| Erwin Joh. Jos Pfister - 1829 - 472 sayfa
...und hinsichtlich der ersten Classe zur ptorm festgesetzt : ,, §. 34. Alle Güter der Dom»kapitel und ihrer Dignitarien werden den Do»mäNen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit »den Bischthümrrn auf die Fürsten über, denen »diese angewiesen sind.« und »§. 61. Die Re» »galien,... | |
| Karl Friedrich Ludwig Freiherr von Löw - 1832 - 440 sayfa
...und unmittelbaren Städten Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt, Bremen und Hamburg. 309) Art. 3H. Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit denBiithümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Art. 35. Alle Güter der fundirten... | |
| Andreas Müller - 1839 - 826 sayfa
...Deutschland wirklich in Ausführung gebracht '). §. 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitäre werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsien über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehreren vertheilten Bisthümern werden... | |
| 1869 - 678 sayfa
...hsdcputations-Hauptfchluße §. 34 war nämlich ausgespro» che«: „Alle Güter der Domkapitel' und ihrer Diguitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind." Doch wurde diese Bestimmung hinsichtlich der Güter... | |
| Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 sayfa
...verschiedenen Gesetzen Bestimmungen (siehe num. a.); die hier besonders in Betracht kommenden sind: und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere vertheilten Bisthümer werden... | |
| Dr. Ernst Freihern - 1863 - 1024 sayfa
...Rechtswirkung und unangetastet besessen, ja da, wo sie ihres Besitzthums durch die Säcularieation nicht entkleidet wurden, noch besitzen. Selbst der...angewiesen sind*, indem er also den Domcapiteln ein Eigenthum beimisst, die Vermögensfähigkeit der Domcapitel klar anerkannt 3 ). Man unterscheidet —... | |
| Emil Friedberg - 1893 - 584 sayfa
...956. 8 18. l RDHSchl. 1803 § 34 (Meyer und Zocpfl, Oorp. iur. Ocmtoeä. ttenn, ^Frankf.o,M. 58) 7): Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Nisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind . . . § 35: Alle Güter der funbirten... | |
| Max Lehmann - 1902 - 882 sayfa
...Geistlichen Verhältnisse; §§ 34; 35; 36; 37; 42; 49; 53; 60; 61; 62; 63; 64; 65; 72. . . . »§ 34. Alle Güter der Dom-Capitel und ihrer Dignitarien...Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf 1) Cfr. No. 540. 2, Schulenburg erklärte sich an Beyme, Hildesheim 1803 Juni 29, gegen <lie Publikation... | |
| Alfons Maria Scheglmann - 1903 - 324 sayfa
...Reichsfürstenrath.) § 33. (Privilegium äs non appsllando für die Kurfürsten). „8 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Jn den zwischen Mehreren vertheilten Bisthümern werden... | |
| Albert Michael Koeniger - 1919 - 96 sayfa
...deutsche und der Malteserorden der Säkularisation nicht unterworfen. — 8 34: Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bistümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere verteilten... | |
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