Die namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen Stifter, Abteyen und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherrn überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien und Einkünften, wo sie... Archiv - Sayfa 336Dr. Friedrich H. Vering tarafından - 1874Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Andreas Müller - 1839 - 826 sayfa
...angewiesenen Stifte und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherren überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten,...Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind. §. 37. Die auf der einen... | |
| 1838 - 652 sayfa
...Stifter, Abteien und Klöster so wie der Disposition der Law desherrn überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien und Einkünften, wo sie immer gelegen sind, über, sofern aber nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt sind. Dieser gesetzlichen... | |
| 1851 - 408 sayfa
...anqewiesenen Stifter, Abteien und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherren überlassenen, an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten,...Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, übergehen, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden; IE, daß, wenn der Satz, daß nach... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1857 - 984 sayfa
...Stifter, Abteien und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherren überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern,. Rechten,...Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind." 5) Diese mebiatifirten... | |
| Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 sayfa
...Abteyen und Klöster, so wie die der Disposition der Landesherren fiberlassenen , gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten,...Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind." §. 37. Güter gemeinnütziger... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 sayfa
...Stifterj Abteien und Klöster, so wie die der Disposition der Landesherrn überlassenen gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten,...Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind. §. 37. Die auf der einen... | |
| 1862 - 494 sayfa
...enthalten die §§. 2. 26.) , sowie die der Disposition der Landesherren überlassenen, gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten,...Kapitalien und Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, über, sofern oben nicht ausdrückliche Trennungen festgesetzt worden sind." Denn wenn hier unter den... | |
| Franz Xaver Kraus - 1868 - 204 sayfa
...Abteien und Klöster, sowie die der Disposition der Landesherren überlassenen, überhaupt an ihren neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien...wo sie auch immer gelegen sind, übergehen sollen'. In Folge dieser Bestimmungen forderte die Nassau- Weilburgische Regierung den auf die andere Rheinseite... | |
| Heinrich Zoepfl - 1872 - 468 sayfa
...Landesherren überlassenen Stifter, Abteien und Klöster wurde der Grundsatz aufgestellt, dass sie an die neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien...Einkünften, wo sie auch immer gelegen sind, übergehen, sofern nicht ausdrückliche Trennung festgesetzt worden ist (§. 36) "). Die auf der einen Rheinseite... | |
| 1874 - 494 sayfa
...Jinchtsvcrhältniss, als eine Uniwrsal-Snccc.<ssion bezeichnet werden kann, obwohl die Bestimmung des §. 36. de? Reichsdeputationshauptschlusses von 1803, wonach die...ihm in Abrede gestellt wird. Denn nach §. 35. des Reichsdeputationshauptschhisses sind die Güter der tnndirteu Stifter, Abteien und Klöster vornemlich... | |
| |