XIV Inhalt des zweiten Bandes. Seita 479 Prinzen Karl von Wales und der Prinzessin Maria Henrietta von Frankreich. Rom 2. October 1624 17. Maria Henrietta, Königin von England und Schottland, an Cardinal Francesco Barberini über Verletzung der Religionsfreiheit der Katholiken 1641 . 18. Instruction des Pariser Nuntius an den Apostolischen Vicar von England und Schottland, Msgr. Bishop, Bischof von Chalcedon. Paris 13. Juli 1623 482 483 19. Papst Urban VIII. an den Bischof Smith von Chalcedon, Apostolischen Vicar von England und Schottland. Rom 1626 485 20. Bericht des Vorstehers der schottischen Mission an die Congregation der Propaganda (1650-1660) . 21. Drei Verzeichnisse schottischer Jesuiten. 16.-18. Jahrh. 486 491 24. Bericht des John Irvin, Procurators des Bischofs Thomas Nicolson an die Congregation der Propaganda. Paris 5. September 1698 25. Auszug aus einem Bericht des Bischofs Thomas Nicolson an die Congregation der Propaganda 1700 504 26. Statuten des Bischofs Nicolson 1700 506 27. Auszug aus einem Schreiben des Abtes Bernard Stuart in Regensburg an den Cardinal-Präfekten der Propaganda. Regensburg 26. April 1752 519 28. Bericht des Apostolischen Vicars James Gordon und seines Coadjutors John Wallace an die Congregation der Propaganda. 15. October 1723 521 29. Auszug aus einem Schreiben des Apostolischen Vicars Gordon 33. Bericht des Apostolischen Vicars Gordon und seines Coadjutors Smith an die Congregation der Propaganda 1743 34. Bericht des Apostolischen Vicars Smith an die Congregation 535 36. Bericht der Pariser Nuntiatur an die Propaganda über das schottische Colleg in Paris 1737 540 Inhalt des zweiten Bandes. XV Seite 37. Bulle Leo's XIII. Ex supremo Apostolatus apice' 4. März 1878 543 38. Die schottische Hierarchie (1651-1883) 39. Verzeichniss der schottischen Klöster in katholischen Zeiten 41. Statistische Uebersicht der katholischen Kirche in Schottland im Jahre 1882 . 42. Die schottischen Regenten Nachträge 548 549 551 552 554 £56 Berichtigungen. B. 1. S. 491 statt Fennedy lies Kennedy. 16, Z. 19, statt Registar lies Registrar. 59, Z. 18, statt Hundertfünfzigtausend lies Hundert tausend. B. 2. S. 153, Z. 26, nach Battista ergänze Castelli. B. 2. B. 2. S. 210, Z. 33, statt verchmolzen lies verschmolzen. B. 2. S. 330, Z. 17, statt Barbarigo lies Barba digo. B. 2. S. 331, Z. 15, statt Giorgio lies Giulio. B. 2. S. 344 und 345, Ueberschrift, statt 1695 lies 1700. Drittes Buch. Die katholische Kirche in Schottland von der Einführung der Reformation bis zur Wiederherstellung der Hierarchie durch Papst Leo XIII. (1560—1878). Erstes Kapitel. Die Lage der katholischen Kirche vom Monat August 1560 bis zum Ausgang des Jahres 1562. Durch das gesetzlose Parlament vom Monat August 1560 war der katholische Glaube unterdrückt und das reformirte Bekenntniss zur Staatsreligion erhoben worden. In zwei officiellen Büchern hatten die schottischen Protestanten ihren religiösen Anschauungen Ausdruck verliehen. Zuerst kommt in Betracht die,Confession of Faith', das Glaubensbekenntniss, welches den Protestantismus in der Form des calvinischen Lehrbegriffs vertritt. Die Confession besteht aus fünfundzwanzig Kapiteln, welche handeln von der heiligen Schrift, von Gott und dem Geheimniss der Trinität, dem ewigen Rathschluss Gottes, der Schöpfung, der Vorsehung, dem Fall des Menschen und der darauf gesetzten Strafe, Gottes Bündniss mit den Menschen, Christus dem Mittler, dem freien Willen, der Berufung, der Rechtfertigung, der Adoption, der Heiligung, dem seligmachenden Glauben, der Busse, den guten Werken, der Beharrlichkeit der Heiligen, der Sicherheit der Gnade und des Heiles, dem göttlichen Gesetze, christlicher Freiheit und Freiheit des Gewissens, Gottesdienst und Sabbat, Kirche, Sacramente u. S. W. In der Lehre von der Kirche wird der Prädestinatianismus unverhüllt vorgetragen, denn sie ist die Gesellschaft der von Gott auserwählten Menschen, welche ihn recht verehren. Katholisch ist Bellesheim, Kath. Kirche in Schottland. II. 1 2 Das Glaubensbekenntniss der Reformirten 1560. sie, weil sie die Auserwählten aller Jahrhunderte zu Mitgliedern besitzt, aber auch unsichtbar, da Gott allein diejenigen, welche er auserwählt hat, kennt. Als Merkmale der Kirche werden angegeben, rechte Predigt des Wortes Gottes, richtige Spendung der Sacramente und rechte Verwaltung der Disciplin. Erheben sich Bedenken bezüglich des Verständnisses der heiligen Schrift, so entscheiden nicht die Aussprüche von Menschen, sondern daran soll man sich halten, was der heilige Geist in der Schrift lehrt und was Christus selber gethan und zu thun befohlen hat. Dagegen können Dekrete allgemeiner Concilien ohne vorgängige Prüfung nicht angenommen werden. Denn einberufen wurden die letztern nicht zu dem Zwecke, um durch Aufstellung von Glaubens artikeln ein unfehlbares Gesetz zu erlassen, sondern bloss zur Widerlegung von Irrthümern und behufs Aufrechthaltung der Kirchenzucht, welche, ebenso wie die Anordnung der Ceremonien, nur örtliche und zeitliche Bedeutung besitzt. Bieten gottesdienstliche Gebräuche Anlass zur Förderung des Aberglaubens, so sind sie abzustellen, oder zu verändern. In der Lehre von den Sacramenten wird feierlich Verwahrung gegen die Behauptung eingelegt, als seien sie blosse äussere Zeichen. Das Gegentheil ist wahr: denn wie wir Christus durch die Taufe einverleibt werden, so gereicht der Empfang der Communion uns zu einer geistigen Nahrung. Die Kindertaufe wird beibehalten. Zur Spendung der Sacramente sind nur die Diener' befugt, das heisst jene Männer, welche zum Dienst am Wort berufen wurden, oder in deren Mund Gott das Wort der Ermahnung gelegt hat. Was die Träger der bürgerlichen Gewalt anlangt, so beruht ihr Amt auf göttlicher Einsetzung. Liebe, Ehre und Furcht soll man ihnen entgegenbringen, denn Gottes Stellvertreter sind sie, welchen ausserdem die Pflicht der Verbesserung und Reinigung der Religion obliegt 1. Mit der Abfassung der Confession hatte man sechs Männer beauftragt, von denen einer zu den Celebritäten der alten Kirche 1 Grub II, 89–90. Hodge, A Commentary on the Confession of Faith. Knox II, 128. Eine gediegene Kritik des calvinischen Systems vom katholischen Standpunkt gibt Dr. Munro, Calvinism in its relations to Scripture and Reason. |