS ... - Sayfa 111
DR. FRIEDRICH H. VERING tarafından - 1876
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Zeitschrift fur kirchenrecht

unter mitwirkung - 1873 - 776 sayfa
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, 31. cilt

1874 - 494 sayfa
...Ortspolizeibehörde därf'-lttsine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Geitob&rigting' dw Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Archiv

Dr. Friedrich H. Vering - 1874 - 498 sayfa
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhalts erfolgen....
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Zeitschrift für Verwaltung und Rechtspflege im ..., 11-12. ciltler

1884 - 864 sayfa
...Ortspolizcibehördc darf „keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbe» „falls in das Sterbercgister stattfinden. Ist die „Beerdigung dieser Vorschrift...entgegen geschehen, so „darf die Eintragung des Sterbefalls nur mit Gc„uchmignng der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung „des Sachverhaltes erfolgen."...
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Beschlüsse [afterw.] Verhandlungen der ersten (-sechsten) Synode der ...

Old Catholics - 1875 - 658 sayfa
...Ohne Genehmigung der OrtspoJ'-eibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung in das^terberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes erfolgen....
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Vorlagen zur Organisation der Mortalitäts-Statistik in Deutschland

Friedrich Wilhelm Beneke - 1875 - 288 sayfa
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalls in das Sterberegister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbfalls nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhalts erfolgen. Fttnfter...
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Archiv für katholisches Kirchenrecht, 36. cilt

1876 - 486 sayfa
...Civilstandsbeamten des Kreises mündlich anzumelden. Zu der Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt, beziehungsweise die Wittwe oder die sonstigen nächsten...Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sach verhaltes erfolgen. Art. 22. Das Todtenregister soll enthalten: a. Jahr, Monat, Tag und Stunde...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., 1. cilt

1876 - 278 sayfa
...Ortspolizeibehörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Todesfalles in das Zivilstandsregister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift...Todesfalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhaltes erfolgen. Art. 22. Das Todtenregifter soll enthalten: a. Jahr, Monat,...
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Europäischer geschichtskalender, 16. cilt

1876 - 810 sayfa
...Oitspolizeibchörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Stcrbefalles in das Sterbeicgister stattfinden. Ist die Beerdigung dieser Vorschrift entgegen geschehen, so darf die Eintragung des Sterbefalles nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sachverhaltes erfolgen....
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Das Staatsarchiv, 23-24. ciltler

1880 - 546 sayfa
...Ermangelung die Ortspolizei. | Die Bestimmungen der Artikel 17, 14, Lemma 2, und Artikel 15, letztes Lemma, finden auch in Beziehung auf die Anzeigen der Sterbefälle...Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittelung des Sach verhaltes erfolgen. || Art. 22. Das Todtenregister soll enthalten: || a. Jahr, Monat, Tag und...
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