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Sayfa 19
... Vorschriften im Falle der nachgewiesenen Unzureichenheit der Mittel jener Etablissements ; Nr . 13. die Wohnungsentschädigung der Geistlichen , wenn die Wohnung nicht in Natur gewährt wird . < Es kommt hinzu , dass nach allen alten und ...
... Vorschriften im Falle der nachgewiesenen Unzureichenheit der Mittel jener Etablissements ; Nr . 13. die Wohnungsentschädigung der Geistlichen , wenn die Wohnung nicht in Natur gewährt wird . < Es kommt hinzu , dass nach allen alten und ...
Sayfa 24
... Vorschriften gemäss in seine Hände zu nehmen hat , mit der erforderlichen Weisung versehen wollen . Aus den bisherigen Verhandlungen erhellet übrigens nicht , dass die Vertretung der Pfarr- gemeinde Refrath über den von dem Pfarrer ...
... Vorschriften gemäss in seine Hände zu nehmen hat , mit der erforderlichen Weisung versehen wollen . Aus den bisherigen Verhandlungen erhellet übrigens nicht , dass die Vertretung der Pfarr- gemeinde Refrath über den von dem Pfarrer ...
Sayfa 29
... Vorschriften dem Kirchenvorstande seinem Antrage gemäss ohne Mitwirkung des Vorstandes und der Vertretung der bürgerlichen Gemeinde zu überlassen , derselbe auch zur Verfügung über die auf- gekommenen Collectengelder für berechtigt zu ...
... Vorschriften dem Kirchenvorstande seinem Antrage gemäss ohne Mitwirkung des Vorstandes und der Vertretung der bürgerlichen Gemeinde zu überlassen , derselbe auch zur Verfügung über die auf- gekommenen Collectengelder für berechtigt zu ...
Sayfa 32
... Vorschriften älterer bischöflicher Synodal - Statuten und landesherrlicher Erlasse , deren Umfang und Bedeutung in einem zwischen der evangelischen Kirchengemeinde zn M. und der dortigen katholischen Kirchengemeinde , resp . der ...
... Vorschriften älterer bischöflicher Synodal - Statuten und landesherrlicher Erlasse , deren Umfang und Bedeutung in einem zwischen der evangelischen Kirchengemeinde zn M. und der dortigen katholischen Kirchengemeinde , resp . der ...
Sayfa 56
... Vorschriften Sache der Bischöfe ist , für die Supplirung eines zeitweilig verhinderten Pfarrers Fürsorge zu treffen und ihnen auch das Recht zusteht , dem bestellten Supplenten zu seinem Unterhalte einen Theil der Früchte des ...
... Vorschriften Sache der Bischöfe ist , für die Supplirung eines zeitweilig verhinderten Pfarrers Fürsorge zu treffen und ihnen auch das Recht zusteht , dem bestellten Supplenten zu seinem Unterhalte einen Theil der Früchte des ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
Allerhöchsten allgemeinen alten Angelegenheiten April Archiv Artikel ausdrücklich Auslande ausser Behörden beiden bereits Bericht besonders bestehenden Bestimmungen betreffenden Beziehung bezüglich Bischof blos bürgerlichen Canon Capitel daher Decreto denselben Diocese eigenen einzelnen Entscheidung erforderlich erhalten erklärt Erlass ersten erwähnten etiam evangelischen Falle ferner Folge folgende Frage ganzen gehörigen geistlichen Gemeinde Generalvicar Gesetze gleich grossen Gültigkeit Güter heiligen höheren indem Innern Jahre Januar kaiserlichen katholischen Kinder Kirche Kirchenrecht kirchlichen Klöster königlich konnte Landes lassen letzten lichen machen März Ministerium Mitglieder muss neue nothwendig October Oesterreich öffentlichen Papst Patron Personen Pfarrer Pflicht Pfründen politischen quae quam quod Rechnung Recht Regierung Sache sagt Schule Seelsorger Seite soll sollte sowie Staat Stande steht Stelle Stift sunt Theil übrigen unserer Urkunden Verhältnisse Vermögen vero Verordnung Vertreter Verwaltung viel Vorschriften Wahl Weise weiteren wieder Wien wollen Wort zwei
Popüler pasajlar
Sayfa 315 - Oktober 1860, die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend...
Sayfa 273 - Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen eigentlichen Wohnsitz hat. vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheüen;1) in so fern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet ist.
Sayfa 172 - Die namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen Stifter, Abteyen und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherrn überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind.
Sayfa 76 - Ich gelobe vor Gott, bei meinem Wirken als Presbyter die innere und äussere Wohlfahrt dieser evangelischen Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren und darauf* zu achten, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem , der das Haupt ist, Christus.
Sayfa 317 - Wenn die Verlobten oder eines von ihnen in dem Pfarrbezirke , in welchem die Ehe geschlossen werden soll, noch nicht durch sechs Wochen wohnhaft sind, so ist nach tz.
Sayfa 114 - Provisorium zu verordnen. §. 57. Unbeschadet der voranstehenden Bestimmungen bleiben die Vorschriften in Kraft, welche in den einzelnen Königreichen und Ländern in Betreff der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründengebäude, dann der Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse bestehen. In den eben bezeichneten Angelegenheiten haben auch fernerhin die Verwaltungsbehörden, falls ein öffentlicher...
Sayfa 172 - Bewilligung, nämlich .... c) die Stadt Frankfurt für die Abtretung ihres Antheils an den Dörfern Soden und Sulzbach : alle innerhalb ihres Umkreises gelegenen Stifter, Abteyen und Klöster, mit allen ihren innerhalb und ausserhalb des...
Sayfa 80 - Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, Und neues Leben blüht aus den Ruinen.
Sayfa 63 - Kircheuregimente desjenigen Bekenntnisses, dem sie bei ihrer Gründung, unter Berücksichtigung des Bekenntnisses der Mehrheit der Gemeindeglieder, vom Oberkirchenrathe unterstellt sind.
Sayfa 63 - Abgrenzung der Schulgemeinden, dh derjenigen Gemeinschaften evangelischer Glaubensgenossen, welche eine eigene evangelische Schule aus ihren Mitteln erhalten, fällt nicht nothwendig mit der Abgrenzung der Kirchengemeinden zusammen; es kann ein blosser Theil einer Kirchengemeinde eine selbstständige Schulgemeinde bilden, es können mehrere Kirchengemeinden oder Theile derselben zu einer einzigen Schulgemeinde vereinigt sein. 2. Die Gründung neuer Schulgemeinden erfolgt unter Nachweisung der zur...