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I.

Quellen von unzweifelhafter Glaubwürdigkeit.

Der schriftlichen Denkmale, welche von dem Schicksale und Wirfen der Slawenapostel Chrill und Method Kunde geben, ist eine immerhin nicht unbedeutende Zahl vorhanden. Gewähren dieselben der edlen Wißbegierde des Geschichtsfreundes auch nicht vollkommene Befriedigung, so geben ste doch dem Geschichtsforscher ziemlich genügenden Aufschluß über jene Momente im Leben der genannten Heiligen, welche das größte Interesse in Anspruch nehmen.

Es stehen aber diese schriftlichen Denkmale in Betreff ihrer Glaub würdigkeit keineswegs auf einer Linie; denn während eine nicht geringe Zahl derselben alle äußeren und inneren Merkmale der Aechtheit und vollkommenen Verläßlichkeit an sich trägt, kann der kritische Forscher an einer Zahl Anderer das Gepräge der Unachtheit und Unglaubwürdigkeit nicht verkennen.

Es ist eine unerläßliche Forderung, welche die Wissenschaft an den Geschichtsforscher stellt, diese zwei Classen von Quellen streng zu scheiden und nach ihrem historischen Werthe oder Unwerthe genau zu kennzeichnen.

In die Classe der achten und glaubwürdigen Zeugnisse über das öffentliche Wirken der Slawenapostel gehören

1. zwei Zeugnisse des Abtes und Bibliothekars der römischen Kirche, Anastasius, über Chrill1). Dieser kraft seiner Stellung eben so unterrichtete als verläßliche Zeitgenosse lehrt uns in seiner Vorrede zu den Verhandlungen des a. 869 gehaltenen achten allgemeinen Concils den Philosophen Constantin (Chrill) als einen Mann von eben so ausgezeichneter Heiligkeit des Wandels wie recht glâubiger Gesinnung kennen, welcher keinen Anstand nahm, dem Photius einige Jahre vor seinem Eindrången auf den Patriarchenstuhl, als der innigste und bewährteste Freund desselben, aufs Entschiedenste entgegenzutreten, als derselbe den Irrthum vorbrachte: der Mensch habe zwei Seelen. Ferner erwähnt Anastasius in einem Briefe an Karl den Kahlen von Frankreich vom 1. April 875 bei Gelegenheit der Uebersendung der Werke Dionysius des Areopagiten nicht nur der Ueber

1) Siehe Codex B. I. 1. 2. pag. 43 s.

bringung der Reliquien des h. Clemens durch den Philosophen Constantin nach Rom unter Papst Hadrian II., sondern auch wieder. des Eifers für Vertheidigung des wahren Glaubens, der Constantin, den großen Mann und Lehrer der apostolischen Lebensweise, ausgezeichnet habe, und wie derselbe seinen Zuhörern die Schriften des Areopagiten als die schneidendste Waffe wider die Irrlehrer empfohlen habe.

2. Die weitaus wichtigste Quelle für die Geschichte der Slawenapostel, insbesondere Method's, sind die Briefe Papst Johann VIII. (14. Decbr. 872-15. Decbr. 882) an Method und Swatopluk'), wozu noch 2 Fragmente von Briefen desselben an K. Karlmann und den flowenischen Fürsten Kocel kommen). Ist einerseits die Aechtheit dieser Briefe durch die päpstlichen Regesten außer Streit gesezt3), so nehmen dieselben andrerseits als amtliche, von dem apostolischen Stuhle ausgegangene Schreiben den höchsten Grad der historischen Glaubwürdigkeit in Anspruch; denn wenn jedem Besonnenen von selbst einleuchtet daß Rom, die lebendige und gestaltende Mitte des gesammten kirchlichen Lebens, die genaueste Kenntniß aller kirchlichen Zustände und Verhältnisse befizet, so bürgt insbesondere der briefliche Charakter der genannten Urkunden für die unbestreitbare Wahrheit ihres Inhalts, da dieser der Controle des Empfängers von Seite des Briefstellers selbst anheimgegeben wird.

3. An die Briefe Papst Johann VIII. reihet sich als eine weitere verläßliche Quelle zur Geschichte Method's die Anonymi Salisburgensis historia conversionis Carantanorum). Diese Schrift, nach ihrem für die Geschichte Method's wichtigen Theile in der correctesten Gestalt von dem Carantanen Kopitar veröffentlicht), ist eine im Jahre 873°)

1) Codex B. IV. 3. 4. 5. 6. pag. 58-63.

2) Ebendaselbst 1. 2. pag. 57 s.

3) Palacky's literarische Reise nach Italien im J. 1837. Prag 1838. gr. 4. S. 15.

4) Siehe Codex B. III. pag. 46-57.

5) Barthol. Kopitar, Glagolita Clozianus id est Codicis glagolitici inter suos facile antiquissimi pavov. Vindobonae, 1836. fol. pag. LXXII LXXVI.

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6) Assemani (Kalendaria Ecclesiae universae. Tom. III. Romae 1755. pag. 67) und Wattenbach (Beiträge zur Geschichte der christl. Kirche in Mähren. Wien 1849. . 4) feßen die Abfassung ins J. 871. Der Anony mus hat aber die Zeit, wann er sein Memorial verfaßte, selbst ganz genau bestimmt in den Worten: A tempore igitur, quo dato et praecepto domni Karuli Imperatoris orientalis Pannoniae populus a Iuvavensibus regi coepit praesulibus, usque in praesens tempus sunt anni 75." Der Anonymus rechnet also (nicht wie Wattenbach a. a. D. S. 18 schreibt: von der Anordnung Pipins 796, noch auch von Karls Bestätigung 803), sondern, wie seine Worte aufs deutlichste lehren, von dem Befehle Karls an den Salzburger Erzbischof, kraft dessen er demselben das bischöfliche Regiment über das östliche Pannonien übertrug. Dies geschah aber im I. 798, wie der Salzburger Ungenannte wieder ausdrücklich bezeugt:,,Anno nativitatis domini 798 . . ipse im

verfaßte von Salzburg ausgegangne Urkunde, welche es unternimmt, auf historischem Wege das Recht der Salzburger Erzbischöfe auf das östliche Pannonien darzulegen und hiemit das bischöfliche Walten Method's auf diesem Gebiete als einen widerrechtlichen Eingriff in die kirchliche Jurisdiction Salzburgs zu erweisen. Der Inhalt dieser Urfunde charakterisirt sie als das Werk eines aus amtlichen Aufzeichnungen wie aus unmittelbarer Erfahrung und Anschauung schöpfenden Zeitgenossen Method's.

4. Von derselben Tendenz wie das Salzburger Memorial vom 3. 873 ist der Brief der bayerischen Bischöfe an P. Johann IX. vom J. 9001), welcher dem Stuhle von Passau die bischöfliche Jurisdiction über Mähren, dessen Christianistrung von demselben ausgegangen, zu wahren sucht. So leidenschaftlich die Sprache dieses Briefes ist, so verläßlich sind doch die Angaben desselben über die kirchlichen Verhältnisse Mährens vor und nach Method.

II.

Quellen von zweifelhafter Glaubwürdigkeit.

Nebst den genannten schriftlichen Denkmalen, welche von dem Wirken und Schicksale Cyrill's und Method's vollkommen Glaubwürdiges berichten, weil sie von Zeitgenossen derselben herrühren, welche ihrer Stellung nach eben so unterrichtet als durch dieselbe gedrungen waren, die von ihnen berührten Umstände und Verhältnisse nach ihrem wirklichen Thatbestande darzulegen, liegt noch eine größere Zahl von alten Schriftstücken vor, welche den Anspruch erheben, über Schicksal und Thatkraft der Slawenapostel noch weit umfassendere und genauere Kunde zu geben, die aber mehr oder weniger außer Stande find, diesen von ihnen erhobenen Anspruch auf historische Glaubwürdigkeit zu

perator praecepit arnoni archiepiscopo pergere in partes Sclavorum et providere omnem illam regionem, et ecclesiasticum officium more episcopali colere. Sicut ille praecepit, fecit illuc veniendo.“ Es übernahm also dem kaiserlichen Befehle gemäß der Erzbischof Arno das bischöfliche Amt unter den Slawen Pannoniens im J. 798. Seit dieser Zeit sind bis auf die Tage des Anonymus 75 Jahre verflossen, also schrieb er unzweifelhaft im Jahre 873. Daher hat auch Kopitar in s. Glagolita LXXII. LXXV. und VIII. ganz richtig das Jahr 873 für die Abfaffung gefeßet. Und zwar fällt die Abfaffung in die ersten Monate des J. 873, weil der Anonymus noch bet Lebzeiten des Erzbischofs Adalwin schrieb, dieser aber, wie Kopitar richtig a. a. O. (LXXV. 10) angibt, am 21. April 873 starb, nicht wie Wattenbach a. a. D. S. 18 schreibt: am 14. Mai 872.

1) Codex B. VII. pag. 68-72.

erhärten. Denn wie die Unachtheit einiger dieser Schriftstücke aus inneren Merkmalen sich offen zu Tage legt, während die Aecht = heit anderer sehr zweifelhaft ist, so steht der Inhalt dieser Urkunden zum Theil in offenbarem Widerspruche mit festgestellten Thatsachen, und erweckt dadurch gerechte Bedenken an der Verlässigkeit und Glaubwürdigkeit auch jener ihrer Daten, welche den ächten und verlässigen Quellen unbekannt sind.

A.

Zu den offenbar unächten Urkunden über Cyrill und Method gehört:

1. der dem Papst Hadrian II. zugeschriebene Brief an den Mährenherzog Rastislaw und die slowenischen Fürsten Swato= pluk und Kocel, der sich in der pannonischen Legende') findet, welche Ernst Dümmler in einer zu seinen Handen von Prof. Dr. Miklosich gefertigten lateinischen Uebersezung im Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen XIII. Bd. 1. H. S. 145 ff. veröffentlichte. Wir geben aber den Brief noch besonders 2) nach einer genaueren Ueberseßung.

Die Aechtheit dieses Schriftstückes sucht Dümmler a. a. D. S. 181 f. also geltend zu machen:

„Dieser höchst merkwürdige Brief Hadrians II. ist nach Form und Inhalt so beschaffen, daß ich keinen triftigen Grund wüßte, seine Echtheit anzufechten ... Die Vollmacht welche Hadrian II. dem Methodius ertheilt, die slawische Sprache beim Gottesdienst in allen Beziehungen in Anwendung zu bringen und nur bei der Messe die Lectionen aus dem neuen Testamente zuerst nach dem Tert der Vulgata und dann in slovenischer Uebersehung zu lesen, stimmt so genau mit den spåteren Vorschriften Johanns VIII. über diesen Punct zusammen, daß wir an der Wahrhaftigkeit dieser Angaben nicht zweifeln können.. Sonach müssen wir es als eine Thatsache ansehen, daß Hadrian nicht blos die slawische Bibelübersehung billigte und lobte, sondern auch das im Gebiete der römischen wie der griechischen Kirche unerhörte Privilegium ertheilte, die Liturgie in der Landessprache zu singen."

Dieses vorzüglichste Stück vom Inhalte des Briefes, nämlich die von Hadrian II. gegeben seyn sollende Erlaubniß die Liturgie in flawischer Sprache zu feiern, kennzeichnet ihn als offenbar unacht. Denn wie kam P. Johann VIII. im Juni 880 dazu zu erlauben3), was Hadrian II. schon im 3. 868 gestattet hatte? Johann VIII. wußte eben nichts von einer solchen Gestattung, und daß er davon nichts wußte, also eine solche Erlaubniß seines Vorgängers Hadrian nicht

1) Codex A. IV, pag. 20 ss. Siehe den Brief ebend. c. 8. pag. 26 s. 2) Codex B. II. pag. 44 s.

3) Codex B. IV. 5. pag. 61 s.

vorlag, lehrt sein Brief vom 14. Juni 879 an Method, in welchem er die Feier der h. Messe in slawischer. Sprache als eine ihn befremdende Neuerung absolut verbot1). Ein fernerer Beleg der Unächtheit des Briefes ist die Angabe desselben: Method sey als Presbyter von P. Hadrian zu den Slawen Pannoniens und Mährens gesendet worden, gestüßt auf die Fabel der pannonischen Legende, Method sey erst von P. Nikolaus zu Rom zum Priester geweiht worden,

welche im offenbaren Widerspruche steht mit dem Briefe Johann's VIII. an Swatopluk vom J. 879, wo es ausdrücklich heißt: ,,Methodius vester archiepiscopus ab antecessore nostro Adriano scilicet papa ordinatus vobisque directus" und mit der Translatio S. Clementis c. 9.2), wie wir ausführlich in der Geschichte der Slawenapostel darthun werden. Endlich finden wir ein weiteres Merkmal der Unächtheit in dem Lobe, womit von Kaiser Michael III. gesprochen wird. Niemals hätte P. Hadrian diesen Protector des auf den Stuhl von Constantinopel eingedrungenen Schismatiker Photius, welchen er mit dem Anathem belegte, weder pius noch orthodoxus genannt.

Eine andere offenbar unächte Urkunde über Method ist

2. der dem Papst Stephan V. (Septemb. 885-891) zugeschriebene Brief an Swatopluk von Mähren3). Dieser Brief ward von dem Breslauer Archivar Dr. Wilhelm Wattenbach im J. 1847 in einer Handschrift der Bibliothek des Cisterzienserstiftes Heiligenkreuz in Niederösterreich aufgefunden, und nach Wattenbach's Ansicht rührt die Handschrift aus dem 11. Jahrhundert her. W. veröffentlichte seinen historischen Fund in den,,Beiträgen zur Geschichte der christlichen Kirche in Mähren und Böhmen. Wien 1849" G. 43 ff.

Wattenbach äußert sich über diese Urkunde also: „Zu den bisher bekannten Quellen über die Geschichte der mährischen Apostel tritt hier nun eine neue hinzu, und wie alle übrigen wird sie sich einer strengen Prüfung ihrer Echtheit zu unterwerfen haben. Dabei ergeben sich zwei Fälle als möglich. Im besten Falle nämlich haben wir wirklich eine authentische Bulle Stephan's V. vor uns. In den folgenden Untersuchungen habe ich mich bemüht zu zeigen, daß wenigstens kein Grund der Wahrscheinlichkeit dem entge= genstehe. Andererseits finden wir schon in Johann's VIII. Briefe vom 23. März 881 eine Andeutung, daß Wiching sich gegen Metho= dius untergeschobener päpstlicher Schreiben bedient habe. Wie wenn auch dieses einen solchen Ursprung hätte? Die Möglichkeit scheint mir nicht zu leugnen, aber auch in diesem Falle bliebe es ein werthvolles Document, da es ja auch dann den Zeitumständen angepaßt seyn müßte ).'

1) Codex B. IV. 3. pag. 58.
2) Codex A. I. pag. 10.
3) Codex B. V. pag. 63-67.
4) Beiträge S. i.

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