| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 sayfa
...werden. Art. 50. Der König kann die Koin mern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen, und während derselben Session nicht wiederholt nm den. Art. 5t. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 sayfa
...werden. — Art. 50. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. — Art. 51. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäss, erblich in dem Mannsslamme des Königlichen... | |
| 1867 - 688 sayfa
...ach bei Auflösung der Reichstag versammelt werden. Ar». 26. Ohne Zustimmung de« Reichstage« dars die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht...übersteigen und während derselben Session nicht wiedtiholt werbe». An. 27. Ter Reichstag prüst die Legitimation seiner Mitglieder und entscheitet... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1864 - 812 sayfa
...werden. Der König kann die Kammern vertagen, aber ohne die Zu» ftimmung derselben darf diefe Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht noch einmal wiederholt werden. — Die Krone ist nach den Hausgesetzen der königlichen Dynastie erblich... | |
| 1867 - 852 sayfa
...versammelt werden. ^] Die Auflösung des Norddeutschen Reichstages macht neue Wahlen in den Süddeutsehen Staaten nicht erforderlich. § 8. Ohne Zustimmung...desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und wahrend derselben Session nicht wiederholt werden. § 9. Das Zollparlament prüft die Legitimation... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 526 sayfa
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art'. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber.... | |
| Hermann Schulze - 1867 - 152 sayfa
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber.... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 sayfa
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber.... | |
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