G. Phillip's und G. Görres' Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, 40. cilt

Ön Kapak
In Commission der literarisch-artistischen Anstalt., 1857
 

İçindekiler

Diğer baskılar - Tümünü görüntüle

Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri

Popüler pasajlar

Sayfa 900 - Suchet der Stadt Bestes, denn wenn es ihr wohl geht, so geht es euch auch wohl," Also über die Vaterlandsliebe; von Christus war dabei soviel zu hören, daß er auch sein Vaterland geliebt habe.
Sayfa 614 - Auch solche allgemeine kirchliche Anordnungen und öffentliche Erlasse, welche rein geistliche Gegenstände betreffen, sind den Staatsbehörden zur Einsicht vorzulegen, und kann deren Kundmachung erst alsdann erfolgen , wenn dazu die Staatsbewilligung ertheilt worden ist.
Sayfa 58 - Gottes Reich kommt wohl ohne unser Gebet von ihm selbst; aber wir bitten in diesem Gebet, daß es auch zu uns komme. Wie geschieht das? Wenn der himmlische Vater uns seinen heiligen Geist giebt, daß wir seinem heiligen Wort durch seine Gnade glauben und göttlich leben, hier zeitlich und dort ewiglich.
Sayfa 308 - Denn ich war hungrig, und ihr habt mich gespeist; ich war durstig, und ihr habt mich getränkt; ich war fremd, und ihr habt mich beherbergt; ich war nackt, und ihr habt mich bekleidet; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.
Sayfa 616 - Die in der Staatsgewalt begriffenen Rechte über die katholische Kirche werden von dem Könige durch eine aus katholischen Mitgliedern bestehende Behörde ausgeübt, welche auch bei Besetzung geistlicher Aemter, die von dem Könige abhängen, jedesmal um ihre Vorschläge vernommen wird.
Sayfa 613 - Die Leitung der innern Angelegenheiten der katholischen Kirche steht dem Landes-Bischoffe nebst dem Domkapitel zu. Derselbe wird in dieser Hinsicht mit dem Kapitel alle diejenigen Rechte ausüben, welche nach den Grundsätzen des katholischen Kirchenrechts mit jener Würde wesentlich verbunden sind.
Sayfa 778 - Der König vertritt den Staat in allen seinen Verhältnissen gegen auswärtige Staaten. Es kann jedoch ohne Einwilligung der Stände durch Verträge mit Auswärtigen kein...
Sayfa 622 - Bischof unbehindert den Wandel der Geistlichen überwachen und wo diese durch ihr Betragen oder in irgend einer ändern Weise zu Ahndungen Anlass geben, in seinem Gerichte die den kirchlichen Gesetzen entsprechenden Strafen über die Schuldigen verhängen, wobei jedoch der canonische Rccurs gewahrt bleibt.
Sayfa 617 - Weihen zu ertheilen, nicht nur auf die bestehenden canonischen, sondern auch auf den von ihm selbst anzuweisenden Tischtitel hin; e) nach den canonischen Vorschriften alles das anzuordnen, was den Gottesdienst, die kirchlichen Feierlichkeiten und diejenigen Religionsübungen betrifft, welche die Aufweckung und Befestigung des frommen Sinnes der Gläubigen zum Zwecke haben; f) Diöcesansynoden einzuberufen und abzuhalten, sowie Provinzialconcilien zu besuchen; g) in seinem Kirchensprengel vom heil.

Kaynakça bilgileri